Arbeitsvermittler – Vertrag mit „Konventionalstrafen“?

Begonnen von MichaC, 14:01:04 Di. 26.Juli 2016

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

MichaC

Hallo,
ich war zum ersten Mal bei einem Arbeitsvermittler eingeladen. Das Vorstellungsgespräch verdiente den Namen nicht, nach 3 Minuten ,,Ich mach mal den Vertrag fertig".

Dort entdeckte ich 2 Passagen, bei denen ich 2000,- € und 500,- € bei bestimmten nicht erbrachten Leistungen zu zahlen hätte. Ich habe nichts unterschrieben und hier meine Frage: Sind solche Klauseln normal + üblich (wurde so behauptet...)?

Die Klauseln:
1. Sollte ein (Anmerkung: Irgendein, auch selbst gesuchter?) Arbeitsvertrag zustande kommen, ohne das ein Original des Vermittlungsgutscheins vorliegt (Anmerkung: Schon bei Arbeitsvertragsunterzeichnung?) → 2000,- € Honorar

2. Nichtvorlage des Arbeitsvertrags innerhalb eines Monats → 500,- € Vertragsstrafe

Danke!

Rudolf Rocker

Moin MichaC!
Ich hatte auch schon mal einen privaten Arbeitsvermittler, der einen Vertrag mit mir machen wollte, in dem ein ähnlicher Passus stand. Inklusive, das eine Verweigerung einen vorgeschlagenen Job anzunehmen, dem JC gemeldet werden würde.

Scheinbar sind solche Klauseln bei denen üblich, aber dennoch rechtswidrig.
Auf keinen Fall irgendwas unterschreiben!

Ich versuche mal meinen Thread wieder auszubuddeln...


Da haben wir ihn schon:

http://www.chefduzen.de/index.php?topic=29068.0

MichaC

Danke für den nützlichen Thread!

Auch hilfreich, z.B. bei Diskussionen mit dem Sachbearbeiter. Sofern es nämlich was zu diskutieren gibt, sind die Vertragsbedingungen dadurch unangemessen:
ZitatBGB § 307 Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

Übrigens gibt es in "meinem" Vertrag keine wirkliche Aussage, was der Vermittler eigentlich macht, außer: "...stellt seine Vermittlungsdienste zur Verfügung..." ohne nähere Beschreibung.

dagobert

Zitat von: MichaC am 14:01:04 Di. 26.Juli 2016
Die Klauseln:
1. Sollte ein (Anmerkung: Irgendein, auch selbst gesuchter?) Arbeitsvertrag zustande kommen, ohne das ein Original des Vermittlungsgutscheins vorliegt (Anmerkung: Schon bei Arbeitsvertragsunterzeichnung?) → 2000,- € Honorar
Der Vermittlungsgutschein sichert dem PAV die Kohle vom Affenamt, legst du das Ding nicht nicht vor zahlst du selber. Soweit üblich.
Bei einer selbstgesuchten Stelle hat der PAV keinen Anspruch (---> § 296 Abs. 2 SGB III).
Auch die §§ 297+298 sind nicht uninteressant.

Zitat von: MichaC am 14:01:04 Di. 26.Juli 2016
2. Nichtvorlage des Arbeitsvertrags innerhalb eines Monats → 500,- € Vertragsstrafe
Halte ich für nicht i.O., wäre für mich ein Grund das Ding nicht zu unterschreiben.
Ebenso eine Klausel mit Petzen beim JC, da ist dann schon im Voraus klar dass der PAV nix Vernünftiges für dich hat, sondern dich nur bei ZAF unterbringen will.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

schwarzrot

Ich würde ganz entschieden die finger von 'PAV's lassen!

-Reicht dir der arschamt/jokecenter SB nicht, als forunkel am arsch? Hast du echt lust auf einen zweiten?
-Die SB's im amt kochen auch nur mit wasser. Die finden keine stellen, die du nicht auch selbst in der (schrott-!)jobbörse des amtes online finden kannst!
-Ähnlich verhält es sich mit PAV's, die finden auch keine stellen, an die du nicht selbst herankommst, ohne deren 'hilfe'. Einzige ausnahme sind kackjobs, bei denen es nur darum geht, steuergeldzuschüsse vom amt abzugreifen, indem mit korrupten ZAF's im verbund mit PAV's gemauschelt wird.

Wie du schon schreibst und gesehen hast, sind die 'verträge', die du mit PAV's eingehen sollst, ein einziges minenfeld. Die öffnen tür und tor zu 'sanktionen', bei jedem noch so kleinen fehltritt und zusätzlich geldforderungen der PAV's gegen dich.

-Es gibt kein gesetz, was dich in diesem land zwingen kann, verträge zu unterzeichnen, die du nicht willst.
-Eine unterschrift unter einen vertrag ist immer 'freiwillig' und somit schwer kündbar.


-Es ist kein problem dem SB im amt zu antworten, dass man bisher mit keinem PAV 'handelseinig' werden konnte und fertig (soweit man mit infomaterial/vertragsentwürfen beweisen kann, dass man PAVs gesucht hat, und man nicht in einer 'freiwillig' unterschriebenen 'EGV' zugesichert hat, einen solchen vertrag zu unterzeichnen).
Eine weigerung sich einen PAV zu suchen ist kein 'sanktion'sgrund, genau wie die weigerung eine 'EGV' mit deinem SB abzuschliessen!

Besser finger weg von 'PAV's!
Egal was dein SB dir dazu erzählt, nichts als bullshit, panikmache und psychospielchen!

Bei gesprächen mit dem SB, versuche ihr system zu erkennen. Überlege was deine interessen sind und setze diese durch.
Niemandem ist geholfen, wenn du dich zu kackjobs übertölpen lässt. Die machen dich nur krank und du arbeitest schlecht.

Du weisst am besten, was für dich passt und was nicht. Der einzige experte, der über dich bescheid weiss, bist du. Nicht der SB im amt, der verfolgt nur seine und die interessen seines arbeitgebers.
Der SB und PAVs sind nicht deine freunde, die interessieren würde, was dir 'hilft', sondern machen geld/ihren job, auf deine kosten.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

MichaC

Danke für die diversen Hinweise und Argumentationshilfen!

Wie schon geschrieben - ich habe den Vertrag nicht unterzeichnet und werde es auch nicht.
Die beschriebenen "Konventionalstrafen" waren (zumnidest bei mir) durchaus nützlich, da sie viel schneller einen "Vorsicht - Was ist das? - Erstmal Hände weg" Reflex auslösten als jede Formulierung.

Zum Termin hingegangen bin ich, weil der (gar nicht existente) ausgeschriebene Job interessant klang, ich mal wieder Erfahrung mit einem Vorstellungsgespräch (auch nicht wirklich existent) sammeln wollte und es rein theoretisch ja auch seriöse Arbeitsvemittler geben könnte...rein theoretisch  :D

@Dogobert: Selbst wenn PAVs in die EGV geraten sind, bedeutet dies ja trotzdem nicht, dass man jeden beliebigen Vertrag unterzeichnen muss. Schon gar nicht einen, der unklare private Zahlungsverpflichtungen enthält. Wahrscheinlich müsste man nachweisen, dass man sich um Kontakte zu PAVs bemüht hat und entsprechende unzumutbare und deshalb nicht unterzeichnete Verträge vorlegen kann.

Rudolf Rocker

ZitatSelbst wenn PAVs in die EGV geraten sind, bedeutet dies ja trotzdem nicht, dass man jeden beliebigen Vertrag unterzeichnen muss. Schon gar nicht einen, der unklare private Zahlungsverpflichtungen enthält. Wahrscheinlich müsste man nachweisen, dass man sich um Kontakte zu PAVs bemüht hat und entsprechende unzumutbare und deshalb nicht unterzeichnete Verträge vorlegen kann.
Genauso sehe ich das auch!
Man kann mit dem Nicht- Unterschreiben von merkwürdigen Verträgen übrigens auch schon bei der EGV anfangen! ;)

dagobert

Zitat von: MichaC am 16:37:39 Mi. 27.Juli 2016
@Dagobert: Selbst wenn PAVs in die EGV geraten sind, bedeutet dies ja trotzdem nicht, dass man jeden beliebigen Vertrag unterzeichnen muss. [...]
Von einer EGV hab ich doch gar nix geschrieben ... ?
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Zitat von: dagobert am 20:13:44 Mi. 27.Juli 2016
Zitat von: MichaC am 16:37:39 Mi. 27.Juli 2016
@Dagobert: Selbst wenn PAVs in die EGV geraten sind, bedeutet dies ja trotzdem nicht, dass man jeden beliebigen Vertrag unterzeichnen muss. [...]
Von einer EGV hab ich doch gar nix geschrieben ... ?

Nee, aber schwarzbrot!! ;D ;D

  • Chefduzen Spendenbutton