Keine Perspektive mehr - was würdet ihr mir raten?

Begonnen von HeiBa, 14:13:07 Mo. 11.Juli 2016

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Rudolf Rocker

Zitate sunlight:
ZitatDie Strecke lässt sich über den Routenplaner ermitteln und anhand dessen, nachsehen,
welche Fahrkarte für den Weg zur Ausbildungstelle benötigt wird. Auch das JC prüft
anhand der Angaben nochmal, ob sie richtig sind. Ist hier bei uns so. Somit können
die Fahrkosten vorab beantragt werden und stehen zum Beginn zur Verfügung.
Könnte man versuchen, damit du nicht auf den Kosten erstmal sitzen bleibst.

ZitatHier vielleicht überprüfen, was du zum Ausbildungsbeginn noch dringend benötigst und das
beantragen. Wenn du das Geld für Arbeitszeug nicht vorstrecken kannst, zumindest den Versuch
unternehmen es zu beantragen, wenn du weißt, was es kostet. Leider hast du die Quittungen nicht
aufbewahrt, hatten wir in einem anderen Thread schon. Du hättest Alles einreichen können und
es erstattet bekommen. Mal nachsehen, vielleicht hast du die eine, oder andere Quittung doch
noch irgendwo.

Was soll das sunlight? Wir sind hier nicht bei sozialhilfe24.de! :o
Liest Du eigentlich was HeiBa hier schreibt?
Es gibt KEINE Erstattung von Fahrtkosten und Arbeistbekleidung oder sonstwas! Das ist eine Ausbildung und keine Umschulung.
Den Ablehnungsbescheid hatte HeiBa ja schon gepostet!

Sunlight

 ;) Bei sovielen Seiten verliert man schnell den Überblick. Dann suche ich mal die relevante Stelle.

ZitatHeiba
Wenn ich den Ablehnungbescheid bekomme, was angeblich noch diese Woche passieren soll, dann soll ich den umgehend an die zuständige SB der Leistungsabteilung weiterleiten.
Wenn die den dann hätte, würde es laut ihr so laufen, dass ich Quittungen für Arbeitskleidung, Schulmaterial, Fachbücher vorlegen soll und Nachweise über meine Monatskarten und Fahrkarten, um in die Berufsschule zu kommen mit einem Plan meiner Blockzeiten.
Anschließend würde das alles als Ausgaben als nicht-anrechenbaren Betrag zusätzlich zu meinem Ausbildungsgehalt drauf geschlagen werden und all das würde der Rest meiner Familie zusätzlich an Geldern vom JC ausgezahlt bekommen.

Es wird also als nicht anrechenbares Einkommen auf die Leistungen aufgeschlagen. Wenn jetzt aber die Monatsfahrkarte
von der jetzigen Leistung nicht zu stemmen ist, könnte man zumindest vor Beginn der Ausbildung versuchen die Karte zu
kaufen, um  das Geld durch Einreichen zeitnah wieder zu bekommen. Genauso die Arbeitskleidung, denn nur fordern
kann das JC nicht. Es muss auch unterstützen und es wäre einen Versuch wert. Nur damit es hier nicht erneut zu
Missverständnissen kommt, ... versuchen es als Darlehen vorab zu beantragen, wenn es nicht anders geht. Wäre ein
Lösungsvorschlag von mir, damit die gesamte Familie nicht so belastet wird.

ZitatRudolf Rocker
Wir sind hier nicht bei sozialhilfe24.de!

Na, Gott sei Dank, die Seite ist mir nämlich zutiefst zu wider.  ;)  Weil sie teilweise die Rechte von Leisungsberechtigten
nicht, oder nur teilweise beachtet.

HeiBa

So, ich hab heute morgen nach meinem letzten Post mal im Betrieb angerufen und nachgefragt, ob denn mein Vertrag noch nicht von der IHK zurückgekommen sei. Da wurde ich dann mit einer Frau verbunden, die sagte dass der Mensch mit dem ich den Vertrag geschlossen hab und der mir gesagt hat, dass er mir den zuschickt, sobald er kommt, im Moment im Urlaub ist und dass der Vertrag schon seit letzter Woche bei ihnen liegt, sie aber nicht wussten, was sie damit machen sollen.
Da hätte ich also wirklich noch lange warten können. Na gut, ich bin dann auf jeden Fall vorhin noch gleich hingefahren und hab den Vertrag abgeholt. Jetzt hab ich das schon mal erledigt.
Soweit so gut.

HeiBa

Zitat von: Sunlight am 11:22:49 Fr. 19.August 2016

Die Strecke lässt sich über den Routenplaner ermitteln und anhand dessen, nachsehen,
welche Fahrkarte für den Weg zur Ausbildungstelle benötigt wird. Auch das JC prüft
anhand der Angaben nochmal, ob sie richtig sind. Ist hier bei uns so. Somit können
die Fahrkosten vorab beantragt werden und stehen zum Beginn zur Verfügung.
Könnte man versuchen, damit du nicht auf den Kosten erstmal sitzen bleibst.

Ich verstehe schon, was du meinst. Ich hab natürlich schon bei der Bahn nachgefragt, was mich eine Monatskarte, Wochenkarte, Jahresabo etc für die Strecke kosten würde. Das Problem dabei ist, dass das JC das Ganze ja wieder kompliziert gestaltet. Bei meinem Termin sagte die Fallmanagerin, ich müsste gleichzeitig mit den Fahrtkosten gleich meinen Berufsschulplan mit vorlegen, damit das JC nachrechnen könne, ob ich für Monat X besser eine Monatskarte oder zwei Wochenkarten und dann noch die Fahrkarten in die Berufsschule benötigen würde, etc.
Bei der Berufsschule erreich ich nur niemanden mehr, weil ja gerade Ferien sind. Schulbeginn ist ab 13.09. in Bayern, ich hoff einfach mal, dass deren Sekretariat schon früher besetzt ist und die mir da etwas zuschicken können.
Im Moment kann ich auf jeden Fall erstmal nur für September eine Monatskarte in den Betrieb kaufen, weil für meine Klasse der erste Berufsschulblock erst im Oktober beginnt. Das hat mir die Sekretärin in meinem ersten Telefonat mit ihr damals mitgeteilt, ich war aber da leider nicht so weitsichtig, mir gleich das genaue Datum und vor allem alle Schulzeiten für das gesamte Schuljahr sagen zu lassen, weil sie sagte, dass bekommt der Betrieb dann alles vor Schuljahresbeginn mitgeteilt.


Zitat von: Sunlight am 11:22:49 Fr. 19.August 2016

Hier vielleicht überprüfen, was du zum Ausbildungsbeginn noch dringend benötigst und das
beantragen. Wenn du das Geld für Arbeitszeug nicht vorstrecken kannst, zumindest den Versuch
unternehmen es zu beantragen, wenn du weißt, was es kostet. Leider hast du die Quittungen nicht
aufbewahrt, hatten wir in einem anderen Thread schon. Du hättest Alles einreichen können und
es erstattet bekommen. Mal nachsehen, vielleicht hast du die eine, oder andere Quittung doch
noch irgendwo.

Jetzt hab ich das erstmal verstanden, was du mit den bisherigen Quittungen meintest. Ja klar, die Fachbücher hab ich ja online bestellt, da hab ich dann klar ne Rechnung, die ich nur ausdrucken müsste.
Was ich mir halt jetzt noch kaufen muss, sind Arbeitsklamotten und meine erste Monatskarte.




Ich hab aber gerade, als ich heim kam, schon wieder ein nettes Schreiben im Briefkasten gehabt, was evtl sowieso schon wieder alles ändern könnte. Das muss ich aber erstmal zensieren und hochladen.
Bis gleich.  :)

Rudolf Rocker


HeiBa

Jetzt weiß ich nicht, ob das vorgestern in meinen beiden Riesenkommentaren evtl untergegangen ist, deswegen nochmal in Kurzfassung:


-In den letzten Jahren wurden insgesamt 3 Gutachten vom ärztlichen Dienst für mich gemacht. Das Ergebnis war jedes Mal das Gleiche: Ich kann meinen Beruf nicht mehr ausüben und soll eine neue Tätigkeit erlernen mit leichter Belastung.

-Vor einigen Jahren hat mir die Arbeitsagentur eine Umschulung vermittelt, die absolute Scheiße war und überhaupt nicht meinen gesundheitlichen Bedürfnissen entsprach. Ich war damals aber noch so blöd und dachte, das man alles machen muss, was das Arbeitsamt zu einem sagt und hab die Umschulung angefangen. Ein paar Monate später konnte ich den Tag nur noch mit Schmerz- und die Nacht mit Schlaftabletten und Muskelrelaxans überstehen, bis ich erneut operiert werden musste und die Stelle verlor.

-Als wir nun im März wieder nach Deutschland zogen haben sie mir im JC hier ja gesagt, dass sie meine bisherigen Gutachten der letzten Jahre nicht anerkennen können und ein neues Gutachten gemacht werden müsse, wofür ich erneut Fachärzte aufsuchen müsse, neue Röntgenbilder machen lassen müsse, etc. und dann das alles zusammen mit dem ärztlichen Fragebogen an meinen SB schicken müsste.

-Ich hab dann in den letzten Monaten genau das gemacht, nur hab ich das Ganze eben nicht an den SB geschickt, sondern direkt an den ärztlichen Dienst und eben auch nicht mit der vorgedruckten Schweigepflichtsentbindung, sondern mit dem Vordruck, den ihr mir empfohlen habt mit 3 Wochen Schweigepflichtsentbindung.

-Bei meinem Termin am Mittwoch hab ich dann erfahren, dass dieser Fragebogen nie bearbeitet wurde und kein Gutachten gemacht wurde. Schuld wäre angeblich meine Schweigepflichtsentbindung gewesen, da die 3 Wochen schon abgelaufen wären, bevor der Arzt das Gutachten machen konnte. Ist natürlich totaler Blödsinn. Die Fallmanagerin meinte dann, wir bräuchten das Gutachten jetzt nicht mehr, da sich das ja durch meine Ausbildung erledigt hätte. 1 Tag später, also gestern hatte ich die gesamten Unterlagen schon wieder unbearbeitet im Briefkasten.

-Heute kam dann mein Ablehnungsschreiben von der Arbeitsagentur, in welchem es wie folgt heißt:










Jetzt mal von mir die ganz blöde Frage: Kann es sein, dass ich gerade verarscht werde? So wie ich das herauslese, will man sich doch jetzt auf den Standpunkt stellen, dass ich einfach in meinem erlernten Beruf arbeiten könne und deswegen eine Ausbildung unnötig sei oder nicht?
Nur dass es ja eben die Arbeitsagentur war, die mir vor Jahren meine Umschulung finanzierte, mich als berufsunfähig einstufte und in den Jahren vor meiner Auswanderung versuchte, mich als Rehafall irgendwie los zu werden.

Jetzt frag ich mich natürllich, ob ich denn einen Nachteil daraus habe, wenn ich keine BAB bekomme, sondern nur diese Erhöhung meines Freibetrages vom JC? Ich persönlich will ja, dass wir besser heute, als morgen vom JC wegkommen, weswegen es für mich doch ein Vorteil wäre, wenn ich BAB bekomme und dann evtl noch Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beantragen könnte, anstatt beim JC festzuhängen?

Nur scheitert das ja laut Ablehnungsbescheid scheinbar daran, dass sie mich nun plötzlich nicht mehr als Rehafall anerkennen, obwohl sie 3 Gutachten ihres eigenen ärztlichen Dienstes haben, mich jahrelang als Rehafall geführt haben, zig Krankenhaus- und Arztberichte von mir aus den letzten 10 Jahren vorliegen haben und nun offenbar mutwillig verhindert haben, dass ein aktuelles Gutachten angefertigt wird.


Was meint ihr zu dem Schreiben?

Rudolf Rocker

Das ist die Ablehnung des BAB von der BA.
Ich bezweifel, das die SB dort überhaupt von dem Gutachten weiß.

Die Ablehnung nach § 57 Abs. 2 SGB III ist interessant, steh da doch:

Zitat(2) Förderungsfähig ist die erste Berufsausbildung. Eine zweite Berufsausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Berufsausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__57.html

Wenn also der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und durch die zweite Ausbildung eine Chance auf berufliche Eingliederung besteht. Hmmmmm? ???

HeiBa

Genau das denke ich mir eben auch. So wie ich das lese, würde ich auf jeden Fall einen Anspruch darauf haben. Ich hab nunmehr seit fast 10 Jahren nicht mehr in meinem erlernten Beruf gearbeitet.

Die Frage ist, hätte ich einen Vorteil, wenn ich BAB bekäme statt Alg2-Aufstockung? Käm ich dadurch (evtl durch Zusatzleistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag) evtl sogar vom JC weg?

Sunlight

Zitat von: HeiBa am 15:44:08 Fr. 19.August 2016
Genau das denke ich mir eben auch. So wie ich das lese, würde ich auf jeden Fall einen Anspruch darauf haben. Ich hab nunmehr seit fast 10 Jahren nicht mehr in meinem erlernten Beruf gearbeitet.

Die Frage ist, hätte ich einen Vorteil, wenn ich BAB bekäme statt Alg2-Aufstockung? Käm ich dadurch (evtl durch Zusatzleistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag) evtl sogar vom JC weg?

Du hast doch schonmal gerechnet, was sagte da der BAB Rechner?

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:37:48 Fr. 19.August 2016
Das ist die Ablehnung des BAB von der BA.
Ich bezweifel, das die SB dort überhaupt von dem Gutachten weiß.

Die Ablehnung nach § 57 Abs. 2 SGB III ist interessant, steh da doch:

Zitat(2) Förderungsfähig ist die erste Berufsausbildung. Eine zweite Berufsausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Berufsausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__57.html

Wenn also der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und durch die zweite Ausbildung eine Chance auf berufliche Eingliederung besteht. Hmmmmm? ???

Eine Kann-Bestimmung und wie das so mit den Kann-Bestimmungen ist,  ;) kann das auch abgelehnt werden.

Wie auch immer, in 13 Tagen Ausbildungsbeginn und man braucht eine tragfähige Lösung. Man könnte also
zunäcst den vom JC vorgeschlagenen Weg gehen und zeitgleich versuchen dagegen anzugehen.

HeiBa

Zitat von: Sunlight am 15:54:32 Fr. 19.August 2016

Du hast doch schonmal gerechnet, was sagte da der BAB Rechner?


Den konnte ich nicht wirklich korrekt ausfüllen, weil ich weder beim Einkommen der Frau, noch beim Einkommen der Eltern irgendwas eintragen konnte.
Dementsprechend hat er mir irgendwas unter 20 Euro als Anspruch ausgespuckt.




Zitat von: Sunlight am 15:54:32 Fr. 19.August 2016
Wie auch immer, in 13 Tagen Ausbildungsbeginn und man braucht eine tragfähige Lösung. Man könnte also
zunäcst den vom JC vorgeschlagenen Weg gehen und zeitgleich versuchen dagegen anzugehen.

Ja, zumindest den Ausbildungsvertrag und den Ablehnungsbescheid, sowie eine Angabe über meine Monatsfahrkarten könnte ich ja jetzt hinschicken.

Evtl noch die Rechnung von den Büchern und die Rechnung von der Arbeitskleidung, die ich mir vor dem 1.9. noch besorgen muss? Ich hab bisher aber noch keine Ahnung, wo ich sowas hier herbekommen kann. Hier gibts nen Aldi und nen Metzger, das wars.  ;D

Sunlight

Zitat von: HeiBa am 16:03:53 Fr. 19.August 2016

Zitat von: Sunlight am 15:54:32 Fr. 19.August 2016
Wie auch immer, in 13 Tagen Ausbildungsbeginn und man braucht eine tragfähige Lösung. Man könnte also
zunäcst den vom JC vorgeschlagenen Weg gehen und zeitgleich versuchen dagegen anzugehen.

Ja, zumindest den Ausbildungsvertrag und den Ablehnungsbescheid, sowie eine Angabe über meine Monatsfahrkarten könnte ich ja jetzt hinschicken.

Evtl noch die Rechnung von den Büchern und die Rechnung von der Arbeitskleidung, die ich mir vor dem 1.9. noch besorgen muss? Ich hab bisher aber noch keine Ahnung, wo ich sowas hier herbekommen kann. Hier gibts nen Aldi und nen Metzger, das wars.  ;D

Ja, gute Idde, Ausbildungsvertrag, Ablehnung, Angabe über Monatsfahrkarte zum JC. Auch die Rechnung alle Ausgaben vor dem
01.09.. Würde dir gerne wegen der Berufsbekleidung helfen, denn da kenne ich mich ganz gut aus. Wird hier auch immer wieder
benötigt,  ;) allerdings ohne das JC. Hast du Tante Google schonmal gefragt? Wenn du Berufsbekleidung eingibst und Postleitzahl,
müsstest du irgendwelche Ergebnisse bekommen.

Rudolf Rocker

Wenn es um persönliche Schutzausrüstung geht, muss diese meistens vom Arbeitgeber gestellt werden.

HeiBa

Also Google spuckt mir schon einen Laden für Berufskleidung in der 15 km entfernten Stadt aus, nur brauch ich ja sowas nicht. Ich brauch einfach nur Hosen und Tshirts im Prinzip. Nur da hapert es bei mir schon etwas, weil es in der Stadt nur so Schicki-Micki-Läden gibt. C&A, H&M und wie das alles heißt sucht man dort vergebens.  :(
Sicherheitsschuhe, Handschuhe und Sicherheitsbrille hab ich vom Betrieb bekommen.

HeiBa

Bezüglich der EGV für meine Frau hat ihr heute der Anwalt nochmal einen Entwurf fürs JC geschickt. Der Entwurf an sich ist an sich nicht schlecht. Er erklärt eigentlich ausführlich, welche Einschränkungen für meine Frau bestehen wegen meiner Ortsabwesenheit und dadurch, dass wir keinen PKW haben und fragt nach, was der SB denn von meiner Frau eigentlich erwartet, warum er ein psychologisches Gutachten machen will und was die Betreuung von den Kindern bewirken soll.
Dann schreibt er ihr aber mit der Email einen solchen Blödsinn zusammen, der mich grad wirklich daran zweifeln lässt, ob wir nicht ohne Anwalt vielleicht doch besser aufgehoben wären.
Und zwar schreibt er ihr:

ZitatIm Hinblick auf die von der Gegenseite zum 29.08.2016 gesetzte Frist für die Rücksendung der Eingliederungsvereinbarung bitte ich um Rückmeldung bis dahin, damit das Schreiben vor Ablauf der Frist in den Auslauf gebracht werden kann und die Verhängung einer Sperrzeit wegen nicht rechtzeitiger Zurückreichung der Eingliederungsvereinbarung vermieden werden kann.


Also mal ehrlich, wenn es bei einem angeblichen Sozialrechtsanwalt schon am simpelsten Grundwissen hapert und ich dem Anwalt die Rechtslage erklären muss, dann hat das Ganze doch überhaupt keinen Sinn.
Am Ende richtet so jemand mehr Schaden als Nutzen an.  >:(

Rudolf Rocker

Ach Du Scheiße! Was ist das denn für ein Anwalt? :o
Erinnert mich an einige Rechtssekretäre vom DGB Rechtsschutz!  ::)

HeiBa

Ja, das hab ich mir auch gedacht. Das Problem ist, es gibt keinen anderen im Bereich Sozialrecht, außer die, bei der wir schon waren und die war noch viel, viel schlimmer.
Was für ne Kacke.

Rudolf Rocker

Jou, einen guten Fachanwalt für Sozialrecht zu finden ist wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen!
Da gibt es echt nicht viele von! Leider, leider!

HeiBa

Was denkst du, sollen wir lieber alles allein machen oder sollen wir den das jetzt mal so rausschicken lassen und dann in Zukunft seine Entwürfe vor dem Abschicken immer nochmal korrigieren, falls was unsinniges drin stehen sollte? Ich denk mir, ohne unser OK kann der doch eh nichts einfach so ans JC abschicken oder?
Mein Gedanke war halt, dass mir das in Zukunft Arbeit abnehmen könnte, wenn der Anwalt sich um die Sachen kümmert, aber gerade im Moment schaut es nicht so ganz danach aus.  ;D ;D ;D

Im September ist ja dann auch wieder die Arbeitslosenberatung besetzt, die zwar etwas weiter weg von uns ist, aber die uns bei der Nachhilfesache und dem Sozialgericht schon gut vertreten hat. Ich denke, so oder so kann es nicht schaden, wenn meine Frau sich im September mit denen zusätzlich noch mal in Verbindung setzt.

Rudolf Rocker

Der Anwalt kann nicht irgendwas über deinen Kopf hinweg entscheiden. Das sollte schon mit dir abgesprochen sein.
Wenn Du entscheidest, die EGV nicht zu unterschreiben und auf die EGV als VA zu warten sollte erdas akzeptieren.
Ich vermute aber, das er angefressen reagieren wird, weil man seine Sachkompetenz in Frage gestellt hat.
Meine Termine mit meinem DGB Rechtsschutz Rechtssekretär (oder wie auch immer die heißen) endeten bisher immer damit, das er nach einstündiger Diskussion sagte: "Stimmt, da hast Du recht!"
Meinem EGV- VA habe ich selbst widersprochen und schon seid drei Jahren keine EGV mehr gesehen! ;D

dagobert

Zitat von: HeiBa am 16:52:43 Fr. 19.August 2016
C&A, H&M und wie das alles heißt sucht man dort vergebens.  :(
Haben die keinen Online-Shop?
Den Otto-Versand gibt's auch noch. www.otto.de

Zitat von: HeiBa am 16:58:09 Fr. 19.August 2016Im Hinblick auf die von der Gegenseite zum 29.08.2016 gesetzte Frist für die Rücksendung der Eingliederungsvereinbarung bitte ich um Rückmeldung bis dahin, damit das Schreiben vor Ablauf der Frist in den Auslauf gebracht werden kann und die Verhängung einer Sperrzeit wegen nicht rechtzeitiger Zurückreichung der Eingliederungsvereinbarung vermieden werden kann.
Sperrzeit im JC?
Und sowas ist Anwalt?
poo

Zitat von: HeiBa am 17:48:12 Fr. 19.August 2016Ich denk mir, ohne unser OK kann der doch eh nichts einfach so ans JC abschicken oder?
Normal nicht.

Zitat von: HeiBa am 17:48:12 Fr. 19.August 2016
Im September ist ja dann auch wieder die Arbeitslosenberatung besetzt, die zwar etwas weiter weg von uns ist, aber die uns bei der Nachhilfesache und dem Sozialgericht schon gut vertreten hat. Ich denke, so oder so kann es nicht schaden, wenn meine Frau sich im September mit denen zusätzlich noch mal in Verbindung setzt.
Das schadet garantiert nicht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

schwarzrot

Zitat von: HeiBa am 16:58:09 Fr. 19.August 2016amit das Schreiben vor Ablauf der Frist in den Auslauf gebracht werden kann und die Verhängung einer Sperrzeit wegen nicht rechtzeitiger Zurückreichung der Eingliederungsvereinbarung vermieden werden kann.

Wenn du das gefühl hast, dass du mit dem kannst und er nicht (gegen euch) geldgierig ist (so ein beratungsschein bringt ja nicht ohne ende geld und hält nicht ewig),
klär den mit möglichst offiziellen links (also nicht zum forum verlinken, sondern am besten direkt zur BA, oder anderen rechtsanwälten, zeitungen,gerichtsurteilen ...) aus dem netz, auf, dass es seit ca 9 jahren es keine 'sanktion' bei nichtunterzeichnung von EGVs mehr gibt und 'sperrzeiten' es nur im ALGI gibt, ihr aber ALGII habt.
Vielleicht lernt er gerne dazu.  ;D
Auch solltest du ihm klarmachen, dass du umfassend deine rechte durchkämpfen möchtest er also da nicht mit angezogener handbremse agieren muss.

Gegenüber dem JC macht es meisst mehr eindruck, wenn ein anwalt schreibt (z.b. kannst du auch selbst akteneinsicht beantragen, etc.), als wenn du das tust.
Gerade in JCs, indenen sie gewohnt sind, dass betroffene eher kuschen, als sich wehren.

Zitat von: HeiBa am 17:48:12 Fr. 19.August 2016
Im September ist ja dann auch wieder die Arbeitslosenberatung besetzt, die zwar etwas weiter weg von uns ist, aber die uns bei der Nachhilfesache und dem Sozialgericht schon gut vertreten hat. Ich denke, so oder so kann es nicht schaden, wenn meine Frau sich im September mit denen zusätzlich noch mal in Verbindung setzt.

Frag die bitte mal, was die für einen anwalt haben (den tip hatten dir wir aber schon vor monaten gegeben  ;) )!

Ach ja, und lass das so langsam mal deine frau machen, damit sie das alleine kann, wenn du in der ausbildung bist, weil du wirst deinen kopf für andere dinge brauchen!  :)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

HeiBa

Danke für die Tipps, schwarzrot.

Ja, der Anwalt scheint menschlich schon ok zu sein. Er gibt sich zumindest Mühe und ist engagiert. Nur Fachwissen hat er eben scheinbar keins. Aber ich werd das jetzt mal auf die freundliche Art mit ihm versuchen, so wie du es vorschlägst. Ich denke mal, wenn ich das Ganze nett rüber bring dürfte er ja auch froh sein, wenn er sein Wissen auffrischen kann.


HeiBa

Zwischenzeitlich hat der Anwalt das Schreiben an den SB meiner Frau geschickt und uns geschrieben, dass er gute Chancen sieht, dass wir nicht gezwungen werden können, das jüngste Kind in einen christlichen Kindergarten zu tun, wenn kein religionsunabhäniger Kindergarten vorhanden ist. Er meinte, das JC könnte alternativ höchstens verlangen, eine Tagesmutter zu besorgen, was ja kein Problem wäre. Mal schauen, wie es weitergeht.

Ich hab inzwischen einen Widerspruch gegen die BAB-Ablehnung geschrieben und persönlich in der Agentur für Arbeit abgegeben. Antwort kam noch nicht, aber hauptsache die Sache läuft schonmal.

Dem JC hab ich am Montag meinen Ausbildungsvertrag und meine BAB-Ablehnung persönlich abgegeben mit einer Erinnerung, dass ich Arbeitskleidung und eine Monatsfahrkarte brauche, wozu mir das Geld fehlt. Hab leider noch keine Antwort bekommen.

Hab hier einen Baumarkt in der Nähe gefunden, der Arbeitshosen führt, allerdings kostet eine schon 50 Euro und ich würde wohl mehrere brauchen. Kann ich ohne Hilfe wirklich nicht stemmen.
Schauen wir mal, ob das noch was wird vor dem 1.9.

Rudolf Rocker

Muss das ´ne besondere Hose sein?
Sonst tut´s doch auch eine Hose aus dem Second- Hand- Laden oder dem BW- Shop!

HeiBa

Ne, theoretisch geht da jede x-beliebige Hose mit so großen Taschen an der Seite, wo man all die Sachen wie Messer, Schutzbrille, Handschuhe und Metermaß unterbringen kann. Theoretisch taugt da jede alte Bundeswehrhose. Hab nur sowas nicht und das nächste Geschäft in der Richtung ist ca 50 km entfernt. Da das JC auf meine Anträge nicht reagiert, werd ich wohl sowieso bis Mittwoch warten müssen, wenn unser Geld kommt und dann in den sauren Apfel beißen müssen und mit dem Zug in ne größere Stadt fahren und hoffen, dass ich danach das Geld vom JC angerechnet krieg für die Klamotten.

HeiBa

Heute kam übrigens mal wieder Post vom JC an meine Frau. Scheinbar wirkt es dort doch anders, wenn ein Anwalt sie anschreibt und fragt, was sie sich durch eine derartige EGV eigentlich erhoffen:


Rudolf Rocker

Na guck, schon kommen da andere Töne von JC!

ZitatHab nur sowas nicht und das nächste Geschäft in der Richtung ist ca 50 km entfernt.
Schon mal was von Online- Versand gehört? ::)


Rudolf Rocker


HeiBa

Danke für den Link. Ich denke, Bestellen wäre wohl wirklich einfacher. Ich hab da nur immer ein kleines Größenproblem.  ;D





Zitat von: Rudolf Rocker am 10:15:53 So. 28.August 2016
;D ;D ;D ;D




Mit dem Outfit kann man sich sicherlich gut auf Stellenangebote bewerben, die man nicht unbedingt annehmen möchte.  ;D

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