Keine Perspektive mehr - was würdet ihr mir raten?

Begonnen von HeiBa, 14:13:07 Mo. 11.Juli 2016

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rebelflori

Breche halt nichts über Bein, das geht doch meistens nach hinten los. Willst du in einen halben Jahr sagen, es hat nicht geklappt.
Wenn nicht verkaufst, das halt als das du gewissenhaft bist. Er hat dir doch alle Karten in die Hand gelegt.



rebelflori


Rudolf Rocker

Naja, musst Du alles mal durchrechnen!
Ich würde mal gucken, wie die Tariflöhne in der Branche so sind.

HeiBa

Also nach Tarif hätte man als Gelernter einen Einstiegslohn von ca 2600 Euro brutto.
Nur bringt mir das ja erstmal nix während der Ausbildung, wo ich trotzdem unter Alg2-Niveau liegen werde mit 5 Personen. Und sobald ich aufstocken müsste, hätte ich wieder das JC an der Backe, die mich wahnsinnig machen, nur dass ich dann noch nebenbei arbeite und lernen müsste und gar nicht mehr hinterher käme, mich gegen denen ihren Wahnsinn zu wehren.

schwarzrot

Zitat von: HeiBa am 05:25:16 Di. 26.Juli 2016
hätte ich wieder das JC an der Backe, die mich wahnsinnig machen,
Hatte ich dir ja erklärt, dass das genau teil ihres 'systems' ist, oder wie die Spd-schranzen damals tönten: 'Arbeitslose sollen sich nicht im HartzIv-system "bequem" machen können'.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-debatte-wie-die-spd-arbeitslose-als-faul-diffamiert-hat-a-933238.html

Wenn sie es schaffen, dich wahnsinnig zu machen, haben sie es geschafft.
Zitatnur dass ich dann noch nebenbei arbeite und lernen müsste und gar nicht mehr hinterher käme, mich gegen denen ihren Wahnsinn zu wehren.
Naja, irgendwann hat man, wenn man es richtig macht, mit denen aber dann auch mal einen punkt erreicht, an dem der SB kappiert, dass er so nicht weiterkommt, sich nur zusätzlich stress aufhanselt und ab dem es lockerer wird (es kommt nichts mehr, wass man nicht schon kennt und mit vorgefertigten stategien parieren kann).

Ausserdem hat man normalerweise, sobald man eine selbstgesuchte weiterbildung/umschulung mit dem amt durchhat ('lottogewinn'!) auch erstmal ruhe. Sei es durch eine EGV (die wollen sowas ja immer dringend abschliessen), in die man reinverhandelt, sich auf nichts anderes als die weiterbildung konzentrieren zu müssen, oder eben ohne EGV aber mit einem SB, der froh ist, seinen wehrhaften kunden erstmal in einer weiterbildung los zu sein.  ;)

Das mit wenig geld bleibt aber ein problem, auch (oder gerade) in der weiterbildung.  :(
Und dann kommt natürlich noch der prüfungsstress, etc.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Mit einem Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz hast du aber einen wichtigen Grund, deren Termine und Maßnahmen abzuwimmeln.
"Wenn sie einen Termin machen wollen, gerne, kein Problem. Ab 18:00 Uhr habe ich Zeit. Was, sie wollen einen Termin um 09:00 Uhr mit mir machen? Dann bestätigen sie mir bitte vorher schriftlich, das sie mir den Verdienstausfall für diese Zeit in vollem Umfang erstatten!"

Ja, das Ganze ist politisch so gewollt! Du sollst jeden noch so beschissenen Job annehmen, egal wie beschissen der  bezahlt wird! Und dazu wird massiver Druck (psychisch und auch ökonomisch) auf dich ausgeübt, um dich aus dem Leistungsbezug zu vergrämen.
Und dieses Vorgehen wird den Behörden und der Politik so einfach gemacht, weil es keine kollektive Gegenwehr mehr gibt!

Onkel Tom

Wenn Du erstmal einen Ausbildungsvertrag oder Arbeitsvertag beim JC
vorlegen kannst, ist das kein Problem, das Treiben des JC zu beschränken.

;)

Lass Dich nicht verhartzen !

HeiBa

So, hier bin ich wieder.
Ich komm grad wieder von dem Vorstellungsgespräch zurück. Aus dem Vorstellungsgespräch wurden am Ende um die 4 Stunden, in denen ich die Firma komplett gezeigt bekam, mit dem Personalchef, dem Firmenleiter, dem Schichtleiter und dem Ausbilder zusammen Kaffee trank.
Ich bin ja normalerweise eher so der Miesmacher-Typ, aber ich war ohne Übertreibung noch nie in einer Firma mit so coolem Betriebsklima.

Jetzt steh ich nur "blöderweise" vor der Qual der Wahl. Ich kann entweder im Prinzip ab morgen als Helfer anfangen. Normal fängt man wie gesagt ab 9 Euro an, aber da ich hab anklingen lassen, dass ich damit nicht viel anfangen kann, meinte der Chef, ich könnte mit 10 Euro starten. Es gäbe eben die normalen Zulagen, in den ersten zwei Jahren alle 6 Monate 50 Cent mehr pro Stunde, plus jährlich 2 % Lohnerhöhung zusätzlich. Arbeitskleidung würde bezahlt werden, Fahrtkosten, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in Höhe von 50 % des Monatslohns im ersten Jahr und dann jedes Jahr 10 % mehr. Man bekommt 30 Minuten Pause, die als Arbeitszeit aufgeschrieben wird plus 30 Minuten nach dem Schichtende Arbeitszeit aufgeschrieben zum Duschen und Umziehen. Die ersten 4 Tage kommt man so auf 8,5 Stunden pro Tag, von denen man 7,5 Stunden tatsächlich arbeitet, am 5. Tag auf 6,5 Stunden. Das WE wird nicht gearbeitet.
Gut, das wäre der eine Weg.

Der andere Weg wäre eben die Ausbildung. Sie wollen unbedingt, dass ich die Ausbildung bei ihnen mache (irgendwie waren wir uns wohl sympathisch  ;D ) und würden meinen Vertrag auf 2 Jahre verkürzen. Ich würde dann mit dem 2. Lehrjahr anfangen, aber von Anfang an das Gehalt des 3. Lehrjahrs bekommen. Außerdem Fahrtgeld, Kleidung, Schulkosten, Fahrtgeld zur Schule, Weihnachtsgeld + Urlaubsgeld. Während der Lehre würde ich alle Stationen der Produktion durchlaufen, das Labor, die Entwicklung und die Technikabteilung.
Nach den 2 Jahren würde ich übernommen werden, sofern ich die Prüfung schaffe. Danach wollen sie einen noch 2 Jahre weiterbilden und dann auf die Meisterschule schicken. Sie haben extrem oft betont, dass sie die Leute, die sie ausbilden unbedingt an den Betrieb binden wollen.

Also eigentlich bin ich echt grad hin und weg. Die Arbeit ist auch easy. Man überwacht Maschinenprozesse, gibt Werte im Computer ein und fährt am Ende Paletten auf einen Platz. Nichts körperlich anstrengendes. 
Mein Problem, von dem ich gestern gesprochen habe, bleibt natürlich trotzdem. Ich würde trotz dem guten Lehrlingsgehalt nicht auf meinen Alg2-Satz von 5 Personen kommen, das heißt das JC müsste uns aufstocken. Was wiederrum heißt, dass sie weiterhin hinter meiner Frau her sein werden, dass sie die Kinder in den Kindergarten steckt und irgend nen Mistjob macht und das dann nochmal für 2 Jahre. Ich hab gerade mit dem Landratsamt telefoniert wegen Wohngeld und die sagten mir, das kann ich erst beantragen, wenn ich einen Ablehnungsbescheid vom JC habe. Solang wir aber nur mein Lehrlingsgehalt hätten, selbst wenn ich auf vielleicht 800 Euro netto käme, würden die uns aber nicht ablehnen, sondern aufstocken. Also kein Wohngeld, da Alg2. Was bedeuten würde, ich, bzw meine Frau müssten uns trotz meiner Ausbildung noch 2 Jahre mit diesem JC herumärgern.

Rudolf Rocker

Hört sich auf jeden Fall erst mal sehr gut an!
Das Problem: Das JC darf, solltest du dich für die Ausbildung entscheiden, auf gar keinen Fall mitbekommen, das du auch ein Jobangebot bekommen hast!


Onkel Tom

Dein Vorstellungsbesuch hört sich ganz gut an..  :D

So oder so, Du wirst das Arschamt nicht los  :(

Es ist trotzdem schön zu lesen, das Deine Eigeninitiative ohne die
Fettfingerchien des JC eher tragbare Wege in Arbeitsverhältnis ermöglicht.

Das Übel, das Du trotz Arbeit dann Deine Familie nicht ausreichend versorgen
kannst ist schwer lösbar. Dein SB hat es aber einfach zu fressen und wenn
SB meint, Dir weitere Perspektiven plätten zu wollen, wird uns allen bestimmt
noch was einfallen, Deine Nervensäge ruhig zu stellen..

Daumendrück  ;)

Lass Dich nicht verhartzen !

HeiBa

Ja, das würde ich auch schön für mich behalten.  ;D

Was mir grade noch einfällt, der Chef meinte noch, ich müsse als Verheirateter mit 3 Kindern keine Einkommenssteuer zahlen und hätte dann so gut wie keine Abzüge. Kommt das hin? Wieviel würde denn dann ca überhaupt von meinem Bruttolohn abgezogen werden? Brutto käm ich nämlich auf ca 950 Euro und da würde dann ja nicht mehr viel von unserem derzeitigen Alg2-Satz von ca 1080 Euro fehlen. Wenn ich wüsste, worauf ich netto ca käme, könnte ich mir mal überlegen, ob ich oder meine Frau nebenbei noch den Rest mit Putzen oder was weiß ich dazu verdien, so dass wir dann vom JC doch wegkämen und dann stattdessen Wohngeld beantragen könnten und statt beim JC beim Landratsamt die Teilhabesachen für die Kinder in Zukunft beantragen könnten. Das ist mir erstmal das Wichtigste, dass wir dann während meiner Ausbildung Ruhe hätten vom JC.

Rudolf Rocker


HeiBa

Hm, naja fast keine Abzüge ist ja geprahlt. Von 950 Euro wollen die mir echt 200 Euro abziehen laut dem Rechner? Merken die sich noch?!?

Rudolf Rocker

Sozialversicherungsbeiträge aber keine Lohnsteuer!

schwarzrot

Einen bonbon hab ich noch:
Bei 'aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen tätigkeit' kannst du ausserdem 'einstiegsgeld' beantragen.
Dies muss VOR dem unterzeichnen eines AV geschehen.
Das ganze ist zwar 'kann', jedoch im sinne von rechtlicher 'ermessensausübung', d.h. es ist wahrscheinlich, dass du das erhältst, wenn du es vorher beantragst:
http://www.hartziv.org/einstiegsgeld.html
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485749

Bei mir war das der ALGII-satz (ohne kdu) für 6 monate, ist also bares geld.  ;)
Ob das bei ner ausbildung auch gilt, weiss ich leider nicht.

Ausserdem kannst du weitere 'hilfen' beantragen. Von alleine erzählen dir das die SB aber in der regel nicht, also selber recherchieren und beantragen. <--bitte nicht so blöd sein, die nur mit dem SB 'besprechen', sonst kommt oft 'gibts nicht', sondern sich einlesen und dann schriftlichen antrag vor unterzeichnung des AV stellen (und aufpassen, dass man die abgabe des antrags schr. bestätigt bekommt!).  :)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

HeiBa

Oha, danke für den Tipp!

So wie ich das lese, muss es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über 450 Euro sein. Sollte ja der Fall sein.

Das mit dem Auto beantragen haben wir ja schonmal besprochen oder? Gibts nicht bei Ausbildung oder?

Rudolf Rocker

Ausbildung ist sozialversicherungspflichtig!

ZitatDas mit dem Auto beantragen haben wir ja schonmal besprochen oder? Gibts nicht bei Ausbildung oder?
Einen Pkw kann man nicht beantragen, maximal einen Zuschuss zum Kauf eines Pkws. In der Regel wird das auch nur bewilligt, wenn das Fahrzeug für die Arbeitsaufnahme zwingend erforderlich ist. (Der Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmittel z.B. nicht zu erreichen ist)

HeiBa

Naja, beantragen kann man ja theoretisch erstmal alles.  :D

HeiBa

Zitat von: schwarzrot am 16:24:43 Di. 26.Juli 2016
Einen bonbon hab ich noch:
Bei 'aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen tätigkeit' kannst du ausserdem 'einstiegsgeld' beantragen.
Dies muss VOR dem unterzeichnen eines AV geschehen.



Na, das heißt dann wohl heute noch Anträge schreiben und gleich morgen bei Ladenöffnung an der JC-Theke stehen und Anträge gegen Eingangsstempel tauschen.  ;D


Zitat von: schwarzrot am 16:24:43 Di. 26.Juli 2016

Ausserdem kannst du weitere 'hilfen' beantragen.

Was könnte man da z.B. noch beantragen, wenn ich schon dabei bin?

Soll ich das in einem Antrag machen? "Hiermit stelle ich einen Antrag auf Einstiegsgeld, sowie weitere Hilfen"?

HeiBa

Sollte man sowas an den Arbeitsvermittler schicken oder an die Leistungsabteilung?

Wenn ich das jetzt morgen abgeben würde, wecke ich dann schlafende Hunde wegen der Ausbildung? Ich muss ja quasi erwähnen, dass ich eine Ausbildungsstätte ab 1. September hätte und somit weg wäre vom JC. Wollen die dann wieder komische Sachen vom Betrieb haben oder stellen mir gleichmal jetzt mein Alg2 ein oder ähnliche Späße?

Rudolf Rocker

ZitatSollte man sowas an den Arbeitsvermittler schicken oder an die Leistungsabteilung?
Weder noch!
An das JC und sonst gar nichts!
Wenn Du das persönlich an deinen SB schickst und der grade drei Wochen im Urlaub ist oder Krank passiert gar nichts!

ZitatWollen die dann wieder komische Sachen vom Betrieb haben ...
Was denkst Du denn? Ausbildungsvertrag/ Arbeitsvertrag, eine schrifliche Bestätigung des AGs und was weiß ich nicht noch alles!
Wenn du nicht weißt, was Du beantragen kannst und wie du es begründen sollst ist die Wahrscheinlichkeit es bewilligt zu bekommen relativ gering.

Du könntest z.B. Fahrtkosten beantragen. Begründung: Das ALG II reicht nicht aus um die Fahrkarten zu bezahlen.
Was würde vom JC kommen? Die Forderung nach Kontoauszügen, Fahrkarten nachweisen, schriftliche Bestätigung des Ags, das er die Fahrtkosten nicht zahlt, Arbeitsvertrag...usw. usw.
Zitat...oder stellen mir gleichmal jetzt mein Alg2 ein oder ähnliche Späße?
Es gilt das Zuflussprinzip. Erst in dem Monat in dem der Lohn ausgezahlt wird, können sie es anrechnen.

xyu

hallo HeiBa,

da du ne familie hast und weder der ausbildungslohn noch der helferlohn ausreichen würden diese zu ernähren, hättest du bzw. hättet ihr in beiden fällen auch zusätzlich noch anspruch auf wohngeld, kinderzuschlag und/oder hartz-IV-aufstockung (in dieser reihenfolge zu beantragen wegen vorrangigkeit) sowie leistungen aus dem bildungs- und teilhabepaket für die kinder.
aufgrund der freibeträge ("wer arbeitet soll mehr haben, als wer nicht arbeitet", schröder) hättet ihr am ende vermutlich ein paar hundert ois mehr als mit hartz 4.
wichtig ist denke ich aber sich immer auch nochmal bei unabhängigen stellen zu informieren.

als ich ausbildung gemacht habe, war es bei nem kollegen ebenso: frau und 2 kinder auf hartz, sein ausbildungsgehalt wurde darauf nur abzüglich der freibeträge angerechnet.

http://www.forium.de/alg2/index/hartz+4+als+aufstockung+rechner.html
hxxp://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI494693
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-alg-ii-bildungspaket-muster-antrag.html

dagobert

Zitat von: HeiBa am 15:31:53 Di. 26.Juli 2016
Brutto käm ich nämlich auf ca 950
... ergibt beim JC einen Freibetrag von ca.270€, soviel hättest du dann unterm Strich mehr als jetzt.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

HeiBa

Na das mit den Freibeträgen brächte auf jeden Fall schonmal etwas Erleichterung. Bleibt nur noch meine Sorge, dass solange das JC dann aufstockt und meine Frau und meine Kinder als Bedarfsgemeinschaft führt, meiner Frau auf die Pelle rückt, da sie ja bisher schon darauf gedrängt haben, dass meine Frau die Kinder im Kindergarten abgibt und irgendeine Sinnlos-Maßnahme macht. Bisher haben sie ihr nur noch keine EGV aufs Auge gedrückt, sondern ihr das nur immer mündlich bei den Terminen gesagt. Jetzt hat sie aber in knapp 2 Wochen wieder einen Termin und da werden sie das bestimmt schriftliche machen wollen. Ich weiß nicht so recht, ob sie da dann irgendwie rauskommt aus der Zwickmühle. Unser zweites Kind würde im September jetzt sowieso eingeschult werden und hätte dann nur von 8 bis 11.30 Uhr täglich Schule. Selbst wenn sie unser jüngstes Kind dann in den Kindergarten noch 1 Jahr steckt, weiß ich nicht, wie sie in der Zeit ne Maßnahme machen sollte. Wird es also dann darauf hinauslaufen, dass das JC sie zwingt, die Schule und den Kindergarten jeweils bis Nachmittag laufen zu lassen und die Kleinen den ganzen Tag abzuschieben. Darauf hab ich zum einen absolut keinen Bock, weil ich dafür keine Kinder habe, um sie dann Fremden anzuvertrauen, denen ich eben nicht vertraue (ich erinner mich mit Schrecken an meine eigene Schulzeit zurück), zum anderen hätte ich auch nur dann eine Chance, mich auf die Ausbildung zu konzentrieren, wenn meine Frau sich in der Zeit um Kinder und Zuhause kümmern kann und nicht selbst in einer Maßnahme festhängt und ich dann nach der Arbeit statt Lernen mit ihr zusammen noch Haushalt machen muss, Hausaufgaben mit den Kindern machen muss, etc.



Zitat von: xyu am 20:54:39 Di. 26.Juli 2016
hallo HeiBa,

da du ne familie hast und weder der ausbildungslohn noch der helferlohn ausreichen würden diese zu ernähren, hättest du bzw. hättet ihr in beiden fällen auch zusätzlich noch anspruch auf wohngeld, kinderzuschlag und/oder hartz-IV-aufstockung (in dieser reihenfolge zu beantragen wegen vorrangigkeit) sowie leistungen aus dem bildungs- und teilhabepaket für die kinder.



Also ich habe ja mit dem Landratsamt telefoniert, bzw. der Wohngeldstelle im Landratsamt und der zuständige Sachbearbeiter dort erzählte mir, dass wir erst dann, wenn das JC nicht nur mich aus der BG ausgliedert, sondern für unsere ganze Familie Alg2 ablehnt, ein Recht hätte, Wohngeld und Kindergeldzuschlag zu beantragen. Wäre das anders rum, wäre ich ja schon meine Sorgen los. Würden wir zusätzlich zu meinem Ausbildungsgehalt Wohngeld und Kindergeldzuschlag erhalten, wären wir ja weg vom JC und könnten endlich mal ein normales Leben führen.
Aber das geht wohl zumindest laut dem Wohngeld-SB nicht, solange wir unter dem Alg2-Sockelsatz sind.

Rudolf Rocker

Da kommt dann wohl SGB II §10 Abs. 3 zum tragen:

Zitat(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
...
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,...
https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37295.htm

HeiBa

Genau. Und wie soll man sich da wieder rauswinden? Dinge wie Ausbildung des Ehemannes und Schulzeiten der Kinder wird sie nicht interessieren.
Vermutlich werden sie sie schlichtweg zwingen wollen, dass sie die Kinder ganztags in Schule und Kindergarten abgibt, um jede noch so schwachsinnige Maßnahme anzunehmen.

Wenn ich die Ausbildung anfangen würde, würde sie zwar einen Minijob machen wollen, aber auch der wird dem JC sicherlich nicht reichen.

Rudolf Rocker

Ließ dir bitte den Text des Gesetzes noch mal genau durch:

Zitat(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
...
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,...

Da steht nichts von Maßnahmen!

Des weiteren steht da:
Zitat...soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist;
Wenn die Betreuung nicht sichergestellt werden kann (fehlender KiTa- Platz) können sie deine Frau auch nicht zur Annahme eines Jobs zwingen.


HeiBa

Ja Rudi, aber genau das ist das Problem. Hier gibt es (zumindest über Zeitarbeit) Arbeit wie Sand am Meer, weil wir mitten in einer Industrieregion leben. Hier gibt es zig Großfirmen, die ständig Helfer über Zeitarbeit suchen.

Genau das selbe mit der Kinderbetreuung. Sie werden bei unserem ältesten Kind sagen, dass er alt genug ist, um Nachmittag allein klar zu kommen nach der Schule. Das mittlere Kind wird im September eingeschult und die Schule bietet Kinderbetreuung bis 17 Uhr an.
Und zwei Kindergärten (evangelisch und katholisch mit dem jeweiligen Pfarrer als Leiter) gibt es hier im Ort eben auch, die bis 18 Uhr Kinderbetreuung anbieten.
Und das weiß das JC natürlich auch, weswegen sie sich einfach darauf berufen werden.

HeiBa

Die Situation schaut jetzt auf jeden Fall so aus: Ich hab am Mittwoch den Antrag auf Einstiegsgeld abgegeben.
Der Ausbildungsbetrieb hat mir geschrieben, dass ich am Montag vorbei kommen könnte und den Ausbildungsvertrag unterschreiben kann.

Nun weiß ich nur immer noch nicht, was ich machen soll. Das Problem an der Sache ist, dass ich arbeitszeittechnisch zwar gute Zeiten habe, aber die Berufsschule ca 200 km entfernt ist. Immer 14 Tage Blockunterricht mit Internatsunterbringung.
Das bedeutet, meine Frau wäre dann während diesen Zeiten komplett alleine mit 3 Kindern und hätte gleichzeitig das JC im Nacken, das sie zwingen wird, die Kinder in Ganztagesbetreuungen zu stecken und einen Helferjob anzunehmen.
Das wird einfach nicht funktionieren.

Rudolf Rocker

ZitatUnd zwei Kindergärten (evangelisch und katholisch mit dem jeweiligen Pfarrer als Leiter) gibt es hier im Ort eben auch, die bis 18 Uhr Kinderbetreuung anbieten.
Und wenn es bei euch 10 KiTas im Ort gibt! Wenn die keine Plätze mehr frei haben, kann deine Frau die Kinder auch nicht da hinbringen.

ZitatDas bedeutet, meine Frau wäre dann während diesen Zeiten komplett alleine mit 3 Kindern und hätte gleichzeitig das JC im Nacken, das sie zwingen wird, die Kinder in Ganztagesbetreuungen zu stecken und einen Helferjob anzunehmen.
Das wird einfach nicht funktionieren.
Du fährst dich immer in den Panikmodus hoch und hörst dann auf logisch zu denken! Keine gute Idee! ;)
Die meisten ZAFten interessieren sich nicht so besonders für "unflexible" Mütter mit drei Kindern. Grade weil es häufig Arbeiten im Schichtdienst sind. Und wenn man dann kein Auto hat, dauert es ja auch so seine Zeit, die Kinder zur KiTa und in die Schule zu bringen und wieder abzuholen.

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