Vertrauensarbeitszeit und Anweisungen

Begonnen von wtf, 15:35:40 Mo. 26.März 2018

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wtf

Ich bin hier im Forum neu. Darum bitte ich eventuellen mangelnden Kenntnissen der hiesigen Gepflogenheiten mit einem freundlichen Hinweis zu begegnen.

Wir haben bei uns in allen Verträgen Vertrauensarbeitszeit vereinbart. Das ist so weit OK, die Gehälter sind hoch genug, dass es keine Frage wegen des Mindestlohns gibt und so weit ich es beobachten konnte, wurde bisher auch darauf geachtet, dass es keiner übertreibt. Eigentlich war genau das mein wichtigster Grund, weshalb ich diesen Arbeitgeber gewählt habe, weil ich eben die Flexibilität brauche.

In den letzten Monaten gab es größere Änderungen im Management. Neuerdings wird die Vertrauensarbeitszeit immer mehr torpediert und versucht, die Mitarbeiter in ein starres Zeitkorsett zu zwängen. In meinem Team gab es die Anweisung, jeden Tag zu einer bestimmten Uhrzeit anwesend zu sein. Ist das so pauschal per Anweisung denn entgegen der Arbeitsverträge möglich, oder kann man das nur vorübergehend machen? Wie gesagt, das war der wichtigste Grund, weshalb ich mich damals zwischen mehreren potentiellen Arbeitgebern für diesen entschieden hatte.

dagobert

Da dürfte der Wortlaut des Arbeitsvertrages und (wenn vorhanden, vielleicht) des Tarifvertrages eine nicht unwichtige Rolle spielen (evtl. Weisungsrecht vorbehalten?).
So pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

wtf

Schade. Den Wortlaut kann ich natürlich hier nicht posten. Erstens um nicht anhand des genauen Wortlauts deanonymisiert zu werden und zweitens, weil der Arbeitsvertrag natürlich eine Verschwiegenheitsklausel beinhaltet.

Fritz Linow

Verschwiegensheitsklauseln sind Humbug, wenn nicht gerade direkt Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Man darf über einzelne vertragliche Arbeitsbedingungen reden, weil im Zweifelsfall das Koalitionsrecht GG§9 höher zu bewerten ist. Dafür muss man sich austauschen dürfen.

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