Harz IV-Neuling mit Fragen

Begonnen von Freeeman, 00:05:10 Sa. 25.Februar 2017

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Freeeman

Hallo zusammen,
bin völliger Neuling in Sachen Harz IV, wo ich nach einer Kündigung in der Probezeit zum 01.03 lande. Habe einen jahrelelangen Wechsel von Zeitarbeit und Arbeitslosigkeit und auch Reha hinter mir. Bin körperlich und mental ziemlich durch. Ich bitte euch um allgemeine Hinweise, worauf ich bei Harz IV achten sollte (bin dankbar für links dazu) und habe hier ein paar spezielle Fragen, die leider etwas drängeln ...  :'(

Hier ein paar Infos zu mir:
Bin geschieden. Mein Kind (12. Jahre) lebt ca. 3 Tage die Woche bei mir und hat natürlich auch ein eigenes Zimmer. Habe bisher immer vollen Unterhalt gezahlt.

Meine drängensten Fragen:

a) Den Unterhalt kann ich nicht mehr zahlen. Wer zahlt den nun? Muss ich da was beantragen? Unterhaltsvorschuss?
b) bekomme ich Geld für meinen Sohn, der "nur drei Tage/Woche" im Nebenwohnsitz bei mir wohnt?
c) Mein "Vermögen" = meine Reserve: ich habe "zuviel" Geld (haha). Dieses habe ich im Namen meines Kindes angelegt.
c1) Darf mein Kind dieses Geld haben oder muss ich dieses Geld erst verbrauchen? Oder ist das Geld "geschützt"?
c2) Wie wird überhaupt gepüft,  wie viel Geld jemand auf der hohen Kante hat? Anfragen bei der Bank? Oder irgendwo zentral in Deutschland? Finanzamt?
c3) Schauen die sich meine Kontoauszüge an? Wenn ja: wie weit in die Vergangenheit?
c4) Oder alles Geld abheben und unters Kopfkissen?

Bitte um Entschuldigung, wenn meine Fragen zu doof sind, aber bin absolut neu in der Situation. Möchte die Fragen schnell klären, damit ich wieder ruhig schlafen kann. Die letzte Entlasscung war einfach zuviel für mich... :(

Lieben Dank schonmal vorab für alle Antworten, die mir irgendwie helfen!
Euer freeeman

Jeder Mensch hat das Recht, so lange zu suchen, bis er an seinem Platz angekommen ist, wo er sich wohlfühlt!

mousekiller

Guten Morgen, ich versuche mich mal, auch wenn das Thema "Kinder" eher nicht so meins ist. Zudem hat sich ja im August 2016 die Rechtslage teilweise grundlegend geändert und so fit bin ich auch nicht mehr darin.

a) Ich nehme an, dass die Mutter des Kindes Unterhaltsvorschuß beantragen muß, da das Kind rein rechnerisch länger bei ihr wohnt. Wer bekommt das Kindergeld? Falls du etwas davon bekommst, wird es dir mit als Einkommen angerechnet.

b) Du hast ein sogenanntes Wechselmodell. Für die 3 Tage in der Woche muß das JC für dich auch den Bedarf für ein Kind anrechnen.

c1) Gibt es einen Nachweis darüber, dass dieses Geld für dein Kind bestimmt ist?
c2) Das Jobcenter kann eine Anfrage beim Finanzamt und den Banken stellen.
c3) Thema Kontoauszüge: ich würde die auf Anforderung zur Einsicht vorlegen. Oder aber Kopien einreichen, bei denen die Ausgaben bis auf die Zahlen geschwärzt sein dürfen. Einnahmen müssen vollständig lesbar sein. Komplett sichtbare Kontoauszüge zur Akte nehmen ist rechtswidrig, da das einer Datenspeicherung gleichkommt.
c4) kannst du machen. Besonders wenn es um das Vermögen geht, was das Kind bekommen soll. Wenn es ein Sparkonto ist, meinetwegen auch das Sparkonto auflösen und das Geld jemanden zur Anlage anvertrauen, dem du vertraust.

Was deine mentale Verfassung angeht, überlege, ob du dir nicht psychologische Hilfe suchen möchtest. Möglicherweise ein Aufenthalt in einer Tagesklinik und anschließend ambulante psychische Therapie. Mir hat es letzten Endes geholfen, mich aus einem sehr schlimmen jahrzehntelangen Kreislauf zu lösen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Freeeman

@ mousekiller: Danke für die Antwort! Ein wenig Licht kommt ins Dunkele :-)
Danke auch für den Hinweis mit der Tagesklinik. Bin derzeit eh in Therapie, was schon ein wenig hilft.

a) Kindergeld bekommt die Mutter. Kind ist im Nebenwohnsitz bei mir. Logischerweise ist meine Wohnung größer, weil es ein eigenes Zimmer hat. Zahle deshalb mehr Miete. Ist ja dann auch die Frage, ob das Amt diese Mehrmiete übernimmt?

c1) Nein, es gibt leider keinen Nachweis, dass dieses Geld für das Kind bestimmt ist.

Mir ist noch unklar - und es beunruhigt mich auch - ob das "Vermögen" von meinem Sohn angerechnet wird oder nicht? Muss das gesichert wissen, da ich sonst das Geld noch in diesem Monat abhebe, was ich gar nicht möchte! :O 8o

Danke!
freeeman
Jeder Mensch hat das Recht, so lange zu suchen, bis er an seinem Platz angekommen ist, wo er sich wohlfühlt!

Rudolf Rocker

Nur mal so als Info: Es gibt kein Bankgeheimnis mehr und das JC kann sich bei jeder Bank Auskünfte einholen. Und zwar nicht nur über bestehende Konten, sondern auch über bereits aufgelöste Konten; natürlich Verbunden mit dem Datum der Auflösung.
Das würde dazu führen, das irgendwann ein Schreiben vom JC kommt, mit der Frage, was mit dem Geld von Konto XYZ passiert ist und der Aufforderung das Nachzuweisen.
Bei mir haben die mal Stress gemacht, weil ich angeblich im Antrag ein Sparkonto nicht angegeben hätte. Dieses existierte zu diesem Zeitpunkt aber schon seid 10 Jahren nicht mehr!

Tiefrot

Hmja, das Hauptproblem dürfte das Buntpapier (=Geld) sein.
Egal, wo es liegt oder wofür es bestimmt ist, wenn du ein Arschloch von Sachbearbeiter erwischst,
werden die von dir verlangen, es aufzubrauchen. Und da kümmert es die nicht, ob das bereits erfolgte.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

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