Arbeitshilfe: Die Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG

Begonnen von dagobert, 07:09:05 So. 05.Februar 2017

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dagobert

Zitat4. Arbeitshilfe: Die Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG: Praxistipps und Hintergründe

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Am 06. August 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, mit welchem erstmals ausdrücklich der  Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurde. Die vorliegende Arbeitshilfe soll dieser Regelung größtmögliche Wirksamkeit verleihen und macht deutlich, dass Rechtsprechung und viele Bundesländer die restriktive Auslegung dieser Vorschrift durch Bayern und das Bundesministerium des Innern nicht teilen. Autorin der Arbeitshilfe ist Kirsten Eichler, Mitarbeiterin der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster. Die Arbeitshilfe gibt den Stand am 01.02.2017 wieder, eine Aktualisierung ist vorgesehen und kann dann auf unserer Homepage eingesehen werden.

Die Arbeitshilfe gibt es hier: http://tinyurl.com/zbp2sel
Quelle: Thome-Newsletter vom 04.02.17
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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