verwitwet, partner seit 3 jahren tot, arge verlangt geld zurück

Begonnen von Paketfahrer, 21:52:06 Di. 07.Juni 2016

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Paketfahrer

hallo zusammen, ich grüße alle erstmal. ich schreibe hier für meine freundin(sie weiss noch nix davon) bzw hätte eine frage für sie.
also, meine freundin ist seit 3 jahren witwe, bekommt alg2 und kindergeld für ein 8 jähriges kind. sie hatte heute ein schreiben bekommen von der arge das ihr verstorbener ehemann schulden von ca 1300 euro offen hat, diese schulden sind allerdings 10 jahre alt!!!! sie war total geschockt, denn sie wusste von diesen schulden kein bisschen bescheid. sie wurde aufgefordert diese 1300 euro zu zahlen. muss sie die schulden bezahlen oder ist das schon verjährt? ich meine es ist etwas dreißt das eine behörde nach 10 jahren erst damit ankommt und jetzt geld zurückverlangt.
kennt sie sich jemand hier aus? und wenn ja kann hier jemand ein zwei paragraphen nennen.
vielen dank erstmal

Nikita

Ist nicht pauschal zu sagen. Hängt von der Art der Forderung und vielen anderen Details ab. Grundsätzlich gilt eine Verjährung von drei Jahren zum Jahresende. Bei der Arge ist die Frage, wann ein evtl. Bescheid in der Sache rechtskräftig wurde, gegebenfalls können es dann z.B. vier Jahre werden. Es gibt aber viele Spezialfälle, für die das o.g. nicht gilt. Ist die Forderung tituliert (also gibt es ein Gerichtsurteil zu der Forderung) kann die Verjährung 30 Jahre betragen.
Schau mal hier und hier.

schwarzrot

Bei dingen vom amt, die du nicht einsiehst, oder die dir (bzw deiner freundin) falsch vorkommen, macht es immer sinn widerspruch gegen den bescheid einzulegen (achtung 1 monatsfrist!).
Notfalls muss der nicht begründet werden, es herrscht ermittlungspflicht des amtes, d.h. du brauchst dafür keine 'paragrafen'.
Die setzen dann nochmal einen anderen SB dran (in der 'rechtsabteilung' des selben 'job'centers, aber immerhin).

Der widerspruch entfaltet bei rückzahlungsaufforderungen erstmal aufschiebende wirkung.
Sollte es um grössere summen gehen, lohnt sich immer auch ein 'beratungsschein' vom amtsgericht und damit zum sozialrechtsanwalt (kostet 15 eus, manchmal sogar nichts, je nach anwalt) und ggf. klagen (mit PKH).

Kindergeld bekommen übrigens ALGII-bezieher nicht wirklich: das wird vom ALGII abgezogen, sie hat also am ende nicht mehr als ohne.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Sunlight

Zitat von: Paketfahrer am 21:52:06 Di. 07.Juni 2016
hallo zusammen, ich grüße alle erstmal. ich schreibe hier für meine freundin(sie weiss noch nix davon) bzw hätte eine frage für sie.
also, meine freundin ist seit 3 jahren witwe, bekommt alg2 und kindergeld für ein 8 jähriges kind. sie hatte heute ein schreiben bekommen von der arge das ihr verstorbener ehemann schulden von ca 1300 euro offen hat, diese schulden sind allerdings 10 jahre alt!!!! sie war total geschockt, denn sie wusste von diesen schulden kein bisschen bescheid. sie wurde aufgefordert diese 1300 euro zu zahlen. muss sie die schulden bezahlen oder ist das schon verjährt? ich meine es ist etwas dreißt das eine behörde nach 10 jahren erst damit ankommt und jetzt geld zurückverlangt.
kennt sie sich jemand hier aus? und wenn ja kann hier jemand ein zwei paragraphen nennen.
vielen dank erstmal

Wie lange waren sie verheiratet? Anmerkung, für Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, haftet die Ehefrau im Nachhinein nicht.
Da sie davon nichts wußte, vermute ich das mal. In jedem Fall Beratungsschein und sofort zum Rechtsanwalt.

Das JC muss auch anhand von Unterlagen lückenlos nachweisen können, woher diese Schulden stammen. Schließe mich hier
schwarzrot an. Sollte das JC das nicht können, sofort Klage einreichen.

Zitat von: Nikita am 22:36:46 Di. 07.Juni 2016
Ist nicht pauschal zu sagen. Hängt von der Art der Forderung und vielen anderen Details ab. Grundsätzlich gilt eine Verjährung von drei Jahren zum Jahresende. Bei der Arge ist die Frage, wann ein evtl. Bescheid in der Sache rechtskräftig wurde, gegebenfalls können es dann z.B. vier Jahre werden. Es gibt aber viele Spezialfälle, für die das o.g. nicht gilt. Ist die Forderung tituliert (also gibt es ein Gerichtsurteil zu der Forderung) kann die Verjährung 30 Jahre betragen.
Schau mal hier und hier.

Dazu das als Info:

ZitatSchuldrechtsmodernisierung

Gläubiger müssen neue Verjährungsregeln berücksichtigen

Am 1.1.02 tritt die Schuldrechtsmodernisierung inKraft BGBl. I, 3138. Sie zwingt Gläubiger zu radikalem Umdenken.Die neuen Grundsätze der Verjährung siehe S. 160 - 164, deren Hemmung und Unterbrechung siehe S. 165-172 sowie komplizierte Übergangsvorschriftensiehe S. 173-174 sind für Anwälte und Inkasso-Institute vonzentraler Bedeutung. Der folgende Beitrag erläutert die neuenVerjährungsvorschriften und gibt konkrete Handlungsanleitungen.

Schuldrechtsmodernisierung - Gläubiger müssen neue Verjährungsregeln berücksichtigen


Hier muss auch das JC immer wieder drangeblieben sein, folglich müssen Unterlagen vorhanden sein und es
wäre nicht möglich, dass die Ehefrau das nicht mitbekommen hat. Also Mißtrauen angebracht, Widerspruch
und Klageandrohung. Es wird wohl auf die Unwissenheit der Witwe gebaut von Seiten des JC. Vermute ich
da mal. Nährere Aussagen von @Paketfahrer wären gut.

ZitatPaketfahrer
ich schreibe hier für meine freundin(sie weiss noch nix davon)

Nur mal am Rande und OT: Du solltest ihr das sagen, so nett es von dir gemeint ist, aber sie könnte
das als Vertrauensbruch auslegen und eure Beziehung belasten. Sprich mit ihr, vielleicht mag sie
sich auch selbst hier anmelden und könnte präzisere Auskünfte dazu schreiben, als du es vermagst.

Onkel Tom

Sollte dazu eine Rückforderung von einem sogenannten Inkassoservice
kommen, unbedingt paralell neben den Widerspruch ein Einschreiben zum
Inkassoservice senden, das die entsprechende Rückforderung noch nicht
rechtlich geklärt ist und die Bitte, die Angelegenheit bis zur Klärung ruhen
zu lassen..

Die SB`s verdusseln es meistens, den aktuellen Stand dem Inkassodienst
zu melden und plötzlich hat Mensch ganz unerwartet ganz harte Eintreiber
vom Zoll vor der Tür.

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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