Eigenes KFZ abmelden und Fahrzeug der Mutter nutzen - VV weit entfernte Stelle(n

Begonnen von dagmar, 14:12:03 So. 12.Februar 2017

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dagmar

Ich selber besitze ein auf mich zugelassenes Fahrzeug, welches ich nicht abmelden oder verkaufen  wollte.

Aber...

Gleichzeitig steht bei mir auf dem Gelände (versichert und angemeldet - auf den Namen meiner Mutter) ein weiteres Fahrzeug. Meine Mutter will auch für dieses - eigentlich ihr Fahrzeug - weiterhin finanziell aufkommen ohne dass sie es fährt. Sie möchte, dass ich es fahre, aber sie sich als Besitzer fühlen kann.

Derzeit kein Problem, da das Auto an Ihrer Noch-Wohnung angemeldet ist, was aber demnächst entfällt, da diese Wohnung vermietet wird und diese Meldeadresse nicht mehr aktiv ist. (Derzeit bin ich aber noch auf der Suche nach dem Fahrzeugbrief, also keine Entscheidung, die ich morgen umsetzen kann).

So... wenn ich mein Auto verkaufe bin ich autolos und Bewerbungen an Firmen mit einer Entfernung von knapp unter 100 km sind wohl dann aussichtslos.

Fraglich ist für mich, ob es mir als Generalbevollmächtigter gelingen kann, meine Mutter im Ort ihres Pflegeheimes anzumelden und deren Fahrzeug (welches ich nutzen kann und zwar im vollen Umfang) auf den Namen meiner Mutter im dem Pflegeheim zugehörigen Landkreis/Gmeinde anzumelden. Sie selber könnte das Fahrzeug in ihrem gesundheitlichen Zustand nicht anmelden - wäre auch nicht fahrtüchtig. Rein technisch müssen Besitzer und Halter ja nicht identisch sein.

Wenn sich jemand besser auskennt als ich wäre ich dankbar.

Gruß von Dagmar

Sunlight

Davon abgesehen, auf welche Gedanken das JC käme, du bist ja noch im ALG I.
Meine ich gelesen zu haben, oder stockst du auf?

Allgemein Halter und Fahrer eines KFZ müssen nicht identisch sein. Optimal
ist, wenn die Eltern als Käufer den Wagen kaufen, als Halter bei der KFZ
Versicherung und KFZ Steuer stehen.  ;) Über die Zweitwagenregelung können
zusätzliche Fahrzeuge innerhalb der Familie versichert werden.

Ist das Erstfahrzeug des Versicherungsnehmers mindestens in der SF-Klasse 2 eingestuft,
erhält der Versicherungsnehmer für seinen Zweitwagen ebenfalls eine bessere SF-Klasse als
die SF-Klasse ½  (100 - 140%), nämlich meist die SF-Klasse 2 (83 - 85%). Auch hier wird
in der Regel vorausgesetzt, dass der Erstwagen bei der gleichen Gesellschaft versichert ist.
Es gibt jedoch Ausnahmen, müsstest du dich mit deiner Versicherung auseinandersetzen.

Nebenbei, wird gerne bei Anfängern innerhalb der Familie gemacht. Ist der Versicherungsnehmer dann nicht mehr in der Lage zu fahren, kann er bei einem Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades
(Sohn oder Tochter) seine Schadensfreiheitsklasse übertragen.


dagmar

Hey Sunlight,
ich bin ALG 1 ohne Aufstockung ... wennn auch nur mit minimal weniger als Hartz IV.4

Mir geht es schlichtweg darum, dass ich offiziell kein Auto mehr besitze! Öffentliche Verkehrsmittelel - somit komme ich mit Verkehrsmitteln zu keinem 9o km entfernten Arbeitsplatz. Mein Auto würde dann wohl wegkommen... somit nur noch eines, welches keines ist, da nicht meines ;-)

Gruß von Dagmar

Sunlight

Zitat von: dagmar am 16:57:19 So. 12.Februar 2017
Hey Sunlight,
ich bin ALG 1 ohne Aufstockung ... wennn auch nur mit minimal weniger als Hartz IV.4

Mir geht es schlichtweg darum, dass ich offiziell kein Auto mehr besitze! Öffentliche Verkehrsmittelel - somit komme ich mit Verkehrsmitteln zu keinem 9o km entfernten Arbeitsplatz. Mein Auto würde dann wohl wegkommen... somit nur noch eines, welches keines ist, da nicht meines ;-)

Gruß von Dagmar

;) Ich sehe, wir verstehen uns! Alles über die Mutter laufen lassen.
Einschließlich Versicherung und Steuern. Darauf achten, dass du die
Schadensfreiheitsklasse von der Mutter überschrieben bekommen kannst.

dagmar

Hey Sunlight :-)
klar verstehen wir uns....
Meine Mutter soll umgemeldet werden - damit auch deren Auto. Welches weiterhin durch ihre Versicherung bezahlt wird und von deren Konto aus auch die Steuer abgebucht wird. Auch die Versicherung bleibt auf sie - ich bin als Mitfahrer - eingetragen. Werde das aber nochmals klarer stellen.l... wennn ich dann mal den Brief finde...

Danke für Deine Hilfe

Gruß
Dagmar

tleary

So weit ich weiß, mußt du nicht namentlich im Versicherungsvertrag genannt werden, wenn du das Fahrzeug deiner Mutter mitnutzen willst. Der Tarif für das Fahrzeug deiner Mutter ist dann nur etwas teuerer, wenn "andere Personen über 25 Jahre" das Auto regelmäßig mitnutzen.
Davon abgesehen: Meine Fallmanagerin beim Arbeitsamt sagte mir mal, daß Stellen, die weiter als 60 km vom Wohnort des Arbeitslosen entfernt sind, nicht zumutbar wären. In deinem Fall wäre das dann ja eine Stelle, die ohnehin außerhalb der Betreuung deiner Arbeitsagentur liegt. Und auf solche Stellen erfolgt eine Bewerbung immer nur freiwillig. D.h. es kann keine Sanktion verhängt werden, falls du dich darauf nicht bewirbst (so habe ich zumindest meine "Fallmanagerin" vor ein paar Monaten verstanden, als sie einem "Anfall von Aufklärung" erlag). Und da es dort (in dem anderen Arbeitsagenturbezirk) ja sicherlich auch Arbeitslose gibt, müssen sich die "Ortsansässigen" auf diese Stellen vorrangig bewerben. Also, das mit 90 km halte ich einfach nur für Angstmacherei deines Sachbearbeiters, um dich dazu zu bringen, dich auf jede (un)mögliche Stelle zu bewerben. Selbst ein Arbeitgeber wird von sich aus davor zurückschrecken, überhaupt jemanden einzustellen, der in 90 km Entfernung wohnt. Schließlich ist der Arbeitnehmer dadurch nicht einmal annähernd für ihn kurzfristig verfügbar. Und Flexibilität, da sind ja die AG's voll geil drauf...

Zitat von: dagmar am 14:12:03 So. 12.Februar 2017
Fraglich ist für mich, ob es mir als Generalbevollmächtigter gelingen kann, meine Mutter im Ort ihres Pflegeheimes anzumelden und deren Fahrzeug (welches ich nutzen kann und zwar im vollen Umfang) auf den Namen meiner Mutter im dem Pflegeheim zugehörigen Landkreis/Gmeinde anzumelden. Sie selber könnte das Fahrzeug in ihrem gesundheitlichen Zustand nicht anmelden - wäre auch nicht fahrtüchtig. Rein technisch müssen Besitzer und Halter ja nicht identisch sein.
Ich seh' das so, daß du im schlimmsten Fall eine Vollmacht deiner Mutter brauchst, die du bei der Zulassungsstelle dann vorlegst. - Aber davon abgesehen: Wieso schilderst du nicht kurz den Fall bei der Zulassungsstelle selbst? - Ein Anruf genügt. Die kennen sich aus, und können dir genau sagen, wie du vorzugehen hast, und welche Vollmachten du ggf. beibringen mußt. Schließlich kommen solche Fälle in der Praxis häufiger vor. Also, ich jedenfalls bekam immer eine kompetente Antwort auf mein Anliegen, wenn ich dort anrief.
Falls dein Kfz-Brief wirklich nicht mehr auffindbar sein sollte, mußt du ein sogenanntes "Aufgebot" bestellen. In dem wird öffentlich bekannt gemacht, daß du deinen Fahrzeugbrief verloren hast, in der Hoffnung, daß sich ein ehrlicher Finder meldet, und dir den wiederbringt. ;) Die Frist dafür beträgt 14 Tage. Das kostet dann so ca. 20 €.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagmar

Hallo tleary,
nachdem ich telefonisch mit einigen Mitarbeitern keine Lösung finden konnte, war eine Mitarbeiterin einer Außenstelle doch recht flexibel - schön, dass es noch Mneschen gibt, jenseits der 0815 Kultur. Leider ist der Vorgang nicht so klar, wie er bei bspw. meinem Auto wäre. Ich habe alle meine Papiere incl. Perso hier. Der Perso meiner Mutter kam im Pflegeheim weg und den KFZ-Brief (jetzt ja Zulassung Teil 2 glaube ich) hatte sie verbunkert. Ich habe dann versucht deren Logik nach zu spielen und den Brief oder Teil 2 da gefunden, wo er absolut nichts zu suchen hat - wo ich ihn entsprechend auch nicht gesucht habe - sondern in den qm voller Kartons.

Im Versicherungsvertrag ist es schon so geregelt, dass ich fahren darf. Ach Du, die namentliche Nennung ist mir egal - es ist ja nicht mein Auto!

Lieben Gruß und danke für Deine Mühen Dich mit dem Thema auseinander zu setzen.

Ach so Stellenvorschläge rund 50 oder 60 km sind schon normal bei meiner SB. Aber gut, wenn ich vorgeladen werde, dann fällt mir schon der eine oder andere Grund ein, den ich dem Arbeitgeber der Fairness halber benennen sollte. Die sind ja auch nicht blöd: die wollen jemanden, den sie bei Bedarf her zitieren können - und zwar avanti und nicht im Winter nach Stunden weil die Strecke vereist ist.

Dagmar


Dagmar

dagobert

Zitat von: tleary am 07:15:45 So. 19.Februar 2017Davon abgesehen: Meine Fallmanagerin beim Arbeitsamt sagte mir mal, daß Stellen, die weiter als 60 km vom Wohnort des Arbeitslosen entfernt sind, nicht zumutbar wären.
Du hast sie nicht zufällig gefragt, wo man das nachlesen kann?
Würde mich echt mal interessieren.

Oder wollte die dich in eine Sanktionsfalle locken?
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagmar

Würde mich auch interessieren Dagobert,
ich kann nämlich nicht den Eindruck gewinnen, dass irgendwo Rücksicht genommen wird - es sei denn, man/frau erkämpft es sich. Zumiutbarkeit für einen Sb ist ganz sicher etwas anderes als Zumutbarkeit gegenüber einem dem mit Sanktionen gedroht werden können.

Auf
habe ich gefunden https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitslosigkeit/arbeitsagentur-wann-ist-eine-beschaeftigung-zumutbar/
"Unzumutbar ist es Ihnen auch, wenn die Fahrtzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unverhältnismäßig lang sind. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pendelzeit von insgesamt mehr als 2 ½ Stunden nicht zumutbar. Bei einer geringeren Arbeitszeit gilt das bereits ab 2 Stunden. Ausnahme: In der Region sind diese Pendelzeiten üblich.

Das käme schon in tleary's km Angaben.

Ausnahmen können ja immer daraus gemacht werden ....

Gruß von Dagmar

Lieben Gruß von Dagmar

Rudolf Rocker

Es geht um Pendelzeiten nicht um Kilometer!
60 Kilometer hin und 60 Kilometer wieder zurück sind mit dem Pkw in 2,5 Stunden zu schaffen, können aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln unüberbrückbar sein.

tleary

Wobei solche Regelungen schon ein gewisses kalkulatorisches Unvermögen (oder Sadismus) derjenigen, die solche Regeln aufstellen, in sich tragen.
Als Beispiel: Angenommen, ich muß für eine Leiharbeitsstelle jeden Tag 65 km einfache Wegstrecke zurücklegen. Sagen wir, die Leiharbeit wird mit großzügig bemessenen 9,50 € je Stunde brutto vergütet. Macht bei 165 Stunden im Monat 1.560 € brutto, wobei ich weiß, daß viele dieser Leiharbeitsklitschen die Leute sogar auf 35 Wochenstundenbasis einstellen (steht zumindest im Arbeitsvertag). Aber egal... das wären dann bei einem Ledigen ohne Kinder laut Brutto-/Netto-Rechner 1.133 € netto monatlich. Bei täglich gefahrenen 130 km entstehen laut ADAC-Kostentabelle bei 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (z.B. VW Polo V 1.0 30,7 Cent/km) dann monatliche Kosten (bei 21 Arbeitstagen) alleine für den Unterhalt und Betrieb des Pkw sage und schreibe 819,- €! Nach Abzug der Kosten für den Pkw bleiben dann gerade einmal 314 € zum Leben - und davon ist dann noch nicht einmal die Miete bezahlt. - Der AA-Wahnsinn hat Methode...

Zitat von: dagobert am 21:00:25 So. 19.Februar 2017
Zitat von: tleary am 07:15:45 So. 19.Februar 2017Davon abgesehen: Meine Fallmanagerin beim Arbeitsamt sagte mir mal, daß Stellen, die weiter als 60 km vom Wohnort des Arbeitslosen entfernt sind, nicht zumutbar wären.
Du hast sie nicht zufällig gefragt, wo man das nachlesen kann?
Würde mich echt mal interessieren.
Oder wollte die dich in eine Sanktionsfalle locken?
Sie wollte mich nicht nur locken, sondern hat tatsächlich etliche Sanktionen gegen mich verhängt. Einmal flatterten sogar 3 an einem einzigen Tag in meinen Briefkasten. Denen widersprach ich dann auch schriftlich und beim nächsten Termin nahm ich mir einen Pfaffen als Zeugen mit, legte ihr die Widersprüche nochmals vor und ließ mir von ihr den Empfang bestätigen. Irgendwie hat sie da ganz schön blöd geguckt (scheinbar weil das noch nie jemand gewagt hatte). Beim nächsten Termin dann 6 Wochen später sagte sie mir, daß sie sich nach 8 Jahren beim Jobcenter "neu orientieren wolle" (sie war vormals Postbeamtin und kann sich sowas leisten). - Ich konnte eine gewisse Freude darüber nicht verbergen. Jedenfalls bin ich jetzt wieder bei meiner alten Sachbearbeiterin. Die damalige Fallmanagerin (mit einer "Vermittlungsquote von über 90 % nach eigenter Aussage) habe ich seitdem nicht mehr gesehen. Andererseits kann man auf ihre Aussagen nicht so viel geben. Denn in der damals von ihr verfassten Eingliederungsvereinbarung waren etliche sachliche Widersprüche, die sogar mir als Laien auffielen. Als ich sie darauf ansprach, gab sie die auch zu. In meinen Augen haben viele dieser SB's auch nicht viel mehr drauf als unsereins.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagmar

Hallo Ihr,
guten Morgen :-)

Was mich ja am meisten ankotzt ist die Tatsache lügen zu müssen, zu unterschlagen oder zu bescheissen um nicht gnadenlos überfahren zu werden!

Alle die Handlungen dieser Arbeitsvermittler hat System - schnell raus aus der Statistik. Egal, wie schnell man/frau wieder drin ist. Und wenn dann in die Zeitarbeit, ist doch super, so ist der Job der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur gesichert. Wenn 1/3 der Leute keine vier Wochen dort macht. Warum also sollten die wirklich Interesse haben dauerhaft etwas zu ändern.

Auch mit dem Geist gebe ich Dir, tleary , recht. Wenn SB's den Unterschied zwischen Industriekaufmann und Kauffrau Büroorganisation nicht kennen ist das bedenklich - und ermöglicht keine erfolgreiche Vermittlung. Die Inga-Tanten haben oft Bachelor-Status. Nur hilft das halt nicht wenn die Standardberufe von ihnen nicht gekannt werden.  Es ist einfach nur irr... Gestern kam "Hart aber fair" wo Prof. Butterwegge sich mit den anderen anlegte in Sachen wir hatten noch nie so viele Aufstocker und Menschen in Armut. Geschaffen durch Teilzeit und Zeitarbeit. Und dann eine Frau Kraft, die von Auftritt zu Auftritt arroganter und unsympatischer (zumindest mir) wird, die mitteilt dass die soziale SPD doch so viel geschaffen hat. Ja: Hartz 4, Teilzeit und Zeitarbeit. Um vor den Wahlen noch ein paar Stimmen zu sammeln kommen jetzt geschwollene Worte zur Zeitarbeit, die so ja nie geplant war.... Aber ermöglicht hat die Politik diese Machenschaften wie Zeitkonten, Mini-Kündigungsfristen und Sklaven-Bedingungen.

Nachdem das alles super funktioniert hat haben Industrie und Behörden dieses Schema übernommen und überall gibt es Zeitverträge und Higher-Fire-Mentalitäten, von denen ich nicht glaube, dass diese sich ändern werden.

Es sagt doch schon alles, wenn eine SB ohne mit der Wimper zu zucken 3 Sanktionen verhängt. Da wird doch gesucht um einen drauf zu gehen. Da wird nicht gesucht nach Möglichkeiten von Vermittlung oder Qualifizierung. Jährlich wird auf die Inventur (Jahresstatistik) zugearbeitet. Verbeulte Dosen (wir) werden ausgemustert und der Rest der Waren, kurz vor Ablaufdatum, günstig an ZAFs verscherbelt.

Lieber Gruß in den Tag von Dagmar

Rudolf Rocker

ZitatWobei solche Regelungen schon ein gewisses kalkulatorisches Unvermögen (oder Sadismus) derjenigen, die solche Regeln aufstellen, in sich tragen.
Genau so ist es! Ich rechne sowas vorher auch immer durch.
Bei einem Vorstellungsgepräch mit einer ZAF habe ich die gefragt, ob sie mir einen Firmenwagen zur Verfügung stellen. Da haben die mich doof angeglotzt und ich habe denen dann mal vorgerechnet, was es kostet, jeden Tag 100 Kilometer mit dem Auto zu fahren. Hatte sich dann schnell erledigt.
Ein anderer Arbeitgeber (keine ZAF) wollte auch nur 8,50 bezahlen und auch ihn hab ich das gefragt. Der meinte dann, ich könne mir ja ein Zimmer nehmen. Daraufhin hab ich ihn gefragt, ob er die Kosten für ein Zimmer übernehmen würde. Natürlich nicht und ich musste ihm dann auch noch vorrechnen was das dann kostet.
Wirklich unfassbar, was sich manche Arbeitgeber einbilden! Und dann wird rumgeschrien das keine Facharbeiter mehr zu bekommen sind!

dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 09:36:48 Di. 21.Februar 2017Wirklich unfassbar, was sich manche Arbeitgeber einbilden! Und dann wird rumgeschrien das keine Facharbeiter mehr zu bekommen sind!
Tja, wir wissen doch:
ZitatWer nur Peanuts zahlt, muss mit Affen arbeiten
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28823.0
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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