Alles unter einem Dach im Jobcenter: Vermuten, ermitteln, bestrafen.

Begonnen von dagobert, 15:05:44 Fr. 07.Oktober 2016

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dagobert

ZitatAlles unter einem Dach im Jobcenter: Vermuten, ermitteln, bestrafen. Zur Potenzierung der Asymmetrie zwischen angeblichen "Kunden" und der Behörde

Die höchst kontroverse Diskussion über die Arbeit der Jobcenter wird immer wieder mit Hinweisen bzw. Vorwürfen angereichert, dass die enorme Asymmetrie zwischen der Behörde auf der einen Seite und den euphemistisch, aber nicht zutreffend "Kunden" genannten Leistungsberechtigten auf der anderen ein eigener Belastungsfaktor sei, der zu vielen Konfrontationen beiträgt, da sich ein Teil der hilfesuchenden Menschen "in die Mangel" genommen fühlt. Und die den Eindruck haben, sich nicht wirklich wehren zu können gegen vermeintliche oder tatsächliche Übergriffigkeit der anderen Seite. Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es hier um Leistungen geht, die das Existenzminimum sicherstellen sollen und die nicht m entferntesten üppig bemessen sind. Die "Kunden" müssen sich völlig nackt machen was ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse angeht, handelt es sich doch um eine bedürftigkeitsabhängige Leistung und die Bedürftigkeit muss bis ins kleinste Detail ausgemessen und amtlich testiert werden. Legendär sind die Beispiele, was alles als Einkommenszufluss angerechnet werden muss und in der Folge den Leistungsanspruch mindert. Und wehe, es wird etwas nicht angegeben - auch, wenn dahinter gar keine betrügerische oder vorsätzliche Absicht steht.
Um voll durchgreifen zu können, benötigt die andere Seite der "Kunden" repressive Instrumente, mit denen sie "ihre" Ansprüche bzw. Vorstellungen auch durchsetzen kann. Dazu gibt es im hier relevanten Gesetz, dem SGB II, nicht nur umfangreiche Vorschriften, in denen geregelt ist, wann und was die Betroffenen (und auch Menschen um sie herum) gegenüber der Behörde anzugeben haben, sondern mit den §§ 63 und 64 SGB II auch ein eigenes Regelwerk unter der Überschrift "Straf- und Bußgeldvorschriften" sowie "Bekämpfung von Leistungsmissbrauch". Und die haben es im Zusammenspiel mit den - übrigens im Zuge der vor kurzem verabschiedeten SGB II-Änderungen nochmals verschärften - Mitwirkungspflichten in sich.

Zu diesem Regelwerk hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) nun neue Fachliche Weisungen - Das Bußgeldverfahren im SGB II herausgegeben, die offensichtlich aus der Zukunft gekommen sind, denn sie sind auf den 20. Oktober 2016 vorausdatiert, aber heute schon lesbar. Susan Bonath hat dies zum Anlass genommen, in ihrem sehr kritischen Artikel Ermitteln auf Verdacht einmal genauer hinzuschauen.
weiterlesen:
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2016/10/214.html

Der im Zitat erwähnte Bonath-Artikel:
http://www.jungewelt.de/2016/10-04/021.php

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

shitux

Jaja. Schon länger dürfte bekannt sein, dass man zwar nicht  gegen seine unmittelbaren Verwandten ( Eltern, Brüder, Kinder# Oma & Opa auch?) aussagen muss. Selbst die aller schwersten Verbrechen, z. B. Mord, Bankraub Selbst wenn jmd in der Familie  n Kinderficker ist.
Nannte man bisher Zeugnisverweigerungsrecht.

Aber wehe jmd ist LB und es geht um Geld für diesen Personenkreis. Ohohoho, dann geht aber die Post ab. Ohne Rücksicht auf Verluste haste aber mal so alles zu unternehmen und!!! dann wird auch alles unternommen. Dann gibbet keine Familie mehr, sondern nur noch BG gegen Solidargemeinschaft. Auf Deibel komm raus ....

Gewalt(en)trennung? Klaro- Von  " Oben" immer, von "Unten" natürlich Bäh.





Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Rudolf Rocker

Bevor Du hier einen solchen Blödsinn schreibst, solltest du dich vielleicht mal mit dem SGB beschäftigen! >:(

ZitatSGB I
§ 65 Grenzen der Mitwirkung

...

(3) Angaben, die dem Antragsteller, dem Leistungsberechtigten oder ihnen nahestehende Personen (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung) die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.
https://www.buzer.de/gesetz/3690/a51875.htm

Die Mitwirkungspflicht

shitux

Du hast dir zwar nur einen Punkt vom Gesetz heraus gepickt, aber so weit so gut.

Dennoch sind da ein paar mehr Punkte angeführt. Und da  wird es sich erweisen in wie weit dieser in Gänze noch gültig sein wird. Vllt. auch " nur" missachtet von den JC/SB. Weißt doch wie sich einige ermunterd fühlen wenn sie sowas lesen, oder?

Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

counselor

Schon wahr,  dass die JCs oft gesetzliche Vorschriften zu Lasten ihrer "Kunden" ignorieren.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Rudolf Rocker

ZitatDu hast dir zwar nur einen Punkt vom Gesetz heraus gepickt, aber so weit so gut.
Ja, ganz bewusst, weil du oben das Aussageverweigerungsrecht aus dem Strafrecht genannt hattest.

ZitatSchon wahr,  dass die JCs oft gesetzliche Vorschriften zu Lasten ihrer "Kunden" ignorieren.
Das funktioniert aber nur so gut, weil die "Kunden" bei diesem Scheißspiel mitmachen.

"Warum sind sie jetzt der Meinung, das diese Angaben für die Leistungserhebung von Relevanz sind? Können sie mir das mal schriftlich erläutern? Nein? Dann sollten wir vielleicht mal ihren Teamleiter dazuholen. Vielleicht können sie dem das erklären!"
Lasst euch doch nicht ständig von irgendwelchen Behördenmitarbeitern verarschen! >:(

dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 18:21:01 Sa. 08.Oktober 2016
ZitatDu hast dir zwar nur einen Punkt vom Gesetz heraus gepickt, aber so weit so gut.
Ja, ganz bewusst, weil du oben das Aussageverweigerungsrecht aus dem Strafrecht genannt hattest.
Einerseits sind Sozialrecht und Strafrecht zwei Paar Schuhe, andererseits kann ein Vergleich durchaus aufschlussreich sein, was die Verhältnismäßigkeit angeht.

Ein Erwerbsloser kann kraft Verwaltungsentscheidung zum Hungertod verurteilt werden (100%-Sanktion oder Leistungsverweigerung), Ein Schwerverbrecher, ob Kinderficker oder Serienmörder oder beides, geht nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung in den Knast und wird dort auch nicht verhungern.

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird hier auf das gröbste missachtet, und das hält zunehmend auch abseits der Sanktionen bei den sonstigen Sonderregelungen in Hartz IV Einzug. (Das ist, glaube ich, auch der Punkt den shitux oben gemeint hat.)

Nicht ohne Grund ist bei den Kommentaren zum eingangs verlinkten Artikel ein Urteil des BVerfG zitiert.

Zitat von: Rudolf Rocker am 18:21:01 Sa. 08.Oktober 2016
ZitatSchon wahr,  dass die JCs oft gesetzliche Vorschriften zu Lasten ihrer "Kunden" ignorieren.
Das funktioniert aber nur so gut, weil die "Kunden" bei diesem Scheißspiel mitmachen.
Ja, leider.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatEin Erwerbsloser kann kraft Verwaltungsentscheidung zum Hungertod verurteilt werden (100%-Sanktion oder Leistungsverweigerung), Ein Schwerverbrecher, ob Kinderficker oder Serienmörder oder beides, geht nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung in den Knast und wird dort auch nicht verhungern.
Genau so ist es!
Dazu fehlt auch noch die Gewaltentrennung! Der SB (der keinerlei juristische Ausbildung hat) tritt als Ermittler, Ankläger und Richter gleichzeitig auf. Man kann zwar gegen die Sanktion vor dem SG klagen; das hat aber keine aufschiebende Wirkung. Die Sanktion sorgt derweil für die Unterdeckung des Existenzminimums bis hin zur Obdachlosigkeit.
Des weiteren wird man im Strafrecht erst rechtkräftig verurteilt und tritt dann seine Strafe an. (Von U- Haft, usw. mal abgesehen). Im SGB trittst Du erst die Strafe an und kann dann vor einem Gericht klagen.

Aus diesem Grund verwies ich aber auch auf den § mit den Grenzen der Mitwirkungspflicht. Es liegt an den Erwerbslosen, ihrem SB klar zu machen das er nur ein kleines Behördenlicht ist und gefälligst mal von seinen Allmachtsfantasien runterkommen soll.


Rudolf Rocker

Du meinst das hier: BVerfGE 22, 49
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv022049.html

Hat es eigentlich schon mal Klagen in diese Richtung gegeben? Vermutlich wird das BVerG dann behaupten das die Sanktionen keine Kriminalstrafen sind!

dagobert

Unverhältnismäßig sind die Sanktionen allemal.

Ich weiß nur von einer Verfassungsbeschwerde gegen die Sanktionen, wo der Strafaspekt mit thematisiert wurde.
Wurde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. (Brauchst du nicht suchen, steht nix von online.)

Im Vorlagebeschluss vom SG Gotha ist der Strafaspekt der Sanktionen nur gestreift worden, ohne das näher zu vertiefen. Aber immerhin findet sich dort ein Hinweis auf weiterführende Literatur: Däubler, info also 2/2005, S. 51 ff. (53).
Allerdings ist zumindest der Vergleich mit der Situation von Strafgefangenen drin.
ZitatDie Situation für Sanktionierte, insbesondere ,,Vollsanktionierte" kann bezüglich der Mittel zum physischen Überleben durchaus schlechter sein, als die von Strafgefangenen in Haftan-stalten, die in der Regel eine ausgewogene Ernährung und Taschengeld erhalten, auch wenn sie nicht zu einer Eigenfinanzierung imstande sind. Das in einer Straftat liegende ,,Unrecht" geht denknotwendig weit über das einer ,,Pflichtverletzung" nach § 31 SGB II hinaus. Ebenso augenscheinlich liegt in einem (weitreichenden) Entzug der ALG-II-Leistung auf irgendeine wiederholte Handlung ohne ein irgendwie ersichtliches Eigen- und Fremdgefährdungspotential eine völlig unangemessene Gefährdung des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der sich pflichtwidrig verhaltenden Hilfebedürftigen.
Zur Begründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen hat das SG Gotha durchaus gute Arbeit abgeliefert, nur die Sache mit der einfachrechtlichen Prüfung (wegen Subsidiarität der Vorlage ans BVerfG) hat irgendwie nicht so ganz geklappt.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Komisch, das es noch niemand auf die direkte Weise versucht hat!
Will sagen: Die Sanktionen noch nie mit der Begründung abgelehnt wurden, da der SB gar nicht die rechtliche Kompetenz hat, um solche zu verhängen.

dagobert

Vielleicht, weil dieses BVerfG-Urteil wenig bekannt ist?
1967 ist ja auch schon eine Weile her.

Nachtrag:
An den verantwortlichen Stellen dürfte die rechtslage indes sehr wohl bekannt sein.
Ich hab von unseren Politikern oder von der BA noch nie gehört dass die Sanktionen als Strafen gedacht sind, da wird immer nur von "Erziehen" gefaselt.
Die wissen schon warum.



*Edit: Rechtschreibung korrigiert*
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Wir brauchen aber keine "Erziehung" durch diesen Staat. Wir sind der Souverän und keine Zöglinge!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Rudolf Rocker

ZitatIch hab von unseren Politikern oder von der BA noch nie gehört dass die Sanktionen als Strafen gedacht sind, da wird immer nur von "Erziehen" gefaselt.
Das wäre eine verdammt spannende Frage, die verfassungrechtlichen Grenzen zwischen Strafe und Erziehung zu erfragen. Nebenbei könnte man dann auch die Frage stellen, welches Recht der Staat hat, Erwerbslose erziehen zu wollen.

Letzendlich ist uns ja klar, das die Sanktionen neben der Einschüchterung eigentlich nur den Effekt haben, Menschen in irgendwelche Jobs zu vermitteln, in denen sie freiwillig niemals arbeiten würden. (ZAF zum Beispiel)

shitux

Hat das hier ja doch noch Fahrt aufgenommen.

Neben dem dass andere User hier es besser darstellen konnten als ich mit meinen unzulänglichen Worten- " alles unter einem Dach= aushebeln der Gewaltenteilung)- oder  " erziehen und dann erst vor Gericht ziehen können" setzt auch noch ein weiteres Grundrecht ausser Kraft: Unschuldig solange nicht die Schuld bewiesen wurde.
Kurz
- Unschuldsvermutung
- Verhältnismäßigkeit
- Gewaltenteilung
- besonderer Schutz der Familie
- Liste mit Sicherheit unvollständig

alles elementare Grundrechte, die für mich unabdingbar zu einer Demokratie gehören. Jedenfalls bin ich so sozialisiert worden. Selbst die staatliche Schulen die ich " besucht" habe, haben es mir mal so gelehrt. Sicherlich keine " neuen Erkenntnisse"; jedoch werden es immer mehr spezielle Gesetze und auch die Strafen nehmen ein erschreckend exorbitantes Ausmaß an.

Zunehmend geraten dann auch Verwandte und Dritte  in´s Visier dieser Krake die überhaupt nix mit H4 zu tun haben. Und wer will schon mit einem/r LB zu tun haben, der möglicherweise ein JC im Schlepptau hat? 
http://www.jungewelt.de/2016/10-04/021.php
Zitat»Arbeitgeber« zum Beispiel müssen mit bis zu 2.000 Euro Geldbuße rechnen, wenn sie von der BA verlangte Auskünfte über aufstockende oder ehemals aufstockende Beschäftigte vollständig oder teilweise verweigern.

Ausserdem geht diese " Weisung" völlig ausserhalb jeglichen Rechtsweges oder wurden in einem ordentlichen Gesetzesverfahren festgelegt. Noch schlimmer wenn man sich informiert wie der Verwaltungsrat der BA zusammen gesetzt ist.

Aber offensichtlich bin ich da aus der Zeit gefallen ......
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

dagobert

Zitat von: dagobert am 20:35:19 So. 09.Oktober 2016
Ich weiß nur von einer Verfassungsbeschwerde gegen die Sanktionen, wo der Strafaspekt mit thematisiert wurde.
Wurde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. (Brauchst du nicht suchen, steht nix von online.)
Ich muss mich korrigieren.
Der Nichtannahmebeschluss steht online (sagt aber nicht viel aus).
https://workupload.com/file/2jxsCUV
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Fritz Linow

Passt vielleicht nicht komplett inhaltlich hier rein, bin aber trotzdem begeistert:


http://hartz4widerspruch.de/jobcenter-verlangt-informationen-ueber-sexleben/

Wie hoch ist eigentlich die Schmerzgrenze, damit so etwas durchgezogen werden kann, ohne dass die Hütte brennt?

Rudolf Rocker

Alter Schwede! Das Ding ist echt ein Hammer!
Da würde ich schon mal eine Strafanzeige wegen Amtsmißbrauch bzw. Amtsanmaßung in Erwägung ziehen.

Ich hatte gestern auch wieder so ein tolles Erlebnis:
"Einladung" nach § 59 SGB II i.V.m. §309 SGB III.
In der Einladung befand sich ein Absatz mit Forderungen, der da absolut nicht reingehört. Daher fragte ich den SB (den ich vorher noch nie gesehen hatte) nach der Rechtsgrundlage für diese Forderung.
Der sagte nur: "Weiß ich nicht." Und ich sagte: "Wie, sie schicken mir hier ein amtliches Schreiben zu und kennen nicht mal die Rechtsgrundlage für ihre Anordnung?"
Daraufhin meinte er zu meinem Beistand: "Warten sie bitte draußen!" "Das hätten wir gerne schriftlich!" Dann an uns beide: "Verlassen sie mein Büro!" "Das hätten wir auch gerne schriftlich!" "Sie bekommen gar nichts schriftlich von mir! Verlassen sie sofort mein Büro!" "Ok, wenn sie sich weigern uns das schriftlich zu geben, gehen wir jetzt zu ihrer Teamleiterin. "Die ist nicht da!" "Kein Problem, dann gehen wir eben zum nächsthöheren Vorgesetzten!"

Plötzlich war die Teamleiterin doch da! Also gab es ein Gespräch SB, TL, mein Beistand und ich. Die Rechtsgrundlage für den Absatz konnte sie zwar auch nicht nennen und nachdem sie merkte, das die Standardfloskeln bei mir nicht ziehen, kippte die angespannte Gesprächssituation in eine völlig andere Richtung und es gab ein einstündiges interessantes Gespräch.
Es ging überhaupt nicht mehr um meine Einladung sondern die TL fing an zu erzählen, wie unzufrieden sie mit der ganzen Situation ist, der SB fing irgendwann fast an zu weinen und wird wohl aufgrund traumatischer Erfahrungen mit anderen Erwerbslosen demnächst ein Fall für den Psychater werden....
Mit anderen Worten: Wir hatten jede Menge Spass! ;D

shitux

Amtsanmaßung bezeichnet das unrechtmäßige Vornehmen einer Handlung, die nur von Amtspersonen vorgenommen werden darf.

Selbst Beamte haben nicht das Recht so was zu fragen und zu fordern. Bevor du also mich als verwirrt bezeichnest, gibt es offensichtlich auch für dich Gründe mal an die Nase zu fassen. Oder zeig mir eine Rechtsgrundlage wo es Beamten erlaubt ist.

Aber gut ...

Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Rudolf Rocker

@shitux: Entweder Du gehst mal zum Augenarzt und lässt Dich untersuchen oder Du lernst lesen!
Kannst du deine Aussage also irgendwie belegen? (Zitat?)


Fritz Linow

Zitat von: shitux am 14:15:01 Di. 25.Oktober 2016
Oder zeig mir eine Rechtsgrundlage wo es Beamten erlaubt ist.

Das Jugendamt in abgeschwächter und subtiler Version, aber auch der berühmte Kommissar Null Null Schneider, wenn er einen Mordfall aufklärt.

Fritz Linow

Der Fragebogen wurde zurückgezogen.

ZitatDie Bundesagentur reagierte entsetzt. »Das Formular ist absolut indiskutabel. Wir erwarten, dass entsprechende Konsequenzen gezogen werden.«
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1029928.jobcenter-fragt-schwangere-mit-wem-hatten-sie-sex.html

Es wurde halt mal versucht, wie schon viele Male vorher etwas versucht wurde und es auch geklappt hat, weil es kaum Gegenwehr gab. Wäre es juristisch korrekt gewesen, hätte es vielleicht eine kleine Empörungswelle gegeben, das wäre es dann aber auch gewesen.
Die Verschärfungen werden solange testweise weitergefahren werden, bis tatsächlich eine reale Bedrohung fur die Ausbeuter erkennbar ist. Erst dann wird es wieder kleine Bonscher geben.
Der Bogen ist eh schon eindeutig überspannt und es wird allerhöchste Zeit, sich mit allen erdenklichen kollektiven Mitteln das zurückzuholen, um das es eigentlich geht, und zwar die Würde.

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Du kannst ja auch drei Namen und Adressen von Mitarbeitern aus dem JC reinschreiben! ;D
Nee, mal Spaß beiseite:
Fritz hat da vollkommen recht.
ZitatDer Bogen ist eh schon eindeutig überspannt und es wird allerhöchste Zeit, sich mit allen erdenklichen kollektiven Mitteln das zurückzuholen, um das es eigentlich geht, und zwar die Würde.

Troll

So etwas muss diskutiert und an die Öffentlichkeit gebracht werden, und schon schlägt mein negatives Inneres zu, was wird "die Öffentlichkeit" dazu sagen nachdem jetzt schon die Faulheit aller Erwerbslosen den Standard der Erkenntnis darstellt, die rumhurenden Schlampen sollen das selbstverständlich angeben müssen wenn sie dem Staat (uns!) auf der Tasche liegen möchte.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Onkel Tom

Abgesehen davon, wie Menschenverachtend dieser Fragebogen ist, vermute
ich, das es, falls es mal diesbezüglich zur einer Klage kommt,
das ganze wegen Ausspähung von Privatgeheimnissen abgewatscht wird.

Das es Alleinerziehende gibt, hat wohl seine individuellen Gründe und wenn
das JC nun meint, in solch empfindlichen Bereichen rumwühlen zu wollen,
frage ich mich auch, ob Beton nicht doch brennbar ist.

Soweit dürfte es auch nicht mehr davon entfernt sein.
Lass Dich nicht verhartzen !

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