Hartz IV: Fallmanagerin verklagt Jobcenter

Begonnen von Rappelkistenrebell, 18:44:49 Di. 07.Juni 2016

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Rappelkistenrebell

Hartz IV: Fallmanagerin verklagt Jobcenter

Fallmanagerin klagt gegen Jobcenter wegen widerrechtlichem Umgang mit Hartz IV Beziehern



07.06.2016

In den meisten Fällen decken Journalisten, Betroffene oder Erwerbslosengruppen Rechtsverstöße und andere Schweinereien in den Jobcentern auf. Interessanterweise hat nun eine Jobcenter-Mitarbeiterin ihre Behörde verklagt. Der Grund: Ihre Vorgensetzen hätten sie angewiesen, ,,gegen die Menschenwürde zu verstoßen". Das widerspreche aber ihrem Selbstverständnis und dem ihrer Stellenbeschreibung, nachdem sie das Wohl der Hartz IV Beziehenden im Blick haben müsse.
Modellprojekt: Gleichlautende Eingliederungsvereinbarungen
Wie die Erwerbslosen-Hilfegruppe Tacheles e.V. berichtet, unternimmt das Jobcenter Osterholz ein sogenanntes Modellprojekt, in dem vollkommen identische Eingliederungsvereinbarungen an Leistungsberechtigte massenhaft versandt werden, ohne dass zuvor ein persönliches Gespräch mit dem Betroffenen stattfand. Diese sollen ohne gegenseitige Vereinbarung von dem Empfänger unterschrieben zurück geschickt werden. In diesen Eingliederungsvereinbarungen werden ,,Eigenbemühungen" eingefordert, ohne eine Prüfung, ob dies überhaupt vom Leistungsberechtigten eingehalten werden kann. So sollen die Hartz IV Beziehenden beispielsweise verpflichtet werden, jeden Monat fünf Bewerbungen zu schreiben – ohne Rücksicht auf Arbeitsfähigkeit oder chronischer Erkrankungen. Zusätzlich waren viele Empfänger durch Sprachbariren und dem Verfahren als solches überfordert.

Wer sich weigert wird bestraft
Nur wer sich im Nachhinein gegen die rechtswidrige Eingliederungsvereinbarung verwahrte, bekam nachträglich ein Gespräch angeboten. In diesem wurden dann auch individuelle Vereinbarungen angeboten. Wer sich dagegen nicht auflehnte aber vorgeschriebene einseitige Vereinbarungen nicht erfüllte, sollte nach Weisung der Vorgesetzten zuerst eine 30 prozentige Leistungskürzung als Sanktion aussprechen, um dann schrittweise weiter um 60 oder sogar 100 Prozent den Hartz IV Leistungssatz zu kürzen.

Das Jobcenter ignoriert dabei die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Das Gericht hat in mehreren Urteilen immer wieder betont, dass ,,standardisierte Massenverwaltungsverfahren bei Eingliederungsvereinbarungen" rechtswidrig sind. Diese werden nämlich nicht den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen gerecht.

Allerdings liegt hier offenbar neben dem sozialrechtswidrigen Verfahren auch ein strafbares Handeln vor. Die Leistungsberechtigten bestätigten nämlich mit ihrer Unterschrift, dass die Beratungsgespräche stattgefunden hätten und sogar gemeinsam die Inhalte erstellt wurden. Hier könnte eine Nötigung des Leistungsberechtigten vorliegen, zumal diese Gespräche ja nicht stattfanden.

Bewusst in existenzielle Nöte gebracht
Eine Fallmanagerin hat sich nun geweigert, diese rechtswidrige Praxis umzusetzen. Die Hilfesuchenden werden ihrer Ansicht nach bewusst in existenzielle Nöte gebracht. ,,Zahlreiche Versuche ihrerseits, behördenintern eine Lösung zu finden, hatten zur Folge, dass ihr sämtliche Kompetenzen entzogen wurden und ihr verboten wurde, ihrer gesetzlichen Beratungspflicht gegenüber den Kunden nachzukommen", schreibt Tacheles. Die Jobcenter-Mitarbeiterin reichte Klage beim Arbeitsgericht ein. Das Gericht sollte feststellen, dass die Arbeitsweise der Behörde massenhaft gleichlautende Eingliederungsvereinbarungen rechtswidrig sei und deshalb der Entzug der Kompetenzen aufgehoben werden müsse. Doch das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass das Modellprojekt inzwischen beendet sei. Über die Verfahrensweise in der Vergangenheit wolle das Gericht nicht mehr urteilen.Das Arbeitsgericht glänzte dabei nicht gerade mit Wissen des Sozialrechts.

Hier wird deutlich, wie eingeschränkt Mitarbeiter in ihrem Handeln sind, wenn sie sich gegen Missstände wehren wollen. Leidtragende sind aber nicht nur kritische Mitarbeiter der Jobcenter, sondern vor allem Leistungsberechtigte, die so massenweise sanktioniert werden, obwohl die Praxis mehr als rechtswidrig erscheint. (sb)
Quelle

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-fallmanagerin-verklagt-jobcenter.php
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Rudolf Rocker

Was wollen die denn sanktionieren, wenn ich die EGV nicht unterschreibe?
Und warum klagt die FM vor dem Arbeitsgericht und nicht wegen des Verdachts auf Straftaten vor einem Strafgericht?
Diese Berichte von gegen-hartz.de lassen mich immer mit vielen Fragezeichen im Kopf in der Gegend rumstehen! ???

Sunlight

Inge Hannemann Nr. 2, gleich sich und offensichtlich verhängt der Arbeitgeber hier "Maulkörbe".  kotz
In der Hoffung, dass ja Niemand merkt, wie rechtswidrig hier gearbeitet wird. Fragezeichen habe ich
auch jede Menge und für mich ist das nicht  kein Fall für das Arbeitsgericht.

Rudolf Rocker

Irgendwie haben die es auch nicht so mit Quellenangaben, bei gegen- hartz! :(

Sunlight

Zitat von: Rudolf Rocker am 09:51:39 Mi. 08.Juni 2016
Irgendwie haben die es auch nicht so mit Quellenangaben, bei gegen- hartz! :(

;) Da ich gestern damit beschäftigt war, habe ich Alles gespeichert:

Zitat
Per Dienstanweisung Menschenwürde missachten müssen
Erstellt am 06.06.2016

Fallmanagerin klagt gegen Jobcenter wegen widerrechtlichem Umgang mit Leistungsbeziehern


Rechtsverstöße von Behörden werden meist durch die Arbeit von investigativen Journalisten oder von Whistleblowern aufgedeckt. Jetzt hat eine Fallmanagerin des Jobcenter im Landkreis Osterholz diese Funktion übernommen und ihren Arbeitgeber verklagt, weil ,,sie sich um das Wohl ihrer Klienten sorgt" und von ihren Vorgesetzten angewiesen wurde, ,,klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen".

Im Rahmen eines Modellprojektes erhielten mehrere hundert Leistungsbezieher des Jobcenters Osterholz per Serienbrief vollkommen einheitliche Eingliederungsvereinbarungen, die ohne persönliches Gespräch unterschrieben zurückgeschickt werden sollten. Eigenbemühungen wurden gefordert – eine Prüfung, ob dies für die Kunden auch erfüllbar sei, blieb aus. So wurden die Leistungsbezieher unter anderem dazu verpflichtet, monatlich fünf Bewerbungen zu schreiben – ohne Rücksicht auf Arbeitsfähigkeit oder dauerhafte Erkrankungen. Zudem seien viele Kunden von dem Verfahren überfordert, häufig allein schon wegen Sprachproblemen. Nur wer sich schriftlich gegen die Inhalte der Vereinbarungen auflehnte, bekam die nachträglich Gelegenheit auf eine individuelle Lösung. Bei Pflichtverstößen der Kunden gegen die Eingliederungsvereinbarungen sollte die klagende Mitarbeiterin die Leistungen schrittweise zuerst um 30 Prozent, dann um 60 Prozent kürzen und zuletzt komplett streichen.  ....

Per Dienstanweisung Menschenwürde missachten müssen


Amicus–Curiaiae–Brief des DPWV Bundesverband v. 23.05.2016



Medien zum Fall:


- NOZ 24.05.2016

- FR 26.06.2016




Rudolf Rocker

Danke sunlight!
Jetzt blicke ich da schon ein bißchen mehr dran lang!

ZitatDie Klägerin machte vor Gericht aber nicht den Eindruck einer verbohrten Querulantin. Sachlich schilderte sie ihre Gewissensnöte, und sie berief sich auf die ,,Remonstrationspflicht im öffentlichen Dienst": Wer Bedenken gegen die Rechtsmäßigkeit von Anweisungen hat, muss bei seinen Vorgesetzten Einwände erheben.

Ich verstehe aber immer noch nicht, warum sie dann nicht Strafanzeige erstattet?

Sunlight

Zitat von: Rudolf Rocker am 10:21:31 Mi. 08.Juni 2016
Danke sunlight!
Jetzt blicke ich da schon ein bißchen mehr dran lang!

ZitatDie Klägerin machte vor Gericht aber nicht den Eindruck einer verbohrten Querulantin. Sachlich schilderte sie ihre Gewissensnöte, und sie berief sich auf die ,,Remonstrationspflicht im öffentlichen Dienst": Wer Bedenken gegen die Rechtsmäßigkeit von Anweisungen hat, muss bei seinen Vorgesetzten Einwände erheben.

Ich verstehe aber immer noch nicht, warum sie dann nicht Strafanzeige erstattet?

Ich auch nicht, für mich sind das Straftatbestände!

counselor

Wenigstens eine JC-Mitarbeiterin mit Rückgrat. Ich wünsche ihr viel Erfolg im Kampf gegen die skandalösen Zustände bei ihrem Arbeitgeber.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Sunlight

Zitat von: counselor am 17:11:38 Mi. 08.Juni 2016
Wenigstens eine JC-Mitarbeiterin mit Rückgrat. Ich wünsche ihr viel Erfolg im Kampf gegen die skandalösen Zustände bei ihrem Arbeitgeber.

Ich wünsche ihr auch viel Erfolg. Dieses ganze Gesetz ist ein Skandal.  kotz

Nikita

http://www.fr-online.de/politik/arbeitsrecht-jobcenter-rebellin-gibt-auf,1472596,35015422.html

Das ist organisierte Kriminalität. Da sollen sich MitarbeiterInnen von Jobcentern nicht wundern, wenn es zu Übergriffen kommt.

Zitat
Nachrichten aus Deutschland und der Welt – Frankfurter Rundschau
Politik - 15.12.2016
Arbeitsrecht
Jobcenter-Rebellin gibt auf
Der Kampf einer Jobcenter-Fallmanagerin aus Osterholz-Scharmbeck ist vorbei.

Von Eckhard Stengel

Mit einer Klage gegen den eigenen Arbeitgeber versucht eine Jobcenter-Beschäftigte, Langzeitarbeitslose vor Sanktionen zu schützen. Nun muss sie ihr Engagement einstellen.

Eine Jobcenter-Fallmanagerin aus Osterholz-Scharmbeck bei Bremen hat ihren Kampf gegen angeblich rechtswidrige Praktiken ihrer Behörde aufgegeben und ihre Stelle gekündigt. Jetzt ist sie selber arbeitslos und muss die Kosten für einen verlorenen Arbeitsgerichtsprozess abbezahlen. Wie die FR im Mai berichtete, hatte die 35-Jährige ihren eigenen Arbeitgeber verklagt: Sie wollte nicht dazu gezwungen werden, bestimmte Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose zu verhängen.

Im Zuge eines Modellversuchs hatte das Jobcenter sogenannte Eingliederungsvereinbarungen (EGV) an Hartz-IV-Empfänger verschickt – per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung. In den schwer verständlichen vierseitigen Schreiben wurden die Klienten pauschal zu einer Reihe von Aktivitäten aufgefordert, zum Beispiel, mindestens fünf Bewerbungen pro Monat zu schreiben, ein Praktikum zu absolvieren und sich eine Kinderbetreuung zu organisieren. Die Empfänger, darunter auch Kranke und Migranten mit geringen Deutschkenntnissen, sollten das Papier unterschreiben, einschließlich der wahrheitswidrigen Behauptung, dass vorher Beratungsgespräche stattgefunden hätten. Nur wer schriftlich widersprach, bekam eine individuelle Vereinbarung.

Wenn die Unterzeichner später gegen die umstrittene Serien-EGV verstießen, sollte die Fallmanagerin ihnen die Sozialleistungen kürzen oder streichen. Gegen diese Anweisung wehrte sie sich zunächst monatelang amtsintern und später mit einer Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Verden (Aller). ,,Ich kann doch nicht angewiesen werden, ganz klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen", sagte sie in dem Prozess. Doch in erster Instanz scheiterte sie, unter anderem mit der Begründung, dass das Modellprojekt inzwischen beendet sei und sie daher in diesem Zusammenhang keine Sanktionen mehr verhängen müsse.
Kein Geld für die Berufung

Die Klägerin sieht das anders, wie sie jetzt der FR sagte. Ihre Befürchtung: Wenn ein Klient während der EGV-Laufzeit gegen die womöglich unverstandene Vereinbarung verstoßen habe und deshalb mit einer vorübergehenden 30-prozentigen Hartz-IV-Kürzung belegt worden sei, dann drohe ihm innerhalb der nächsten zwölf Monate bei einem weiteren Verstoß gegen andere schwer verständliche Vorschriften schon eine 60-prozentige Kürzung und bei einem dritten Verstoß innerhalb des nächsten Jahres sogar die komplette Streichung. Als Fallmanagerin, so ihre Befürchtung, hätte sie also bei wiederholten Verstößen jeweils härtere Sanktionen verhängen müssen, als es ohne die EGV der Fall gewesen wäre.

Um dies zu verhindern und vor allem, um solche Praktiken generell als rechtswidrig einstufen zu lassen, hätte die 35-Jährige gerne Berufung gegen das Arbeitsgerichtsurteil eingelegt. Doch dafür fehlte ihr, wie sie sagt, das nötige Geld. Schon für die erste Instanz seien ihr rund 3000 Euro Verfahrenskosten entstanden, die sie noch immer abbezahle. Sie wolle sich und ihrer Familie nun weitere finanzielle und emotionale Belastungen ersparen.

Statt Berufung einzulegen, hat sie jetzt – nach monatelanger Krankschreibung – ihre unbefristete Stelle gekündigt, damit sie nicht doch noch ,,die aus meiner Sicht rechtswidrigen Sanktionen umsetzen" müsse.

Sie wolle auch nicht länger unter der verschärften Aufsicht arbeiten, die von ihren Vorgesetzten wegen ihres Widerstands eingeführt worden war. ,,Kein Geld der Welt und auch kein unbefristeter Vertrag darf es wert sein, seine Moral und seinen Verstand morgens an der Tür abzugeben."

Bis die 35-Jährige eine neue Stelle findet, muss sie jetzt selber von Arbeitslosengeld leben. Die zuständige Kreisrätin Heike Schumacher sagte auf FR-Nachfrage, ihr sei kein Fall bekannt, in dem derzeit noch irgendwelche Wiederholungssanktionen verhängt würden, wie sie von der 35-Jährigen befürchtet worden waren. Schumacher verteidigte auch die Serien-EGV: ,,Nach unserer Einschätzung ist das immer individuell genug gewesen."
Artikel URL: http://www.fr-online.de/politik/arbeitsrecht-jobcenter-rebellin-gibt-auf,1472596,35015422.html
Copyright © 2015 Frankfurter Rundschau

shitux

3 Monate Sperrzeit
3000€ Gerichtskosten

eigentlich wäre es eine "nette" Geste ein paar Spenden für sie zu sammeln. Nur lesen oder dazu finden kann ich bisher nichts. Jmd anderes vllt?
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Rudolf Rocker

Das man bei einem verlorenen Arbeitsgerichtsverfahren auf den Kosten sitzen bleibt ist schon beschissen genug. Besonders wenn man dann keine Kohle mehr hat um in die nächste Instanz zu gehen!
Das ist einer der wenigen Gründe, warum ich noch in einer DGB- Gewerkschaft und somit im DGB Rechtsschutz bin! Des weiteren Frage ich mich, ob das AG hier der Richtige Ansprechpartner ist und ob nicht eine Strafanzeige der bessere Weg gewesen wäre.
Da scheinen mir doch mögliche Ansätze im Bereich des Verdachts auf Nötigung, Erpressung, Betrug und Amtsmissbrauch gegeben zu sein.

Nichtsdestotrotz finde ich die Idee von shitux sehr gut und würde die gute Frau auch gerne mit einer kleinen Spende unterstützen!

BGS

Auch von hier wuerde ich gerne die Frau finanziell im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstuetzen.

Vielleicht hätte ihr die Initiative SANKTIONSFREI helfen können?

https://sanktionsfrei.de/

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Just B U

Ich lese / entdecke  das hier jetzt gerade, ich würde auch was spenden, gerne sogar!

BGS, ja "sanktionsfrei" ist vielleicht eine mögliche Lösung, da wäre es doch evtl.  auch möglich, einen "Präzendenzfall"  zu schaffen...?
Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
Je dümmer u. desinteressierter die Einen desto mächtiger die Anderen.

Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

shitux

Unabhängig davon, dass ich sanktionsfrei ja ne längere Zeit kritisch gegenüber gestanden bin, ich traue mich nicht so recht die zu kontaktieren. Nicht das sanktionsfrei ein wenig irritiert ist, die einfach mal  ein zu spannen.

Auf der anderen Seite wüsste ich nicht mal wie man nen vertrauenswürdigen Kontakt zur " aufRechten" oder ihrem Anwalt? aufnehmen könnte ...

Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

counselor

Vielleicht kann Hr.  Stengel  von der FR einen Kontakt zu der JC-Rebellin vermitteln?
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Rudolf Rocker

Ich kann mir nicht vorstellen, das sie keinen Kontakt zu Inge Hannemann hat.
Auf der sanktionsfrei- Seite ist allerdings nichts zu dem Thema zu finden.

Just B U

Auf gehts:

Jemand hat das mit dem Spenden umgesetzt bzw. in die Wege geleitet:



ZitatLiebe Freundinnen und Freunde,

eine sehr couragierte und mutige Streiterin gegen Unrecht und Willkür in Jobcentern braucht unsere Hilfe. Ich in der letzten Woche durch einen Artikel in der Frankfurter Rundschau darauf gestoßen. Die Jobcenter-Fallmanagerin aus Osterholz-Scharmbeck bei Bremen hatte sich geweigert, rechtswidrige Sanktionen - sprich: Kürzungen - gegen Hartz-IV-Bezieher zu vollstrecken. Sie hat sogar ihren eigenen Arbeitgeber, das Jobcenter, wegen seiner schikanösen Praktiken verklagt, scheiterte aber vor Gericht.

Nun ist sie selbst arbeitslos und hat 3.000 Euro Schulden für die Gerichtskosten. Ich habe mit dem zuständigen Korrespodenten der Frankfurter Rundschau direkt Kontakt aufgenommen. Es gibt überhaupt keinen Zweifel am Wahrheitsgehalt seines Berichtes. Auch mit der ehemaligen Jobcenter-Mitarbeiterin habe ich gesprochen.

Diese couragierte Frau hat unsere Unterstützung verdient. Lassen wir sie nicht allein auf ihren Schulden sitzen, die ihr durch ihren Einsatz und ihren Kampf enstanden sind.

Jeder einzelne Euro hilft und ist ein Zeichen der Solidarität mit dieser wackeren Frau und gegen Sanktionen in Hartz IV.

(...)

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https://www.leetchi.com/c/soziales-von-ulrich-schneider
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Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

Kuddel

Ich hatte mal vor veilleicht 10 Jahren ein Flugblatt gemacht, das sich an die Beschäftigten im Jobcenter richtet.
Ich habe niemanden gefunden, der bereit war, sie zu verteilen.
Ich habe den Vorschlag über die Jahre auch im Forum wiederhoft gemacht, auch bei eine Chefduzenstammtisch, aber man war der Meinung, es gibt da nur Inge Hanneman, alle anderen Jobcenterbeschäftigten stehen auf der Gegenseite.

Unter "Subversion" verstehe ich, daß man herrschende Strukturen durchdringt, von innen Sand ins Getriebe streut, Menschen unterstützt beim kritischen Denken und eigenständigen Verhalten gegen die Vorgaben des Systems.

Unter "Klassenkampf" verstehe ich, daß man die Menschen organisiert unten gegen oben. Die Mehrheit der Menschen verfügt nicht über Reichtum und Produktionsmittel. Die Mehrheit sehe ich als potentiellen Gegener der Herrschenden Klasse. Es werden nicht ein paar "Linke" dieses System stürzen können, es muß ein großer Teil der Ausgebeuteten sein. In diese Richtung müssen wir denken und handeln.

Die Lohnabhängigen mögen zu einem großen Teil brav ihren Trott gehen und alles mit sich machen lassen. Das ist aber kein Naturgesetz und das müssen wir in Frage stellen. Wir müssen sie ansprechen und wir müssen uns klarmachen, daß Menschen sich und ihr Verhalten ändern können. Für mich sind auch diejenigen Lohnabhängige, die weit in die Herrschaftstrukturen eingebunden sind. Soldaten, Bullen, Beschäftigte von Schweineunternehmen (z.B. Rüstungskonzerne). Auch dort sollten wir Menschen mit Rückgrat und kritischem Geist suchen. Der Vietnamkrieg wurde auch deshalb beendet, weil es massiven Widerstand innerhab der US Army gab.

Es gibt in den Jobcentern auch nicht nur eine Inge Hanneman und besagte Jobcenterrebellin aus Osterholz-Scharmbeck.

Just B U

Sehe ich auch so bzw. ähnlich.

Ich persönlich halte es deshalb für sinnvoll, im Unterstützen der wenigen  MA der jc DIE sich schon trauen, quasi ein Zeichen zu setzen, die denjenigen MA
evtl. Mut machen, die sich jetzt noch nicht zum Widerspruch/-stand trauen. IN den jobcentern.

Gehört alles dazu, finde ich.

Veranschaulicht auch die Tatsache, das wir letztlich ALLE im selben Boot sitzen (Solidarität)  und "sie" versuchen uns endlos gegeneinander auszuspielen und zu instrumentalisieren.


Das mit dem Flugblatt-verteilen kenne ich auch.
Ich hatte irgendwann keine Lust mehr, mich von jc-Ma und/oder - von "Kunden" - anpöbeln, verbal attackieren und: denunzieren zu lassen... :rolleyes:
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Seyran

shitux

Ich habe gerade mit dem Pari telefoniert. Und bisher konnte mir niemand sagen bzw. bestätigen das die Seite bekannt sei.
# Mir ist der Wortlaut und die Wortwahl des Spendenaufruf  für das wie Schneider sich sonst ausdrückt eher etwas ungewohnt#

Her U. Schneider sitzt jedoch gerade in einer Sitzung. Ich werde jetzt mal per Mail die Addy zu schicken und Ihn bitten öffentlich die Seite zu bestätigen oder im Falle des Falles zu dementieren.

Sollte sich U.Schneider bei mir direkt melden, melde ich mich.





UPDATE:

Die Echtheit der Aktion, Aufruf und von Just B U hingewiesenen Website wurde mir von U.Schneider per Mail bestätigt!!!

Frisch ans Verbreiten


Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Rudolf Rocker

ZitatDer Vietnamkrieg wurde auch deshalb beendet, weil es massiven Widerstand innerhab der US Army gab.
*Klugscheißermodus An*
Der Vergleich hinkt etwas: Die US Army der damaligen Zeit war eine Wehrpflicht- Armee und die Menschen hatten die Wahl zwischen Knast, Flucht nach Kanada oder eben Krieg.
Im Gegensatz dazu wird in Deutschland niemand dazu gezwungen Sachbearbeiter oder Bulle zu sein!
*Klugscheißermodus Aus*

Ich sehe das dennoch ähnlich wie Kuddel und Just B U. Nicht alle SBs oder Bullen sind Schweine und ich bin auch dafür die "Guten" dort zu unterstützen. Grade diejenigen die dem System den bedingungslosen Gehorsam verweigern. Nur leider sind diese "Guten" in der absoluten Minderheit und kommen, weil sie eben noch ein Gewissen haben, irgendwann an den Punkt, wo die Gewissensbisse so groß werden, das sie den Konflikt nicht mehr aushalten und dann krank werden oder den Job hinschmeißen.
Dazu kommt das diese Menschen von ihren eigenen Kollegen wie Aussätzige behandelt werden. Der Korpsgeist oder "Kadavergehorsam" in deutschen Behörden ist extrem ausgeprägt.
Fragt dazu mal Thomas Wüppesahl von der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten!

counselor

Es geht in Deutschland in den meisten Betrieben nach Befehl und Gehorsam. Das ist nicht auf Behörden beschränkt. Geht bei mir den ganzen Tag so: Machen Sie das,  machen Sie jenes. Und bei Widerspruch beginnen die Drohungen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Rudolf Rocker

@shitux:
Danke! Ich hab mir da auch schon meine Gedanken gemacht, weil bei leetchi scheinbar jeder einen Spendenruf starten kann ohne das die Echtheit des Namens überprüft wird.

Rudolf Rocker

Zitat von: counselor am 15:21:16 Mi. 18.Januar 2017
Es geht in Deutschland in den meisten Betrieben nach Befehl und Gehorsam. Das ist nicht auf Behörden beschränkt.

Naja, Hierarchie eben! Ist in den Behörden aber deutlich schlimmer! Frag mal eine Polizistin die ihren Vorgesetzten wegen sexueller Belästigung angezeigt hat! Die findet in Deutschland nie wieder einen Job als Polente!
Eine Büroangestellte die ihren Vorgesetzten wegen sexueller Belästigung anzeigt, kann in dem Laden kündigen und in einem anderen Laden anfangen!

Just B U

Danke, Shitux.
Hab ich gar nicht dran gedacht.
Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
Je dümmer u. desinteressierter die Einen desto mächtiger die Anderen.

Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

dagobert

Mal so eine Idee:
Was, wenn JC-MA bei Sanktionen remonstrieren und der Chef jeden einzelnen Sanktionsbescheid schriftlich anweisen muss?
Das dürfte dem Cheffe über kurz oder lang ziemlich auf die Nüsse gehen. Und wenn er sich dann zu einer Abmahnung hinreißen lässt, dürften auch die Chancen vorm Arbeitsgericht besser stehen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatWas, wenn JC-MA bei Sanktionen remonstrieren und der Chef jeden einzelnen Sanktionsbescheid schriftlich anweisen muss?
Wenn die das geschlossen hinbekommen eine gute Idee.
Das Problem ist ja die Gehirnwäsche die die jeden Tag bekommen.
Die Sanktionen sind ja auch alternativlos!
"Ich hab ja nur Befehle ausgeführt!"
Im Prinzip ein "Live- Milgram-Experiment" mit unabsehbaren Folgen.

Kuddel

Hier nochmal was aus der Lokalpresse (8.1.17)

ZitatFallmanagerin kündigt Stelle
Jobcenter-Rebellin aus Osterholz-Scharmbeck gibt auf

Bremen. Eine Jobcenter-Fallmanagerin aus Osterholz-Scharmbeck bei Bremen hat ihren Kampf gegen angeblich rechtswidrige Praktiken ihrer Behörde aufgegeben und ihre Stelle gekündigt. Jetzt ist sie selber arbeitslos und muss die Kosten für einen verlorenen Arbeitsgerichtsprozess abbezahlen.


Wie unsere Zeitung im Mai berichtete, hatte die 35-Jährige ihren eigenen Arbeitgeber verklagt. Sie wollte nicht dazu gezwungen werden, bestimmte Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose zu verhängen. Der Hintergrund: Im Zuge eines Modellversuchs hatte das Jobcenter sogenannte Eingliederungsvereinbarungen (EGV) an Hartz-IV-Empfänger verschickt – per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung. In den schwer verständlichen vierseitigen Schreiben wurden die Klienten pauschal zu einer Reihe von Aktivitäten aufgefordert, zum Beispiel, mindestens fünf Bewerbungen pro Monat zu schreiben, ein Praktikum zu absolvieren und sich eine Kinderbetreuung zu organisieren. Die Empfänger, darunter auch Kranke und Migranten mit geringen Deutschkenntnissen, sollten das Papier unterschreiben, einschließlich der wahrheitswidrigen Behauptung, dass vorher Beratungsgespräche stattgefunden hätten. Nur wer schriftlich widersprach, bekam eine individuelle Vereinbarung.

Bei Verstoß Hartz-IV-Kürzungen

Wenn die Unterzeichner später gegen die Serien-EGV verstießen, sollte die Fallmanagerin ihnen die Sozialleistungen kürzen oder streichen. Gegen diese Anweisung wehrte sie sich zunächst intern und später mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht in Verden (Aller). ,,Ich kann doch nicht angewiesen werden, ganz klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen", sagte sie in dem Prozess. Doch in erster Instanz scheiterte sie, unter anderem mit der Begründung, dass das Modellprojekt inzwischen beendet sei und sie daher in diesem Zusammenhang keine Sanktionen mehr verhängen müsse.

Die Klägerin sieht das anders, wie sie jetzt im Gespräch mit unserer Redaktion sagte. Ihre Befürchtung: Wenn ein Klient während der EGV-Laufzeit gegen die womöglich unverstandene Vereinbarung verstoßen habe und deshalb mit einer vorübergehenden 30-prozentigen Hartz-IV-Kürzung belegt worden sei, dann drohe ihm innerhalb der nächsten zwölf Monate bei einem weiteren Verstoß gegen andere schwer verständliche Vorschriften schon eine 60-prozentige Kürzung. Als Fallmanagerin, so ihre Befürchtung, hätte sie also bei wiederholten Verstößen härtere Sanktionen verhängen müssen, als es ohne die EGV der Fall gewesen wäre.

Kein Geld für Berufung

Um dies zu verhindern und vor allem, um solche Praktiken generell als rechtswidrig einstufen zu lassen, hätte die 35-Jährige gerne Berufung gegen das Arbeitsgerichtsurteil eingelegt. Doch dafür fehlte ihr, wie sie sagt, das nötige Geld. Schon für die erste Instanz seien ihr rund 3000 Euro Verfahrenskosten entstanden, die sie noch abbezahle. Sie wolle sich nun weitere finanzielle und emotionale Belastungen ersparen.

Statt Berufung einzulegen, hat die Frau jetzt – nach monatelanger Krankschreibung – ihre unbefristete Stelle gekündigt, damit sie nicht doch noch ,,die aus meiner Sicht rechtswidrigen Sanktionen umsetzen" muss. Sie wolle auch nicht länger unter der verschärften Aufsicht arbeiten, die von ihren Vorgesetzen wegen ihres Widerstands eingeführt worden war. ,,Kein Geld der Welt und auch kein unbefristeter Vertrag darf es wert sein, seine Moral und seinen Verstand morgens an der Tür abzugeben." Bis die 35-Jährige eine neue Stelle findet, muss sie jetzt selbst von Arbeitslosengeld leben.

Kreisrätin verteidigt Serien-EGV

Die zuständige Kreisrätin Heike Schumacher sagte auf Nachfrage unserer Zeitung, ihr sei kein Fall bekannt, in dem derzeit noch irgendwelche Wiederholungssanktionen verhängt würden, wie sie von der 35-Jährigen befürchtet worden waren. Schumacher verteidigte auch die Serien-EGV: ,,Nach unserer Einschätzung ist das immer individuell genug gewesen."

http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/832301/jobcenter-rebellin-aus-osterholz-scharmbeck-gibt-auf#gallery&0&0&832301

Beachtenswert finde ich die Leserbriefe:

1. Zum Artikel vor 7 Monaten:
ZitatGuten Tag,
der Kritik der Fallmanagerin kann ich mich nur vorbehaltlos anschließen.
Auch ich war (bis zu hinaus gebosst werden) Fallmanager in einem jobcenter.
Es ist höchste Zeit für Widerstand, die Verhältnisse sind unwürdig und beschämend.
Mit solidarischen Grüßen
Burkhard Tomm-Bub, M.A.
- Ex - Fallmanager im jobcenter -
ZitatVielen Dank für Ihren Mut, verehrte Fallmanagerin!

Es war absolut unwürdig, wie ich auf diesem "Amt" in Kaufbeuren behandelt wurde, als studierter, gebildeter, fleißiger, intelligenter [ ? ;-) ] Mensch.

Ich war über 10 Jahre in den untätigen Fängen dieses "Systems". Rechnet mal jemand aus, wie viele Sozialabgaben dem Staat – also der Allgemeinheit – dadurch entgangen sind...? Was für eine Ressourcen-Verschwendung von gut ausgebildeten Menschen!

Mir wurde ein 3-monatiger Kurs als Pflegediensthelferin verweigert, obwohl ich eine schriftliche (!) Zusage von meinem zukünftigen Arbeitgeber hatte.

Seit 01.01.2016 arbeite ich nun in der ambulante Pflege, aber nur, weil ich eine "riesige Welle" gemacht hatte, und bis zum Bürgermeister gegangen bin, um diesen Job ausüben zu können.
Die Kosten für den Kurs habe ich inzwischen schon drei- bis viermal über meine Sozialabgaben "hereingearbeitet"...

Jetzt habe ich zufriedene und glückliche Patienten und bin selbst auch glücklich und zufrieden mit dieser sinnvollen Arbeit. Sie wird zwar nicht wirklich angemessen bezahlt, aber vielleicht kommt das ja noch eines Tages...

Diese sog. Entscheider (in den Ämtern und Verwaltungen) sind meiner Erfahrung nach von Missgunst und Unwilligkeit "geleitet". Pflegekräfte fehlen an allen Ecken und Enden, und Menschen, die bereit sind, diesen anstrengenden Job zu machen, werden ausgebremst.

Armselig. Das hat doch Methode...

Es wird Zeit, dass wir Bürger die Menschen wählen, die wirklich etwas FÜR die Bürger tun wollen, und nicht nur für "die Reichen"!

Ariane Freyberg (59),
eine erschöpfte, aber glückliche Pflegediensthelferin
ZitatAm 23.06.2016 urteilte das Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 14 AS 30/15 R über Minimalanforderungen für Eingliederungsvereinbarungen (EGV).

Das BSG bestätigt dem Grunde nach die Rechtsauffassung der mutigen Frau Alle Sanktionen, die auch solche Serien-EGVs gestützt sind sind rechtswidrig und stellen wohl eine Form von "Sozialleistungsbetrug an den Betroffenen" dar.

Die Bundesagentur für Arbeit führt eine Statistik über die Erfassung von Sanktionen deutschlandweit. Und auch die Ergebnisse aus Widersprüchen und Klagen werden erfasst. Die hohen Erfolgsquoten der Kläger machten es erforderlich, dass die Statistiken umbenannt wurden. Neuerdings werden diese kleinlaut als (unrevidiert) veröffentlicht.

Die Statistik würde kollabieren, wenn mehr Betroffene sich mit kompetenter Hilfe gegen Sanktionen zur Wehr setzen würden.

Zum aktuellen Artikel:
ZitatGuten Tag.
Das ist wirklich traurig und beschämend.
Mein Mitgefühl an die Ex-Kollegin. Sie ist vollkommen im Recht und ich spreche ihr meine volle Solidarität aus.
Auch ich, als Ex-Fallmanager, stand und stehe unter hohem Druck, nicht anders erging es damals Norbert Wiersbin und Inge Hannemann, sowie dem Ex- BA - Studenten Marcel Kallwass.
Gern würde ich ihr das persönlich sagen, was ja leider nicht möglich ist. Vielleicht sind Sie so nett und leiten dies weiter?
MfG
Burkhard Tomm-Bub, M.A.
- Ex-Fallmanager im jobcenter -
ZitatDas Bundessozialgericht hatte am 23.06.2016 unter dem Aktenzeichen B 14 AS 30/15 R über Minimalanforderungen für Eingliederungsvereinbarungen (EGV) geurteilt.

Und das Bundesverfassungsgericht hat endlich im zweiten Anlauf die Prüfung der Sanktionen im SGB II auf Verfassungskonformität zur Entscheidung angenommen.

Ist also das Rechtsempfinden der Ex-Jobcenter-Mitarbeiterin besser, als das Ihrer Vorgesetzten und Kollegen?

counselor

Da stellt sich mir die Frage: "Wie bekommen wir die Mehrheit der JC-Mitarbeiter dazu, dass sie ihr Hirn einschalten und selbständig denken?". Selbständig denken ist ja was, was in ganz Deutschland nicht sonderlich gefragt ist.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

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