Die ATIK-Gefangenen vor dem OLG in München

Begonnen von counselor, 09:19:55 Sa. 11.Juni 2016

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Rappelkistenrebell

ATIK-Prozess: Bayerische Justiz ermöglicht türkischem Staat Zugriff auf vertrauliche Post zwischen Angeklagtem und Verteidigern

12.10.16 - Der 16. Hauptverhandlungstag im ATIK-Prozess in München begann damit, dass die Verteidigung von Müslüm Elma den Antrag stellte, die Hauptverhandlung zu unterbrechen, bis geklärt ist, durch welche Übersetzer die Post der Verteidigung von Elma übersetzt worden ist und insbesondere, ob es sich dabei um in der Türkei ansässige Übersetzer handelt. Dazu die Anwälte der ATIK-Angeklagten in ihrem Prozessblog:

"Wie berichtet, unterliegen in diesem § 129b-Verfahren die Mandanten und die Verteidiger/innen erheblichen Einschränkungen. Die Mandanten und ihre Verteidiger/innen sind bei Gesprächen durch eine Glasscheibe getrennt und es wird sämtliche Verteidigerpost – also alle zwischen den Mandanten und den Verteidigern gewechselten Schriftstücke – durch einen sogenannten Kontrollrichter gelesen. Die Anordnung solch einer Kontrolle unterstellt den Verteidigern, sie würden sich mit dem Mandanten schriftlich über andere Themen als die der Verteidigung austauschen. ...

In einer auf diese Verlesung folgenden Verhandlungspause erfuhr sodann die Verteidigung Elma, dass inzwischen die Antwort des Kontrollrichters eingegangen war und sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet hatten: Das von dem Kontrollrichter beauftragte Übersetzungsbüro hatte nach möglichst billigen Übersetzern gesucht, mindestens ein Schreiben – also sensible Verteidigerpost – an Übersetzer in der Türkei abgegeben. ...

Indem der Kontrollrichter die Übersetzungen an ein Übersetzerbüro zu einem sehr niedrigen Preis gegeben hat und dem Büro keine Vorgaben zu dem Umgang mit der Verteidigerpost gemacht hat, hat die bayerische Justiz dem türkischen Staat eine Möglichkeit zum Zugriff auf die vertrauliche Post zwischen dem Angeklagten Elma und seinen Verteidigern gegeben. Damit ist ein faires Verfahren nicht mehr möglich. ..."

Mehr dazu auf dem Prozessblog!



Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw41/atik-prozess-bayerische-justiz-ermoeglicht-tuerkischem-staat-zugriff-auf-vertrauliche-post-zwischen-angeklagtem-und-verteidigern
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Ali Özal in Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.


Kundgebung gegen die Verurteilung von Ali Özal (rf-foto)

Stuttgart (Korrespondenz), 15.10.16: Die an die fast zweistündige Urteilsbegründung anschließende Kundgebung des Solidaritätskomitees für die Freilassung aller nach §§ 129a und b Gefangenen stellte fest: Auch wenn der Senat unter Richter Dr. Claus Belling das nicht wahrhaben will: Selbstverständlich war das eine politische Verurteilung, die schon vor dem Beginn des 10-monatigen Prozesses feststand. Deswegen hatte Alis Verteidiger schon in seinem Pladoyer dieses Verfahren zurecht als Farce bezeichnet. Selbst CDU-Mitglied Heiner Geißler stellte im August letzten Jahres fest: Wenn ein Volk gegen seine Repression aufsteht und, weil kein anderes Mittel hilft, zu den Waffen greift, ist das ein Befreiungskampf und kein Terrorismus! Weg mit den §§ 129 a und 129 b!

Vor dem Gerichtssaal entstand eine lange Schlage, weil jeder Besucher seinen Ausweis kopieren und Taschen und Kleidung durchsuchen lassen musste. Das diente ebenso wie die Polizeipräsenz im Gerichtsgebäude der Einschüchterung. Man will den Eindruck erwecken, es handle sich um einen gefährlichen Verbrecher und man gerate als Prozessbeobachter selber ins Visier des Staatsapparats. Die Zuhörer im Gerichtsaal  begrüßten Ali Özal mit stehenden Ovationen. Was wird Ali Özal vorgeworfen? Kurz gesagt, dass er sein Leben dem kurdischen Befreiungskampf verschrieben und hierfür im Rahmen der Vereinstätigkeit hier im Exil aktiv war.

Interessant war folgender Widerspruch: Das Gericht sieht genau, dass die Türkei seit Kemal Atatürk der kurdischen Bevölkerung gegenüber äußerste Repression praktiziert. Dennoch wird den Kurden abgesprochen, sich gegen die Übergriffe des türkischen Polizei- und Staatsapparates zu wehren. Allerdings werden nur die Angriffe der PKK auf den türkischen Unterdrückungsapparat als kriminelle Handlungen gewertet, nicht die Morde an Kurden durch den türkischen Staat. Mit diesem verbindet Deutschland die  Kumpanei gegen alle fortschrittlichen Bewegungen und der Flüchtlingsdeal. Deswegen forderte ein Transparent vor dem Gerichtssaal: Schluss mit der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Erdoganregime!


Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw41/ali-oezal-in-stuttgart-zu-einer-freiheitsstrafe-von-3-jahren-und-6-monaten-verurteilt

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ATIK-Prozess: Große Solidarität in München


Links: Solidaritätsdemonstration für die Angeklagten am 23. September in München. Rechts: Deniz Pektas und der ebenfalls angeklagte Erhan Aktürk werden auf dem Wahlkongress des Bündnisses im Oktober vorgestellt. (rf-fotos; montage: rf-news)

Rüsselsheim (Korrespondenz), 02.11.16: Aus Frankfurt am Main war am 1. November, um 5 Uhr, ein Solidaritäts-Bus zum ATIK-Prozess nach München gestartet. Auch aus anderen Städten in Süddeutschland und aus München selbst kamen insgesamt ca. 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Protestkundgebung vor dem Strafjustizzentrum. Antifaschistische und antiimperialistische Gruppierungen, Migrantenorganisationen, Umweltgewerkschaft und MLPD hielten Beiträge. Immer im Wechsel mit Musikbeiträgen erregte dies das Interesse der Passanten.

Vor allem war es aber im Verhandlungssaal zu hören und vermittelte den Angeklagten die praktische Solidarität. Es gab strikte Auflagen der Polizei und mehrfach Einwände, dass die Lautsprecherdurchsagen zu laut seien, falls das nicht geändert würde, sei eine Anzeige fällig. Oder wir sollten es unterlassen, "Partymusik" zu spielen – gemeint waren revolutionäre Arbeiter- und Solidaritätslieder!

Von diesen Schikanen ließen sich die Protestierenden nicht einschüchtern, ungefähr 70 von ihnen nahmen auch an der Verhandlung teil. Diese wurde schon vorzeitig vom Richter abgebrochen. Komplexe Sachverhalte waren den Angeklagten in einem derartig unverständlichen "Juristen-Deutsch" vermittelt worden, dass erneute Übersetzungen notwendig wurden.

Viel Zustimmung erhielt der Redebeitrag der MLPD Rhein-Main, der darüber informierte, dass vor zwei Tagen der angeklagte ATIK-Genosse Deniz Pektas einstimmig auf Platz 2 der hessischen Landesliste nominiert wurde.

Der Redebeitrag kann hier als pdf-Datei gelesen werden!

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw44/atik-prozess-grosse-solidaritaet-in-muenchen-deniz-pektas-auf-landesliste-der-internationalistischen-liste-mlpd-nominiert
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21.11.16 - ATIK-Revolutionäre: Bericht in der BR-Mediathek

Der Prozess nach § 129b gegen die zehn Revolutionäre der Migrantinnen- und Migrantenorganisation ATIK sollte komplett in einen neu gebauten "Hochsicherheits"saal in der Münchner Justizvollzugsanstalt verlegt werden. Dies scheiterte am Widerstand der Angeklagten, ihrer Verteidiger/-innen und der Kritik in der Öffentlichkeit. Nach nur einem Verhandlungstag in Stadelheim wurde die Entscheidung rückgängig gemacht. An diesem einen Tag war das Fernsehen vor Ort. Der - sehr kurze - Bericht, in dem erstmals auch die Angeklagten zu sehen sind, steht noch in der BR-Mediathek zur Verfügung.

http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/nachrichten/stadelheim-hochsicherheitsgerichtssaal-betrieb-100.html

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw47/21.11.16-atik-revolutionaere-bericht-in-der-br-mediathek
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Latife Cenan-Adigüzel droht zum Opfer deutscher Staatsraison zu werden!




23.12.16 – Im Rahmen des Prozesses gegen die Vorsitzende der Anatolischen Föderation, Latife Cenan-Adigüzel, haben die Rechtsanwälte Yener Sözen, Roland Meister sowie Freunde und Freundinnen Latifes eine Pressemitteilung zum 50. Verhandlungstag, der Mitte Dezember stattgefunden hat, herausgegeben:

,,Das 'Terrorismusverfahren' gegen unsere Genossin, Freundin, Nachbarin und Mandantin Latife Cenan-Adigüzel läuft nun seit Juni 2015. ... Der Prozess soll offenbar nun zu einem schnellen Ende geführt werden. Dabei droht die zweifache Mutter aus Wuppertal zum Opfer deutscher Staatsraison zu werden. ...

BeobachterInnen des Verfahrens mussten den Eindruck gewinnen, dass es jetzt vor allem um eine schnelle Erledigung des Prozesses gehen soll. ... Dass das nach Wochen eines eher schleppenden Prozessverlaufs zeitgleich zum Türkeibesuch von Außenminister Steinmeier geschah, ist kaum ein Zufall. Dort versicherte er seinem Amtskollegen, dem 'lieben Mevlüt' Çavuşoğlu, dass 'terroristische Aktivitäten (der PKK) nach dem Buchstaben des Gesetzes' verfolgt würden nachdem dieser behauptet hatte, in Deutschland liefen tausende Terroristen frei herum.

Wir befürchten, dass der Prozess in Düsseldorf alleine schon aus Gründen der Gesichtswahrung Berlins mit einem Schuldspruch enden soll. Denn gemeint waren natürlich auch jene Verfahren, die sich gegen in Deutschland lebende Menschen richten, denen die Mitgliedschaft in linken Organisationen wie der DHKP-C (oder im Münchner Prozess der TKP/ML) vorgeworfen wird.

Steinmeier meinte also auch Latife Cenan-Adigüzel, deren Verfolgung damit endgültig zu einem Fall deutscher Staatsraison geworden ist. Das stellt einen 'Kniefall vor einem faschistischen Regime' dar, wie es Rechtsanwalt Roland Meister ausdrückte. So ist auch die Haltung des Senats zu verstehen, eine Überprüfung der Verfahrensgrundlagen um jeden Preis zu vermeiden. ..."
Artikelaktionen


Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw51/latife-cenan-adiguezel-droht-zum-opfer-deutscher-staatsraison-zu-werden
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25.01.17 - Mehmet Yesilcali im Gefängnis misshandelt

Einer der Angeklagten im Münchner TKP/ML-Prozess, Mehmet Yesilcali, wurde laut Zeugenaussagen im Gefängnis misshandelt. Eine Erklärung seines Mitangeklagten und Freundes Seyit Ali Uğur dazu wurde im Blog www.tkpml-prozess-129b.de veröffentlicht. Zehn türkische und kurdische Revolutionäre stehen in München wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxistisch-Leninistisch) vor Gericht (rf-news hat mehrfach berichtet).

Quelle

https://www.rf-news.de/2017/kw04/25.01.17-tkp-ml-angeklagter-im-gefaengnis-misshandelt
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ATIK-Aktivist in Stadelheim misshandelt - morgen Protestkundgebung in München



Ingolstadt (Korrespondenz), 26.01.17: Seit Monaten stehen zehn Revolutionäre der Migrantinnen- und Migrantenorganisation ATIK in einem reaktionären Prozess in München vor Gericht. Sie werden nach dem berüchtigten § 129b beschuldigt (rf-news berichtete regelmäßig). Einer von ihnen, Mehmet Yesilcal, wurde vor kurzem in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim brutal misshandelt. Sicherheitskräfte schlugen ihn zusammen und zwangen ihn dazu, sich komplett auszuziehen. Er musste die ganze Nacht nackt verbringen. In einer Mitteilung schreibt die ATIK, dass die fortschrittliche Öffentlichkeit diesen Umgang nicht mehr hinnehmen und den Protest überall erhöhen wird.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete vorgestern, dass sich die Vermutung verdichte: Die "Beweise" gegen die zehn Angeklagten wurden "auf ungesetzlichem Weg gesammelt - unter Verletzung deutscher Strafvorschriften, schlicht durch Spionage des türkischen Geheimdienstes in der Bundesrepublik. Das geht aus einem Schreiben der Generalpolizeidirektion Istanbul hervor. Darin bezieht sich die Polizeidirektion zweimal explizit auf 'geheimdienstliche Informationen' ... die sie auch noch stolz auflisten, mit Namen, Daten, Anschriften."

Der seinerzeitige Direktor der Abteilung für Terrorbekämpfung, Ömer Köse, von dem die Informationen stammen, sitzt seit zwei Jahren in Haft: wegen Dokumentenfälschung, illegaler Telefonüberwachung, Verletzung der Privatsphäre, Beweisfälschung und der Preisgabe von Ermittlungsinformationen. Diese "Informationen" haben in dem politischen Prozess gegen die türkischen Revolutionäre nichts zu suchen! Das ganze Verfahren muss umgehend eingestellt werden!

Am morgigen Freitag, dem 27. Januar 2017, wird der Prozess fortgesetzt. Vor dem Oberlandesgericht in München, Nymphenburger Straße 16, findet um 11 Uhr eine Protest- und Solidaritätskundgebung statt. Aus Frankfurt am Main und Stuttgart fahren Busse:

   Frankfurt am Main, Vereinslokal Frankenallee 152, Abfahrt um 5 Uhr
   Stuttgart: Kulturzentrum Nordbahnhofstraße 61, Abfahrt um 6 Uhr


   Hier gibt es den Flyer als pdf-Datei!


Quelle

https://www.rf-news.de/2017/kw04/atik-aktivist-in-stadelheim-misshandelt-morgen-protestkundgebung-in-muenchen
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Aus: Ausgabe vom 14.02.2017, Seite 8 / Inland

»Justiz wird zum langen Arm Erdogans«
Türkische Kommunisten stehen wegen Aktivitäten für eine Gruppe vor Gericht, die hierzulande nicht verboten ist. Gespräch mit Süleyman Gürcan
Interview: Pit Beuttel



Demonstration vor dem Strafjustizzentrum in München zu Beginn des Prozesses gegen zehn türkische Kommunisten in Deutschland (17. Juni 2016)
Foto: Andreas Gebert/dpa-Bildfunk

Seit Juni 2016 läuft in München ein großangelegter Staatsschutzprozess gegen insgesamt zehn Aktivistinnen und Aktivisten des Vereins ATIF im Rahmen des Paragraphen 129 b StGB. Was wird den Kommunisten vorgeworfen?

Nicht jeder Angeklagte ist ATIF-Mitglied. Drei Angeklagte wohnten in Österreich, der Schweiz und Frankreich. Aber die meisten sind Mitglieder von ATIK (Konföderation der Arbeiter und Arbeiterinnen aus der Türkei in Europa, jW). Den Aktivisten wird aber die Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei – Marxisten-Leninisten, der TKP/ML, vorgeworfen. Sie ist nur in der Türkei verboten. Laut Bundesanwaltschaft soll die Organisation für den türkischen Staat »gefährlich« sein; die Angeklagten sollen Mittel und Gelder für die Organisation beschafft haben. Obwohl die TKP/ML hier nicht verboten ist, gilt sie in den Augen des deutschen Staates als »gefährliche Vereinigung«.

Wie erklären Sie sich den ausgeprägten Verfolgungswillen des deutschen Staates?

Es gibt verschiedene Gründe dafür. Ein wichtiger ist sicherlich, dass die Angeklagten sich als Kommunisten verstehen. Der deutsche Staat hat ja in Sachen Antikommunismus einige Erfahrungen. Die KPD ist beispielsweise in diesem Lande ja bis heute verboten. Zweitens ist die Beziehung zwischen Deutschland und der Türkei in historischer, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht sehr eng. Auch in der heutigen Zeit hat die Bundesrepublik ein Interesse am Nahen Osten und damit an der Türkei. Es seien hier nur genannt: der deutsche Militärstützpunkt in Incirlik, das Abkommen über Flüchtlinge mit Erdogan und natürlich wirtschaftliche Beziehungen. Drittens kann man sagen, dass Kommunisten und Revolutionäre, unter ihnen auch die TKP/ML, sich aktiv mit dem kurdischen Volk während des Kobani-Aufstands (die Befreiung Kobanis und ganz Rojavas, dem syrischen Teil Kurdistans, jW) solidarisiert haben. Es ist sicherlich eines der Ziele der Türkei, dass diese Solidarität zwischen Kurden und Revolutionären gestört und möglichst unterbunden werden soll.

Welche Rolle spielen die aktuellen Entwicklungen in der Türkei, etwa die Errichtung eines Präsidialsystems, im Prozess?

Für uns spielen sie eine große Rolle. Für die Richter dagegen offenbar gar nicht. Beim Übersetzungsskandal im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass interne Briefe zwischen Anwälten und Mandanten ohne Verschlüsselung und Datenschutzgarantien in der Türkei übersetzt wurden! Das gleiche gilt für Dokumente. Darüber hinaus werden auch weiterhin Beweismittel aus der Türkei, die unter Folter »gewonnen« wurden, von der Bundesanwaltschaft genutzt. Das jetzige Verfahren ist daher ein Skandal.

In einer Ende Januar verbreiteten Erklärung vom Gefangenen Seyit Ali Ugur wird von Folter im Knast gesprochen. Können Sie mehr dazu sagen?

Seyit Ali Ugur hat in seiner Erklärung auf die Folter am Gefangenen Mehmet Yesilcali hingewiesen. An einem Prozesstag, bei dem Mehmet Yesilcali gesagt hatte, dass er krank sei, wurde der Prozess früh beendet. An genau diesem Tag wurde er im Knast komplett ausgezogen. Das soll mit Gewalt geschehen sein. Er soll dann bis zum nächsten Tag nackt in seiner Zelle auf den Arzt gewartet haben.

Was erwarten Sie vom Prozess und von der deutschen Justiz?

In Verfahren nach den Paragraphen 129 a und b funktioniert die Gewaltenteilung nicht. Die Regierung sagt, gegen wen solche Verfahren eröffnet werden sollen. Die Interessen der Staaten untereinander spielen hier die bei weitem größte Rolle. Wenn Erdogan einen harten Schlag gegen Revolutionäre oder Kurden sehen will, setzt das die deutsche Regierung um. Vergessen wir nicht: Aktuell sind in der BRD mehr als zehn kurdische Politiker im Knast. Die deutsche Regierung und damit die Justiz sind letztendlich zum langen Arm von Erdogan geworden.

Süleyman Gürcan ist aktiv im Vorstand des Vereins ATIF – Föderation der Arbeiter und Arbeiterinnen aus der Türkei in Deutschland

Süleyman Gürcan wird beim Perspektive-Tresen sprechen: Dienstag, 14. Februar, 19 Uhr, Bandito Rosso, Lottumstraße 10a, Berlin

Weitere Informationen: perspektive.nostate.ne/

Quelle

https://www.jungewelt.de/2017/02-14/093.php
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Pressemitteilung der Verteidigung in dem Münchener Kommunistenverfahren
Verteidigung erstattet beim Generalbundesanwalt Strafanzeige wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit türkischer Sicherheitsbehörden in Deutschland

Seit dem 17. Juni 2016 findet vor dem OLG München die Hauptverhandlung gegen zehn mutmaßliche Mitglieder der ,,Kommunistischen Partei der Türkei/ Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) statt. Diesen wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Bereits am Hauptverhandlungstag vom 23. Januar 2017 hat die Verteidigung der Einführung eines Dokumentes einer türkischen Polizeibehörde, das offensichtlich u.a. auf geheimdienstlichen Informationen, die mutmaßlich durch den türkischen Geheimdienst (MIT) in Deutschland gewonnen worden sind, widersprochen. Es finden sich in dem Dokument u.a. Angaben zu der Anzahl der mutmaßlichen Mitglieder der TKP/ML und ihrer Sympathisanten in Deutschland. Ferner sind in dem Dokument Adressen von Vereinen in Deutschland aufgeführt, teilweise ergänzt durch die Namen von Vorstandsmitgliedern, deren Geburtsdatum und deren Wohnort sowie die Adressen, an denen die Vereine ihren Sitz haben sollen. Des Weiteren finden sich dort Namen von mutmaßlichen Mitgliedern der TKP/ML nebst Passnummern. In diesem Dokument wird auch unverblümt darauf hingewiesen, dass diese Erkenntnisse aus ,,geheimdienstlichen Informationen", also mutmaßlich aus gem. § 99 StGB strafbarer geheimdienstlicher Agententätigkeit, stammen.

Auf diesen Umstand hat die Verteidigung in der Hauptverhandlung hingewiesen. Sowohl der Vertreter der Bundesanwaltschaft als auch der zuständige Senat des OLG München sahen in der Verwertung bzw. in der Einführung dieser Informationen als Beweismittel gegen die Angeklagten keinerlei Probleme.

Die Sichtweise deutscher Sicherheitsbehörden auf diese strafbaren Umtriebe von Mitgliedern türkischer Sicherheitsbehörden in Deutschland hat sich erst geändert, als bekannt wurde, dass der Chef des türkischen Geheimdienstes MIT, Hakan Fidan, dem Präsidenten des BND, Bruno Kahl, im Februar 2017 eine umfassende Liste vermeintlicher Gülen-Anhänger übergeben hat, die neben höchstpersönlichen Informationen auch Observationsfotos umfasste, die nur aus Spionagetätigkeit des MIT in Deutschland stammen konnten.

Seitens der Verteidigung wird darauf hingewiesen, dass solche Tätigkeiten des türkischen Geheimdienstes seit Jahrzehnten gang und gäbe sind und sich weder das BKA, noch der Generalbundesanwalt daran gestört haben. Ausspähziel dieser bekannten Aktivitäten des MIT waren bis vor kurzem fast ausschließlich in Deutschland lebende kurdische und kommunistische Oppositionelle. Das aktuelle Vorgehen im Falle der Gülen-Anhänger, aber auch die Übermittlung des genannten Polizeiberichts mit geheimdienstlichen Informationen im Verfahren gegen die TKP/ML, zeigt die bisherige Offenheit und Selbstverständlichkeit einer ausgesprochen zweifelhaften geheimdienstlichen Zusammenarbeit zwischen der Türkei und Deutschland. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Agententätigkeit in Bezug auf das Ausspähen der kurdischen und kommunistischen Oppositionellen weiterhin stillschweigend geduldet wird und diese Erkenntnisse sogar von deutschen Strafverfolgungsbehörden verwendet werden.

Die Verteidigung in dem Münchener Kommunistenverfahren nimmt dies zum Anlass und hat heute Strafanzeige beim Generalbundesanwalt wegen Anfangsverdachtes einer geheimdienstlichen Agententätigkeit erstattet.

,,Es kann nicht sein, dass Spitzeltätigkeiten türkischer Sicherheitsbehörden gegen mutmaßliche Gülen-Anhänger skandalisiert werden; wenn sie sich gegen Linke oder Kurden richten, diese aber nicht nur gedulde, sondern die Ergebnisse sogar als Beweismittel verwertet werden", erklärt Dr. Peer Stolle, der eine Nürnberger Ärztin in dem Verfahren verteidigt und einer der Anzeigenerstatter ist.

Für weitere Informationen

Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle (stolle@dka-kanzlei.de)

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counselor

Befangenheitsantrag des Angeklagten Mehmet Yeşilçalı

In der Hauptverhandlung vom 29. Mai 2017 stellte die Verteidigung des Angeklagten Mehmet Yeşilçalı für ihren Mandanten einen Befangenheitsantrag gegen die 5 Richter und Richterinnen.

Anlass für diesen Antrag waren eine ganze Reihe von Entscheidungen und Verhaltensweisen des Gerichts, die Herr Yeşilçalı nur so werten konnte, dass das Gericht gegen ihn eine zunehmend feindliche Haltung eingenommen hat und nun versucht, seine sehr schlechte gesundheitliche Verfassung dafür auszunutzen, ihn zu einem Geständnis zu erpressen.

In der insgesamt 35 Seiten umfassenden Begründung des Ablehnungsgesuchs heißt es zusammenfassend:

,,Die Haftfortdauerentscheidung des Senats vom 22. Mai 2017 stellt sich dabei für den Angeklagten Herrn Yeşilçalı als vorläufiger Schluss- und Kulminationspunkt einer Entwicklung dar, die von einer weitgehenden Missachtung und Ignoranz gegenüber seiner schweren psychischen Erkrankung geprägt ist.

Neben dieser Entscheidung gibt es weitere gerichtliche Schreiben und Handlungen, die im Rahmen einer Gesamtschau geeignet sind, bei dem Angeklagten Herrn Yeşilçalı Misstrauen in die Unparteilichkeit des Senats zu rechtfertigen und ihn befürchten lassen, dass der Senat ihm gegenüber eine voreingenommene und teilweise feindliche Haltung eingenommen hat. Nach Kenntnisnahme des Haftfortdauerbeschlusses stellen sich diese für den Angeklagten Yesilcali einerseits als Vorbereitungshandlungen der abgelehnten Richter dar, die die Voraussetzungen des Haftfortdauerbeschlusses konstruieren sollten, andererseits als Versuche einer Geständniserpressung unter Aufrechterhaltung einer tatsächlich und rechtlich nicht gerechtfertigten Haftsituation.

Bei dieser Gesamtbewertung der gerichtlichen Haltung des Senats bzw. einzelner Senatsmitglieder sind im Einzelnen folgende Vorgänge maßgeblich:

• Die rechtlich nicht gebotene und willkürlich erscheinende nachträgliche Einengung bei der Definition des Gutachtenauftrags an die Sachverständige Frau Dr. Limmer durch den Vorsitzenden (s.u. I.),

• das Führen von Gesprächen mit dem Vertreter der BAW über eine mögliche Herbeiführung einer Geständnisbereitschaft bei dem Angeklagten Herrn Yeşilçalı hinter dem Rücken der Verteidigung (s.u. II.) sowie

• die unter willkürlich erscheinender Verkennung rechtlicher Grundsätze und tatsächlicher Grundlagen zustande gekommene Haftentscheidung vom 22.05.2017 (s.u. III).

Dabei stellt sich für den Angeklagten Herrn Yeşilçalı die Situation so dar, dass das Gericht die ihm gegenüber bestehende Fürsorgepflicht bezüglich seiner gesundheitlichen Verfassung in schwerwiegender Art und Weise vernachlässigt hat und teilweise diesen schlechten Gesundheitszustand für ein eigenes Interesse an einer aus Sicht des Senates störungsfreien und beschleunigten Durchführung der Hauptverhandlung und zur Erlangung einer Geständnisbereitschaft auszunutzen trachtet."

Herr Yeşilçalı muss unverzüglich aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/29-05-2017/
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Kuddel

,,Deutscher Staatsbürger" wegen Engagements für YPG verfolgt. Nicht von Erdogan, sondern von der Münchener Polizei....

Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte "Europäischer Polizeikongress 2014" in BerlinEinen Tag, bevor die spanische Polizei auf Erdogans Verlangen den deutschen Schriftsteller Dogan Akhanli festnahm, handelte bereits die bayerische – ganz ohne Erdogans Verlangen. Hausdurchsuchung in München wegen ,,verbotener Symbole", womit ein YPG-Foto gemeint war, das ein Aktivist aus einer WG in ,,seinem" Facebook gepostet hatte. In dem Bericht ,,Durchsuchung wegen eines Posts" von Tanya Falenczyk am 17. August 2017 in der taz http://www.taz.de/Prokurdische-Aktivisten-WG-gestuermt/!5435098/ heißt es zu dem Polizeiüberfall auf eine WG: ,,Seit Mai weiß Ruß, der sich seit drei Jahren gegen das PKK-Verbot engagiert, dass die Polizei wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsverbot gegen ihn ermittelt. Zum Zeitpunkt der Razzia war er in Griechenland, nur seine Mitbewohner waren in der Wohnung. Die Polizisten drohten damit, die Tür einzuschlagen, und hätten alle Räume ,,belagert", obwohl nur gegen Ruß ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorlag, sagt einer der Mitbewohner. Es war, als stünden sie alle unter Verdacht: ,,Unsere Mitbewohnerin durfte nur mit offener Tür auf die Toilette. Eine Demütigung."" (woran sich natürlich kein Polizist erinnern kann).
http://www.labournet.de/?p=120370


,,Razzia in München: USK stürmt Wohnung wegen YPG-Fahne auf Facebook-Profil"
worin deutlich gemacht wird: ,,Es werden elektronische Geräte des Beschuldigten beschlagnamt. Trotz der Aufnahme der Personalien und der Feststellung, dass die gesuchte Person sich derzeit nicht in der Wohnung befindet, hört die Belagerung der restlichen Räume der Wohnung nicht auf: Die Polizei geht in alle Räume, obwohl ein Durchsuchungsbefehl nur für den Raum eines WG-Bewohners besteht. Auf die Aufrufe, die Zimmer zu verlassen, reagieren sie nicht. Die polizeiliche Provokation geht in eine sexistische Richtung: Eine Mitbewohnerin wird daran gehindert, die Tür des Badezimmers zu schließen. Auf ihre Forderung reagieren die Polizist*innen arrogant und ignorant. Gleichzeitig fordert ein USK-Polizist zwei Mitbewohner*innen rassistisch auf, sich nicht auf Türkisch, sondern auf Deutsch zu unterhalten. Die USK-Polizist*innen nutzen also jedes Mittel, um sich durchzusetzen und die Bewohner*innen einzuschüchtern. Für die Bewohner*innen ist es unmöglich, sich von den Blicken der Polizei zu befreien, da die ,,polizeiliche Begleitung" nicht aufhört, obwohl gegen sie keine Ermittlungsverfahren vorliegen".
https://www.klassegegenklasse.org/razzia-in-muenchen-usk-stuermt-wohnung-wegen-ypg-fahne-auf-facebook-profil/

Bundesregierung muss Kriminalisierung von YPG-Fahnen sofort rückgängig machen
,,Auf eine Kleine Anfrage hatte mir die Bundesregierung allerdings geantwortet, dass die YPG in Deutschland nicht verboten sei und ihre Fahne nur dann nicht gezeigt werden darf, wenn sie als Ersatzsymbol für die Fahne der verbotenen PKK diene. Die heutigen Razzien in Bayern zeigen einmal mehr, dass es sich hier um reine Gesinnungsjustiz handelt, die der Polizeiwillkür Tür und Tor öffnet".
http://www.ulla-jelpke.de/2017/08/bundesregierung-muss-kriminalisierung-von-ypg-fahnen-sofort-rueckgaengig-machen/


counselor

ZitatATIK-Prozess - Mehmet Yeşilçalı ist frei!
Freitag,  01.12.2017,  15:00 Uhr

Im Prozess gegen die zehn Angeklagten der ATIK in München gibt es eine wichtige Neuigkeit: Der Angeklagte Mehmet Yeşilçalı ist freigelassen worden. Das ist ein großer Erfolg der Solidarität mit dem durch Folter in der Türkei schwer traumatisierten Revolutionär, der vom Vorsitzenden Richter mit seiner Krankheit erpresst werden sollte. Die Solidarität mit den restlichen neun ATIK-Mitgliedern wird weitergehen.

Quelle: https://www.rf-news.de/2017/kw48/mehmet-yesilcali-ist-frei
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Rappelkistenrebell

ATIK-PROZESS
Haftbefehle gegen vier Angeklagte außer Vollzug gesetzt!
Wie die Verteidiger/-innen der Angeklagten im Münchner Prozess gegen die türkischen und kurdischen Revolutionäre soeben bekannt gaben, hat das Oberlandesgericht heute die Haftbefehle gegen vier Angeklagte außer Vollzug gesetzt.

Korrespondenz / gis / ffz
Montag,  19.02.2018,  17:00 Uhr



Die Solidarität hat sich gelohnt (rf-foto)

Bei den vier Revolutionärinnen und Revolutionären, die nach Anordnung des Gerichts unverzüglich aus der Haft entlassen werden müssen, handelt es sich um: Sinan Aydin, Dr. Dilay Banu Büyükavci, Sami Solmaz und Musa Demir.


Dazu schreibt das Verteidigerteam: "Es hat sich gezeigt, dass die Strategie der Verteidigung, die Anklage vollständig und konsequent, rechtlich wie moralisch, anzugreifen, richtig ist."



Dazu kommt die Riesensolidarität bundesweit und über Ländergrenzen hinweg.

Ein großer Erfolg
Es ist ein großer Erfolg von allen, die in den letzten Monaten vor dem Gericht, vor dem Gefängnis, im Gerichtssaal, mit Demonstrationen und Erklärungen ihre Solidarität gezeigt haben. Nachdem am 1. Dezember bereits der Angeklagte Mehmet Yeşilçalı entlassen werden musste, macht die heutige Entwicklung Mut, dass alle Angeklagten auf freien Fuß gesetzt werden.

Ich habe es, ein richtiges Gefühl der Freiheit

Dr. Dilay Banu Büyükavci

Am 25. November 2017 schrieb die Dr. Dilay Banu Büyükavci  in einem Brief, den wir auf Rote Fahne News veröffentlichten: "Ich bin eine Optimistin, seitdem ich hier bin, passieren wunderbare Dinge, die sehr real sind, ich brauche nicht die positiven Dinge zu suchen oder darauf zu warten, sie passieren einfach. Zum Beispiel als ihr im Gericht wart, so ein wunderschöner Moment, als ich in den Gerichtssaal kam, war ich so begeistert, es war ein so wunderschöner Moment, so etwas habe ich nie in meinem Leben vorher erlebt. Als ich euch auf dem Balkon gesehen habe, mit Tüchern, dieses wunderschöne Lied singend, euer freundliches Lachen, entschlossene Blicke ... "



Morgen werden wir mehr berichten.

Quelle

https://www.rf-news.de/2018/kw08/copy_of_haftbefehle-gegen-vier-angeklagte-ausser-vollzug-gesetzt
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MÜNCHNER KOMMUNISTENPROZESSE
Erfolg der Solidaritätsbewegung - Vier ATIK–Gefangene seit gestern frei

Auf Anordnung des Oberlandesgericht München wurden am Montag, dem 19. Februar 2018, vier Angeklagte des Münchner Kommunistenprozesses aus der Untersuchungshaft entlassen. Sinan Aydin, Dilay Banu Büyükavci, Sami Solmaz und Musa Demir sind seit gestern frei! Ein hart erkämpfter Riesenerfolg der Solidarität.


Am 15. September 2017 rief die Internationalistische Liste/MLPD zu einer Solidaritätsdemo in München auf (rf-foto)

Schon im Dezember 2017 wurde Mehmet Yeşilçalı freigelassen. Damit sind die Hälfte der im April 2015 in einer europaweiten Razzia inhaftierten türkischen Revolutionäre wieder auf freiem Fuß.



Die Vorsitzende der MLPD, Gabi Fechtner und die Internationalismus-Verantwortliche Monika Gärtner-Engel schrieben an alle noch Gefangenen und die Freigelassenen: "Herzlichen Glückwunsch zu eurer Freilassung! Das ist ein großer Erfolg eurer unbeugsamen Haltung, eines konsequenten Kampfs um eure Rechte und Freiheiten und der der Solidarität, die sich in Deutschland, der Türkei und international entwickelt hat." Jetzt gilt es "den Kampf um die Freilassung auch der anderen fünf Genossen und die Einstellung des Verfahrens noch entschiedener zu führen."

Riesenerfolg der Solidarität
Offenbar befürchtete das Gericht anlässlich des dritten Jahrestages der Verhaftung weitere grundsätzliche Stellungnahmen der Angeklagten und ihrer Verteidigerinnen und Verteidiger, die immer wieder die Haltlosigkeit der Anschuldigungen nachwiesen. Viele Menschen wunderten sich auch, wie es sein kann, dass die Bundesregierung türkische Revolutionäre inhaftiert und zugleich Erdogan wegen der illegalen Gefangennahme des Journalisten Deniz Yücel aus Deutschland kritisiert. Diese Heuchelei ist mit der Freilassung Yücels immer unglaubwürdiger geworden.



Die Freilassung ist ein großer Erfolg der europaweiten Solidaritätsbewegung, auf den alle zu Recht stolz sind. Er war erkämpft gegen das weitgehende Ausblenden dieses Prozess aus der Öffentlichkeit. Die Solidaritätsbewegung hat dagegen jeden der über 80 Prozesstage begleitet, teilweise mit Demonstrationen und Kundgebungen. Das Internationalistische Bündnis und die Internationalistische Liste/MLPD haben diese Solidarität zu einem Hauptthema im Wahlkampf 2017 gemacht. Zwei der Gefangenen, Deniz Pektas und Erhan Aktürk, kandidierten für die Internationalistische Liste/MLPD zur Bundestagswahl. Sie alle haben die Freilassungen hart erkämpft.



Entscheidend war auch die vorbildliche und unbeugsame Haltung der Gefangenen selbst. Sie haben sich durch keine Misshandlungen, keine Diffamierungen als "Terroristen", keine Drohungen, Erpressungen oder Versprechungen klein kriegen lassen. Diese Haltung war es, die viele Prozessbesucherinnen und -besucher tief bewegte. Und diese Haltung war es, an der sich die Klassenjustiz bisher die Zähne ausgebissen hat.

Ein weiterer Etappensieg gegen die politisierte Klassenjustiz

ATIK

Die ATIK bewertet heute in einer Presseerklärung "... diese gute Nachricht als einen weiteren Etappensieg gegen die politisierte Klassenjustiz, die sich in der ungerechten Anklage der Staatsanwaltschaft widerspiegelt." Die ATIK bedankt "sich bei allen Menschen und Organisationen für das bisherige unermüdliche Engagement und die Solidarität!"



Roland Meister, Verteidiger von Sami Solmaz und Mitglied des Zentralkomitee der MLPD zu Rote Fahne News:  ,,Wir Verteidiger und mein Mandant haben uns natürlich sehr gefreut über diesen Erfolg – nach fast drei Jahren Isolationshaft. Das ist wichtig, eine Ermutigung und Ergebnis einer intensiven Arbeit der Solidarität. Natürlich spielt auch die aktuelle Situation eine Rolle, wo die Unterstützung der Bundesregierung für die Aggression der Türkei gegen Efrîn und die Repression im Inneren – allein 1000 Verhaftungen seit Beginn des Angriffs – zunehmend in die Kritik gerät."

"Unverhältnismäßigkeit der U-Haft"
Als offiziellen Haftentlassungsgrund führt das Münchner OLG bei den vier gestern Freigelassenen die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft an. ,,Die - äußerst knappe - Haftentlassungsbegründung bedeutet, dass das Oberlandesgericht von einer zu erwartenden Strafe ausgeht, die angesichts der bisherigen fast dreijährigen Untersuchungshaft kaum darüber liegen würde. Spätestens, wenn eine Untersuchungshaft vor einem Urteil schon so lange zu dauern droht wie die zu verhängende Strafe, tritt juristisch eine Unverhältnismäßigkeit ein, die das OLG hier vermeiden will", erläutert Rechtsanwalt Frank Jasenski, ebenfalls Mitglied des Verteidigerteams, die Entscheidung.


Am 1. Mai 2017 in München (rf-foto

Dass die fünf übrigen Angeklagten nicht freigelassen werden, deutet indirekt daraufhin, dass das Gericht hier von deutlich höheren Freiheitsstrafen ausgeht. Damit ist aber auch klar: Das Bild der gewaltbereiten, osmanischen Terroristen, das im Gesamtprozess von der Bundesanwaltschaft zu zeichnen versucht wurde, ist vom Gericht selbst weitgehend ad absurdum geführt.

Gesinnungsprozess läuft weiter
Ausgangspunkt für die antikommunistische Kriminalisierung der zehn Aktivisten der europaweiten Migrantenorganistion ATIK (Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa) war eine Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums gegen die Türkische Kommunistische Partei / Marxistisch-Leninistisch), TKP/ML.



Diese Ermächtigung besteht seit 2007 und wurde mehrfach, zuletzt 2013 und 2015, erweitert und neu gefasst – offensichtlich auch im Sinne der jeweiligen türkischen Regierungen. Ausschlaggebend dafür ist der antidemokratische und antikommunistische Strafrechtsparagraph 129b, der die ,,Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung" in der BRD unter Strafe stellt. Er wurde 2002 unter dem Vorwand des ,,Kriegs gegen den Terror" eingeführt und dient der Kriminalisierung von Befreiungskämpfen und -kämpfern. Dementsprechend geht es in den Anklageschriften auch überhaupt nicht um konkrete Straftaten, sondern um die Gesinnung der Angeklagten. Um den Versuch eines Nachweises, dass die politisch fortschrittlichen türkisch-stämmigen Migranten einem Auslandskomitee der TKP/ML angehört haben sollen.



Die Solidarität wird nicht ruhen, bis auch die letzten fünf Genossen frei sind.


Quelle

https://www.rf-news.de/2018/kw08/grosser-erfolg-der-solidaritaetsbewegung-vier-tkp-ml-gefangene-seit-gestern-frei
Gegen System und Kapital!


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Rappelkistenrebell

ROTE FAHNE 05/2018
,,Seit dem ersten Tag haben wir Solidarität erfahren"
Nur wenige Tage nach ihrer Haftentlassung am 19. Februar sprach die Rote Fahne mit der Nürnberger Ärztin Dr. Dilay Banu Büyükavci. Sie ist eine von fünf Angeklagten des Münchner Kommunistenprozesses, die aufgrund der überwältigenden Solidarität mittlerweile freikamen




Dr. Dilay Banu Büyükavci

Rote Fahne: Herzlichen Glückwunsch zu deiner Freilassung! Wie geht es dir nach drei Jahren Untersuchungshaft?



Banu Büyükavci: Mir geht es gut. Aber fünf meiner Genossen sind weiterhin in Haft. So lange nicht alle frei sind, werde auch ich mich nicht wirklich frei fühlen.



Welche Rolle spielte für eure Haftentlassung die Solidarität?



Sie spielte sicher eine große Rolle – weil das ein politisches Verfahren ist. Letztlich kann man es nur auf der Straße gewinnen – durch eine große Öffentlichkeit. Für diese Solidarität sind wir sehr dankbar. Ich denke immer daran.



Siehst du einen Zusammenhang zur wachsenden Kritik an der Kumpanei der deutschen Regierung mit dem Erdogan-Regime?



Diese Kritik ist wichtig, aber noch zu wenig entwickelt. Von den revolutionären Kräften wird sie natürlich geführt, aber die Öffentlichkeit, die breite Masse, bekommt das noch wenig mit.



Was wirft die Staatsanwaltschaft euch überhaupt vor?



Sie beschuldigen uns, das Auslandskomitee der TKP/ML1 zu sein und damit der Mitgliedschaft in einer verbotenen ,,ausländischen terroristischen Vereinigung".



Allerdings ist die TKP/ML weder in Deutschland verboten, noch steht sie auf irgendwelchen internationalen Terrorlisten. Nur die Türkei erklärt sie zur terroristischen Organisation.



Bei dem Paragrafen 129b, wegen dem wir angeklagt sind, geht es nicht um irgendwelche Aktivitäten in Deutschland, sondern nur um die Aktivitäten der TKP/ML in der Türkei.



Wie konntest du während der ganzen Zeit so unbeugsam bleiben – trotz Isolation, Drohungen und Erpressungen?



Wir wollen eine Welt des Friedens und der Freiheit schaffen – und ich zweifle nicht daran, dass wir das schaffen werden. Es gibt überall auf der Welt Menschen, die gegen die herrschende Unterdrückung Widerstand leisten. Daraus habe ich immer Hoffnung geschöpft.



Seit dem ersten Tag unserer Inhaftierung haben wir Solidarität erfahren. Ich habe auch Postkarten aus dem Himalaya-Gebirge erhalten. Und ich habe gesehen, wie Bilder von mir auf Demos getragen wurden. Das hat mich überwältigt. Vor allem viele Frauen haben mich unterstützt. Das alles hat mir sehr geholfen, unbeugsam zu bleiben – auch in der Zeit der Isolation.



Wie muss der Kampf für die Freilassung der fünf inhaftierten Genossen weiter­geführt werden?



Der Druck der Öffentlichkeit muss aufrechterhalten bleiben und er muss noch breiter werden, die verschiedensten Gesellschaftskreise erreichen.



Vielen Dank für das Interview!



Ich muss mich bedanken. Ich umarme euch alle. Vielen Dank für eure Unterstützung!

Quelle

https://www.rf-news.de/rote-fahne/2018/nr05/seit-dem-ersten-tag-haben-wir-solidaritaet-erfahren
Gegen System und Kapital!


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counselor

Ich hatte gerade auf einer Veranstaltung die Gelegenheit, Banu und ihren ebenfalls angeklagten Ehemann Sinan kennenzulernen. Sie hat wirklich eine ungeheuer positive Ausstrahlung und beide sind sehr herzlich. Solidarität kommt da vom Herzen (und nicht nur vom Verstand).
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Rappelkistenrebell

ATIK-PROZESS
,,Herzlich willkommen, Hosgeldeniz Banu, Sinan und Sami"
Über 120 Leute trafen sich am 4. März zur Begrüßungs- und Siegesfeier für die freigelassenene Revolutionärinnen und Revolutionäre der ATIK in Nürnberg.



Die Solidarität mit den gefangenen Revolutionärinnen und Revolutionären der ATIK hat sich gelohnt. Jetzt muss der Kampf für die noch Inhaftierten weitergehen (rf-foto)

Damit sind nun fünf der insgesamt zehn inhaftierten türkischen Revolutionärinnen und Revolutionäre aus der Untersuchungshaft im Münchener Kommunistenprozess entlassen - nach beinahe drei Jahren!

"Wenn euch so viele unterstützen, könnt ihr keine Terroristen sein"
Tief bewegend war die Ankunft von Banu  Büyükavci, Sinan Aydin und Sami Solmaz, wie sie ihre Genossen erstmals wieder persönlich in die Arme schließen konnten! ,,Wir haben uns vom ersten Tag an im Gefängnis nicht alleine gefühlt. Die Solidarität überwand die Gefängnismauern ...", so Banu.

,,Der Staat wollte aus uns Revolutionären Terroristen machen. Zuerst haben auch die Polizisten und andere Gefangene nicht mit uns geredet. Aber dank euch hat sich das nach zwei bis drei Monaten geändert. Sie sagten, wenn euch so viele unterstützen, könnt ihr keine Terroristen sein", berichtet Sinan.

Der konkrete Kampf ist noch nicht zu Ende: alle inhaftierten Genossen müssten freigelassen werden und der reaktionäre Paragraph 129 vom Tisch. Das betonte auch der Anwalt Manfred Hörner.

Glückwünsche auch von der MLPD
Von der MLPD nahmen Genossen aus Nürnberg teil und vom Zentralkomitee Martina Stalleicken sowie Roland Meister. Sie überbrachten herzliche Glückwünsche der MLPD und ihres Jugendverbandes REBELL; besonders von der Internationalismusverantwortlichen der MLPD, Monika Gärtner-Engel, mit ihrer Erinnerung an die Kundgebung am 15. September in München.

Dort initiierte sie spontan, dass die Besucher die "Internationale" summten und zum Schluss lautstark die Zeile ,,Die Internationale erkämpft das Menschenrecht" sangen - und für Banu ,,Brot und Rosen". In diesem Sinne übergaben die ZK-Vertreter Rosen aus Perlen, gebastelt von philippinischen Frauen, die ebenfalls wegen ihrer kommunistischen Gesinnung inhaftiert waren.

Quelle

https://www.rf-news.de/2018/kw10/herzlich-willkommen-hosgeldeniz-banu-sinan-und-sami

Gegen System und Kapital!


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counselor

ZitatMünchener Kommunisten-Prozess Vorwürfe gegen türkische Ermittler

Im Münchner Kommunisten-Prozess erschüttert ein Gutachten die Anklage. Ein Experte zweifelt an der politischen Wirksamkeit der TKP/ML - und sieht in Erdogan die größere Gefahr für die Demokratie.

Quelle: http://www.fr.de/politik/muenchener-kommunisten-prozess-vorwuerfe-gegen-tuerkische-ermittler-a-1465888
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

ZitatTKP/ML-Prozess - Die moralischen Sieger stehen längst fest - sofortige Einstellung des Verfahrens!

Wenige Tage vor dem dritten Jahrestag ihrer Verhaftung konnten die im Münchner TKP/ML-Prozess angeklagten Revolutionäre Sinan Aydin und Dr. Banu Büyükavci letzte Woche in Nürnberg selbst an der Kundgebung teilnehmen. Sie forderten die sofortige Einstellung des Prozesses und die Abschaffung der Strafparagrafen 129 a/b. Klar, dass die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer die beiden herzlich begrüßten.

Quelle: https://www.rf-news.de/2018/kw15/die-moralischen-sieger-stehen-laengst-fest
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Kuddel

Nach über 3 Jahren ,,Untersuchungshaft" (in der BRD, nicht in der Türkei) musste der siebte von zehn Angeklagten des Münchner Kommunistenprozesses frei gelassen werden: Freiheit für Alle und ein Ende der Farce



http://www.labournet.de/?p=138894

counselor

Banu und Sinan haben heute ihre Entlassung aus der U-Haft vor einem Jahr gefeiert. Die Beiden sind ungebrochen und bleiben standhafte Revolutionäre. Der Prozess geht zunächst weiter bis August 2019. Verhandelt wird an zwei Tagen pro Woche. Der ganze Prozess ist eine Farce.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

ZitatTKP/ML-Prozess geht im Juni 2020 zu Ende – Solidarität mit den zehn Angeklagten

Bereits seit Juni 2016 läuft das Mammut-Verfahren gegen zehn Linke aus der Türkei vor dem Münchener Oberlandesgericht. Auch zwei Nürnberger*innen sind angeklagt. Nun nähert es sich dem Ende, im Juni 2020 sollen die Urteile fallen.

Vorgeworfen wird den Genoss*innen, Mitglieder der ,,Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten" TKP/ML zu sein. Sie sollen das ,,Auslandskomitee" darstellen und wurden nach §129b angeklagt (,,Unterstützung einer ausländischen terroristischen Organisation"). Inzwischen hat der Staatsanwalt mit seinem Plädoyer begonnen. Er behauptete, die Angeklagten hätten Propaganda betrieben. Dann sprach er darüber, wer von den Zehn welche Aufgaben gehabt habe. Es ging um legale Aktivitäten wie das Sammeln von Spenden oder die Organisation von Veranstaltungen. Genau das ist das Empörende an diesem Verfahren: Den Genoss*innen werden in Deutschland gar keine strafbaren Handlungen vorgeworfen. Es geht nur um ihre Parteimitgliedschaft. Dabei ist die Organisation in Deutschland nicht mal verboten. Dies belegt den rein politischen Charakter des Prozesses.

Deutschland zeigt hier eine übergroße Nähe zur Türkei unter Erdogan. Die Bundesrepublik macht sich zum Erfüllungsgehilfen Ankaras, indem sie unliebsame Oppositionelle, die hierher geflohen sind, anklagt. Dies belegen die vielen Skandale des Verfahrens: belastende Akten direkt aus der Türkei, falsche Übersetzungen etc. Es handelt sich aber auch um ein Verfahren gegen alle fortschrittlichen Organisationen! Wie so oft greift der Staat zunächst eine migrantische Gruppierung an, um dann weitere Menschen mit Repression zu überziehen. Die Verurteilung der Genoss*innen soll eine Türe gegen alle Linken öffnen! Die Verteidigung sieht einen großen Verurteilungswillen und erwartet harte Urteile. Besonders gefährdet ist Müslüm Elma, der von der Bundesanwaltschaft als ,,Rädelsführer" bezeichnet wird und eine hohe Haftstrafe zu befürchten hat. Wir sagen:

Schluss mit der Kriminalisierung von Linken! Der ganze Prozess ist eine Farce und muss eingestellt werden!

Geplant sind eine Kundgebung in Nürnberg und eine Demo in München direkt zur Urteilsverkündung. Freiheit für die Zehn!

Achtung: Der Prozess geht wahrscheinlich im Juni zu Ende! Informiert euch aktuell über Veranstaltungen auf www.redside.tk und www.rote-hilfe.de

Quelle: https://www.redside.tk/2020/05/30/tkp-ml-prozess-geht-im-juni-2020-zu-ende-solidaritaet-mit-den-zehn-angeklagten/
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counselor

ZitatTKP/ML-PROZESS MÜNCHEN - Staatsanwaltschaft beantragt hohe Haftstrafen

Das fortschrittliche türkische Internetportal "Avrupa Haber" hat folgendes zum Münchener TKP/ML-Prozess veröffentlicht (eigene Übersetzung):

Nach mehr als sechs Jahren Dauer beantragt der Staatsanwalt heute im Münchener TKP/ML-Prozess in seinem Plädoyer die Haftstrafen für die kommunistischen und revolutionären Gefangenen.

Beantragt sind:
Dreieinhalb Jahre für Mehmet Yeşilçalı
Vier Jahre für Dr. Banu Büyükavcı
Vier Jahre für Dr. Sinan Aydın
Vier Jahre für Sami Solmaz
Vier Jahre für Musa Demir
Vier Jahre für Haydar Bern
Vier Jahre und neun Monate für Seyit Ali Uğur
Vier Jahre und neun Monate für Erhan Aktürk
Fünf Jahre für Deniz Pektaş
Er fordert eine Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten für Müslüm Elma

Gleichzeitig beantragt die Staatsanwaltschaft die Freilassung von Müslüm Elma, da die Haftstrafe durch die bereits in Haft verbrachte Zeit verbüßt ist. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht bekannt. Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft werden die Angeklagten und ihre Anwälte beginnen, sich zu verteidigen.

Die Angeklagten haben im bisherigen Verlauf des Prozesses erklärt: ,,Der revolutionäre Kampf ist überall legitim!" In ihrer Verteidigung zeigten sie die Beziehungen des deutschen Staates zum türkischen Staat auf, aufgrund derer sie in München vor Gericht stehen. Da der Fall TKP/ML ein politischer Fall ist, wird die Entscheidung des Gerichtshofs in den kommenden Tagen von den revolutionären, demokratischen Organisationen und Institutionen mit dem entsprechenden Protest quittiert werden.

Quelle: https://www.rf-news.de/2020/kw23/staatsanwaltschaft-beantragt-haftstrafen-zwischen-dreieinhalb-jahren-und-sechs-jahren-und-neun-monaten
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Kuddel

Die deutsche Justiz als Handlanger Erdogans.

counselor

ZitatProteste gegen den TKP/ML-Prozess in München

Zum vierten Jahrestag des Prozessbeginns gegen die TKP/ML in München erklärt das Münchner Solidaritätsbündnis für Kurdistan seine Solidarität mit den Angeklagten.

Quelle: https://anfdeutsch.com/aktuelles/proteste-gegen-den-tkp-ml-prozess-in-muenchen-19834

ZitatHunderte demonstrieren gegen antikommunistischen Schauprozess in München

Mehrere Hundert Menschen haben gestern, am 4. Jahrestag des Strafprozesses gegen zehn angebliche Mitglieder der türkischen Kommunistischen Partei TKP/ML, in verschiedenen europäischen Städten demonstriert. Sie forderten die Einstellung des Verfahrens und die Freilassung des seit mehr als fünf Jahren in Untersuchungshaft sitzenden Hauptangeklagten Müslüm Elma.

Quelle: https://perspektive-online.net/2020/06/hunderte-demonstrieren-gegen-antikommunistischen-schauprozess-in-muenchen/?no_cache=1
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ZitatSolidarität mit den Angeklagten im TKP/ML-Verfahren: Kundgebung und Presseerklärung am 19.06.2020 in Nürnberg

Am Freitag, 19. Juni, um 18 Uhr findet am Jakobsplatz in Nürnberg eine Kundgebung und öffentliche Presseerklärung statt. Es nehmen teil: Die beiden Angeklagten des TKP/ML-Verfahrens Dr. Banu Büyükavci und Dr. Sinan Aydin sowie ihre Verteidiger, die Anwälte Manfred Hörner und Yunus Ziyal.

Am Montag, 29. Juni, um 12 Uhr wird vor dem OLG München ebenfalls eine Kundgebung stattfinden, um unsere Solidarität mit den Kommunist*innen und Revolutionär*innen zu zeigen und gegen das Verfahren zu protestieren.

Quelle: https://www.redside.tk/2020/06/17/solidaritaet-mit-den-angeklagten-im-tkp-ml-verfahren-kundgebung-und-presseerklaerung-am-19-06-2020-in-nuernberg/
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counselor

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ZitatTKP/ML-Prozess: Urteilsverkündung am 28.7.

Jetzt steht es fest: Das Urteil im Münchner Kommunistenprozess wegen Mitgliedschaft in der TKP/ML nach § 129b StBG wird am

Dienstag den 28.07.2020 – 10 Uhr

durch das Oberlandesgericht München verkündet werden. In Nürnberg ist ein Zugtreffpunkt um 07 h 15 am Infopoint in der Mittelhalle.

Viele Gruppen haben eine Tag-X-Mobilisierung zu diesem Termin angekündigt. Proteste sind zu erwarten.

Trotz der unzähligen Skandale rund um den TKP/ML-Prozess hält die Bundesanwaltschaft weiterhin an der Anklage fest. Sie fordert für unsere Genoss*innen mehrjährige Haftstrafen. Müslüm Elma soll als Hauptangeklagter nach ihrem Willen für insgesamt 6 Jahre und 9 Monaten hinter Gitter. Für den 28.7. zur Urteilsverkündung rufen wir deshalb wieder zu Protesten auf.

Zeigt eure Solidarität!

Wir fordern:

Sofortige Freilassung von Müslüm Elma

Ende der Kriminalisierung türkischer und kurdischer Aktivist*innen

Ende der Waffenbrüderschaft Deutschlands mit dem AKP-Regime!

#BoyunEğilmez #unbeugsam #wegmit129b

Quelle: https://www.redside.tk/2020/07/20/tkp-ml-prozess-urteilsverkuendung-am-28-7/
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ZitatTKP/ML-PROZESS - Gesinnungsprozess endet mit Skandalurteilen - Absicht eines Schauprozesses vereitelt

Am heutigen 28. Juli endete der Kommunistinnen- und Kommunisten-Prozess von München mit skandalösen Urteilen für die Angeklagten:

Folgende Urteile wurden gesprochen: Müslüm Elma: sechs Jahre und sechs Monate Haft; Deniz Pektas: fünf Jahre Haft; Erhan Aktürk: sechs Jahre und sechs Monate Haft; Dr. Sinan Aydin: drei Jahre und sechs Monate Haft; Dr. Banu Büyükavci: drei Jahre und sechs Monate Haft; Seyit Ali Ugur: vier Jahre und sechs Monate Haft; Mehmet Yesilcali: zwei Jahre und neun Monate Haft; Haydar Bern: drei Jahre und vier Monate Haft; Sami Solmaz: drei Jahre Haft und Musa Demir: drei Jahre und vier Monate Haft. Zusätzlich müssen die Angeklagten die Kosten des Verfahrens und die Auslagen tragen. Die Auslieferungshaft, die Deniz Pektas, Sami Solmaz und Seiyit Ali Ugur ertragen mussten, werden zu hundert Prozent an die Haftstrafen angerechnet.

Quelle: https://www.rf-news.de/2020/kw31/gesinnungsprozess-endet-mit-skandalurteilen-absicht-eines-schauprozesses-vereitelt
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counselor

ZitatPRESSEMITTEILUNG DES ZENTRALKOMITEE DER MLPD - BGH weist Revision im "Münchner Kommunistenprozess" zurück

Unter der Übrschrift "BGH weist Revision im 'Münchner Kommunistenprozess' zurück - Die MLPD protestiert dagegen, dass türkische Antifaschisten und Revolutionäre wieder in deutsche Gefängnisse sollen" hat die MLPD heute eine aktuelle Information für Presse und Öffentlichkeit publiziert.

Quelle: https://www.rf-news.de/2023/kw23/bundesgerichtshof-weist-revision-im-muenchner-kommunistenprozess-zurueck
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

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