Räumungsklage

Begonnen von inline, 13:07:30 Di. 11.Oktober 2016

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Hallo, Ich habe eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf meiner Wohnung von der derzeitigen "Eigentümerin" erhalten.
Die vorangehende Kündigung auf Eigenbedarf kam  direkt nach dem 2-ten  Eigentümerwechsel  innerhalb kurzer Zeit.
Zwischenzeitlich gingen Kaufinteressenten und auch Spekulanten im Haus  ein und aus.
Danach wurde die untere Wohnung entkernt und provisorisch schon wieder wohnlich gemacht.
Die im Grundbuch eingetragene Eigentümerin ist eine Frau mit 2 jugendlichen Kindern., dessen Lebensgefährte die Bauarbeiten leitet (darunter fallen auch Tiefbauarbeiten rund ums Haus)
ES ist davon auszugehen, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht ist, nur das zu beweisen ist schwierig.

Diese "Familie" hält sich auch mit ihrem Gefolge immer wieder in der unteren (die entkernt wurde) Wohnung auf und es wird gegen mich gemobbt, was das Zeug hält.

Faxt ist, dass die Mieten hier innerhalb der letzten Jahre brisant gestiegen sind und die so genannten Alt-Mieter (über 10 Jahre Mietzeit) den Spekulanten ein Dorn im Auge sind.

Ich bewerbe mich schon seit längerer Zeit um eine Alternativwohnung , Das Vorhaben zum Erfolg zu bringen  ist  nicht easy,.
Angebote sind sehr rar gegenüber der Nachfrage.
Außerdem muss ich für ca. 20 qm weniger Wohnfläche  im Schnitt das gleiche zahlen wie für meiner jetzige Wohnung. Oder die Wohnungen machen irgendwie schon gleich einen  ungepflegten bzw. mangelhaften Eindruck. (Schimmel im Bad oder vom Dach regnet es durch etc)

In wenigen Tagen ist die Gerichtsverhandlung, ich habe auch einen Anwalt, relakt bin ich aber nicht. 
Wie kann so eine Räumungsklage ausgehen, was könnte der  "worst case" sein.

Kann gleich - wenn alles schief läuft - vom Richter die Zwangsräumung angeordnet werden.
Wie sieht es mit Fristen aus.

Worauf muss man achten etc.

Ich bin nun irgendwie nervös vor das was noch kommen mag.

Onkel Tom

Sorry, das ich Dir dazu momentan keine §-Tipps geben kann aber was
hälst Du davon, über Dein Problem ein Handschriftliches Tabebuch darüber
zu führen ?

Ich habe mir mal sagen lassen, das sowas immer gut ist und wenn es
handschriftlich ist, zweifelt im Falle des Falles auch kein Richter mehr
an der Echtheit Deines Logbuch / Tagebuch..

Ich vermute, das es Dir zur Durchsetzung Deiner Rechte / bei Beweis
des Spekulantentum statt Eigenbedarf = Schadensersatzklage hilfreich
ist (im Nachhinein )..

Ansonsten geht das ja los in Richtung Kündigungsschutzklage..

Lass Dich nicht verhartzen !

inline

Tagebuch habe ich zu Anfang auch geführt, dann habe ich das auf  das  "fotografieren" der Objektumgebung  beschränkt.

Kündigungsschutzklage kenne ich jetzt nur im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht.

Der nächste Schritt - wie der Anwalt sagt - ist eine Räumungsfrist neu auszuhandeln.
Nur mir stellt sich die Frage wie lang,  bzw. kurz so eine Frist sein kann.

Rudolf Rocker

Das Beste wäre es, sich an den örtlichen Mieterverein oder an den Mieterbund zu wenden.
Beim Mieterbund muss man zwar Mitglied werden und einen Mitgliedsbeitrag bezahlen, bekommt dafür aber auch eine fundierte, juristische Beratung.

Onkel Tom

Sorry, das heißt wohl richtig Räumungsschutzklage..

Das ist der letzte Schritt, um sich vor "mit Hab und Gut auf der Straße" zu wehren.
Lass Dich nicht verhartzen !

inline

Mieterverein ist da schon raus, denn bei Klage vertreten die nicht.
Der Anwalt wird aber über die Rechtsschutzversicherung vom Mieterverein bezahlt.

Räumungsschutzklage  ok, dass wird es sein, hab schon noch gegoogelt, ist aber der letzte Schritt.
Wichtig ist, dass man beim Gerichtstermin schon mal anwesend ist, sonst gibt es auch noch ein Versäumnisurteil

Ich warte mal  bis dahin ab, nur es macht einen einfach schon kribbelig -

Onkel Tom

Das es "kribbelig" macht, verständlich. Um so besser Unterstützung zu
haben, die Dich vom Kribbeln etwas ab bringt.. Kribbeligkeit erzeugt nur
Verunsicherung und Orientierungsstörungen.

Bei Existenzrelewannten Problemen erst recht.  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: inline am 13:07:30 Di. 11.Oktober 2016ES ist davon auszugehen, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht ist, nur das zu beweisen ist schwierig.
Meist lässt sich sowas erst im Nachhinein beweisen, nämlich wenn die Wohnung anders genutzt wird als urspünglich behauptet.

Konzentrier dich auf die Wohnungssuche, in der Wohnung bleibst du nicht mehr ewig.
Ich hoffe, dein Anwalt taugt was und holt eine möglichst lange Räumungsfrist raus.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

inline

Zitat von: dagobertKonzentrier dich auf die Wohnungssuche, in der Wohnung bleibst du nicht mehr ewig.
Ich hoffe, dein Anwalt taugt was und holt eine möglichst lange Räumungsfrist raus.

Das ist auch mein Fazit, ich suche ja schon .. Wie lange kann so eine Räumungsfrist sein, bzw. was könnte üblich sein.
Bzw. wonach wird dabei abgewogen.
Interessiert mich brennend.

Onkel Tom

Ich glaube, das erfährst Du am besten und genauer beim Mieterschutzbund etc..

Ich bin nicht mehr up to date, wie lange Mensch das mit juristischem Hin und Her
hinauszögern kann.. Würde mich im übrigen auch interessieren.

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: inline am 10:18:05 Mi. 12.Oktober 2016Das ist auch mein Fazit, ich suche ja schon .. Wie lange kann so eine Räumungsfrist sein, bzw. was könnte üblich sein.
Die Frage solltest du lieber deinem Anwalt stellen, der kennt das Gericht vermutlich etwas besser und hatte vielleicht auch schon mal mit dem zuständigen Richter zu tun.
Zitat von: inline am 10:18:05 Mi. 12.Oktober 2016
Bzw. wonach wird dabei abgewogen.
Nach den gegenseitigen Interessen.
Also wie dringend benötigt der Vermieter die Wohnung, wie sieht der Wohnungsmarkt aus, wie lange wohnt der Mieter schon dort, ist der Mieter vielleicht alt und krank ... etc.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

inline

Jetzt erst mal etwas Entspannung.
Habe vom Gericht einen neuen Termin bekommen (erst im Dez.) also eine Umladung
weil  der Vertreter von der Klägerin (also der Anwalt von der Vermieterin) zum betreffenden Termin keine Zeit habe.  8)

So bleibt ja noch etwas Zeit zur Wohnungssuche...

Sind eigentlich solche Gerichtsverhandlungen öffentlich ? Also mit Zuschauer ?


BisDato

D hast unte Umständen noch mehr Zeit als bis Dezember. Bis zum Ende der Verhandlung und dann wird das Gericht dir eine Frist nennen bis zu der du ausgezogen sein musst. Die verhandlung ist meines Wissens öffentlich, außer ihr beantragt eine nicht-öffentliche Verhanlung.

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