Die ATIK-Gefangenen vor dem OLG in München

Begonnen von counselor, 09:19:55 Sa. 11.Juni 2016

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counselor

ZitatDie ATIK-Gefangenen vor dem OLG in München

Normalerweise verhandelt dieses Gericht in diesen Räumen den entsetzlichen NSU-Terror. Aber jetzt stehen plötzlich Genoss*innen aus unserer Mitte hier vorm Kadi: das ihnen vorgeworfene "Verbrechen" ist praktische Solidarität mit dem Kampf gegen IS-Terror und dem der Türkei. Kommt zahlreich mit euren Transparenten, Forderungen und Soli-Verkündungen zu der Auftakt- und Protestkundgebung am 17. Juni 2016, um 9:00 Uhr, vor dem Oberlandesgericht München: Nymphenburger Straße 16, 80335 München. Auch aus Nürnberg werden zahlreiche Mitfahrgelegenheiten bereitgestellt. Anmeldungen unter dialog-nurnberg@gmx.de Aufruf zur internationalen Solidarität mit politischen Gefangenen und Angeklagten am 17. Juni 2016 in München ...

Quelle: https://linksunten.indymedia.org/de/node/181014

PS: Ich habe das Thema mal hier eröffnet, weil ich davon ausgehe, dass es uns länger beschäftigen wird. Ich kenne einen der Verteidiger persönlich und er spricht von mindestens 100 Verhandlungstagen und schätzt das Verfahren als politisch brisant ein, weil der Marxismus kriminalisiert werden soll.
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Die MLPD unterstützt die ATIK und ATIF Genossen. In der Tat soll Marxismus kriminalisiert werden. Antikommunismus ist Staatsreligion in der brd und im EU Parlament wird schon seid langem gefordert, kommunistische Symbole zu verbieten und Kommunismus mit Faschismus auf eine Stufe zu stellen etc...in diersen Ländern Osteuropas kann man schon sehen,was das bedeutet für linke Kräfte und wie extrem die Repressionen der reaktionären Regime sind.

09.06.16 - Prozess gegen ATIK-Aktivisten am 17. Juni

Am 17. Juni beginnt in München das größte Verfahren nach Paragraph 129 b der letzten Jahrzehnte in Deutschland. Es richtet sich gegen zehn Aktivistinnen und Aktivisten der fortschrittlichen Migrantenorganisation ATIK, die seit mehr als zehn Monaten im Gefängnis sitzen. Die ATIK mobilisiert breit zu Kundgebungen und Protesten bei Prozessbeginn. Die MLPD Bayern ist Mitunterzeichnerin des Aufrufs und wird sich aktiv beteiligen. Die erste Kundgebung findet am 17. Juni ab 8 Uhr vor dem Gerichtsgebäude in der Nymphenburgerstraße 16 in München statt. Nachmittags - um 16 oder um 17 Uhr - wird am Stachus eine weitere Kundgebung stattfinden. Aus der Türkei werden HDP-Abgeordnete und eine Delegation von Anwälten und Menschenrechtlern erwartet.

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw23/09.06.16-proteste-bei-prozessbeginn-gegen-atik-aktivisten/?searchterm=atik

Internationale Solidarität für die Freiheit der ATIK-Mitglieder!
Internationale Solidarität für die Freiheit der ATIK-Mitglieder!

Die MLKP ruft zur Solidarität mit den inhaftierten Mitgliedern der ATIK auf (grafik: MLKP/ATIK;montage: "rf-news")

28.05.16 – Das Internationale Büro der Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei Türkei/Nordkurdistan (MLKP), die Mitglied der Internationalen Koordinierung revolutionärer Parteien und Organisationen (ICOR) ist, hat folgenden Solidaritätsaufruf mit den inhaftierten Mitgliedern der Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK) veröffentlicht:

,,Am 15. April 2015 hat der deutsche Staat im Namen des 'Kampfes gegen den Terror' nach dem Artikel 129/a-b ... durch willkürliche ... Methoden Verhaftungen durchgeführt. Seit einem Jahr befinden sich neun ATIK-Leiter und Mitglieder unter Isolationsbedinungen in Haft.

Dieser Angriff ist ein Teil der Angriffe gegen die demokratischen Institutionen der Migranten und gegen fortschrittliche, revolutionäre Personen. ...

Wir rufen alle fortschrittlichen, revolutionären und kommunistischen Parteien, Institutionen und Personen auf, um gegen diese ... Unterdrückungen und Verhaftungen zu protestieren, damit diesen ungerechten, willkürlichen und antidemokratischen Verhaftungen ein Ende gesetzt wird. Am 3. Juni werden sie wieder vor Gericht stehen. Wir rufen alle Freunde, Genossen und revolutionären Parteien, Gruppen und Personen am 3. Juni vor den deutschen Botschaften und Konsulaten zu Protestaktionen mit dem Slogan 'Freiheit für Müslüm Elma und für seine Freunde' zur Solidarität auf! Müslüm Elma und seine Freunde sollen freigelassen werden! Es lebe der internationale Kampf und die internationale Solidarität!"

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw21/201evergroessern-wir-die-internationale-solidaritaet-fuer-die-freiheit-der-atik-mitglieder-201c/?searchterm=atik

Veranstaltung: Gegen die Kriminalisierung migrantischer Selbstorganisationen


12.05.16 - Die Migrantenorganisation Atik ruft zu einer Veranstaltung am morgigen Freitag in Bremen auf unter dem Motto: "Gegen die Kriminalisierung migrantischer Selbstorganisation! Weg mit §129 a/b!" In ihrer Pressemitteilung heißt es:

"Mitte April 2015 wurden in vier europäischen Ländern linke türkische Oppositionelle verhaftet, zehn von ihnen sind immer noch in Haft. Allen Verhafteten wird die Bildung/Mitgliedschaft oder die Unterstützung einer "terroristischen Vereinigung im Ausland" nach §129b des StGB (Strafgesetzbuch) vorgeworfen. Es handelt sich hier um die TKP/ML (Kommunistische Partei Türkei/Marxistisch-Leninistisch), die in Deutschland weder verboten ist noch auf einer EU-Terrorliste steht.

Einige der Beschuldigten waren bereits jahrelang in der Türkei inhaftiert. Weil sie dort aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der TKP/ML verfolgt wurden, hatten sie in Deutschland politisches Asyl erhalten. Nun aber sitzen sie aus dem gleichen Grund hierzulande wieder im Gefängnis. Die Paragrafen 129a und b standen immer wieder in der Kritik. Für eine Verurteilung müssen keine konkreten strafbaren Handlungen nachgewiesen werden. ... Im Fall der Verhaftungen der ATIK-Aktivistinnen und -Aktivisten gab es eine enge Zusammenarbeit zwischen türkischen und deutschen Ermittlungsbehörden..."

Referenten der Veranstaltung am 13. Mai um 19 Uhr im "Kommunikationszentrum paradox" (Bernhardstraße 10, Bremen) sind Rainer B. Ahues, Rechtsanwalt, und Süleyman Gürcan, ATIK-Vertreter.

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw19/veranstaltung-gegen-die-kriminalisierung-migrantischer-selbstorganisationen/?searchterm=atik

Nürnberg: Demonstration gegen den konterrevolutionären Paragraphen 129a/b


Demonstration in Nürnberg am 16. April 2016 (rf-foto)

Nürnberg (Korrespondenz), 19.04.16: Über 400 Menschen kamen am 16. April 2016 in Nürnberg zusammen, um die Abschaffung des Paragraphen 129 a und b zu fordern. Seit einem Jahr sitzen zehn Aktivisten in Deutschland im Gefängnis wegen dem Vorwurf , dass sie ausländische - angeblich terroristische - Vereinigungen unterstützen. Es geht um die in der Türkei verbotene Partei TKP/ML und die Migrantenorganisation ATIK. Bei den Verhaftungen wurde keinerlei Beweismaterial gefunden, die Anklage stützt sich auf "Beweise" aus der Türkei. Ein klares Zeichen für die enge Kooperation deutscher und türkischer Geheimdienste ...

Ich frage mich weiter durch. Warum bist du heute hier? Ein Teilnehmer erzählt mir: "Ich musste mich entscheiden, ob ich heute gegen einen NPD-Aufmarsch in Eckenthal direkt vor einer Flüchtlingsunterkunft protestiere oder hier her komme. Mich mit den Gefangen zu solidarisieren ist mir sehr wichtig, deshalb bin ich hier her gekommen. Beim Prozess befürchte ich, dass sie versuchen werden, den Gefangenen etwas anzuhängen. Schon jetzt ist die Staatsanwaltschaft sehr aktiv, mehr als im NSU-Prozess. Ich vertraue auf die Anwälte. Wir müssen sie unterstützen, indem wir alles öffentlich machen, damit sie sich nicht alles erlauben können." ...

Die Demonstration führt durch die Nürnberger Innenstadt bis zum Gefängnis, indem Erhan Aktürk sitzt. Auch andere türkische und kurdische Aktivisten werden kriminalisiert. Deshalb frage ich einen Aktivisten von AGIF: "Wir sind hier aus Ulm angereist um die Genossen zu unterstützen. 129 a/b muss weg. Freiheit für alle Linken und Revolutionäre. Die Migranten hier in Deutschland brauchen sowohl sozial, wie auch politisch gleiche Rechte." ...

Der Prozess, der jetzt am 3. Juni 2016 startet, wird sehr langwierig werden. Die Verteidiger sind gut vorbereitet. Zum Schluss auf der Abschlusskundgebung vor dem Gefängnis treffe ich noch die Anwälte von zwei der zehn Gefangenen, Manfred Hörner und Yunus Ziyal. Sie demonstrieren heute mit.

"Ich freue mich, dass so viele Leute gekommen sind, um gegen diese skandalösen Verhaftungen zu protestieren, damit der Jahrestag nicht in Vergessenheit gerät", so Manfred Hörner. "Es ist äußerst wichtig, den Gefangen den Rücken zu stärken, gerade gegen ihre Isolation. Mittlerweile musste die vollständige Isolation gelockert werden. Der Paragraph 129b ist ein Klassenparagraph. Er dient als Instrument, um revolutionäre und marxistisch-leninistische Parteien und Organisationen als terroristisch zu verunglimpfen und ihre Mitglieder mit Gefängnis zu überziehen."

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw16/nuernberg-demonstration-gegen-den-konterrevolutionaeren-paragraphen-129a-b/?searchterm=atik


Hier die Seite der ATIK. Spenden für den Rechtskampf sind willkommen!

http://www.atik-online.net/deutsch/
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Antifaschismus und Befreiungskampf sind kein Terrorismus



(foto: ATIK)

13.06.16 - Verschiedene fortschrittliche und revolutionäre Organisationen, zu denen auch die MLPD gehört, haben den folgenden Aufruf zur internationalen Solidarität mit politischen Gefangenen und Angeklagten am 17. Juni 2016 in München unterzeichnet: ,,In Deutschland gibt es derzeit etwa 20 politische Gefangene türkischer und kurdischer Herkunft, die nach dem geltenden Gesinnungsparagraphen 129b im Bezug auf 129a StGB entweder vor einer Anklage stehen oder teilweise von der deutschen politischen Justiz schon in der Vergangenheit ungerechtfertigt verurteit wurden. Am 17. Juni 2016 beginnen nun die Gerichtsverhandlungen eines solchen neuen Anklageverfahrens im Oberlandesgericht (OLG) München gegen zehn revolutionäre Personen aus der Türkei. ...

Wir rufen alle fortschrittlichen Organisationen und Einzelpersonen daher auf, gegen diese außen- und machtpolitisch motivierte Anklage Stellung zu beziehen und die internationale Solidarität mit den revolutionären politischen Gefangenen zu stärken, damit diese Anklage gemeinsam und international zum Scheitern gebracht werden kann.

    Antifaschismus und Befreiungskampf sind kein Terrorismus, sondern ein internationales und gerechtfertigtes Widerstands-, und Freiheitsrecht!
    Revolutionärer Kampf ist überall legitim!
    Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
     Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Kommt zahlreich mit euren Transparenten, Forderungen und Soli-Verkündungen zu der Auftakt- und Protestkundgebung am 17. Juni 2016, um 9 Uhr, vor dem Oberlandesgericht München: Nymphenburger Straße 16, 80335 München."

Hier gibt es den Kundgebungsflyer!

Hier kann der komplette Aufruf gelesen und heruntergeladen werden!

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw24/antifaschismus-und-befreiungskampf-sind-kein-terrorismus-sondern-ein-internationales-und-gerechtfertigtes-widerstands-und-freiheitsrecht

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15.06.16 - Auch aus Frankfurt fährt Bus zum ATIK-Prozess

Anlässlich des am Freitag beginnenden Gerichtsverfahrens gegen die inhaftierten ATIK-Aktivistinnen und -Aktivisten nach Paragraf 129a/b finden in München Protestkundgebungen vor dem Gerichtsgebäude und am Stachus statt. Auch aus Frankfurt fährt ein Bus nach München, und zwar am Freitag um 1 Uhr ab Hauptbahnhof. Der Stuttgarter Bus fährt, wie bereits berichtet, um 6 Uhr früh ab (Nordbahnhofstraße 61).

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw24/15.06.16-auch-aus-frankfurt-faehrt-bus-zum-atik-prozess
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Hamburg: "Freiheitskämpfer brauchen Schutz in Deutschland ...


Solidaritätskundgebung mit Bedrettin Kavak am 13. Juni 2016 in Hamburg (rf-foto)

Hamburg (Korrespondenz), 15.06.16: ... denn sie sind es, die tatsächlich Fluchtursachen bekämpfen! Die Bundesregierung dagegen lässt sie verhaften!" Dem Aufruf zur Solidarität mit ihnen folgten ca. 100 Hamburger/-innen am 13. Juni 2016 auf einer Kundgebung beim Hauptbahnhof mit bedeutsamen Rednern: Dem türkische Rechtsanwalt Ercan Kaner, Mitglied des türkischen Menschenrechtsverein; dem Anwalt Frank Jasenski, der Bedrettin Kavak mit einem Kollegen vor dem Oberlandesgericht Hamburg verteidigt; Sprechern von Linkspartei, der MLPD, der Liga für Menschenrechte; von Flüchtlingsrat, Frauenverband COURAGE und Kobanê-Solidaritätskomitee Nord, von dem die Initiative für Demo und Kundgebung ausging. Es waren auch Delegationen von ATIK, AGIF, Solidarität International vertreten. Die Montagsdemo Hamburg bot mit dem offenen Mikrofon das Knowhow, auch die Passanten über die skandalöse Verfolgung von Freiheitskämpfern in Deutschland aufzuklären.

Der Staatsschutzsenat, der im Auftrag der Bundesregierung am darauf folgenden Tag wieder über Bedrettin Kavak zu Gericht saß, zeigte wenig Interesse an der Wahrheitsfindung. Ihm geht es um die schnelle Verurteilung zu drei bis sechs Jahren Gefängnis wegen Verbindung zur PKK. Den Antrag der Verteidigung, die eigens angereiste Menschenrechtsdelegation aus der Türkei mit Ercan Kaner als Zeuge zur blutigen Unterdrückung dort zu vernehmen, vertagte er um eine Woche; auch den anderen Antrag, die "Schieflage in der Beweisaufnahme" bezüglich der PKK durch Vernehmung eines Sachverständigen zu beseitigen! Im Namen des Volkes ist das sicher nicht.

Kundgebung und Prozessteilnehmer/-innen sind sich einig: dem Kampf für Demokratie und Freiheit gegen den Staatsterror der türkischen Regierung und die fachistischen Greueltaten des IS - wie jüngst wieder in Orlando/USA - gehört unsere uneingeschränkte Solidarität!

    Freispruch für Bedrettin Kavak und alle anderen angeklagten Freiheitskämpfern!
    Schluss mit der Verfolgung von Freiheitskämpfern und Revolutionären durch die Bundesregierung!

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw24/hamburg-201dfreiheitskaempfer-brauchen-schutz-in-deutschland

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ZitatProzess gegen türkische Kommunisten

München dpa Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat vor dem Oberlandesgericht München ein Terrorprozess gegen zehn Angeklagte begonnen. Die neun Männer und eine Frau sollen für die Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) Geld beschafft und Mitglieder geworben haben. Sie müssen sich wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verantworten. Die Angeklagten mit türkischen sowie kurdischen Wurzeln lebten seit langem in Deutschland, drei Männer hatten ihren Wohnsitz in Frankreich, in Österreich und in der Schweiz ...

Quelle: http://www.schwaebische.de/region/bayern_artikel,-Prozess-gegen-tuerkische-Kommunisten-_arid,10472069.html
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München: Die Angeklagten im §129-Prozess kommen kämpferisch und optimistisch in den Gerichtssaal


Die HDP-Covorsitzende Figen Yüksekdağ bei der Protestkundgebung zum Prozessauftakt heute in München (rf-foto)

17.06.16 - Vor dem Oberlandesgericht in München hat heute früh der Prozess gegen die seit mehr als einem Jahr inhaftierten ATIK-Aktivistinnen und –Aktivisten Müslüm Elma, Erhan Aktürk, Haydar Bern, Musa Demir, Deniz Pektaş, S. Ali Uğur, Sami Solmaz, Mehmet Yeşilçalı, Dr. Sinan Aydın, Dr. D. Banu Büyükavcı begonnen. Eine Augenzeugin berichtet aus dem Gerichtsaal an rf-news: "Ich war total beeindruckt vom Auftreten der Angeklagten vor Gericht. Sie kamen aufrecht und zum Teil regelrecht strahlend herein, mit erhobenem Haupt, kämpferisch und kein bisschen niedergedrückt. Ich hatte vorher gar nicht gewusst, dass sie großteils in Isolationshaft sitzen. Die meisten sahen im Gerichtssaal zum ersten Mal ihre Angehörigen wieder; Banu z.B. hatte ihren Ehemann seit ihrer Verhaftung nicht mehr gesehen. Entsprechend bewegend war das Wiedersehen. Es wurden Parolen gerufen, z.B. 'Ihr seid unser Stolz' und 'Mit Widerstand werden wir siegen'. Eine unglaublich optimistische Stimmung war da im Gericht. Toll war auch, dass man die Parolen und Lieder der Protestkundgebung vor dem Gebäude bis in den Gerichtssaal hinein gehört hat."

Die türkischen und kurdischen Linken waren Mitte April 2015 in einer konzertierten Aktion der Staatsapparate und Geheimdienste in vier europäischen Ländern verhaftet worden. Die deutsche Bundesregierung hatte die Federführung. Lediglich Griechenland weigerte sich, einen dort verhafteten Aktivisten der ATIK (Konföderation der Arbeiter aus der Turkei in Europa) an Deutschland auszuliefern. Allen Verhafteten wird die Mitgliedschaft oder die Unterstützung einer 'terroristischen Vereinigung im In- bzw. Ausland' nach § 129a und b des StGB (Strafgesetzbuch) vorgeworfen. Dabei geht es um die TKP/ML (Kommunistische Partei Türkei Marxistisch/Leninistisch). Sie ist in der Türkei verboten, und etliche der Angeklagten waren schon in der Türkei in Haft. Die TKP/ML steht auf keiner EU-Terrorliste!

Sogar die Süddeutsche Zeitung wundert sich, warum dieser Prozess angestrengt wird, wo doch die Gerichtsbarkeit eigentlich mit Ermittlungen und Verfahren gegen den NSU, Rechtsradikale und IS-Terroristen gut ausgelastet sein könnte. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft lässt die Katze aus dem Sack: "Es handelt sich um ein Pilotverfahren, in dem das Gericht die Frage klären muss, ob es sich bei der TKP/ML um eine terroristische Vereinigung handelt". Der Mammutprozess soll den Weg dafür ebnen, noch mehr Linke und Revolutionäre zu kriminalisieren, einzusperren und abzuschieben.

Eine Welle der Solidarität mit den Angeklagten hat sich seit April 2015 entwickelt. Das zeigt sich auch heute bei Prozessbeginn. Hunderte versammelten sich schon um 9 Uhr vor dem Gerichtsgebäude zu einer Kundgebung, im Laufe des Vormittags wuchs die Menge auf mehr als 500 Menschen an. Sie kommen aus Frankfurt am Main, Stuttgart, Nürnberg, aus Wien und zahlreichen weiteren Städten. Die MLPD ist Mitherausgeberin des Solidaritätsaufrufs und beteiligt sich aktiv an den Protesten, u.a. wird ein MLPD-Vertreter auf der Kundgebung nachher in der Münchner Innenstadt sprechen. Aus der Türkei sind Menschenrechtler, Anwälte und fortschrittliche Abgeordnete gekommen. Die HDP-Co-Vorsitzende Figen Yüksekdağ sprach in der Verhandlungspause zu den Kundgebungsteilnehmerinnen und –teilnehmern und prangerte an, dass sich die deutsche Bundesregierung mit diesem Prozess in ganz besonderem Maß zum Handlanger des faschistoiden Erdogan-Regimes macht.

Die Verhandlung vor dem Münchner Oberlandesgericht begann mit stundenlanger Verspätung. Hintergrund war, dass einige der Angeklagten vor ihrer Fahrt nach München aufs Unwürdigste behandelt und diskriminiert worden sind. Die rf-news-Korrespondentin berichtet: "Vier Angeklagten sollten Fußfesseln angelegt werden. Sie beschwerten sich bei Gericht und prangerten an, dass ihnen die Vorbereitung auf den Prozess regelrecht verwehrt wurde. Einer bekam nach seiner Verlegung von Straubing nach Landshut seinen Laptop nicht mehr. Die Unterlagen von Banu sind verschwunden. Die JVA Landshut hat den dort inhaftierten Angeklagten gezwungen, sich für eine Leibesvisitation nackt auszuziehen. Der Richter sagte, dass dies vom Gericht nicht angeordnet worden war. Die Verantwortlichen in der JVA sagten, das sei ihnen egal, sie hätten ihre eigenen Regeln."

Protest gab es auch gegen die unprofessionelle Übersetzertätigkeit vor Gericht. Die Statements der Anwälte wurden in indirekte Rede übersetzt. Außerdem: Wenn ein Anwalt sagte: "Mein Mandant ..." übersetzte der Dolmetscher "Der Gefangene". Zwei Anwälte stellten Befangenheitsanträge gegen das Gericht.

Bei Redaktionsschluss waren noch nicht einmal die Personalien der Angeklagten aufgenommen, geschweige denn die Anklageschrift verlesen worden.

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw24/muenchen-die-angeklagten-im-a7129-prozess-kommen-kaempferisch-und-optimistisch-in-den-gerichtssaal

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Aus: Ausgabe vom 21.06.2016, Seite 2 / Inland

»Gewaltenteilung wird zur Farce«
Am Freitag begann in München ein Prozess gegen türkische Revolutionäre. Die Ermächtigung dazu hat das Justizministerium gegeben. Ein Gespräch mit Roland Meister
Interview: Kevin Hoffmann



Einer der in München wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung Angeklagten grüßt die Besucher das Prozesses (17. Juni 2016)
Foto: Matthias Balk/dpa-Bildfunk

Am vergangenen Freitag begann der Prozess gegen zehn türkische Revolutionäre vor dem Oberlandesgericht München. Die Beschuldigten sind Aktivisten der »Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa«, ATIK. Was wird ihrem Mandanten und den anderen Angeklagten an konkreten Straftaten vorgeworfen?

Unsere Mandanten werden nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch angeklagt. Ihnen wird aber keine konkrete Straftat vorgeworfen. Man hält ihnen vor, dem sogenannten Auslandskomitee der »Türkischen Kommunistischen Partei/Marxistisch-Leninistisch«, TKP/ML, anzugehören. Nach den Paragraphen 129 a und b besteht hier die Möglichkeit zur Bestrafung mit bis zu zehn Jahren Gefängnis. Mit diesen Paragraphen wurde in Deutschland in den letzten Jahrzehnten ein umfassendes Instrumentarium zum Kampf gegen den sogenannten Terrorismus entwickelt. Seit dem August 2002 wird es insbesondere zur Unterdrückung und Kriminalisierung fortschrittlicher und revolutionärer Organisationen im Ausland eingesetzt. Seither wurden mehrere hundert Verfahren gegen Menschen, die linken Kräften in der Türkei angehören sollen, eingeleitet. In der Regel endeten sie mit Haftstrafen. Gegenwärtig sind vor den Staatsschutzsenaten verschiedener Oberlandesgerichte in Deutschland Verfahren gegen angebliche Angehörige der »Arbeiterpartei Kurdistans«, PKK, bzw. der »Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front«, DHKP/C, anhängig.

Welches Verständnis der Begriffe »Terrorismus« oder »terroristische Organisation« liegt dem Verfahren zugrunde?

Die TKP/ML wird als »ausländische terroristische Vereinigung« bezeichnet. Im internationalen Völkerrecht gibt es keine einheitliche Definition, was »Terrorismus« bzw. eine »terroristische Vereinigung« sind. Bereits selbständige Arbeitskämpfe werden mitunter als »Terrorismus« bezeichnet. Nach der gesetzlichen Regelung in Paragraph 129a gelten Taten als terroristisch, die darauf zielen, einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich zu schädigen. Der TKP/ML und den Angeklagten wird vorgeworfen, in der Türkei gegen das Erdogan-Regime zu kämpfen, um es zu stürzen und statt dessen eine sozialistische Gesellschaft aufzubauen. Der revolutionäre Befreiungskampf wird so als Terrorismus abgestempelt.

Worauf beruft sich die Bundesanwaltschaft im Verfahren gegen die Angeklagten?

In der Anklageschrift werden u. a. Hunderte abgehörte Telefonate oder SMS genannt, die teilweise über Jahre gesammelt wurden. Vorgeworfen wird den Angeklagten etwa das Sammeln von Spenden, das Schreiben von Berichten. Aus anderen Verfahren wissen wir, dass das Organisieren eines Dönerstandes als mitgliedschaftliche Betätigung angesehen werden kann. Was die Beweise angeht, stützt man sich auf eine umfassende Zusammenarbeit zwischen deutschen und türkischen Geheimdiensten und der Polizei, die sich regelmäßig zur sogenannten Terrorismusbekämpfung treffen. Das Verfahren in München hat deshalb eine besondere Funktion, da es sich auch gegen kämpferische migrantische Strukturen richtet, hier der ATIK. Weder sind die TKP/ML oder die ATIK in Deutschland verboten, noch stehen sie auf der sogenannten Antiterrorliste der EU.

Wie bewerten Sie aus politischer Sicht das Verfahren?

In Paragraph 129b wird das juristische Vorgehen gegen einzelne Gruppierungen mit den Interessen der Bundesregierung vermengt. Die Strafverfolgung hängt von einer politischen Entscheidung der Bundesregierung ab, konkret einer Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz. Die Regierung hat diese ausdrücklich erteilt. Ihr ist dabei nicht unbekannt, dass mit der TKP/ML und der PKK Kräfte kriminalisiert werden, die an führender Stelle im Kampf gegen den faschistisch-islamistischen »Islamischen Staat« stehen. Die deutsche Regierung unterstützt mit diesen Ermächtigungen das reaktionäre Erdogan-Regime. Zugleich wird die Gewaltenteilung durch die Ermächtigung der Bundesregierung zu einer Farce.

Ihr Mandant sitzt bereits in Untersuchungshaft. Wie gestaltet sich die?

Die Angeklagten sitzen jetzt seit mehr als 14 Monaten in Untersuchungshaft. Vier der Angeklagten wurden von anderen europäischen Ländern an Deutschland ausgeliefert. Die Verteidigung wird eingeschränkt. So können wir mit unseren Mandanten nur durch eine Trennscheibe reden. Auch der Briefwechsel wird kontrolliert, und es dauert Wochen, bis uns Briefe unseres Mandanten erreichen. Gegen meinen Mandanten betreibt die türkische Regierung ein Auslieferungsverfahren. Ihm droht in der Türkei erneut Folter, nachdem er dort bereits mehrere Jahre lang inhaftiert war und gefoltert wurde.Interview: Kevin Hoffmann

Roland Meister ist Rechtsanwalt aus Gelsenkirchen und vertritt Sami Solmaz

Quelle

https://www.jungewelt.de/2016/06-21/007.php
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München: Strafverteidiger im ATIK-Prozess stellt Blog online


21.06.16 - Einer der Strafverteidiger im Prozess gegen die ATIK-Mitglieder in München (siehe rf-news), Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, hat einen Prozess-Blog online gestellt. Hier werden "Informationen aus Sicht der Verteidigung im Verfahren gegen zehn Angeklagte wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxistisch-Leninistisch)" veröffentlicht.

Im ersten Blog-Beitrag heißt es: "Von lautstarken Solidaritätsbekundungen begleitet war der erste Verhandlungstag im § 129b-Verfahren beim Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht München. Mehrere hundert Zuschauer_innen waren angereist und hielten eine kraftvolle Demonstration vor dem Gerichtsgebäude ab, die auch im Verhandlungssaal zu hören war. Die Zuschauerränge waren überfüllt. Die Angeklagten machten bereits beim Betreten des Gerichtssaales deutlich, dass sie trotz über 14 Monaten Untersuchungshaft unter besonders schwierigen Haftbedingungen nicht gebrochen sind. Mit erhobenen Fäusten und Parolen rufend betraten sie den Gerichtssaal, und wurden von den Prozessbesuchern lautstark begrüßt."

Der weitere Bericht kann auf dem Blog gelesen werden!

https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/17-06-2016/

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw25/muenchen-strafverteidiger-im-atik-prozess-stellt-blog-online


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Danke für den Link zum Prozessblog @Rappel!
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Atik-Aktivist: "Wir werden auch weiterhin beharrlich die Wahrheit verteidigen"

25.06.16 - Vor dem Oberlandesgericht in München wurde am gestrigen Freitag der Prozess nach § 129b Strafgesetzbuch gegen die ATIK-Aktivistinnen und –Aktivisten Müslüm Elma, Erhan Aktürk, Haydar Bern, Musa Demir, Deniz Pektaş, S. Ali Uğur, Sami Solmaz, Mehmet Yeşilçalı, Dr. Sinan Aydın, Dr. D. Banu Büyükavcı fortgesetzt. Sie waren – wie rf-news und andere Medien berichteten – am ersten Prozesstag vor einer Woche ungebrochen, kämpferisch und optimistisch in den Gerichtssaal eingezogen und von hunderten Prozessbeobachtern, Demonstrantinnen und Demonstranten solidarisch unterstützt worden.

Dies setzte sich gestern fort. Zu Beginn applaudierten wiederum die zahlreichen solidarischen Zuhörer/-innen minutenlang und stärkten den Angeklagten den Rücken. Richter Dr. Dauster drohte, "alle" des Saales zu verweisen, wenn sie nicht ruhig seien. Solidarität und Widerstand von letzter Woche zeigten Wirkung: Die Angeklagten wurden nicht gefesselt transportiert und sie mussten sich nicht wieder entwürdigender Körperkontrollen unterziehen.

Der Charakter des Prozesses als reine Gesinnungsjustiz wurde beim Verlesen aus der Anklageschrift erneut deutlich. Den zehn Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie das sogenannte Auslandskomitee der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch) gebildet haben. Weder in Deutschland noch in anderen europäischen Staaten ist die TKP/ML mit einem Verbot belegt, keinem der Angeklagten wird eine Gewalttat oder irgendeine andere strafbare Handlung in Deutschland vorgeworfen. Eine Prozessbeobachterin berichtet: "Detailliert wird in der Anklageschrift geschildert, wer wann in Deutschland Spenden gesammelt, Veranstaltungen besucht und sich mit politischen Freunden getroffen hat. Offenbar Ergebnis einer umfassenden und jahrelangen Überwachung. 'Terrorismus'-Vorwürfe kommen hingegen nur aus der Türkei. Es wird einfach behauptet, dass die Angeklagten Anschläge in der Türkei unterstützt haben sollen." Das geht so weit, dass die Organisierung eines Döner-Stands auf einer politischen Veranstaltung der ATIK in Deutschland als terroristischer Akt gewertet wird, weil dort eingenommenes Geld möglicherweise als Spende an die TKP/ML in der Türkei gegangen sei!

Die Verteidigerinnen und Verteidiger der Angeklagten fordern die Rücknahme der Verfolgungsermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz, eine Einstellung des Verfahrens sowie die sofortige Freilassung ihrer Mandantinnen und Mandanten. Sie schreiben: "Die strafrechtliche Verfolgung unserer Mandanten ist überhaupt nur möglich, weil das Bundesjustizministerium (BMJV) – ähnlich wie im Fall von Böhmermann – die Erlaubnis hierzu erteilt hat. ...  Obwohl das BKA seit 2006 einige unserer Mandanten beobachtet, ohne Anlass für eine Festnahme zu sehen, gelten sie seit ihrer Verhaftung als so gefährliche Terroristen, dass sie noch nicht einmal frei mit ihren Verteidigern kommunizieren können."

Bereits am ersten Prozesstag ließ Müslüm Elma (der sogenannte Rädelsführer) die Begründung seines Befangenheitsantrags verlesen. Ein Prozessbeobachter schilderte beeindruckt: "Da verwandelte sich die Anklagebank zum eigentlichen Tribunal – zum Tribunal über das faschistoide Erdogan-Regime und die deutsche Bundesregierung". In ihrer Feindschaft gegen den revolutionären Befreiungskampf in der Türkei und in Deutschland sind diese identisch.

"Der 'Terrorismusvorwurf'", so Müslüm Elma, "ersetzt alle konkreten Vorwürfe und Beweise. ... Welcher Staat wird durch das deutsche Strafrecht und die deutsche Justiz eigentlich geschützt? Als würden in der Türkei die Rosen der Demokratie und Freiheit blühen und wir würden hier vor Gericht stehen, weil wir sie abgeholzt hätten. Als würden die Kurden nicht seit Generationen verfolgt. ... Seit unserer Inhaftierung haben wir, unter den schweren Umständen unter denen wir leben, die herzliche Solidarität unserer Familien, der Intellektuellen, der demokratischen Organisationen, der revolutionären und patriotischen Presse und revolutionären Freunde gespürt. Sie sind wir geworden und wir sie. Die gleiche Herzlichkeit kann man auch heute in diesem Saal spüren. Wir werden auch weiterhin beharrlich die Wahrheit unter allen Umständen verteidigen. Weil Sie (der Richter; d.V.) uns gezeigt haben, dass es Ihnen gleich ist, ob wir die Möglichkeit haben, dies zu sagen und mich mit der Anklage auseinanderzusetzen, lehne ich Sie wegen Besorgnis der Befangenheit ab"

Über die Befangenheitsanträge wird das Gericht am kommenden Montag, dem 27. Juni 2016, entscheiden. Sitzungsbeginn ist um 13.30 Uhr, Gerichtsgebäude Nymphenburger Straße 16, München. Kommt zahlreich und stärkt den Angeklagten den Rücken! Die MLPD ist Mitunterzeichnerin des Solidaritätsaufrus und beteiligt sich aktiv. Sie fordert die umgehende Einstellung des Verfahrens und die Abschaffung des §129b.


Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw25/prozess-gegen-atik-aktivisten-anklage-auf-duennen-beinen
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Es ist erstaunlich,  dass die Angeklagten nach 14 Monaten Isolationshaft psychisch in guter Verfassung sind. Offensichtlich haben sie auch eine hohe Kampfmoral. Und das obwohl ein Freispruch unwahrscheinlich ist.

Der ganze Prozess wird doch nur geführt,  um endlich eine Organisation, die den Marxismus im Namen führt,  für terroristisch zu erklären.
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Treffen zum Prozess gegen die ATIK am 14. Juli

11.07.16 – Das Solikomitee mit den ATIK-Gefangenen Frankfurt am Main hat folgende Pressemitteilung herausgegeben: ,,Seit dem 17. Juni findet in München der Prozess gegen zehn Genossinnen und Genossen von ATIK und TKP/ML, mit dem Vorwurf der 'Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung' nach §129b, statt. Dieser Fall ist die größte Anklage gegen Revolutionäre der letzten Jahrzehnte in Deutschland!

ATIK ist ein Teil des antifaschistischen und antikapitalistischen Widerstands in der BRD, von der antimilitaristischen Mobilisierung gegen den Afghanistan-Krieg, über G8 in Heiligendamm, No-Nato in Straßburg, antifaschistische Mobilisierungen hier gegen deutsche und türkische Faschisten usw. Deshalb wollen wir gemeinsam mit ihnen gegen diesen Prozess mobilisieren und uns über unseren Tellerrand hinaus zum Widerstand migrantischer Organisationen verhalten!

Wir laden euch ein, mit uns über den Prozess, die Hintergründe der politischen Repression nach dem Organisierungsparagraphen 129b und wie wir dieses Verfahren begleiten können, ins Gespräch zu kommen. Einige Ideen – wie eine Mobilisierungsveranstaltung – können wir euch schon vorstellen, alles weitere lasst uns gemeinsam entwickeln!

Donnerstag, 14. Juli 2016, 19 Uhr, Frankenallee 152 (Ffm-Gallus)

Ausführliche Infos zum Prozess gibt es hier!


Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw28/treffen-zum-prozess-gegen-atik-tkp-ml-am-donnerstag-14.-juli-in-frankfurt

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Rappelkistenrebell

Internationaler Aufruf an alle Revolutionären, Fortschrittlichen und Demokratischen Kräfte
UPOTUDAK, 15. Juni 2016


2012 fingen die Untersuchungen des Justizministeriums gegen die Revolutionären an. Den Höhepunkt hatte es am 15. April 2015, vor allem in Deutschland aber auch in der Schweiz, Frankreich und in Griechenland. Dabei wurden 12 Revolutionäre, mit dem Vorwurf ,,AktivistInnen der TKP/ML" zu sein, festgenommen. Von 3 Revolutionären die in Griechenland festgenommen wurden, wurden durch den Druck der Öffentlichkeit 2 Revolutionäre freigelassen. Deniz Bektas wurde wegen einer vorherigen Strafe, nach Frankreich übergeben. Nach dem er seine Strafe abgesessen hatte, lieferte ihn der Frankreich nach Deutschland aus. Mehmet Yesilcay, wurde nach einem Jahr Gefangenschaft in der Schweiz auch nach Deutschland ausgeliefert.

Zurzeit befinden sich in Bayern, in verschiedenen Gefängnissen, zehn Revolutionäre, die in schwerer Isolation leben müssen. Besuche von Anwälten und Familienmitgliedern werden durch einer, von Glas getrennter Räumlichkeit zugelassen. Den Inhaftierten Revolutionären wird der Kontakt zu anderen Gefangenen verweigert oder nur bedingt erlaubt.

Prozessbeginn: Am 17. Juni 2016, in München!

Das Ziel des Deutschen Staates in zusammen Arbeit mit der Türkei und Frankreich ist es die TKP/ML auf die Terrorliste zusetzen damit die Aktivitäten unterbunden werden können. Die Absprachen zwischen dem deutschen und dem türkischen Staat, werden einen Einfluss darauf nehmen. Gegen die zehn Revolutionäre, wird als einziger Grund, der Widerstand der TKP/ML gegenüber dem türkischen Staat vorgeworfen. Dieses Verfahren kann nur mit einer internationalen Solidarität gebrochen werden.

Unser Aufruf ist daher an alle Revolutionären, Fortschrittlichen und Demokratischen Organisationen!

Nehmt an den Prozessen Teil! Der erste Prozesstag wird am 17. 06. 2016 beginnen, Zeitgleich sollen in jeder Stadt vor dem Deutschen Konsulat Aktionen in Form von Massen Protesten stattfinden. Laut Aussage der Anwälte werden die Gerichtverhandlungen zwei Jahre andauern deshalb ist es wichtig unsere Kräfte für diesen Zeitraum zu bündeln um sie dann dementsprechend gut aufzuteilen.

Dieses Verfahren ist kein ,,Terror Verfahren", sondern ein politisches!

TKP/ML ist keine Terror Organisation, sondern eine politische Partei!

Die Kraft der Imperialisten und des türkischen Staates werden nicht ausreichen um Revolutionäre zu kriminalisieren und um sie dann zu Verurteilen!

Deutschland, lass die Hände von der ATIK!


April 2016

UPOTUDAK




Quelle

http://www.icor.info/2016-1/internationaler-aufruf-an-alle-revolutionaeren-fortschrittlichen-und-demokratischen-kraefte Internationaler Aufruf an alle

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counselor

ZitatAus dem ,,Putsch nach dem Putsch" müssen die deutsbchen Behörden jetzt Konsequenzen ziehen


Presseerklärung der Verteidigung in dem 129b-Verfahren gegen 10 türkische/kurdische KommunistInnen vor dem OLG München

Verteidigung fordert die Rücknahme der Verfolgungsermächtigung und die sofortige Einstellung des Strafverfahrens

Seit dem 17. Juni 2016 wird vor dem OLG München das Verfahren gegen 10 vermeintliche Mitglieder der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxistisch-Leninistisch) wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB) geführt. Die TKP/ML ist in Deutschland nicht verboten und findet sich auch nicht auf internationalen Terrorlisten. Allein die Türkei deklariert sie als terroristische Organisation.

Der Einleitung dieses Strafverfahrens liegt eine außenpolitische Entscheidung, nämlich die Erteilung der sogenannten Verfolgungsermächtigung durch das Bundesjustizministerium (BMJV) zugrunde: Ob eine Strafverfolgung durchgeführt wird hängt davon ab, ob diese den Interessen der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Maßgebend soll dabei nach dem Gesetz u.a. sein, ob sich die Ziele der Vereinigung gegen einen ausländischen Staat richten, der die Würde des Menschen achtet.

Bereits mit Presseerklärung vom 17. Juni 2016 hat die Verteidigung unter Hinweis auf die Menschenrechtsverletzungen und totalitären Tendenzen in der Türkei die Rücknahme der Verfolgungsermächtigung durch das Bundesjustizministerium und die Einstellung des Verfahrens gefordert.

Die "Maßnahmen" der AKP-Regierung seit dem 15. Juli 2016 zeigen der gesamten Welt, dass sich die Türkei auf dem Weg zu einem offen diktatorisch agierenden Staat befindet, der sämtliche demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord wirft. Die Menschenwürde und Menschenrechte werden missachtet. Die Entwicklung in der letzten Woche, der ,,Putsch nach dem Putsch", muss auch zu Konsequenzen in der Politik der Bundesregierung führen. Allein der konsequenzlos bleibende Ausdruck einer ,,Besorgnis" kann nicht mehr ausreichen. Das gegen unsere Mandanten geführte Verfahren musste schon bisher als Auftragsarbeit für Erdogan und sein Regime verstanden werden. Eine Fortführung dieses Strafverfahrens würde nach den Geschehnissen der letzten Tage eine Legitimierung der antidemokratischen und antirechtsstaatlichen Maßnahmen Erdogans bedeuten. Oder, in der Formulierung des verfolgten Istanbuler Journalisten Can Dündar, einen ,,Tritthocker unter die Galgen in der Türkei".

Spätestens nach der Verhängung des Ausnahmezustands ist offensichtlich, dass der türkische Staat keine die Würde des Menschen achtende staatliche Ordnung ist.

Diese veränderten außenpolitischen Umstände können und müssen deshalb zu einer Rücknahme der Verfolgungsermächtigung führen, will sich die Bundesregierung nicht zum Handlanger der Autokratie Erdogans machen.
Wir fordern deshalb das BMJV auf, die Verfolgungsermächtigung in Bezug auf unsere Mandanten zurückzunehmen.
Hintergrund

Der gescheiterte Militärputsch wird von der AKP-Regierung zum Anlass genommen, offensichtlich schon lange vorbereite ,,Säuberungsaktionen" durchzuführen. Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung sind allein in den letzten Tagen ca. 65.000 Richter, Staatsanwälte, Beamte und Polizisten, Militärs, Hochschullehrer und Lehrer suspendiert und/oder verhaftet worden. Erdogan-kritische Radio- und Fernsehsender werden abgeschaltet. Am 20. Juli 2016 wurde für die gesamte Türkei der Ausnahmezustand verhängt.

Menschen, die deutliche Spuren der Folter aufweisen, werden öffentlich zur Schau gestellt. Lynchjustiz wird toleriert und die Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert. Andersdenkende und Minderheiten werden gezielt eingeschüchtert und angegriffen. Wir erleben eine islamistische Mobilmachung gegen jede Form der Abweichung. Die türkische Regierung erklärt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) für derzeit nicht anwendbar. Die Gewaltenteilung ist aufgehoben.

München, den 21.07.2016
Information
https://www.tkpml-prozess-129b.de
RA Alexander Hoffmann: info@anwalthoffmann.de
RA Dr. Peer Stolle: stolle@dka-kanzlei.de
Verteidigerinnen und Verteidiger

RA Rainer Ahues
RA Sinan Akay
RAin Antonia von der Behrens
RA Berthold Fresenius
RA Marvin Hegermann
RA Martin Heiming
RA Manfred Hörner
RA Alexander Hoffmann
RA Frank Jasenski
RA Dietmar Kleiner
RA Ulrich v. Klinggräff
RA Stephan Kuhn
RA Roland Meister
RAin Franziska Nedelmann
RA Bernhard Pradel
RA Iñigo Schmitt-Reinholtz
RA Yener Sözen
RA Dr. Peer Stolle
RA Yunus Ziyal

Quelle: https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/aus-dem-putsch-nach-dem-putsch-muessen-die-deutschen-behoerden-jetzt-konsequenzen-ziehen/
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admin

Mir ist gerade aufgefallen, daß die informative Homepage über dieses Verfahren von dem Anwalt stammt, der schon oft dieses Forum vertreten hat.
Er ist ansonsten im NSU Prozeß aktiv.

counselor

Zitat25.07.2016: Erklärung Dr. Dilay Banu Büyükavci

Sehr geehrte Richter,
Ich wurde am 15. April 2015 festgenommen und befinde mich seit dem 16. April 2015 im Frauengefängnis von München in Haft. Ich wurde in Deutschland, von dem gesagt wird,  es  gäbe  dort  keine  Folter  und  keine  Menschenrechtsverletzungen,  einer  der schwersten  Formen  von  Folter,  der  Isolation,  unterzogen.  Ich  war  dazu  verurteilt,  23 Stunden in meiner Zelle zu leben und eine Stunde alleine auf den Hof zu gehen, ohne jemanden, abgesehen vom Personal, das das Essen bringt, zu sehen oder zu sprechen. (Außer den medizinischen Kontrollen, den Besuchen und den Anwaltsgesprächen). Wenn
ich auf dem Gang irgendwohin gebracht wurde und zufällig einer anderen Gefangenen begegnete,  so  waren  diese  dazu  gezwungen,  mir  den  Rücken  zuzukehren.  Sich  zu Grüßen, Augenkontakt und überhaupt einen Menschen zu sehen, war verboten. Nachdem ich 1995 mein Medizinstudium beendet hatte, habe ich zehn Jahre als verbeamtete Ärztin gearbeitet. Ich  bin  danach  nach  Deutschland gekommen,  um  mich auf  Psychosomatik und Psychotherapie zu spezialisieren. Nachdem ich dies abgeschlossen hatte, begann ich mit der Spezialisierung auf Psychiatrie, kurz bevor ich diese beenden konnte, wurde ich inhaftiert.

Ich habe viel Wissen und Erfahrung an positiven und negativen Faktoren, die sich auf die menschliche Psyche, die Hirnfunktionen und die Erkenntnisfähigkeit, die Entwicklung von Persönlichkeit und Identität, die Formen des Umgangs, die Einheit von Körper und Psyche auswirken. Man muss kein Psychiater sein, um zu wissen, dass der Mensch ein soziales Wesen ist und, dass wenn man es zur Isolation verurteilt, man seiner Psyche und
seinen Hirnfunktionen schweren und manchmal irreversiblen Schaden zufügt. Der Mensch steht in Beziehung zu der Umgebung, in der er lebt; seine Persönlichkeit, seine Gefühle von Identität, seine Hirnkapazität entwickeln und bereichern sich durch die Eindrücke  aus  dieser  Umgebung.  Die  Persönlichkeit,  der  Ausdruck  des  ,,ICH",  ist  im sozialen  Umfeld  sinnvoll.  Wenn  man  es  von  diesem  Umfeld  isoliert,  also  von  den
Eindrücken,  von  ihrem  Gehalt,  die  sozialen  Kontakte  vernichtet,  dann  verwischt  das Selbst;  dies  zeigt  die  Gefahr  an,  das  Ichbewusstsein,  die  Identität  zu  verlieren.  Viele Untersuchungen und Versuche, die zu diesem Thema gemacht worden sind, belegen, dass langfristige Isolation einen langsamen Tod bedeutet ...

Quelle:
https://www.tkpml-prozess-129b.de/wp-content/uploads/2016/07/Erkl%C3%A4rung-Dr.-Dilay-Banu-B%C3%BCy%C3%BCkavci.pdf

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Ein Jahr Prozess gegen Latife Cenan-Adigüzel


27.07.16 - Die Solidaritätsgruppe für die aktuell vor Gericht stehende Vorsitzende der Anatolischen Föderation, Latife Cenan-Adigüzel, teilt in einer Presseerklärung mit:

"Von all dem (die Ereignisse in der Türkei, Anm, d. Red.) unbeeindruckt, führt das Gericht in Düsseldorf das Verfahren gegen Latife fort, so wie auch in München oder in Hamburg weitere Prozesse gegen MigrantInnen geführt werden, mal unter Verweis auf Mitgliedschaft in der TKP/ML, mal mit dem Vorwurf der Tätigkeit für die kurdische PKK. Gemeinsam ist allen Prozessen, dass sie stellvertretend für die türkischen Sicherheitsdienste geführt werden, deren langer Arm schon immer auch bis nach Deutschland reichte. Auch das ist in diesen Tagen nach dem Putschversuch zu beobachten, wenn Erdogan eine Telefonhotline einrichten lässt, über die Hinweise auf türkeistämmige Oppositionelle in Deutschland gemeldet werden können.

Die Behauptungen der Anklagen stützen sich fast immer auf 'Erkenntnisse' und Vorgaben jener türkischer Sicherheitsdienste, die einer engen Zusammenarbeit mit den Terroristen des IS oder von Al Nusra beschuldigt werden, denen eine Verstrickung in die Anschläge von Suruç und Ankara nachgesagt wird, und die für willkürliche Terrorbeschuldigungen von Journalisten, Wissenschaftlern oder Anwälten verantwortlich sind. ...

Mit den §129b-Prozessen wird der bundesdeutsche Rechtsstaat seinem türkischen Pendant gefährlich ähnlich – allen EU-Forderungen nach Lockerung der Terrorgesetzgebung in der Türkei zum Trotz. Am Ende steht ein repressives Instrumentarium zur Verfügung, das aktive politische Arbeit unmöglich machen könnte.

Bei Info-Veranstaltungen informieren wir in den nächsten Wochen über das Verfahren und seine Hintergründe: Donnerstag, 25. August, 19 Uhr, in Wuppertal, ,,CityKirche Elberfeld", Kirchplatz."

Weitere Informationen gibt es auf dem Prozessblog!

https://prozessbericht.noblogs.org/

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw30/ein-jahr-prozess-gegen-latife-cenan-adiguezel
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ATIK-Prozess: Müslüm Elma nimmt Stellung zur Anklage


MüslümcElma steht im ATIK-Prozess als "Rädelsführer" vor Gericht (foto/grafik: kaypakkayahaber.com/ATIK; montage: rf-news)

29.07.16 - Der 7. und der 8. Hauptverhandlungstag des ATIK-Prozesses in München wurden von der Prozesserklärung des als "Rädelsführer" der TKP/ML angeklagten Müslüm Elma bestimmt. Dazu schreibt der Prozessblog:

"Müslüm Elma begann seine Erklärung damit, aufzuzeigen, in welchem Ausmaß sich die Bundesanwaltschaft die offizielle türkische Sichtweise auf die TKP/ML zu Eigen gemacht hat, in dem sie in der Anklage nur davon spricht, dass der Gründer der TKP/ML, der türkische Revolutionär Ibrahim Kaypakkaya, am 18. Mai 1973 im Gefängnis Diyarbakir/Türkei 'verstarb'. Tatsächlich wurde Kaypakkaya in einem türkischen Gefängnis zu Tode gefoltert, was sogar liberale Kreise in der Türkei heute nicht mehr in Frage stellen. ...

Weiter legte er dar, dass die letzten rechtsstaatlichen Elemente unter Erdogan verschwunden sind. Er ging dann zu einer Analyse der Rolle der Türkei und der westlichen Staaten im Nahen Osten, auf die kurdische Frage und auf den Charakter des türkischen Staates über. ... Er beschrieb den Militärputsch und den Gegenputsch als einen Kampf zwischen den in der Türkei herrschenden Cliquen und betonte in diesem Zusammenhang erneut den faschistischen Charakter des türkischen Staates. Vor diesem Hintergrund stünde die Legitimität des gegen die zehn angeklagten Kommunist_innen laufenden Verfahrens mehr denn je in Frage."

Mehr dazu auf dem Prozessblog!



https://www.rf-news.de/2016/kw30/atik-prozess-muesluem-elma-nimmt-stellung-zur-anklage
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Aus: Ausgabe vom 30.07.2016, Seite 1 / Titel

Erdogans langer Arm
Richterbund lehnt Auslieferung von ­türkischen Regimegegnern »auf bloßen Zuruf« ab. Verteidiger im Münchner Kommunistenprozess fürchten Einflussnahme
Von Claudia Wangerin



Der türkische Präsident Erdogan und die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem Weg zu einer Pressekonferenz im Jahr 2010
Foto: Umit Bektas/Reuters

Der Deutsche Richterbund hat die türkische Forderung nach der Auslieferung mutmaßlicher Putschisten, die in Deutschland Schutz suchen, am Freitag nicht pauschal zurückgewiesen. Es werde aber keine Auslieferung »auf bloßen Zuruf« der Regierung in Ankara ohne konkrete Beweise geben, erklärte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Er hielt der Türkei aber ein »grob rechtsstaatswidriges Vorgehen« vor. Der türkische Außenminister Mevlüt Cavusoglu hatte die Überstellung von türkischen Richtern und Staatsanwälten verlangt, die dem Prediger Fethullah Gülen nahestehen. Der im US-Exil lebende Imam und seine Anhänger im türkischen Staatsapparat werden für den Putschversuch vom 15. Juli verantwortlich gemacht. »Deutschland muss die Richter und Staatsanwälte dieses Parallelstaates ausliefern«, hatte Cavusoglu am Donnerstag dem Sender CNN Türk gesagt.

An der Unabhängigkeit der deutschen Justiz zweifelt Rechtsanwalt Yunus Ziyal, Verteidiger im Prozess im Münchner Prozess gegen zehn türkische Linke, denen die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. »Es drängt sich der Verdacht auf, dass es hier nicht um Recht, sondern um Politik geht«, sagte Ziyal laut einem Bericht von Spiegel online am Freitag. Die Angeklagten sitzen seit mehr als einem Jahr in bayerischen Gefängnissen. Konkrete Gewalttaten werden den mutmaßlichen Mitgliedern der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) nicht vorgeworfen, sondern zum Beispiel das Sammeln von Spenden. Die Organisation ist in Deutschland nicht einmal verboten und findet sich auch nicht auf internationalen Terrorlisten. »Allein die Türkei deklariert sie als terroristische Organisation«, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der 19 Verteidiger im TKP/ML-Prozess vom 22. Juli. Grundlage des Strafverfahrens sei eine außenpolitische Entscheidung – die Erteilung der Verfolgungsermächtigung durch das Bundesjustizministerium. Eine Strafverfolgung hängt in solchen Fällen davon ab, ob sie den Interessen der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Nach dem Gesetz soll dafür aber auch maßgeblich sein, ob sich die Ziele der betroffenen Organisation gegen einen ausländischen Staat richten, der die Würde des Menschen achtet. Die Anwälte verweisen daher auf den in letzten Wochen verschärften Kurs des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und seiner islamisch-konservativen Regierungspartei AKP. Seit dem Mitte des Monats gescheiterten Militärputsch befinde sich die Türkei »auf dem Weg zu einem offen diktatorisch agierenden Staat«.

Erdogan selbst hatte mit Blick auf eine Wiedereinführung der Todesstrafe in einem am Montag ausgestrahlten ARD-Interview erklärt, man müsse »das Volk anhören«. Am Sonntag wollen in Köln sowohl Anhänger als auch Gegner Erdogans demonstrieren. Beim Aufmarsch des AKP-Lagers werden bis zu 30.000 Teilnehmer erwartet. Der größte Dachverband kurdischer Vereine in Deutschland, Nav-Dem, ruft zur Gegendemonstration auf. »Es sind faschistische, rassistische und islamistische Gruppierungen, die am Sonntag für die Diktatur Erdogans auf die Straße gehen«, erklärte Nav-Dem am Donnerstag. Separat haben allerdings auch extrem rechte deutsche Gruppen wie »Pro NRW« Proteste gegen den AKP-Aufmarsch angemeldet. Kölns Polizeipräsident Jürgen Mathies sagte am Freitag: »Wir sind auf besondere Gewaltformen vorbereitet.« 2.300 Polizisten würden in Köln zusammengezogen und acht Wasserwerfer bereitgehalten.
Quelle

https://www.jungewelt.de/2016/07-30/001.php

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ZitatStoppt jede Unterstützung der türkischen Regierung – deutsche Justiz macht sich zum Handlanger Erdogans

Erdogan ist dabei, in der Türkei eine Diktatur zu errichten und die gesamte Opposition auszuschalten. Während er de facto ein Präsidialsystem durchgesetzt hat, tausende Menschen mit einer anderen Meinung als Erdogan im Gefängnis sitzen und der Ausnahmezustand tobt, werden KritikerInnen seiner Regierungspartei AKP auch hierzulande verfolgt. Zehn linken AktivistInnen wird in München weiterhin der Prozess gemacht.

Es hat am 17. Juni 2016 vor dem OLG München als Mammut-Prozess mit 20 AnwältInnen und 23 Verhandlungstagen begonnen. Es handelt sich um den größten Staatsschutzprozess in Deutschland seit Jahrzehnten. Die Angeklagten waren Mitte April 2015 verhaftet worden. Der Vorwurf: sie sollen das so genannte Auslandskomitee der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten) gebildet haben. Die TKP/ML ist jedoch nur in der Türkei verboten. In Deutschland ist sie legal und steht auch auf keiner internationalen Terrorliste. Das Besondere: Keinem der Angeklagten wird irgendeine Straftat in Deutschland vorgeworfen. Es geht nur um eine vermutete TKP/ML-Mitgliedschaft. Dementsprechend sind die Betroffenen nach den ,,Gesinnungs-Paragraphen" 129 a und 129 b angeklagt. Bei diesen muss keine konkrete Beteiligung an Straftaten nachgewiesen werden.

Stattdessen kann legales politisches Handeln, wie zum Beispiel die Organisation von Veranstaltungen schon genügen. Zugrunde liegt eine außenpolitische Entscheidung, nämlich die so genannte Verfolgungsermächtigung durch das Bundesjustizministerium: dieses entscheidet nach den ,,Interessen Deutschlands", ob es zu einer Anklage kommt. Unter den Angeklagten, die alle in Bayern inhaftiert sind, befinden sich Ärztinnen, Arbeiter, Rentner und politische Flüchtlinge. Einige der Verhafteten sind in der Migranten-Organisation ATIK (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa) aktiv gewesen, die sich ganz legal seit vielen Jahren europaweit für die Rechte von MigrantInnen und ArbeiterInnen sowie gegen Rassismus einsetzt. Bisher wurde im Prozess die Anklage verlesen, die Verteidigung beantragte die Einstellung des Verfahrens, unter anderem wegen der aktuellen Ereignisse in der Türkei, und einige Angeklagte hielten Prozesserklärungen. Der erste Verhandlungstag war von lautstarken Solidaritätsbekundungen begleitet. Zahlreiche ZuschauerInnen beobachteten den Prozess und demonstrierten auch vor dem Gerichtsgebäude. Die Angeklagten bewiesen, dass sie trotz über 14 Monaten Untersuchungshaft unter besonders schwierigen Haftbedingungen nicht gebrochen sind. Nun geht es nach der Sommerpause weiter – vorerst bis zum Februar 2017.

Der erste Prozesstermin ist am Freitag, 2.9., um 9.30 Uhr im Gerichtsgebäude, Nymphenburger Straße 16, München. Dazu findet in Nürnberg am 2.9. von 16 bis 18 Uhr eine Kundgebung vor der Lorenzkirche statt. Zum Prozesstermin am Freitag, 9.9., findet ab 11.30 Uhr eine Solidaritäts-Demonstration statt. Sie führt vom Gerichtsgebäude München zum Stachus. Aus Nürnberg fahren Interessierte gemeinsam mit dem Zug nach München. Treffpunkt ist am 9.9. um 8.45 Uhr am Bahnhof in der Osthalle.

Das Bündnis ,,Freiheit für ATIK" fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens und die Freilassung der Angeklagten. Weg mit dem Paragrafen 129a/b!!!

Aktuelle Infos auf http://www.redside.tk/ und auf www.tkpml-prozess-129b.de/

Quelle: http://www.redside.tk/cms/2016/08/26/stoppt-jede-unterstuetzung-der-tuerkischen-regierung-deutsche-justiz-macht-sich-zum-handlanger-erdogans/#more-13233
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Ich wollte nur nochmal darauf hinweisen, dass heute ab 16 Uhr in Nürnberg eine Kundgebung für die ATIK-Gefangenen ist.
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ATIK-Prozess: Einstellungsantrag ist abgelehnt


(grafik: ATIK)

22.09.16 - Am 13. Hauptverhandlungstag im Prozess gegen zehn ATIK-Aktivistinnen und -Aktivisten (rf-news berichtete mehrfach) beendete der Vorsitzende die am letzten Verhandlungstag begonnene Verlesung der Ablehnung des Einstellungsantrags der Verteidigung.

Dazu die Anwälte der Angeklagten in ihrem Prozessblog: ,,Der bereits ausführliche Antrag der gesamten Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens bzw. Vorlage an des Justizministerium zur Überprüfung der sogenannten Verfolgungsermächtigung zielt darauf, offen zu legen, dass der Widerstand gegen den türkischen Staat nicht nur legitim ist, sondern im Gegenteil, die Strafverfolgung gegen Gegner dieses Systems eine undemokratische, illegitime Unterstützung eines sich immer stärker autoritär-diktatorisch entwickelnden Regimes, das selbst vor der direkten Unterstützung des Islamischen Staats nicht zurückschreckt. Der § 129b StGB ist so konstruiert, dass eine Strafverfolgung nur dann stattfindet, wenn das Justizministerium entscheidet, dass dies den außenpolitischen Interessen Deutschlands entspricht. ...

Die Verteidigung hat daher mit dem Einstellungsantrag versucht, die Frage, ob der türkische Staat, die momentane Erdogan-Regierung, insbesondere nach den Verschärfungen der letzten Monate, für Deutschland schützenswert sein kann, zuzuspitzen. Mit der Kernaussage des Einstellungsantrags 'Der türkische Staat ist kein geeignetes Schutzobjekt' bestreitet die Verteidigung daher die Legitimität und Rechtmäßigkeit der gesamten Anklage."

Mehr dazu auf dem Prozessblog!

Zum Prozesstermin am morgigen Freitag, dem 23. September, findet ab 11.30 Uhr eine Solidaritätsdemonstration statt. Sie führt vom Münchner Gerichtsgebäude (Nymphenburger Straße 16) zum Stachus.

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw38/atik-prozess-einstellungsantrag-ist-abgelehnt








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Kämpferische Kundgebung zur Solidarität mit den angeklagten ATIK-Aktivist(inn)en


Kämpferische Kundgebung und Demonstration am 23. September in München (rf-foto)

München (Korrespondenz), 27.09.16: Mit einer kämpferischen Kundgebung und anschließender Demonstration protestierten 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter Freunde von ATIK, NAV-DEM, MLPD und Linkspartei gegen den Prozess nach Paragraf 129a/b gegen die zehn ATIK-Aktivistinnen und -Aktivisten vor dem Münchner Oberlandesgericht (rf-news berichtete mehrfach, u.a. am 22. September 2016).

Der Sprecher der MLPD, Klaus Dumberger, prangerte die Kumpanei der Bundesregierung mit dem faschistischen Erdogan-Regime in der Türkei an. Um so bedeutender ist die engere Zusammenarbeit der internationalistischen, klassenkämpferischen, antifaschistischen und revolutionären Kräfte in Deutschland. Ohne Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse kann in der heutigen Zeit kein einziges grundlegendes Problem gelöst werden.

Während die Verteidigung in der Verhandlung am 5. September die sofortige Einstellung des Verfahrens beantragt hatte, die vom Gericht abgelehnt wurde, eröffnete der Vorsitzende Richter die Sitzung am 23. September damit, dass die Verteidiger dem Gericht schon mal ihre Terminmöglichkeiten ab Januar 2017 mitteilen sollen.

Dann hatte Musa Demir, einer der Angeklagten, Gelegenheit, seine Einlassung vorzutragen. Seine Einlassung beendete er mit folgenden Worten: "Die Befürworter der Demokratie, des Friedens und die Kriegsgegner werden als 'Vaterlandsverräter' beschuldigt, verhaftet und angeklagt. ... Der türkische Staat führt Krieg gegen die Kurden, Demokraten, Aleviten, Sozialisten, Intellektuelle und nicht moslemische Minderheiten. Unser Volk setzt sich für Demokratie und Menschenrechte ein. Wir unterstützen den Demokratie- und Freiheitskampf unseres Volkes und sind bereit, dafür auch den Preis zu zahlen. Ich werde, wie immer schon, auch in Zukunft den Kampf für Demokratie und Freiheit in der Türkei und in der ganzen Welt, gleich welches Land, unterstützen, meine Meinung sagen und meine Kritik fortsetzen. Demir Musa."

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw39/kaempferische-kundgebung-zur-solidaritaet-mit-den-angeklagten-atik-aktivist-inn-en
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02.10.16 - Über 500 Menschen nahmen heute in der voll besetzten Quartiersporthalle der Rütli-Schule in Berlin-Neukölln an dem mobilisierenden Wahlkongress der "Internationalistischen Liste/MLPD" teil. Sie beschlossen die Wahlteilnahme an der Bundestagswahl 2017 als "Internationalistische Liste/MLPD".


Ein Höhepunkt war die Vorstellung der vorgeschlagenen Spitzenkandidaten der 16 Landeslisten, die ebenfalls eindrucksvoll die Breite und Vielfalt des Bündnisses unterstrich. Auf Vorschlag der ATIF werden zwei Angeklagte der Münchner ATIF-Prozesse auf vorderen Listenplätzen kandidieren: Erhan Aktürk und Deniz Pektaş. Sie sind angeklagt, vor allem weil sie den kurdischen Befreiungskampf unterstützen. Jetzt klagen sie selbst an.

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw39/wahlkongress-der-201einternationalistischen-liste-mlpd201c-201ewir-werden-vieles-schaffen-was-einzigartig-und-erstmalig-in-deutschland-ist201c
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Also, wenn ich es richtig verstanden habe,  dann geht es der MLPD darum,  Menschen im Sinne einer Einheitsfront politisch zu aktivieren?
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Genau so ist es! Alle Unterdrückten und Ausgebeuteten müssen sich zusammenschließen und selber aktiv werden für ihre Interessen. Der Zusammenschluß steht auf antifaschistisch-demokratischer Grundlage :D
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