Urteil aus S-H zum dauerhaften Beschäftigungsbedarf von Leiharbeit

Begonnen von Fritz Linow, 22:17:03 Mi. 23.November 2016

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Fritz Linow

Für Paragraphenjunkies und Betriebsräte ein vielleicht ganz interessantes Urteil:

Zitat
06.07.2016
    Befristete Leiharbeit - dauerhafter Beschäftigungsbedarf - aufeinanderfolgende Befristung

Leitsatz

    1. Arbeitnehmerüberlassung ist nicht allein deshalb "vorübergehend", weil sie zeitlich befristet erfolgte.

    2. Der in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend" ist unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass sowohl eine personenbezogene als auch eine aufgabenbezogene Betrachtung zu erfolgen hat.

    3. Aufeinanderfolgende zeitlich begrenzte Überlassungen zur Verrichtung der gleichen dauerhaft anfallenden Aufgaben sind jedenfalls dann nicht mehr "vorübergehend", wenn es für die Befristung keinen sachlichen Grund gibt.
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2o3m/page/bsshoprod.psml;jsessionid=C7DDBE0C3F649416A2D2BE582B113E12.jp14?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE160018731%3Ajuris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1

Rechtsprechung hin, Rechtsprechung her...mittel- und langfristig wird das nichts, wenn man sich auf Gesetzgebung oder Unterschriftensammlungen verlässt.

dagobert

Was wir brauchen ist eine eindeutige Gesetzgebung, aber dafür haben wir leider die falsche Regierung.  >:(
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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