BVerwG: Behörden verlangen seit zehn Jahren rechtswidrig Gebühren für Auskünfte

Begonnen von dagobert, 23:33:57 Do. 02.März 2017

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dagobert

ZitatBundesverwaltungsgericht: Behörden verlangen seit zehn Jahren rechtswidrig Gebühren für Auskünfte

Eine Schwarz-Weiß-Kopie für zehn Cent, eine Farbkopie für fünf Euro. Wenn Bundesbehörden Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geben, senden sie die Ergebnisse gerne per Post statt per E-Mail zu. Bisher stellten sie die Kosten dafür den Antragsstellern in Rechnung.

Das wird sich künftig ändern müssen. Wie aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, das diese Woche veröffentlicht wurde, gab es für die Erhebung von Auslagen wie Kopien und ,,besonderer Verpackung" von Briefen seit 2006 keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Zwar dürfen grundsätzlich für Leistungen nach dem IFG Gebühren berechnet werden. Auslagen zählen jedoch nicht dazu.
weiterlesen:
http://blog.fragdenstaat.de/2017/bverwg-gebuehren/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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