Neue Weisung der BA zu ALG I Aufstockern / Arbeitsmarktförderungen nach SGB III

Begonnen von dagobert, 20:54:09 So. 09.Oktober 2016

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dagobert

6. Neue Weisung der BA zum Umgang mit ALG I Aufstockern und zum Anspruch auf Arbeitsmarktförderungen nach dem SGB III

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Zum 1.1.2017 haben ALG I Bezieher, die aufstockende Leistungen nach dem SGB  II erhalten, Anspruch auf Förderung nach dem SGB III und nicht mehr nach dem SGB II (§ 5 Abs. 4 SGB II) und eine entsprechende Folgeänderung in (§ 22 Absatz 4 Satz 5 SGB III ab dem 01.01.2017). Dazu hat jetzt die BA eine erste Weisung rausgegeben um diesen Anspruch abzuwickeln, diese gibt es hier: http://tinyurl.com/z482haw



Quelle: Thome-Newsletter vom 09.10.16
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Reiterin

Gehe ich richtig von der Annahme aus, dass derartige Leistungen künftig nicht mehr steuerfinanziert sind sondern von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt werden? Folglich müssen sich Selbständige und Gutverdiener nicht mehr an den Kosten beteiligen.
Gehe ich richtig von der Annahme aus, dass Hintergrund der Änderung die Flüchtlinge sind, die massiv Kosten durch Besuch dieser Maßnahmen verursachen werden, die nur von den Beitragzahlern zur Arbeitslosenversicherung und nicht von den Steuerzahlern bezahlz werden?

dagobert

Deine zweite Annahme stimmt definitiv nicht, da Flüchtlinge keinen Alg1-Anspruch haben und somit von dieser Neuregelung nicht betroffen sind.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Kuddel

Ich halte Reiterin für einen Troll mit dem Versuch eine politische Provokation im Forum zu platzieren.
Die schlimmen Folgen der Flüchtlinge...

Reiterin

Zitat von: dagobert am 17:54:49 Fr. 18.November 2016
Deine zweite Annahme stimmt definitiv nicht, da Flüchtlinge keinen Alg1-Anspruch haben und somit von dieser Neuregelung nicht betroffen sind.

Aktuell gibt es Maßnahmen wie PerF, die identisch mit den üblichen Sinnlosmaßnahmen für Hartz-4-Empfänger sind, allerdings von der Arbeitsagentur (ALG 1) bezahlt werden und nur für Flüchtlinge sind.
Aus meiner Sicht dient die Gesetzesänderung dazu, dass trotz fehlendem ALG-1-Anspruch die Arbeitsagentur und nicht die Jobcenter die Kosten trägt. Sollte dem so sein, dann klinken sich die Reichen aus der Finanzierung aus.

Zitat von: Kuddel
Ich halte Reiterin für einen Troll mit dem Versuch eine politische Provokation im Forum zu platzieren.
Die schlimmen Folgen der Flüchtlinge...

Ich halte Dich für einen Troll, der eine Diskussion darüber verhindern will, dass die Reichen sich aus der Finanzierung der Flüchtlinge raushalten. Die z.B. verhindern wollen, dass aufgedeckt wird, wie z.B. die Reichen in ihren Stadteilen den Einzug von Flüchtlingen bekämpfen. Wenn eine solche Diskussion hier nicht erwünscht ist. dann werde ich mich natürlich zurückhalten.

dagobert

Zitat von: Reiterin am 19:23:58 Fr. 18.November 2016
Aktuell gibt es Maßnahmen wie PerF, die identisch mit den üblichen Sinnlosmaßnahmen für Hartz-4-Empfänger sind, allerdings von der Arbeitsagentur (ALG 1) bezahlt werden und nur für Flüchtlinge sind.
Sagt mir gar nichts, was ist "PerF"?
Zitat von: Reiterin am 19:23:58 Fr. 18.November 2016
Aus meiner Sicht dient die Gesetzesänderung dazu, dass trotz fehlendem ALG-1-Anspruch die Arbeitsagentur und nicht die Jobcenter die Kosten trägt. Sollte dem so sein, dann klinken sich die Reichen aus der Finanzierung aus.
Nochmal:
Hier geht es explizit um
Zitat von: dagobert am 20:54:09 So. 09.Oktober 2016ALG I Bezieher, die aufstockende Leistungen nach dem SGB  II erhalten
Flüchtlinge haben keinen Alg1-Anspruch und sind somit von dieser Neuregelung nicht betroffen.

Mir scheint, du bist im falschen Thread.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Kuddel

Zitat von: Reiterin am 19:23:58 Fr. 18.November 2016
...dass die Reichen sich aus der Finanzierung der Flüchtlinge raushalten...

Die Reichen halten sich aus ALLEN sozialen Verpflichtungen heraus.

Ein Blick auf die Gesellschaft aus der Sicht des "Steuerzahlers" ist mir fremd.
Da ist man wohl besser bei der Steuergewerkschaft oder der FDP aufgehoben.
Ich fordere die Enteignung der Reichen.

Rudolf Rocker

ZitatBei ,,PerF" handelt es sich um eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach  §  45  Sozialgesetzbuch  – Drittes  Buch  (SGB  III).  Beim  Einkauf  dieser  Maßnahmen findet das Vergaberecht Anwendung.
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mjk5/~edisp/l6019022dstbai819996.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI820002

Reiterin

Zitat von: Kuddel am 12:19:46 Sa. 19.November 2016
Die Reichen halten sich aus ALLEN sozialen Verpflichtungen heraus.

Ab wann gehört man zu den Reichen? Die Politik von Schröder hat dafür gesorgt, dass heute schon reich ist, wer sich ein abbezahltes Haus erarbeitet hat, weil durch die Lohnsenkung ein Großteil der Arbeiter so arm ist, dass keinerlei Ersparnisse gebildet werden können.
Zitat von: Kuddel am 12:19:46 Sa. 19.November 2016
Ein Blick auf die Gesellschaft aus der Sicht des "Steuerzahlers" ist mir fremd.
Da ist man wohl besser bei der Steuergewerkschaft oder der FDP aufgehoben.
Ich fordere die Enteignung der Reichen.

Der Vorgang der Enteignung würde praktisch durch das Finanzamt bzw. mittels einer Steuer (Vermögenssteuer) erfolgen.
Eine Enteignung macht nur Sinn, wenn das enteignete Vermögen auch auf die Armen verteilt wird. Die Armen werden sich sehr wohl die Frage stellen, wer welchen Anteil am Vermögen bekommt. Spätestens nun musst Du einen Blick aus der Sicht des Armen ( praktisch also der Steuerzahler werfen). Eine Enteignung ohne Klärung der Verteilung bzw. Verwendung des enteigneten Vermögens ist augenscheinlich etwas naiv.

Zitat von: dagobert am 19:44:09 Fr. 18.November 2016

Flüchtlinge haben keinen Alg1-Anspruch und sind somit von dieser Neuregelung nicht betroffen.

Mir scheint, du bist im falschen Thread.
In dem Moment, wo Flüchtlinge Gelder aus der Arbeitslosenversicherung (ALG 1) erhalten, werden sie in diesem Teilbereich (Anspruch auf Förderung zur Ausbildung, Sprachförderung, Umschulung usw.)  automatisch Bezieher von ALG 1 und unterliegen den Anspruchvoraussetzungen des SGB III. Ein Jobcenter kann keine Leistungen mit der Begründung verweigern, als Hartz-VI-Empfänger gilt das SGB II und derartige Ansprüche haben nur ALG-1-Bezieher,  wie dies üblicherweise geschieht, wenn ein ALG-II-Bezieher Ansprüche z.B. aus den Zumutbarkeitsregelungen des SGB III anmeldet

Rudolf Rocker

ZitatEine Enteignung ohne Klärung der Verteilung bzw. Verwendung des enteigneten Vermögens ist augenscheinlich etwas naiv.
Bildung, Gesundheit, Wohnraum, öffentlicher Nahverkehr, Energieversorgung....usw. Damit hätte man schon ein paar Milliarden, die man sinnvoll verwenden könnte!

Kuddel

Zitat von: Reiterin am 11:40:11 Sa. 03.Dezember 2016
Ab wann gehört man zu den Reichen? Die Politik von Schröder hat dafür gesorgt, dass heute schon reich ist, wer sich ein abbezahltes Haus erarbeitet hat

Unsinn!

ZitatDer Vorgang der Enteignung würde praktisch durch das Finanzamt bzw. mittels einer Steuer (Vermögenssteuer) erfolgen.

Was redest du da?

ZitatEine Enteignung macht nur Sinn, wenn das enteignete Vermögen auch auf die Armen verteilt wird.

Deiner Logik nach dürften nur noch dann Steuern erhoben werden, wenn klargestellt ist, daß die Steuereinnahmen den Armen zukommen.
Was sind deine Forderungen? Steuerbykott? Ein radikaler Sozialstaat, Abschaffung der Armee?


ZitatIn dem Moment, wo Flüchtlinge Gelder aus der Arbeitslosenversicherung (ALG 1) erhalten, werden sie in diesem Teilbereich (Anspruch auf Förderung zur Ausbildung, Sprachförderung, Umschulung usw.)  automatisch Bezieher von ALG 1 und unterliegen den Anspruchvoraussetzungen des SGB III. Ein Jobcenter kann keine Leistungen mit der Begründung verweigern, als Hartz-VI-Empfänger gilt das SGB II und derartige Ansprüche haben nur ALG-1-Bezieher,  wie dies üblicherweise geschieht, wenn ein ALG-II-Bezieher Ansprüche z.B. aus den Zumutbarkeitsregelungen des SGB III anmeldet

Hättest du eine Problem damit, wenn Flüchtlinge ALG 1 zustehen würde? Regst du dich deshalb so auf?

Rudolf Rocker

ZitatIn dem Moment, wo Flüchtlinge Gelder aus der Arbeitslosenversicherung (ALG 1) erhalten, werden sie in diesem Teilbereich (Anspruch auf Förderung zur Ausbildung, Sprachförderung, Umschulung usw.)  automatisch Bezieher von ALG 1 und unterliegen den Anspruchvoraussetzungen des SGB III.
Erhalten sie aber nicht, weil sie keinen Anspruch auf ALG I haben! Was ist daran so schwer zu verstehen?


ZitatWas sind deine Forderungen? Steuerbykott? Ein radikaler Sozialstaat, Abschaffung der Armee?
Oder die Wiedereinführung der Reichsregierung?

Und nochmal: Hier geht es um ALG I- Aufstocker!

dagobert

Zitat von: Reiterin am 11:40:11 Sa. 03.Dezember 2016In dem Moment, wo Flüchtlinge Gelder aus der Arbeitslosenversicherung (ALG 1) erhalten, werden sie in diesem Teilbereich (Anspruch auf Förderung zur Ausbildung, Sprachförderung, Umschulung usw.)  automatisch Bezieher von ALG 1 und unterliegen den Anspruchvoraussetzungen des SGB III. Ein Jobcenter kann keine Leistungen mit der Begründung verweigern, als Hartz-VI-Empfänger gilt das SGB II und derartige Ansprüche haben nur ALG-1-Bezieher,  wie dies üblicherweise geschieht, wenn ein ALG-II-Bezieher Ansprüche z.B. aus den Zumutbarkeitsregelungen des SGB III anmeldet
Du hast von nichts eine Ahnung, aber davon eine Menge.

Und nochmal:
Zitat von: dagobert am 19:44:09 Fr. 18.November 2016Mir scheint, du bist im falschen Thread.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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