SG Kiel: JC muss umzugsbedingte Doppelmieten übernehmen

Begonnen von dagobert, 17:19:28 Mo. 09.Januar 2017

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dagobert

ZitatJobcenter muss Doppelmieten übernehmen

Bei einem Umzug lässt es sich häufig nicht vermeiden, dass Mieten für zwei Wohnungen – die ehemalige und die neue Wohnung – gezahlt werden müssen. Denn die alte Wohnung sollte erst gekündigt werden, wenn der Vertrag für die neue Wohnung unterschrieben ist. Denn sonst droht Wohnungslosigkeit, wenn der Vertrag später doch nicht zustande kommt. Bezieher von ALG II (Hartz IV) müssen mit den Jobcentern immer wieder um die Übernahme unvermeidbarer Doppelmieten streiten.

Das Sozialgericht Kiel hat in einem aktuellen Urteil erneut entschieden, dass Doppelmieten als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sind, wenn der Umzug notwendig war und der Leistungsberechtigte alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hat, Doppelmieten zu vermeiden beziehungsweise so gering wie möglich zu halten. So hatte sich die Klägerin in diesem Verfahren vergeblich an den neuen Vermieter gewandt, um den Beginn des Mietverhältnisses auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Sie hatte aktiv einen Nachmieter gesucht und zu diesem Zwecke unter anderem Kleinanzeigen und Annoncen aufgegeben. Damit hat sie nach Auffassung des Gerichts alles ihr Mögliche und Zumutbare getan, um ihre Mietaufwendungen so gering wie möglich zu halten. Das Jobcenter musste die doppelten Mietaufwendungen deswegen übernehmen.
https://sozialberatung-kiel.de/2017/01/03/jobcenter-muss-doppelmieten-uebernehmen/

Urteil im Volltext:

https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2016/11/sg-kiel-urteil-vom-27-09-2016-s-40-as-500-15-anonymisiert.pdf
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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