Fachliche Weisungen zum SGB II

Begonnen von Wampel, 17:38:22 Sa. 30.Juli 2016

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Wampel

Aus dem heutigen Newletter von H. Thome:
Zitat2. BA gibt neue Fachliche Weisungen zum SGB II heraus
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Die BA hat neue Fachliche Weisungen zum SGB II herausgegeben, so zu §§ 8, 20, 21, 34, 34a, 34b, 41 und 52 SGB II,  zum Teil beziehen sie sich auch schon auf die neue Rechtslage zum Rechtsverschärfungsgesetz. Diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

Bezüglich der Fachlichen Weisungen zu § 21 hat HT etwas geschwindelt, es gibt zwar neue, aber (noch) nicht bei ihm:

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377951.pdf

Ich gehe davon aus, dass im Zuge der Rechtsverschärfungen in den nächsten Wochen / Monaten weitere Weisungen überarbeitet werden.

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

nixnick

Wo sind denn die konkreten Hinweise?
Außer Werbung für irgendwelche Seminare oder Fortbildungen, ist hier wenig inhaltliches zu finden, was im Thread-Titel angekündigt wurde.
Konkret eigentlich nichts.
Die Teilnahmegebühren überschreiten dummerweise meine Budget, liegen teilweise sogar über dem Regelsatz. Insofern kann ich auf derartige Werbung gerne verzichten.

Fritz Linow

Zitat von: nixnick am 12:16:29 Mi. 28.Dezember 2016
Wo sind denn die konkreten Hinweise?
Außer Werbung für irgendwelche Seminare oder Fortbildungen, ist hier wenig inhaltliches zu finden, was im Thread-Titel angekündigt wurde.
Konkret eigentlich nichts.
Die Teilnahmegebühren überschreiten dummerweise meine Budget, liegen teilweise sogar über dem Regelsatz. Insofern kann ich auf derartige Werbung gerne verzichten.

Keine inhaltlichen Hinweise zu finden, sondern nur teure Seminarangebote? Hauptsache, mal was schreiben, ne? Lerne lesen oder lass es bleiben, nerve aber nicht mit dummen Aussagen. Danke.

Kuddel

nixnick glaubt daran, daß chefduzen.de Wirkung hat. nixnick fürchtet gesellschaftliche Veränderungen.
Deshalb eiert er hier durch die Threads und versucht jegliche Diskussion zu behindern.
Er denunziert Leute, die Informationen verbreiten.
Er verlangt von allen, sich an die Spielregeln der Herrschenden zu halten.

dagobert

Zitat von: nixnick am 12:16:29 Mi. 28.Dezember 2016
Wo sind denn die konkreten Hinweise?
Genau auf der von mir verlinkten Unterseite.
Aber wenn du nichtmal nen Link anklicken kannst ...  ::)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

Um zum Thema zurück zu kommen, zu § 5 SGB II gibt es auch was Neues.
http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Zu § 10 SGB II gibt's auch was neues.
ZitatFassung vom 30.03.2017
• RZ. 10.2 bis 10.4: Ergänzungen aufgrund des zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes (MiLoG)
• RZ. 10.14 bis 10.20: Überarbeitung Pflegegrade
• Redaktionelle Überarbeitung
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdm2/~edisp/l6019022dstbai377931.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377934
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Es gibt neue Weisungen zu §§31-31b, zu §32 und zu §59 SGB II.
Insbesondere zu den §§31-31b sind die Änderungen recht zahlreich.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI627529
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Es gibt neue Weisungen zu den §§ 5, 7, 12a, sowie zu §§ 20, 21 und 23 SGB II.
http://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Zitat2. Neue ,,Fachliche Hinweise" und weitere Weisungen zum SGB II

a. Die BA hat wieder mal fachliche Hinweise zum Vermittlungsbudget herausgegeben.
Ich möchte dabei mal folgenden Passus hervorheben:  ,,Bei Unterstützung der Anbahnung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer betrieblichen/schulischen Ausbildung kann das JC Kosten übernehmen, die die Vermittlungssituation der leistungsberechtigten Person allgemein verbessern, ohne dass ein konkretes Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzangebot vorliegt". (Ziff. 1.4, die Unterstreichung ist von mir). Ganz oft bekomme ich die Info von verschiedenen Menschen und Beratungsstellen , dass die JC's sagen, VB- Leistungen nur im Kontext der Aufnahme einer Arbeit/Ausbildung. Hier sagt die BA deutlich, dass die Anbahnung schon ausreichend sei.
Die Fachlichen Hinweise gibt es hier: http://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/

b. Dann gibt es eine neue Weisung der BA zu aktuelle VABest, das ist eine von mehreren Dienstanweisung zum Umgang mit Forderungen der BA. Die neue VABest gibt es hier: 
http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/VABest_3-2017.pdf
Die alte (ist deutlich umfangreicher) gibt es hier:   
http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/ah-ba/BA-VABest-08.06.2011.pdf

c. Dann gibt es noch eine wichtige Weisung der BA zu den Aufbewahrungsfristen von Akten im Bereich des SGB II, diese gibt es hier:   http://tinyurl.com/yan6ococ
Quelle: Thome-Newsletter vom 02.10.17
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Zitat2. Deutscher Verein: Arbeitshilfe des Deutschen Vereins zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II

Der Deutsche Verein hat eine Arbeitshilfe zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II herausgegeben. Es wird darin klärt, wann Regelungen des SGB II für junge Menschen in der Ausbildung als nachrangiges und zumeist ergänzendes Unterstützungssystem greifen. In einem ersten Schritt erfolgt eine rechtssystematische Darstellung der Zusammenhänge. Sodann wird personenkreisbezogen auf die Sicherung des Lebensunterhalts von Auszubildenden eingegangen. Die Arbeitshilfe kann die Handlungssicherheit bei der Anspruchsbeurteilung in verschiedenen Fallkonstellationen erhöhen.

Die DV-Stellungnahme gibt es hier: DV-02-17_AHi_Azubis im SGB II

Gleichzeitig wird daran überdeutlich, dass die Ausbildungsförderung unzureichend ausgestaltet ist, weil sie an x- Stellen mit SGB II-Leistungen aufgestockt werden muss.

Die Grundprobleme des rigorosen Leistungsausschlusses von Auszubildenden durch den § 7 Abs. 5 SGB II sind weiterhin nicht gelöst. Da müssen Änderungen her!
Quelle: Thome-Newsletter vom 22.10.17
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Neue Weisung zu § 41a  SGB II (Vorläufige Entscheidung), Stand 20.12.2017:

http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_41a_-_20.12.2017.pdf
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Neue Weisung zu § 8 SGB II, auch zu § 7 und § 16 gab es seit meinem letzten Post hier im Thread was Neues.
https://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/


ZitatEs geschehen noch Zeichen und Wunder:  die BA hat nun eine Weisung zu Eingangsbestätigungen herausgegeben.

Die BA sagt darin: ,,Die Bundesagentur für Arbeit befürwortet die Ausstellung von Eingangsbestätigungen durch Jobcenter trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge".

Wichtig darin ist, dass die BA sagt, nicht nur bei ,,fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge", sondern auch ,,auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten", also in allen anderen Angelegenheiten, bspw bei Änderungsmittellungen und einzureichenden Unterlagen nach Mitwirkungsaufforderungen.  Das Ziel ist: ,,Kundenfreundlichkeit und damit verbunden die Kundenzufriedenheit sollen gesteigert werden". Das würde ich ein bisschen anders sehen:  Der Anspruch auf eine Eingangsbestätigung ergibt sich aus dem Verfassungsrecht und zwar aus dem Recht auf ein faires und rechtsstaatlichen Verfahren (BVerfG v. 08.10.1974). Aber die BA ist auf dem richtigen Weg, daher ist diese Weisung absolut zu begrüßen. Die Weisung gibt es hier zum Bewundern:
https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/Weisung-201806011_ba018017.pdf
Zitat aus dem aktuellen Thome-Newsletter
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Wampel

ZitatFH zu § 16 Abs. 1 / Förderung der beruflichen Weiterbildung / Stand: 05.04.2019
FH zu § 37 / Antragstellung / Stand: 20.03.2019
FH zu § 52a / Überprüfung von Daten / Stand: 20.03.2019
FH zu § 16i / Teilhabe am Arbeitsmarkt / Stand: 19.01.2019
FH zu § 16e / Eingliederung von Langzeitarbeitslosen / Stand: 19.01.2019
FH zu § 20 / Regelbedarfe / Stand: 20.12.2018
FH zu § 21 / Regelbedarfe / Stand: 20.12.2018
FH zu § 23 / Regelbedarfe / Stand: 20.12.2018
Link wie oben


dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Sunlight

ZitatTacheles-Sozialhilfe.de
Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) - Wesentliche Änderungen

Neue Weisungen der BA zum SGB II, zunächst eine Aktualisierung zur  Coronavirus SARS-CoV-2 Weisung, also zu § 67 SGB II und eine zu § 63 SGB II, den Bußgeldvorschriften.


dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Danke  :D

Müsste eigendlich angepinnt werden weil lehrreiche Addy.
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

ZitatNeue Weisung der BA zum SGB II
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Die BA hat die Fachlichen Weisungen zu § 44a SGB II - Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit überarbeitet und an die geltende Rechtslage angepasst.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen gibt es hier: https://t1p.de/hudjv
Die Weisung gibt es unter § 44a SGB II hier zu finden: https://t1p.de/buca 

Kurzer Hinweis: zum 1.7.2023 kommt es im Rahmen der Änderungen rund um das Bürgergeld zu einer Reihe von Änderungen. Es ist nicht im Entferntesten verständlich, warum die dahingehenden Weisungen von der BA nicht oder nur sehr zögerlich veröffentlicht werden.

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-21-2023-vom-24-06-2023.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

ZitatBA hat eine Reihe neuer Weisungen zum SGB II herausgegeben /Anpassungen zum Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023
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Die BA hat eine Reihe von Fachlichen Weisungen veröffentlicht, die Wichtigsten sind:
FW zu §§ 11, 11a, 11b SGB II / Änderungen Einkommensanrechnung; FW zu § 15 SGB II / Potenzialanalyse und Kooperationsplan; FW zu § 15a SGB II / Informationen zur Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens; FW zu § 16 SGB II iVm 81 SGB III / Förderung der beruflichen Weiterbildung; FW zu § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 81 SGB III / FAQ: Aufstiegsfortbildungen im SGB II; FW zu § 16j SGB II / Bürgergeldbonus; FW zu 16k SGB II / Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II; FW zu 31, 31a, 31b SGB II / Pflichtverletzungen im Bürgergeld / Sanktionen; FW zu 37 SGB II /Antragserfordernis; FW zu § 56 SGB II /Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit und FW Umsetzung der Deutschförderung: Integrationskurse und Berufssprachkurse.

Die Weisung gibt es unter den entsprechenden Paragraphen hier zu finden: https://t1p.de/buca

Quelle: Thomé Newsletter
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

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