Flächendeckende Videoüberwachung

Begonnen von Wernichtsweissmussallesgl, 22:26:05 Mo. 30.Januar 2017

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Wernichtsweissmussallesgl

Ist es in enem Handwerksbetrieb erlaubt flächendeckend Videoüberwachen zu lassen?
Mir wurde bereits bis auf die Toelette nachspioniert, wann ich endlich fertig wäre.Jeder Handgriff wird ausspioniert.
Die 3,5 Tonnen Fahrzeuge wurden mit Faherkarteneinschub ausgestattet um das Personal zu überwachen, bei Montagearbeiten.
Die Polizei hatte mich angehalten und es waren 430 Euro fällig wegen Verstössen gegen die Sozialvorschriften. Mit Zustellungsurkunde.Der Chef das 3 Fache des Geldes. Seitdem darf die Fahrerkarte nicht mehr eingelegt werden.
Überwachung total. Ich bin jetzt mal wieder Krankgeschrieben und stehe unter besonderer Beobachtung. Ich will aus diesem George Orwell Betrieb weg und habe auch schon das Arbeitsamt eingeschaltet.Es steht der Arbeitskollege am besten da, wer die meisten Anzeigen gegen seine Arbeitskollegen liefert.
Unglaublich. Aber die Systemumstellung fand erst nach einer Insolvenz statt mit neuen Vorgesetzten.
Jetzt bin ich dauerhaft Krank.

Rudolf Rocker

ZitatDie Polizei hatte mich angehalten und es waren 430 Euro fällig wegen Verstössen gegen die Sozialvorschriften.
Was denn für Sozialvorschriften?

dagobert

Zitat von: Wernichtsweissmussallesgl am 22:26:05 Mo. 30.Januar 2017Ist es in enem Handwerksbetrieb erlaubt flächendeckend Videoüberwachen zu lassen?
Meines Wissens ja, es darf nur nicht heimlich geschehen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatIst es in enem Handwerksbetrieb erlaubt flächendeckend Videoüberwachen zu lassen?

Vielleicht hilft das hier weiter:
ZitatVideoüberwachung und Datenschutz
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/

Sunlight

ZitatWernichtsweissmussallesgl
Die 3,5 Tonnen Fahrzeuge wurden mit Faherkarteneinschub ausgestattet um das Personal zu überwachen, bei Montagearbeiten.
Die Polizei hatte mich angehalten und es waren 430 Euro fällig wegen Verstössen gegen die Sozialvorschriften. Mit Zustellungsurkunde.Der Chef das 3 Fache des Geldes. Seitdem darf die Fahrerkarte nicht mehr eingelegt werden.

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:01:33 Di. 31.Januar 2017
ZitatDie Polizei hatte mich angehalten und es waren 430 Euro fällig wegen Verstössen gegen die Sozialvorschriften.
Was denn für Sozialvorschriften?

;) Hier sind die Lenk und Ruhezeiten gemeint sind. Denn auch Fahrzeuge mit 3,5t benötigen
eine Fahrerkarte.

ZitatWernichtsweissmussallesgl
Mir wurde bereits bis auf die Toelette nachspioniert, wann ich endlich fertig wäre.Jeder Handgriff wird ausspioniert.

ZitatDarf Videoüberwachung in Sozialräumen stattfinden?

Eine Videoüberwachung in Bereichen, die überwiegend der privaten Lebensgestaltung der Beschäftigten dienen, ist dagegen grundsätzlich unzulässig. Dies gilt insbesondere für WC, Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume. Beschäftigte sollten in diesen Räumen vor jeglicher Überwachung durch den Arbeitgeber geschützt sein; der Schutz der Intimsphäre wird in aller Regel hier überwiegen.

Hervorhebung durch mich. Unzulässig!

ZitatIst auf die Videoüberwachung hinzuwiesen?

Ist eine Videoüberwachungsanlage im Einsatz, müssen die Betroffenen auf diese hingewiesen werden. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind gegenüber den Betroffenen durch geeignete Maßnahmen kenntlich zu machen. Dies kann z.B. durch ein gut wahrnehmbares und möglichst im Zutrittsbereich der überwachten Fläche angebrachtes Schild erfolgen.

Muss kenntlich gemacht werden durch ein Schlid!

Rudolf Rocker

ZitatHier sind die Lenk und Ruhezeiten gemeint sind. Denn auch Fahrzeuge mit 3,5t benötigen eine Fahrerkarte.
Ahh, danke sunlight!
Dafür ist ja eigentlich der Fahrer selbst verantwortlich und nicht der Chef.
430 € Bußgeld ist ja auch schon eine ordentliche Hausnummer! Da dürfte auch mindestens ein Fahrverbot drinn sein. Aber alleine mit Lenkzeitüberschreitung komme ich da nicht hin.

ZitatSeitdem darf die Fahrerkarte nicht mehr eingelegt werden.
Kostet 250€!
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-lenkzeiten-ruhezeiten/

Sunlight

Jeder Verstoß für sich wird gewerten. Da kann Einiges zusammen kommen bei
einer Kontrolle:

Beispiel:
Tägliche Ruhezeit unterschritten
...mehr als 3 Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde    60 Euro   180 Euro der Unternehmer

Das Ganze jetzt in einem 28 Tage Zeitraum 5x = 60 Euro x 5 = 300 Euro

Dazu vielleicht .....  Lenkzeitunterbrechung verkürzt und die Zulässige Tageslenkzeit überschritten.

Das Alles bei einer Kontrolle und wir kommen ganz schnell auf ein paar hundert Euro Bußgeld.

Rudolf Rocker

Stimmt, Du hast ja die anderen Fahrerkarten auch noch dabei und das wird dann alles zusammengerechnet. Das hatte ich vergessen. Aber die Aufforderung vom Chef die Fahrerkarten rauszunehmen ist schon ein starkes Stück. Das würde ich mir schriftlich geben lassen!

Sunlight

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:05:04 Di. 31.Januar 2017
Stimmt, Du hast ja die anderen Fahrerkarten auch noch dabei und das wird dann alles zusammengerechnet. Das hatte ich vergessen. Aber die Aufforderung vom Chef die Fahrerkarten rauszunehmen ist schon ein starkes Stück. Das würde ich mir schriftlich geben lassen!

Fahrerkarten? ???  Es ist pro Fahrer nur eine Fahrerkarte erlaubt. Alles Andere ist Manipulation,
eine Straftat und kann mit Bußgeld und Gefängnis bestraft werden.

Die Verstöße werden von dieser einen Fahrerkarte alle bei einer
Kontrolle
für sich berechnet  und aufaddiert. Bei einer Kontrolle können dadurch durchaus
Bußgelder in 4stelliger Höhe für Fahrer und das Ganze mal 3 für Unternehmer fällig werden.

ZitatWernichtsweissmussallesgl
Seitdem darf die Fahrerkarte nicht mehr eingelegt werden.

Schriftlich geben lassen und sofort Strafanzeige gegen den Unternehmer erstatten.
;) Aber der wird sich hüten das schriftlich zu verfassen. Wäre ein Beweis für Manipulation.

Rudolf Rocker

Ich schreib die ganze Zeit von Fahrerkarte und meinte dabei den guten alten Fahrtenschreiber! :o
Aber den gibt es ja schon seid 10 Jahren nicht mehr! ;D

Sunlight

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:36:49 Di. 31.Januar 2017
Ich schreib die ganze Zeit von Fahrerkarte und meinte dabei den guten alten Fahrtenschreiber! :o
Aber den gibt es ja schon seid 10 Jahren nicht mehr! ;D

;D So sieht sie aus, hat Scheckkarten-Format:

 

Der Chip bringt bei der Kontrolle das Ungemach. Speichert jede Fahrer Schandtat!  ;D

Rudolf Rocker

Kann man den auch mit einem Guthaben aufladen, der dann bei Bußgeldern abgebucht wird? (So wie dieses Ding auf der Bankkarte);D

Sunlight

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:28:24 Di. 31.Januar 2017
Kann man den auch mit einem Guthaben aufladen, der dann bei Bußgeldern abgebucht wird? (So wie dieses Ding auf der Bankkarte);D

;D Da werden nur die Schandtaten gespeichert, aber kein Geld. Der Schnüffel-Chip
ist sehr neugierig, auch Tempoverstöße werden innerhalb von 28 Tagen anzeigt. Für einen Brummi ist es
besser, wenn er "brav" ist. Eine Kontrolle kann bei Auslesen des Chip allerhand Ungemach zu Tage fördern.

Rudolf Rocker

Wenn es sowas für Pkw- Fahrer auch gäbe, würde sich die Zahl der Autos jeden Monat drastisch reduzieren! Gut für die Umwelt! ;D

counselor

Das kommt schon noch für die PKW-Fahrer! Genauso wie die PKW-Maut kommt!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Sunlight

Zitat von: counselor am 17:14:29 Di. 31.Januar 2017
Das kommt schon noch für die PKW-Fahrer!

Nein, ganz bestimmt nicht! Das ist Güterkraftverkehrsrecht!

ZitatLenk- und Ruhezeiten

Das BAG überwacht die Einhaltung des Fahrpersonalrechts, insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten. Es ist auch zuständig für die diesbezüglichen Bußgeldverfahren gegen ausländische Betroffene. Sofern sich der Wohn- oder Betriebssitz des Betroffenen in Deutschland befindet, erteilen die Verwaltungsbehörden der jeweiligen Bundesländer Auskünfte über die geltenden Bestimmungen. Wir haben für Sie die jeweiligen Ansprechpartner der Länder aufgelistet.

Das Bundesamt für Güterverkehr erteilt Auskünfte über seine Kontrollpraxis sowie über die von ihm konkret gegen ausländische Betroffene geführten Ordnungswidrigkeitenverfahren.

   Häufig gestellte Fragen zum Fahrpersonalrecht
   Einbau und Benutzung von Kontrollgeräten bei Überführungsfahrten
   Häufig gestellte Fragen zum digitalen Kontrollgerät
   Häufig gestellte Fragen zur Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Werkstattkarte und Kontrollkarte

   Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)


Das Fahrpersonalrecht zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im Güterkraftverkehr


Die PKW-Maut wieder eine andere Baustelle und hat damit nichts zu tun.




tleary

Zitat von: Sunlight am 17:39:49 Di. 31.Januar 2017
Zitat von: counselor am 17:14:29 Di. 31.Januar 2017
Das kommt schon noch für die PKW-Fahrer!

Nein, ganz bestimmt nicht! Das ist Güterkraftverkehrsrecht!
"Never say never!" - Es werden doch schon jetzt bei Fahndungsmaßnahmen von Autobahnbrücken aus Kfz-Kennzeichen mit speziellen Kameras erfasst und ausgewertet. Eine dauerhafte Installation kommt dann schon noch an den Geschwindigkeitsleitsystemen, ohne daß das jemand sieht. - Spätestens nach dem nächsten Terroranschlag werden da dann alle Schleusen geöffnet. Dann versuchen sich SPD und CDU wieder gegenseitig bei Vorschlägen diesbezüglich zu übertreffen. In 10 Jahren ist der totale Überwachungsstaat Realität, wogegen George Orwell's "1984" sich dann vollkommen blamieren wird. - Und niemand wird dann mehr daran Anstoß nehmen. "Ist ja alles nur zu unserer eigenen Sicherheit", "normal" und "kann man nix dagegen machen".
Appropo Überwachung: Hatte letzte Woche eine "Führerschein- und Fahrzeugkontrolle" von der lieben Bullizei (wohne in Bayern) über mich ergehen lassen müssen (nachts um 1:30 Uhr). Obwohl ich dem Bullen sämtliche Dokumente aushändigte, ihm meinen Verbandskasten und das Warndreieck zeigte, eskalierte die ganze Situation. Als er wissen wollte, woher ich komme und wohin ich wolle, erwiderte ich ihm nämlich, daß ihn das nichts anginge. Daraufhin wurde er sauer, es kam zu einem Wortgefecht und schließlich brüllte er mich noch an und leuchtete mir ständig absichtlich mit seiner Taschenlampe in die Augen. Das Ende vom Lied war, daß - nachdem sie sonst nichts fanden (weder Alkohol noch Fahrzeugmängel) mich über Funk (oder Internet?) die Polizisten bei der Führerscheinstelle meldeten wegen angeblich "charakterlicher Nichteignung ein Kraftfahrzeug zu führen". Ich würde demnächst von der Führerscheinstelle einen Fragebogen oder "Bescheid" zugestellt bekommen. - Bin 'mal gespannt, was da so drin stehen wird....
Langsam fallen alle Schranken in Sachen Datenschutz. Die, die kurz vor mir kontrolliert wurden, durften weiterfarhen. Vermutlich weil sie bereitwillig Auskunft darüber gaben, was sie gerade tun, woher sie kommen und wohin sie nun fahren. Das Problem ist halt, daß viel zu viele Leute die vollen Arschkriecher sind, und kein Rückgrat haben. Wenn dann 'mal jemand kommt wie ich, sind die Bullen dann plötzlich geschockt und reagieren entsprechend aggressiv.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Sunlight

 ;) Führerschein und Fahrzeugkontrollen gehören im Güterkraftverkehr zum Alltag eines
Berufskraftfahrer. Das Wohin und Woher ergibt sich schon aus den Lieferpapieren und
ist nicht der Aufregung wert. Normaler Alltag!


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