Leiharbeitstarifverträge ab 2017

Begonnen von dagobert, 18:37:30 Mi. 08.Juni 2016

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Rudolf Rocker

Was ist denn das für eine schwachsinnige Umfrage?
Zeigt eigentlich nur, wie weit sich der DGB inzwischen von der Realität entfernt hat!
Natürlich sind die Leute mehrheitlich für einen Anhebung der unteren EGs weit über das Mindestlohnniveau!
Dafür brauche ich keine Umfrage! Scheinbar glauben die Dummbratzen vom DGB immer noch, das man vom Mindestlohn leben kann!  >:(

Fritz Linow

Man spielt Tariffolklore:

Zitat(...)
Ein Mindestbetrag von 70 Cent pro Stunde soll die unteren Entgeltgruppen überproportional anheben, um die Differenz zwischen den Entgelten nicht zu vergrößern. Darüber hinaus hält die DGB-Tarifgemeinschaft die Ost-West-Angleichung aller Entgelte 26 Jahre nach dem Fall der Mauer für dringend geboten.

Die Arbeitgeber-Seite hat die Forderungen zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sie die Ost-West-Angleichung frühestens nach 48 Monaten für alle Entgeltgruppen angeboten. Für einen solchen Abschluss über 48 Monate bieten die Arbeitgeber pro Jahr 2 Prozent ab 1.7.2017 an. Dieses Angebot ist für die Gewerkschaften nicht annehmbar. Sie haben der Arbeitgeberseite mitgeteilt, dass sie an ihren Forderungen festhalten und sie aufgefordert, ihr Angebot deutlich nachzubessern. Der nächste Verhandlungstermin ist der 11. November 2016 in Hamburg.
http://www.dgb.de/presse/++co++69f3be3e-8c95-11e6-9aa7-525400e5a74a?utm_medium=twitter&utm_source=twitterfeed

Fritz Linow

Arnd Schumacher weiß bescheid. Er war AMP/BAP-Vorstand und nun so ein IGZ-Fuzzi, Bückling von Stolz usw.
Weiteres gibt es zum Beispiel hier:
http://www.igmetall-zoom.de/Forum/viewtopic.php?f=7&t=3820&sid=ec684ecb7e25fccbbcbc72a35acdb2b2

Arnd Schumacher sagt: Zeitarbeit ist nur ein Beschäftigungsprinzip...


https://twitter.com/Arnd_Schumacher/status/785169207629602816

Seit wann dürfen Beschäftigungsprinzipien Tarifverträge abschließen?

dagobert

Nächster Verhandlungstermin laut ZOOM:
ZitatDer Verhandlungsort in Hamburg ist das Hotel Holiday Inn ; Billwerder Neuer Deich 14.
Vorbesprechung soll um 10 Uhr sein, Start der Verhandlungsrunde ist um 11 Uhr.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Fritz Linow

Zitat von: dagobert am 00:04:42 Mi. 19.Oktober 2016
Nächster Verhandlungstermin laut ZOOM:
ZitatDer Verhandlungsort in Hamburg ist das Hotel Holiday Inn ; Billwerder Neuer Deich 14.
Vorbesprechung soll um 10 Uhr sein, Start der Verhandlungsrunde ist um 11 Uhr.

Die Hasenfüße haben wohl den Verhandlungsort geändert:

ZitatMarriot Hotel in der ABC-Straße 52

counselor

Unsinniger Spaltertarifvertrag.  Dass sich die Gewerkschaften nicht schämen...
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Fritz Linow

Der Witz des Tages findet heute hier statt:
Zitat
27.10.2016
Wir von der CGM sagen: "Leiharbeit und Werkverträge, nicht mit uns!"

Wir, die Christliche Gewerkschaft Metall, haben uns vor Jahren bewusst aus der Leiharbeit zurückgezogen, weil Equal Pay Standards, sowohl beim Gesetzentwurf als auch bei der tariflichen Umsetzung, nicht annähernd gewährleistet sind.
(...)
http://www.pressebox.de/pressemitteilung/christliche-gewerkschaft-metall-cgm/Wir-von-der-CGM-sagen-Leiharbeit-und-Werkvertraege-nicht-mit-uns/boxid/822004

dagobert

ZitatEiniges spricht dafür, dass es die letzte Verhandlungsrunde sein könnte:

Alle gewerkschaftlichen Begründungen für die Tarifrunde, auch die letzte Antwort des DGB, haben gezeigt, daß es der DGB-Tarifgemeinschaft vorrangig um den Mindestlohn Leiharbeit geht, der unbedingt paar Cent höher ausfallen sollte, als der geringfügig angehobene gesetzliche Mindestlohn ab 2017 – hier wird das Lohnabstandgebot offenbar neu definiert...
Zum Hintergrund: Der Mindestlohn-TV für die Leiharbeit läuft zum 31.12.2016 ohne Nachwirkung aus, wenn keine neue Vereinbarung getroffen wird. Zusätzlich sollen die dann neu vereinbarten Mindeststundenentgelte beim BMAS als gesetzliche Lohnuntergrenze beantragt werden, was etwas dauert. Deshalb schaut es danach aus, dass der Entgelt-TV rasch abgeschlossen werden soll, um dann anschließend die unterste Entgeltgruppe E1 wieder als Mindestlohn in der Zeitarbeit ab Januar zu erreichen.
Denn: Die unterste Lohngruppe im Entgelttarifvertrag bildet die Grundlage für den Mindestlohntarifvertrag. Der Mindestlohntarifvertrag bildet wiederum die Grundlage für die Lohnuntergrenze in der Rechtsverordnung, die dann durch das Bundesarbeitsministerium erlassen wird. Das Besondere ist, dass die Lohnuntergrenze in der Rechtsverordnung auch in der verleihfreien Zeit gilt. Dabei sind jeweils die unterste Lohngruppe für Ost und West im Mindestlohntarifvertrag und im Entgelttarifvertrag identisch.
http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/leiharbeit-gw/offener-brief-equal-pay-fuer-leiharbeiterinnen-diskriminierende-tarifvertraege-ersatzlos-kuendigen/#aufruf
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Wer da zufällig in der Nähe wohnt und Langeweile hat  ;):
Zitat15.11.2016, 18:00 – DGB Haus, Wilhelm Leuschner Str. 69/77, 60329 Frankfurt
Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 - Wie geht es weiter? Frankfurt
http://besondere-dienste-hessen.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++1aa89e06-9606-11e6-a7b5-525400a933ef
Zitat21.11.2016, 18:00 – ver.di Nordhessen, Kölnische Str. 81, 34117 Kassel
Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 - Wie geht es weiter? Kassel
http://besondere-dienste-hessen.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++3ffd6e10-960c-11e6-9f75-525400ed87ba
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatZweite Tarifrunde Leiharbeit: kleine Fortschritte, noch kein Abschluss

[...]
Nach einem Austausch über die unterschiedlichen Positionen wird deutlich: die Arbeitgeber haben sich zwar vereinzelt auf die Gewerkschaften zubewegt, ansonsten liegen die Positionen noch sehr weit auseinander. Die Gewerkschaften erwarten eine deutliche Nachbesserung des Angebots der Arbeitgeberseite, um noch in diesem Jahr zu einem Tarifabschluss zu kommen. Die Verhandlungen werden am 29./30. November 2016 in Berlin fortgesetzt.
http://www.dgb.de/presse/++co++eaf3395e-aa42-11e6-8c6a-525400e5a74a
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rappelkistenrebell

Tarifabschluss für die Zeitarbeitsbranche

Mi, 30.11.2016

Bei den aktuellen Tarifverhandlungen für die Zeitarbeitsbranche konnten sich die Arbeitgeberseite, vertreten durch die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), und die DGB-Gewerkschaften in der vergangenen Nacht auf einen neuen Tarifabschluss einigen.


Die VGZ ist die Verhandlungsgemeinschaft der beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter Leitung der Verhandlungsführer der VGZ Thomas Bäumer (BAP) und Sven Kramer (iGZ). Zuvor hatte der Bundesvorstand des DGB im Namen von acht Gewerkschaften den Entgelttarifvertrag zum 31. Dezember 2016 gekündigt.

Drei Jahre Laufzeit

Die neu tarifierten Entgelterhöhungen – basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft – steigen zum 1. März 2017, zum 1. April 2018, zum 1. April 2019 sowie zum 1. Oktober 2019 – jeweils für die Tarifgebiete Ost und West. Der Entgelttarifvertrag umfasst damit eine Laufzeit von 36 Monaten bis zum 31. Dezember 2019. Vereinbart ist, dass die Angleichung der Entgeltgruppen Ost und West zum 1. April 2021 erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt wird der Geltungsbereich der Entgelttabelle West auf das gesamte Bundesgebiet erweitert. Eine detaillierte Auflistung der Entgelte kann der angefügten Datei entnommen werden.

Belastungsgrenze

Thomas Bäumer, Vizepräsident des BAP und Verhandlungsführer der VGZ, erklärte: ,,Es waren harte Verhandlungen. Um einen Tarifabschluss herbeizuführen, sind die Arbeitgeber bis an die Belastungsgrenze der Unternehmen gegangen. Es ist zu befürchten, dass die Abschlüsse – vor allem in den neuen Bundesländern – den Einsatz von Zeitarbeitnehmern deutlich erschweren werden. Mit diesem Tarifabschluss wird sich die Anzahl der Zeitarbeitnehmer im Osten stark vermehren, die merklich mehr verdienen als die Stammbelegschaft. Positiv ist allerdings – wir haben Planungssicherheit bis Ende 2019."

Lange Laufzeit

,,Mit der Ost-West-Angleichung des Tarifvertrages sind wir aus Arbeitgebersicht bis an die äußerste Grenze unserer Leistungsfähigkeiten gegangen" kommentierte Sven Kramer, iGZ-Verhandlungsführer im VGZ und kommissarischer Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, das Ergebnis der Tarifverhandlungen. Die lange Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 gewährleiste demgegenüber eine langfristige Planungssicherheit sowohl für die Zeitarbeitsbranche als auch deren Kundenunternehmen, begrüßte Kramer den Abschluss.

Rechtsverordnung

Die Tarifparteien haben sich außerdem darauf geeinigt, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorzuschlagen, die in diesem Tarifabschluss vereinbarten Stundenentgelte der Entgeltgruppe 1 West und Ost als Lohnuntergrenze im Sinne des § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in einer Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen. Die Zweite Verordnung über eine Lohnuntergrenze endet am 31. Dezember 2016 ohne Nachwirkung.

TARIFTABELLEN


http://ig-zeitarbeit.de/system/files/2016/tariftabellen.pdf

Quelle

http://ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/tarifabschluss-fuer-die-zeitarbeitsbranche

PM 126 - 30.11.2016
Pressemitteilung
Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten der Leiharbeit erreicht
Durchbruch in der dritten Verhandlungsrunde

In der dritten Verhandlungsrunde der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) konnte ein Abschluss erzielt werden. Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer für die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit, sagte am Mittwoch in Berlin: "Wir haben seit Dienstag mehr als 24 Stunden Non-Stop verhandelt und eine deutliche Erhöhung der Entgelte erreicht. Der Kompromiss enthält viel von dem, was wir gefordert hatten. Die Gewerkschaften haben die vollständige Ost-West-Angleichung ab 2021 sowie eine überproportionale Anhebung der unteren Entgeltgruppen durchgesetzt."

Die Entgelte in der Leiharbeit steigen im Westen jährlich zwischen 2,5 und 3,2 Prozent pro Stunde. Im Osten steigen sie jährlich bis zu 4,82 Prozent pro Stunde. Die vollständige Ost-West-Angleichung in allen neun Entgeltgruppen erfolgt zum 01.04.2021. Die Entgelttabelle Ost entfällt zu diesem Zeitpunkt. Die dann gültige Tabelle West wird dann im gesamten Bundesgebiet angewendet.

Eine Besonderheit des Tarifabschlusses ist die Aufwertung der unteren Entgeltgruppen durch eine überproportionale Erhöhung der Entgelte. "Am Ende der Laufzeit werden sich die Tarife in der Leiharbeit deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn entfernt haben. Das war uns besonders wichtig."

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31.12.2019.

Die Tarifkommissionen der Gewerkschaften werden das Ergebnis nun beraten.

Weitere Informationen zu den Tarifverhandlungen Leiharbeit finden Sie unter: http://www.dgb.de/-/3Ca


Quelle

http://www.dgb.de/presse/++co++03d98820-b712-11e6-8a07-525400e5a74a
Gegen System und Kapital!


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Fritz Linow

Traurig, skrupellos, korrupt, unanständig, eklig, verlogen, beschämend, verräterisch, dumm, weltfremd, bäh, asozial, unsolidarisch und so weiter und so fort. War aber nicht anders zu erwarten.

dagobert

Die Tariftabelle ist interessant.

a) In den ersten drei Monaten 2019 bekommen ostdeutsche LAN in EG 1 einen Cent mehr pro Stunde als westdeutsche LAN. Haben sich die Tarif-Auskungelierer da auch nicht verrechnet?  ;D
b) Woher wissen die Tarif-Würfeler jetzt schon wie hoch in 2019 der Mindestlohn sein wird?  ???


Vergleich mit den Forderungen:
Zitat von: dagobert am 23:02:48 Di. 20.September 2016
ZitatDie Forderungen für die anstehende Tarifrunde Leiharbeit sind beschlossen:

- Erhöhung der Entgelte um 6 %, mindestens aber
- 70 Cent pro Stunde
- Laufzeit des Tarifvertrags: 12 Monate
Ost-West-Angleichung in allen Entgeltgruppen
Zum 01.03.17 gibt es in EG1 im Westen 23 ct, im Osten 7 ct (in Worten: sieben Cent).

Zitat von: counselor am 15:20:24 Mi. 21.September 2016Und am Schluss stellt sich der DGB hin und feiert 35 ct als tollen Durchbruch...
Zitat von: dagobert am 23:29:11 Mi. 21.September 2016>>>Vorsicht, Sarkasmus!<<<
Die letzte Tariferhöhung betrug in EG1 20 ct, von daher wären 35 ct schon ein Fortschritt.
35 ct haben wir erwartet, wat sind wir doch für Optimisten ...  ::)



Edit: Rechtschreib-Punk
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Das ist so dermaßen lächerlich! Sowas von peinlich! >:(
Damit fängt man noch nichtmal die Erhöhung der Stromkosten auf.

Rappelkistenrebell

Ja,schöne Scheiße....diese paar cents obendrauf brutto können die sich in den Arsch schieben! Equal Pay nur durch Kündigung dieser Schandverträge! Scheiß Drecksregime ....dieser Menschenhandel wäre in einem Rechtsstaat verboten !
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Rappelkistenrebell



DGB Tarifgemeinschaft schließt neuen Tarif ab: Lohnverzicht besiegelt


Für ca. eine Million Leiharbeiter*innen hätte die Möglichkeit bestanden
deutliche Lohnerhöhungen zwischen 2 und 6 Euro pro Stunde durchzusetzen.
Das hört sich gewaltig an, ist es auch. Die meisten Leiharbeiter*Innen
erhalten zur Zeit Stundenlöhne von 9 und 9,61 Euro brutto pro Stunde.
Dies entspricht den beiden unteren Lohngruppen in den Tarifverträgen der
Leiharbeit. Mit diesen Stundenlöhnen, allesamt im Niedriglohnbereich
lässt sich der Hartz 4 Satz nicht erreichen. Also Vollzeitarbeit für
weniger als Hartz 4.
Die Bundesregierung hat gerade in einer parlamentarischen Anfrage
mitgeteilt, dass die Löhne von Leiharbeiter*Innen bei vergleichbaren
Tätigkeiten zwischen 60 und 80 Prozent dessen liegen, was von den fest
angestellten Kolleg*innen in den Betrieben verdient wird.

Ohne einen Tarifvertrag wären alle Zeitarbeitsfirmen verpflichtet ihren
Beschäftigten den gleichen Lohn zu zahlen, den auch die Arbeiter und
Angestellten verdienen, denen die LeiharbeiterInnen zur Seite gestellt
werden.  Dies schreibt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; (AÜG) und die
Richtlinie zur Zeitarbeit der Europäischen Union zwingend vor.
Allerdings gibt es in der EU ein Land, das das Unterschreiten dieser
gesetzlichen Vorgabe dann für zulässig erklärt, wenn es einen
Tarifvertrag gibt, in dem niedrigere Löhne vereinbart worden sind. Dies
ist das Land mit der größten Zunahme der sozialen Spaltung der letzten
Jahre, mit den größten Steuersenkungen für Unternehmen und
Spitzenverdiener*Innen, dem größten Zuwachs bei Unternehmensgewinnen und
privatem Geldvermögen und dem schnellsten Zuwachs beim Niedriglohn – die
Bundesrepublik Deutschland.

Kein Tarifvertrag für die Leiharbeit bedeutet faktisch die Anhebung der
Löhne auf die Lohngruppen und Eingruppierungen die in den
Einsatzbetrieben gelten. Zum 31.12.2016 sind die Lohntarife für die
Leiharbeit ausgelaufen, die die Tarifgemeinschaft der 8 DGB
Gewerkschaften mit den beiden Unternehmerverbänden in der Leiharbeit
vereinbart hat. Dies wäre ein guter Zeitpunkt mit einem Dreizeiler die
Dumpinglöhne in der Leiharbeit zu beenden.

Aber am 30. November ließ der DGB in seiner Pressemitteilung Nr. 126
verlauten, dass es einen  ,,Durchbruch in der dritten Verhandlungsrunde,,
gegeben hat. Stolz berichtet der DGB Verhandlungsführer: ,,Der Kompromiss
enthält viel von dem, was wir gefordert hatten." Gemessen an der
dreijährigen Laufzeit bis 31.12.2019 gibt es knapp über 2 Prozent
Lohnanhebung. Für die unterste Lohngruppe gibt es ab März 2017
gigantische 23 Cent pro Stunde brutto mehr. Netto sind dies ca. 13 Cent
pro Stunde. Gemessen an den möglichen Anhebungen durch Verzicht auf
einen Tarifvertrag mit 2 bis 6 Euro eine homöopathische Dosis. Die neuen
Tariftabellen sucht Mensch auf den DGB Webseiten allerdings vergeblich,
sie stehen nur als Nachweis des ,,Sieges" im Lohndumping auf den Seiten
der Unternehmerverbände.

Abgesegnet wurde dies Ergebnis im DGB bisher von den Verhandlungsführern
der Hauptvorstände.
Verdi Chef Bsirske und seine ,,Arbeiterführerkollegen" verdienen
allerdings zwischen 150 000 und 230 000 Euro pro Jahr. Ihnen würden 25
Euro mehr oder weniger im Monat nicht mal auffallen.

Der DGB ist damit seiner wesentlichen Vorgabe nachgekommen, im Interesse
der Unternehmen am Standort Deutschland den Niedriglohnsektor zu
verfestigen und tariflich abzusichern.
Mit der Interessenvertretung von Lohnarbeiter*innen hat dies nichts mehr
zu tun. Die 8 DGB Gewerkschaften der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit kann
noch nicht einmal Verrat vorgeworfen werden. Schließlich propagieren sie
Tarifverträge in der Zeitarbeit schon seit langem. Seiner Rolle als
,,Personalserviceagentur" zur Arbeitskraftverwaltung am Standort
Deutschland ist der DGB in hervorragender Weise gerecht geworden.

IWW Bremen

--
IWW Ortsgruppe Bremen
Industrial Workers of the World - Gewerkschaft für alle Arbeiter*innen
Lindenstraße 1b
28755 Bremen
www.iww-bremen.org
Gegen System und Kapital!


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piet

Moin zusammen. Hier ein Beitrag aus Kreisen der IG Metall zum "Tarifabschluss Leiharbeit"

"(...) Jetzt sind die Mitglieder der Tarifkommissionen der Einzelgewerkschaften am Zug!
,,Bei den aktuellen Tarifverhandlungen für die Zeitarbeitsbranche konnten sich die Arbeitgeberseite und die Gewerkschaften auf einen neuen Tarifabschluss einigen. Die neu tarifierten Entgelterhöhungen – basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft – steigen zum 1. März 2017, zum 1. April 2018, zum 1. April 2019 sowie zum 1. Oktober 2019 – jeweils für die Tarifgebiete Ost und West. Dabei steigen die Entgelte im Westen jährlich zwischen 2,5% und 3,2%. Im Osten steigen sie jährlich bis zu 4,82%. Die vollständige Ost-West-Angleichung in allen neun Entgeltgruppen erfolgt zum 01.04.2021. Die Entgelttabelle Ost entfällt zu diesem Zeitpunkt. (...)"
So die Darstellung von Seiten der Arbeitgeberverbände iGZ und BAP.

Der DGB erklärte nach dem Tarifabschluss vom 30. November:
,,Wir haben seit Dienstag mehr als 24 Stunden Non-Stop verhandelt und eine deutliche Erhöhung der Entgelte erreicht. Der Kompromiss enthält viel von dem, was wir gefordert hatten. Die Gewerkschaften haben die vollständige Ost-West-Angleichung ab 2021 sowie eine überproportionale Anhebung der unteren Entgeltgruppen durchgesetzt. (...) Eine Besonderheit des Tarifabschlusses ist die Aufwertung der unteren Entgeltgruppen durch eine überproportionale Erhöhung der Entgelte. ,Am Ende der Laufzeit werden sich die Tarife in der Leiharbeit deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn entfernt haben. Das war uns besonders wichtig.' Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31.12.2019. Die Tarifkommissionen der Gewerkschaften werden das Ergebnis nun beraten."

Moment mal!
Die Forderungen der DGB-Tarifgemeinschaft haben gelautet:
6% mehr Geld, mindestens aber 0,70 € pro Stunde mehr, das Ganze für zwölf Monate.
Und die Angleichung der Ost-West-Entgelte.
Logisch ist, dass man bei Verhandlungen am Ende nie das herausbekommt, was man ursprünglich gefordert hat – keine Frage.
Was ist aber von den ursprünglichen Forderungen der DGB-Tarifgemeinschaft zur Leiharbeit übrig geblieben?

Leiharbeitskräfte fragen sich: Läuft hier eine ,,Schönrechnerei"?
Im ,,Osten" sollen die Löhne und Gehälter jährlich bis auf 4,82% steigen. Diese 4,82%ige Erhöhung ist aber eine Mogelrechnung. Die Berechnungsbasis sind die 8,50 € aus diesem Jahr. Da aber der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2017 auf 8,84 € steigt (das entspricht einer Erhöhung um 4% !) und muss auch in der Leiharbeit ab Januar bezahlt werden - ganz ohne Tarifverhandlungen. Die 4% sind dem gesetzlichen Mindestlohn ab Januar 2017 geschuldet. Bleibt also eine Tariferhöhung ab 01. März 2017 von 0,8%.
Die Forderung der DGB-Tarifgemeinschaft war 70 Cent mindestens. Herausgekommen sind 7 Cent!
Und was die Laufzeiten der ,,Ostangleichung" betrifft: Das erste Angebot der Arbeitgeberverbände waren 48 Monate ab dem 01. Juli 2017. Also 54 Monate. Herausgekommen sind 51 Monate.
Bei der Laufzeit des Entgelt-Tarifvertrages mit 36 Monaten ist in der DGB-Presseerklärung nicht erwähnt, dass es für die Entgeltgruppen E3 bis E9 in den ersten zwei Monaten eine Nullrunde geben soll.

Was sagen die Mitglieder der Tarifkommissionen unserer Einzelgewerkschaften zu dieser ,,Schönrechnerei"?
Hier fallen die nächsten Entscheidungen, das Verhandlungsergebnis ist noch nicht der Abschluss der Tarifverhandlungen!
Die Tarifkommissionen der Einzelgewerkschaften sind jetzt gefragt!
Die Erklärungspflicht läuft am 31. Januar 2017 ab!

(aus der Einladung zum Arbeitskreis Menschen in Zeitarbeit (AK MIZ) bei der Hamburger IG Metall zum Treffen am 12. Dezember 2016)

http://www.igmetall-zoom.de/images/Datei/MIZ_Einladung_12_2016_aktualisiert.pdf


Leben einzeln und frei
wie ein Baum und dabei
brüderlich wie ein Wald,
diese Sehnsucht ist alt.

Yaşamak bir ağaç gibi
tek ve hür ve bir orman gibi
kardeşçesine,
bu hasret bizim.

Nâzım Hikmet

dagobert

ZitatLeiharbeit: Tarifabschluss sichert deutliche Entgelterhöhungen

Berlin, 1. Dezember 2016 | Für die rund eine Million Menschen, die bundesweit in Leiharbeitsfirmen beschäftigt sind, wurde am 30. November 2016 ein Tarifabschluss erzielt. Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit hat mit den Arbeitgebern Lohnsteigerungen bis 2019 vereinbart, die einen deutlichen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn sichern und die unteren Entgeltgruppen überproportional anheben. Ab 1. April 2021 wird es zudem keine Eingruppierungen Ost mehr geben, überall gilt dann die gleiche Entlohnung.
[...]
Die ver.di-Tarifkommission hat das Ergebnis einstimmig gebilligt.
http://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++42c6e260-b881-11e6-ae90-525400b665de

Weniger euphorisch sieht man das Verhandlungsergebnis bei ZOOM (siehe auch Vorpost von piet):
http://www.igmetall-zoom.de/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatTarifrunde Leiharbeit 2016/17

[...]
WICHTIG: Natürlich ist das Verhandlungsergebnis noch nicht das Tarifergebnis: Unsere Hoffnungen ruhen nun auf den Tarifkommissionen der DGB-Gewerkschaften! Die Erklärungspflicht läuft erstaunlicherweise erst am 31. Januar 2017 ab! Das bedeutet u.a., dass Neueinstellungen ab dem 01.01.2017 nicht zum Tarif eingestellt werden dürfen, sondern nur noch mit equal-pay! (hier könnte die hohe Fluktuation vielen helfen!) Und, dass wir noch Einfluss auf die Tarifkommissionen nehmen können – und darum bitten: Offener Brief: Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!
http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/tarifverhandlungen/tarifrunde-leiharbeit-201617/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatStatt Entgeltgleichheit: Löhne in der Leiharbeit bleiben verhandelbar

[...]
Entgeltgleichheit also per Gesetz? Für die realen Verdienstaussichten der Leihkräfte spielt dies keine Rolle, denn fatalerweise wurde – nicht ohne Zutun der Gewerkschaften – in das Gesetz zur Regelung der Leiharbeit an mehreren anderen Stellen (etwa im § 3 Abs. 1) eine Ergänzung eingefügt, die es in sich hat: ,,Ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen". So konnte der Equal-Pay-Grundsatz faktisch nie greifen. Und weil die in der Leiharbeit ausgehandelten Tarife unterhalb der für regulär Beschäftigte vereinbarten Entgelt-Tarifverträge liegen, verdienen Leiharbeitsbeschäftigte regelmäßig weniger als ihre festangestellten Kollegen. Das ist starker Tobak, die organisierten Interessenvertreter der Leiharbeitnehmer/innen streben eine Entgeltgleichheit an, die sie durch ihr Handeln erst verhindern.
[...]
Das Equal-Pay-Dilemma

Im Normalfall zahlt sich erfolgreiches Organisationshandeln (Tarifverträge) sowohl für die Organisation (Machterhalt) als auch für ihre Mitglieder (Besserstellung) aus. Zwischen Eigeninteressen und Handlungsauftrag tut sich kein Widerspruch auf. Im Falle der Equal-Pay-Diskussion ist dies anders, hier stecken die Gewerkschaften in einem Dilemma: Ihrer Kernaufgabe, ihre Mitglieder zu schützen und möglichst viel für sie rauszuholen, können sie im Falle der Entlohnung von Leiharbeit nur dann nachkommen, wenn sie ihr genuines Handlungsfeld, Tarifverträge abzuschließen, preisgeben. Das kommt aber aus der Binnenperspektive einer an Macht- und Selbsterhalt interessierten Organisation einer Selbstgefährdung und Selbstschädigung gleich. Equal Pay durchzusetzen, das würde bedeuten, sich aus Tarifverhandlungen zurückzuziehen, eine etablierte und mittlerweile auch exklusive Beziehung kollektiver Vertragsverhandlung preiszugeben. Zudem würde man mit dem Rückzug aus einer institutionalisierten Machtposition ein stückweit die Kontrolle über die Branche wieder aus der Hand geben.

Wenn sich aber die Logik des Organisationserhalts über jene der unbedingten Verfolgung von Mitgliederinteressen schiebt, dann erwächst daraus ein anderes Problem. Gewerkschaftliche Organisationen müssen sich nicht nur nach außen als handlungsmächtige Akteure erhalten, sie müssen gleichzeitig auch nach innen die ,,Gefolgschaft" ihrer Anhänger organisieren und langfristig sicherstellen. Das bedeutet, sie müssen bei ihren Mitgliedern eine Akzeptanz der Ergebnisse ihres Handelns und Aushandelns erreichen. Im Falle großer Verhandlungserfolge ist dies kein Problem, doch kann dies auch bei spärlichen Ergebnissen und dem Verzicht auf Equal Pay funktionieren?

Die DGB-Gewerkschaften ahnten wohl, dass ihr Kurs, erneut auf Tarifverträge zu setzen, auf Widerstand stoßen würde. Um ihre Strategie zu legitimieren, hatte die Tarifgemeinschaft vor dem Verhandlungsauftakt versucht, sich Rückendeckung durch die Leiharbeiter/innen selbst zu holen. Per Umfrage sollten die Wünsche der in der Arbeitnehmerüberlassung Beschäftigten ermittelt werden, um sie in die eigenen Forderungen einfließen zu lassen. Die Idee hat bei den Betroffenen wohl nicht so recht gezündet, denn gerade mal 1.500 Rückmeldungen sind bei einer Grundgesamtheit von mehr als 900.000 Beschäftigten ein klägliches Resultat. Rechnerisch haben nicht einmal 0,2 Prozent ein Votum abgegeben. Auf die Frage ,,Sind sie dafür, dass wir keine neuen Entgelttarife für sie abschließen, um auf diesem Weg kurzfristig die Entgeltgleichheit für ihre Arbeit zu erreichen?" hat sogar niemand geantwortet. Wie auch, diese Frage wurde wohl aus gutem Grund erst gar nicht vorgelegt.
http://www.nachdenkseiten.de/?p=36127
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Die Tarifkommission der IGM will sich im Januar mit dem Verhandlungsergebnis beschäftigen.

http://www.igmetall-zoom.de/images/Datei/IGM_Mehr_Geld_für_Leibeschäftigte.pdf
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

piet

Nur um es noch mal hervorzuheben: Die bundesweite Tarifkommission von ver.di hat einen Tag nach Abschluss der Verhandlungen das Tarifergebnis abgenickt: http://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++42c6e260-b881-11e6-ae90-525400b665de
Wie geht das innerhalb von 24 Stunden?????
Bei der IG Metall gibt es zumindest lokale Arbeitskreise (wenn auch nicht viele), die die Möglichkeit haben vor Ort über diesen Abschluss zu diskutieren. Was dabei herauskommt, ist eine andere Frage. Denn zuletzt entscheiden die Vorstände der Einzelgewerkschaften über Tarifabschlüsse.
Siehe auch die Startseite von ZOOM: http://www.igmetall-zoom.de/
und diverse Beiträge im Forum von ZOOM: http://www.igmetall-zoom.de/Forum/viewforum.php?f=28&sid=0d5cdd0bc626aa5cfbbea8ad1fc210a5
Leben einzeln und frei
wie ein Baum und dabei
brüderlich wie ein Wald,
diese Sehnsucht ist alt.

Yaşamak bir ağaç gibi
tek ve hür ve bir orman gibi
kardeşçesine,
bu hasret bizim.

Nâzım Hikmet

Rappelkistenrebell

Aus: Ausgabe vom 21.12.2016, Seite 8 / Inland

»Dieser Tarifvertrag verhindert ›Equal Pay‹«
Mit Zustimmung der Gewerkschaften kann Leiharbeitern gleicher Lohn für gleiche Arbeit verwehrt werden. Gespräch mit Mag Wompel
Interview: Johannes Supe



Öffentlich protestiert auch der Deutsche Gewerkschaftsbund gegen den Missbrauch von Leiharbeit, hier auf einer Demonstration in München (9. April)
Foto: Peter Kneffel/dpa-Bildfunk

Der Tarifvertrag Leiharbeit läuft Ende des Jahres aus, die Verbände des Deutschen Gewerkschaftsbundes, DGB, wollen ihn verlängern. Ende November wurde ein Verhandlungsergebnis erreicht. Künftig sollen die Löhne im Westen um etwa drei Prozent, im Osten um annähernd fünf Prozent steigen. Stellt Sie das Ergebnis zufrieden?

Absolut nicht. Wir sind sehr unzufrieden damit, dass es überhaupt zu einem Tarifergebnis gekommen ist, aber dazu gleich mehr. Dieses Ergebnis wurde schöngerechnet. Als Argument für den Tarifvertrag wurde angeführt, dass der in der Leiharbeit geltende Mindestlohn höher sein soll als der gesetzlich festgelegte. Doch der gesetzliche Mindestlohn wird im kommenden Jahr auf 8,84 Euro pro Stunde erhöht. Im neuen Tarifvertrag ist für den Osten als unterste Stufe ab kommendem März ein Betrag von 8,91 Euro vorgesehen. Doch dieser Mindestlohn tritt für die Leiharbeiter nur in der verleihfreien Zeit in Kraft. Und die versuchen die Unternehmen zu vermeiden. Ist die Zeitspanne etwa besonders groß, wird oft gekündigt und der Kollege wird später neu eingestellt.

Sie haben bereits angedeutet, dass Sie einen Tarifvertrag für Leiharbeiter völlig ablehnen.

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz steht, dass grundsätzlich für gleiche Arbeit auch gleicher Lohn gezahlt werden muss. 2004 wurde im Rahmen der Agenda 2010 aber eine Ausnahme geschaffen. Seitdem kann »Equal Pay« umgangen werden, wenn ein Tarifvertrag anderes regelt. Dazu muss man wissen, dass ein Leiharbeiter, der etwa in eine Fabrik geschickt wird, nicht nach der dort geltenden Regelung bezahlt wird, sondern nach dem Leiharbeitstarif. Die Lohnunterschiede für dieselbe Arbeit betragen dabei nach Zahlen der Bundesregierung bis zu 70 Prozent. Der Tarifvertrag verhindert also durch seine bloße Existenz »Equal Pay«.

Es gibt in der Bundesrepublik auch christliche Gewerkschaften. Wäre nicht zu befürchten, dass diese einer noch schlechteren Regelung zustimmen, wenn sich der DGB zurückzieht?

Das Argument wird auch dieses Jahr benutzt, auch gegenüber unserer Kampagne. Aber die Leiharbeitsbranche hat schlechte Erfahrungen mit den christlichen Gewerkschaften gemacht: Ein mit ihnen abgeschlossener Tarif wurde rückwirkend für ungültig erklärt. Hätte der DGB den Mut gehabt und wäre ersatzlos ausgestiegen, dann wäre wohl kein neuer Vertrag zustande gekommen.

Die jetzige Regelung gilt ab dem 1. Januar nicht mehr. Ein neuer Vertrag wird voraussichtlich aber erst ab 1. Februar gelten, bis dahin haben die Gewerkschaften Zeit für eine Beratung. Was passiert in der Zeit dazwischen?

Im Januar haben wir wohl einen tariflosen Zustand für die Leiharbeiter, die in der Zeit von den »Sklavenhändlern«, wie ich sie nenne, neu eingestellt werden. Wird ein solcher Leiharbeiter dann in einen Betrieb geschickt, müsste ihm eigentlich der gleiche Lohn wie den dortigen Kollegen gezahlt werden.

Der Leiharbeitstarif wird nicht von einer Gewerkschaft verhandelt, sondern von einem Tarifverbund, bestehend aus allen acht DGB-Verbänden. Was passiert, wenn sich eine der Gewerkschaften doch gegen eine Zustimmung entscheidet?

Die Frage wird im Moment heiß diskutiert. Es war bereits ein kleines Politikum, dass ver.di die verbleibende Zeit nicht für Debatten an der Basis genutzt hat. Die dortige Tarifkommission stimmte dem Ergebnis keine 24 Stunden nach dem Zustandekommen zu. Seitdem wird spekuliert: Wenn die anderen nicht mitziehen, gilt der Tarifvertrag dann dennoch im Einsatzgebiet von ver.di? In der IG Metall fordern einige Regionen Nachverhandlungen. Gibt es dann unterschiedliche Tarife? Beantworten kann ich das derzeit nicht.

Auf »Tarifvorbehalte« wie jenen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, künftig stärker setzen. Etwa wenn es um derzeit feste Regelungen zu Arbeitszeiten geht. Wie bewerten Sie das?

Es ist tatsächlich zu beobachten, dass die Politik derzeit dazu tendiert, in Gesetze solche Tarifvorbehalte einzubauen. Darauf beruht auch eine Hypothese, warum sich der DGB überhaupt auf eine Regelung wie jene in der Leiharbeit einlässt. Es soll nur nicht die Runde machen, dass diese Tarifverträge nichts verbessern. Eher sind die Gewerkschaften hier Verhinderer besserer Arbeitsbedingungen.

Mag Wompel ist verantwortliche Redakteurin von Labournet Germany und Leiterin der Kampagne gegen eine Verlängerung des Leiharbeitstarifvertrags

Labournet Germany organisiert eine Unterschriftenkampagne gegen das Zustandekommen des Leiharbeitstarifvertrags: labournet.de

Quelle

https://www.jungewelt.de/2016/12-21/035.php

Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Fritz Linow

Linke Metaller sagen:

(...) Zugleich hat die IG Metall Gesetze unterstützt, die in die falsche Richtung gehen. Stichwort Stärkung der Betriebsrenten, statt der gesetzlichen Renten. Und sie hat Tarifverträge geschlossen, die Gesetze nicht verbessert haben. Stichwort Leiharbeit. (...)
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1068454.ig-metall-tarifpolitik-ist-nicht-genug.html (30.10.17)

Der frühere erste Bevollmächtigte der IG Metall Heidenheim Andreas Strobel hält dagegen:

(...) Als weiteres Problemfeld sieht Strobel die Leiharbeit, gegen die und deren Folgen die IG Metall seit nunmehr 14 Jahren ankämpft. Zum Teil mit Erfolg, so der Redner, weil es gelungen sei, Tarifverträge abzuschließen und eine Regulierung der Leiharbeit zu erreichen. Dennoch: Leiharbeit bleibe weiter ein Segen für die Unternehmer und ein Feind der Arbeitnehmer. (...)
http://www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/ig-metall_-keine-angst-vor-digitalisierung-_-leiharbeit-bleibt-ein-rotes-tuch-16339999.html (28.10.17)

Total schizo, der Laden da.



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