Meldetermin mit RFB in den Räumen einer ZAF ???

Begonnen von Hildchen, 13:58:53 So. 05.März 2017

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Hildchen

Pünktlich zum Wochenende gab es ein nettes Schreiben jobcenter.  >:(

Abgesehen davon, daß ich keine große Lust habe, mir das Gelaber der Jungs vom Stadtrand anzuhören,
ist so eine Vorladung überhaupt erlaubt?

Schönes Rest-WE wünscht Hildchen

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antonov

ist ja nur ne jobmesse

hingehen sich auf der einladung bestättigen lassen das man dort war, keine unterlagen und daten an dubiose firmen weiter geben und sich  auf dem rummelplatz vergnügen oder auch nicht




das jobcenter kann bestimmt erklären warum ausgerechnet randstad forciert wird

Rudolf Rocker

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.02.2014 - L 7 AS 1058/13 B

ZitatDer Besuch einer Messe von Verleihunternehmen (Arbeitgebertag) gehört nicht zu den zulässigen Meldezwecken nach § 309 Abs. 2 SGB III und folglich nicht zu den Verpflichtungen nach § 32 SGB II (Sanktion wegen Meldeversäumnisses).

https://www.elo-forum.org/aktuelle-termine-entscheidungen/125603-tacheles-rechtsprechungsticker-kw-13-2014-a.html#post1630143
https://www.elo-forum.org/archiv-news-diskussionen-tagespresse/125607-besuch-arbeitgebermesse-verleihunternehmen-unzulaessiger-meldezweck.html


Es sei denn, Du hast eine EGV mit entsprechendem Inhalt unterschrieben oder als Verwaltungsakt bekommen.

dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:39:09 So. 05.März 2017Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.02.2014 - L 7 AS 1058/13 B
Das LSG Bayern hat kürzlich eine andere Auffassung vertreten.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Habs fast befürchtet!
Gab es mit der letzten Rechtsverschärfung evtl. eine Veränderung bei dem §?

dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 12:20:37 Mo. 06.März 2017Gab es mit der letzten Rechtsverschärfung evtl. eine Veränderung bei dem §?
Nein, da hat sich nichts geändert. Meldezwecke sind ja auch im SGB III geregelt, das war von den Rechtsverschärfungen nur am Rande betroffen.

http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2130/
https://www.juris.de/jportal/portal/t/qhv/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000000717&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Die Entscheidung des LSG München scheint zumindest umstritten zu sein (Auzug aus dem juris- Link):
ZitatProblematischer erscheinen die Ausführungen des LSG München zum Meldezweck. Das LSG Celle-Bremen hatte im Jahr 2014 entschieden, dass der Besuch einer Messe von Verleihunternehmen nicht zu den zulässigen Meldezwecken nach § 309 Abs. 2 SGB III gehöre (vgl. LSG Celle-Bremen, Beschl. v. 10.02.2014 - L 7 AS 1058/13 B). Zur Begründung stellte es darauf ab, dass sich die Meldepflicht auf eine Vorsprache beim Leistungsträger und nicht bei potentiellen Arbeitgebern beziehe. Diese Entscheidung hat das LSG München im vorliegenden Urteil nicht infrage gestellt, hat den von ihm entschiedenen Fall aber ausdrücklich davon abgegrenzt und betont, dass sein Kläger nicht zum Besuch der Messe aufgefordert worden sei, sondern im Interesse der Vermittlung zur persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter.
Angesichts der konkreten Umstände des Falles erscheint diese Argumentation ein wenig zu formal. Legt man die Ausführungen der Beklagtenvertreterin aus der mündlichen Verhandlung zugrunde, die das Landessozialgericht nicht nur im Tatbestand, sondern auch in den Entscheidungsgründen seines Urteils referiert (freilich ohne dazu eindeutig eigene Feststellungen zu treffen), dann diente die Vorsprache des Klägers am Stand des Jobcenters offenbar nur dazu, seine Anwesenheit auf der Messe zu kontrollieren. Eine ,,individuelle Beratung [...] im engeren Sinne" war nach diesem Vorbringen nicht geplant; stattdessen sollte der Kläger mit potentiellen Arbeitgebern zusammen gebracht werden.
Der eigentliche Zweck des Aufforderungsschreibens wäre demnach nicht der persönliche Kontakt des Klägers zum Jobcenter gewesen, sondern der zu potentiellen Arbeitgebern. Damit wäre es der Sache nach nicht um eine Meldung i.S.v. § 309 SGB III gegangen, sondern um Eigenbemühungen. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden im Gesetz eigenständig geregelten Rechtsinstituten droht das vorliegende Urteil zu verwischen. Dagegen lässt sich wohl nicht einwenden, die ,,Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit" i.S.v. § 309 Abs. 2 Nr. 2 SGB III ziele begriffsnotwendig stets auf einen Kontakt zu Arbeitgebern. Denn entscheidend dürfte sein, ob die in Rede stehende Vorsprache beim Leistungsträger im Hinblick auf diesen Zweck eine eigenständige Bedeutung hat. Auch wenn die Meldepflicht des § 309 SGB III nach h.M. – anders als die §§ 60 ff. SGB I – keine Verpflichtung zu einer inhaltlichen Mitwirkung enthält, ist sie doch ihrem Wesen nach auf Kommunikation ausgerichtet. Der Meldepflichtige schuldet der Arbeitsagentur grundsätzlich mehr als seine bloße physische Anwesenheit (vgl. LSG München, Beschl. v. 03.01.2011 - L 7 AS 921/10 B ER Rn. 23; a.A.: Düe in: Brand, SGB III, 7. Aufl. 2015, § 309 Rn. 18; zum Sonderfall der Prüfung von Leistungsvoraussetzungen gemäß § 309 Abs. 2 Nr. 5 SGB III, etwa der Ortsanwesenheit, vgl. Harks in: jurisPK-SGB III, § 309 Rn. 33, 37). Umgekehrt muss der Leistungsträger aber wohl auch demjenigen, den er unter Sanktionsandrohung einbestellt, mehr bieten als das bloße Abhaken seines Namens auf einer Liste. Denkbar wäre im vorliegenden Fall z.B. die Erörterung der Bewerbungsmappen gewesen oder die Beratung, welche der auf der Messe vertretenen Arbeitgeber für den Kläger in Betracht kamen.

dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 12:44:18 Mo. 06.März 2017
Die Entscheidung des LSG München scheint zumindest umstritten zu sein
Richtig.
Die Entscheidung ist aber in der Welt, und das JC wird sich im Streitfall sehr wahrscheinlich darauf berufen.
Darauf kann man sich vorbereiten und die entsprechenden Argumente parat haben, das ist allemal besser als wenn man von sowas kalt erwischt wird.  ;)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Da gebe ich dir vollkommen recht!
Desshalb ist es gut, das sich hier mehrere Menschen austauschen. Somit kommen immer mehrere Informationen zusammen und es entsteht ein umfangreicherer Überblick über das Problem.

Meiner Meinung nach gibt es einen Unterschied zwischen dem vom LSG München verhandelten Fall und dem vom LSG Nds./ Bremen:
Im LSG München- Fall war es eine vom JC organisierte Jobmesse mit verschiedenen Arbeitgebern in einer vom JC angemieteten Räumlichkeit.
Im LSG Nds./ Bremen- Fall war es ein Termin in den Räumlichkeiten eines Arbeitgebers/ ZAF. 
Bei Hildchen handelt es sich ja ebenbfalls um eine Einladung in die Räumlichkeiten einer ZAF. Da kommt der Frage nach den zulässigen Meldezwecken wieder mehr Bedeutung zu, weil es die Frage aufwirft warum eine Vorstellung bei einer einzelnen ZAF nicht per VV kommt.
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit in Hinblick auf das Neutralitätsgebot öffentlich rechtlicher Einrichtungen und Wettbewerbsverzerrung möchte ich dabei nur ganz am Rande stellen.

Hildchen

auch wenn der Termin ein gewaltiges "Gschmäckle" hat, man wird trotzdem versuchen, mir eins reinzuwürgen.
D.h., Anhörungsbogen ausfüllen, zum JC latschen und gegen Quittung abgeben.
Da das JC nicht gerade um die Ecke ist, Fußmarsch von 30 Minuten pro Weg,
oder auf eigene Kosten Bahn fahren.

Oder,
den Termin wahrnehmen, Anwesenheit bestätigen lassen, interessiert gucken und je nach Tagesform viele unangenehme Fragen stellen.
Um die Ecke ins EKZ gehen, Besorgungen machen und die Fahrkarten vom JC bezahlen lassen.  ;D

Ich werde das kurzfristig entscheiden....

Rudolf Rocker

Moin Hildchen!
Damit hast Du die beiden Möglichkeiten die es gibt dargestellt.
Mögliche wäre evtl. noch ein Widerspruch gegen die Einladung und eine Frage an die Geschäftsführung bzw. an die "zuständigen Stellen" (wer immer das in diesem Fall auch sein mag) warum man darin keine Wettbewerbsverzerrung sieht.

Hildchen

ich denke, dieser Termin ist nicht auf dem Mist meiner persönlichen PaP-Nase gewachsen.
Im Schreiben ist ja auch kein SB angegeben.
Sie hatte mich aber vor Monaten an den Arbeitgeberservice weitergereicht.
Und dessen Nähe zu Randst** und TÜV No** ist in HH ja berüchtigt.

Vor Jahren hatte ich schon mal ähnliches, damals aber in den Räumen der Arbeitsagentur,
mit R. als einzigem AG.
Und da dieser Viehmarkt nicht so richtig funzte, hatte ich 2 Tage später einen VV für den selben Job,
den sie auf ihrem Arbeitgebertag losschlagen wollten.
Die wollten mich aber trotzdem nicht einstellen.  ;D

Onkel Tom

Nachdem ich "Vorladung" gelesen habe. vermute ich dahinter eine sogenannte
"Arbeitskräfte-Ramsch-Veranstaltung" zwischen den Kuschelpartnern JC und Randstadt.

weiteres per PN  ;D

Lass Dich nicht verhartzen !

mousekiller

Zitat von: Hildchen am 14:24:14 Mo. 06.März 2017
auch wenn der Termin ein gewaltiges "Gschmäckle" hat, man wird trotzdem versuchen, mir eins reinzuwürgen.
D.h., Anhörungsbogen ausfüllen, zum JC latschen und gegen Quittung abgeben.
Da das JC nicht gerade um die Ecke ist, Fußmarsch von 30 Minuten pro Weg,
oder auf eigene Kosten Bahn fahren.

Oder,
den Termin wahrnehmen, Anwesenheit bestätigen lassen, interessiert gucken und je nach Tagesform viele unangenehme Fragen stellen.
Um die Ecke ins EKZ gehen, Besorgungen machen und die Fahrkarten vom JC bezahlen lassen.  ;D

Ich werde das kurzfristig entscheiden....

Ich wäre für Fall zwei. Weil Stadtrand einen Tarifvertrag hat, den aber dann gern mal selbst unterläuft und renitente potenzielle Ausbeutungsopfer dann beim JC anschwärzt, weil sie es wagen, den Arbeitsvertrag zu Hungerlohn nicht zu unterschreiben. Selbst erlebt. Allerdings glücklicherweise ohne Folgen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Rudolf Rocker

Ich hatte das auch schon ein paar Mal bei regulären Arbeitgebern, das sie Tarifgebunden waren, aber im AV deutlich niedrigere Löhne standen. Am Anfang habe ich solche AVs dann unterschrieben (aus Unwissenheit) und als ich gemerkt habe, das die mich verarschen wollen, habe ich dann meinen mir zustehenden Tariflohn (bzw. andere tarifliche Leistungen) eingefordert. Das endete in allen Fällen vor dem Arbeitsgericht.
Heutzutage haue ich das einem AG gleich beim Vorstellungsgespräch um die Ohren, wenn ich sehe, das der mich über den Tisch ziehen will!
Und so einen AV kann man ja auch erst mal mit nach Hause nehmen und in Ruhe überprüfen (lassen). ;)


shitux

Ich möchte dir erzählen wie ein Kollege von mir mit sowas umgegangen ist. Unabhängig von der Rechtslage, sondern aus reiner Kompromiss-Abwägung:

Lt. EGV sollte er 5 Bewerbungen/ Monat machen.
Bevor er diesen Termin wahr genommen hat, hat er sich 5 Stellenangebote von der einladenden ZAF aus dem Internet raus gesucht und ausgedruckt.
Er hat dann gleich vor Ort penetrant nach gehakt, warum 3 Stellenangebote direkt abgelehnt wurden :-)
Die sollen ganz schön blöd aus der Wäsche geschaut haben ....


Auch wenn ich diese Vorgehensweise für recht gut halte, würde mich doch mehr interessieren ob Onkel Tom was in petto hat, um solche Einladungen ab zu wehren.



Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Onkel Tom

Hmm.. Ich hatte gedacht, das die damalige Erwerbslosenselbsthilfe ELSE es geschafft
hat, solchen "schwarzen" Messen" ein entgültiges Ende zu setzen.
::)

Doch im Sinne der "Aufpolierung der Erwerbslosenstatistik" zwecks Beeinflossung der
Wählerstimmung ist es ja wieder Zeit, jeden Platz in der "Erwerbslosenindustrie" zu
besetzen.

Interesannt daran ist der Beieschmack des "Kontrahierungszwang"
Anhand der "Kuschelpartner" könnte anbei folgendes schon auf dem Tablett liegen..

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/training-fuer-hartz-iv-empfaenger-arbeitslose-spielen-kaufmannsladen-a-686388.html

:-X
Lass Dich nicht verhartzen !

Hildchen

ich sehe das Ganze inzwischen gelassener,
das JC hat bereits 2 Mal versucht, mich bei R. unterzubringen.
Blöd nur, daß ich Mitte/Ende 50 bin, 20 Jahre selbständig war
und selber Arbeitgeber war.
Da will nicht mal eine ZAF ran.

Die letzte EGV-VA ist Mitte Oktober ausgelaufen.
Eine neue EGV habe ich nicht unterschrieben (mache ich nie).



Onkel Tom

Es wäre jedoch nett, diesbezüglich auch an andere Erwerbslose zu denken und
den Besuch zu dieser Veranstaltung wahr zu nehmen, jedoch anders als sich das
JC so denkt. Ist ja ok, wenn solche Meldungen bei CD Eingang finden, aber was
nutzt es, gegen solche Ereignisse (politisch) nix tun zu können, weil die
Begegnungsmöglichkeiten, egal aus welchen Gründen, beschnitten sind ?

Hast Du Angst vor Deiner Eigenverantwortung ? Die Konstullationen sind m.E.
doch bestens, ohne jeglicher Sanktionsgefahr, auf den Tisch zu klopfen
"So nicht" oder "Nicht mit mir"..

Trau Dich doch erst mal auf einen unverbindlichen Kaffeeklatsch   :D
Lass Dich nicht verhartzen !

shitux

So wie ich es Andernorts vernommen habe gehört das JC Barmbek mit zu den " härtesten Knochen" in HH?
Wenn das so korrekt ist, bekommste auf jedenfall Ärger wenn du nicht zu dieser Veranstaltung dackelst.

Und auch das SG in HH soll schon recht üble Urteile gefällt haben? Nicht unwahrscheinlich, dass auch die dann ein Urteil fällen, dass du dem Sachbearbeiter vom JC überall hinterher dackeln musst.

Und genau dieses " überall hinter dackeln" wäre so ein Angriffspunkt den ich vllt. für eine juristische Auseinandersetzung benutzen würde. Hinzu kommt evtl. noch das die ausgesprochene Einladung zu dieser Veranstaltung vllt. gar nicht von deinem zuständige SachbearbeiterIn kommt?
#Selber pers. schon erlebt bei einer " Einladung"#

Dafür benötigt man natürlich Nerven, ausgebufften Anwalt usw usf. Ob das den Aufwand lohnt? Ich mag es nicht bewerten ....
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Hildchen

@ Onkel Tom
natürlich werde ich die Veranstaltung besuchen (hatte ich weiter oben schon angedeutet)
und ich werde darüber hier berichten.
Das traue ich mir durchaus zu, auch ohne "briefing", ich will nicht in den Krieg ziehen  ;)

@ shitux
keine Ahnung wie es in anderen JC ist, ich kenne nur das eine  :D
meine einzige Maßnahme war vor 7 Jahren, war meiner Unerfahrenheit geschuldet.
Ein Excel-Kurs von 2 Wochen, ich dachte tatsächlich man könnte dort etwas lernen....
Seitdem kam nix Unangenehmes mehr, selbstbewusstes Auftreten ist beim JC die halbe Miete.

Rudolf Rocker

ZitatSeitdem kam nix Unangenehmes mehr, selbstbewusstes Auftreten ist beim JC die halbe Miete.
Genauso ist es! Zeigt man dem SB keine Grenzen auf, findest du dich ganz schnell in der "Sinnlosmaßnahmen- Dauerschleife" wieder.
Man muss eben nur ein bißchen "Arsch in der Hose" haben und den Mitarbeiter/ der Mitarbeiterin einer Behörde mal ganz schnell klar machen, das sie mit ihren Allmachstfantasien bei einem aber sowas von an der falschen Adresse sind!

Onkel Tom

Zitat von: Hildchen am 14:26:00 Mi. 08.März 2017
@ Onkel Tom
natürlich werde ich die Veranstaltung besuchen (hatte ich weiter oben schon angedeutet)
und ich werde darüber hier berichten.
Das traue ich mir durchaus zu, auch ohne "briefing", ich will nicht in den Krieg ziehen  ;)
...

Nein Hildchen, ich wollte Dich nicht "briefen" ! Ich dachte, ich könnte Dich zu dieser
"schwarzen" Informationsveranstaltung im Sinne des § 13 Abs.4 SGB 10 begleiten.
Da bei Dir in der Einladung durch den § 309 SGB 3 gedroht wird, kannst Du Dein
Recht nutzen, eine Begleitperson mit zu bringen.
Verweigern sie Dir dieses, kannst Du gleich wieder gehen (abbrechen) und ein
folgender Zweizeiler erschlägt jegliche Gedanken eines SB, dich zu sanktionieren.

Anbei hätte ich nur darauf geachtet, das Kontrahierungszwag keine Wirkung
bekommt, weiter Zwichenfragen gestellt, die Arbeitsuchende wirklich interessiert.
Zuletzt interessieren mich die Strukturen, die da ihre Blüten treibt.

Der letzte Punkt hätte für die Zukunft aufzeigen können, wie neuerdings solche
"Kanidaten" wie es bei Dir der Fall ist, möglichst effektiv und "rechtssicher"
sanktioniert werden kann.

Was glaubst Du, warum TÜV-Nord und Randstadt mit dem JC zusammen ??

TUV-Nord möchte wahrscheinlich daran Knete machen Dich in den bereits bekannten
Kaufmansladen in Steilshobp zu "bilden". Radstand dient anbei als "potentieller" AG,
der Dir in Form "Wenn Sie sich anbei gut zeigen und bei uns ein "Praktikum" machen,
könnten sie bei uns anfangen"... Personalkosten-Dumpng pur..

Sind das nicht gute Karten, auf diese Weise im Anschluss als "angelernte" in einem
Discounter als Leihkraft zu -20 % unter dem IGZ-Tarif zu bekommen ?

Naja, ich wünsche Dir viel Erfolg dabei, dem bevorstehenden Ereignis mit deinem
Selbstbewustsein zu verhindern. Ich kann nur noch für Dich hoffen das Du nicht
unter die Räder gerätst  ::)

Hast Du bereits im kaufmännischen Bereich schon Berufsausbildung und / oder
Erfahrungen gemacht ?


@shitux

In Deinen Vermutungen muss ich Dir bedauerlicherweise Recht geben. Dieser
stetige Wettlauf zwischen HH und Berlin in Bezug "passive Leistungen" ein zu
sparen, macht manchen  JC-Teamleiter_innen "bösartig" erfinderisch.

Was Hildchen nun an den Hakken hat, ist nichts neues und sowas findet immer
wieder gern Anwendung, da die Win-Win Situration für das JC und ihre
Kooperationspartner relativ hoch ist. Erwerbslose Betroffene spielen "zwangsweise"
nur  die Rolle, als etwas auszubeutendes oder "Werkstück" interessant  zu sein.

Rechtlich ist solch Vorgehen sehr bedenklich und kann sogar als illegal bezeichnet
werden, wenn anbei das SGB dazu missbraucht wird, Schwippsschwagerschaften
zwichen JC und AG profitabel zu pflegen. Wenn SGB, dann sollte es auch im JC
bleiben und nicht auf Wanderschaft in den Räumlichkeiten von Leihbuden !

Das JC kann anbei effizienter sanktionieren und AG bekommt billigst Arbeitskräfte
"ins Messer geschoben". Bonbons gibt es oben drauf in Form von "Praktikumszwang"
und ein weiterer erwerbsloser ist raus aus der Statistik.

Mir inhaltlich (noch) unbekannte Verträge zwischen BA und "Namhafter" Leihbuden
stabillisieren solche Machenschaften und wenn "Hartzie" nicht will, wird er eben
"erzieherisch" Brotlos gemacht.
Lass Dich nicht verhartzen !

Onkel Tom

Kleiner Nachtrag.

Mein Angebot Hildchen zum Termin zu begleiten hat nichts damit zu tun, das sie
im negativen Sinne einer "Betreuung" unterziehen soll, sondern diene ich in erster
Linie als Zeuge, für den Fall möglicher negativer Folgen, die von diesem Termin
ausgehen könnten.

Rein nach Gesetzeslage wäre ich unter dem Begleitparagraphen anwesend und kenne
mich mit diesem aus. Bei Zugang ein  "Ich fühle mich verunsichert, was das hier werden
soll, deswegen habe ich mir einen Beistand mitgenommen" des Botroffenen reicht aus,
das ich zu dieser Session legitimiert bin.
Alles was ich dann sage oder Frage hat dann das gleiche Gewicht, wie das Wort des
Betroffenen selbst.

Es liegt mir also nicht im Sinn, während des Termin mich so zu verhalten, das der
Inhaber des Hausrecht Veranlassung sieht, mich raus zu schmeißen..

Meine Zwischenfragen, falls notwendig beziehen sich auf wie hoch ist der Stundenlohn,
Vermittlungs- und Entleihbedingungen sowie "Integrationsförderung".
Nichts persönliches oder so und politisches bleibt außer Haus. So einfach ist das.

Begleitparagraph siehe hier..

https://dejure.org/gesetze/SGB_X/13.html

Anmerkung: Abs.1 - 3 finden beim Begleiten keinerlei Anwendung da kein
Bevöllmächtigter oder "Betreuer" erforderlich.

Joker ist der Absatz 4  (Begleiter ohne Mitbestimmungsrechte) ;D

Abs. 5-7 können angewendet werden, wenn ich mich dämlich anstellen würde.
Hab ich im Kopf und bislang sind meine Begleitungen sind immer gut ausgegangen.

M.s.G. Tom  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

mousekiller

Was Onkel Tom meint, ist ein sogenannter Beistand. "Zeuge" ist zu gefährlich. Als Beistand kann er schriftlich dokumentieren, wie die Gespräche gelaufen sind und Hildchen hat im Zweifel bei einer möglichen folgenden rechtlichen Auseinandersetzung dann einen unabhängigen Beobachter an ihrer Seite gehabt, der im Gerichtsverfahren als Zeuge anhörbar wäre.

So die Theorie. In der Praxis wird die Geschichte mit dem Beistand neuerdings von den JC ja gern unterlaufen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Onkel Tom

Gefährlich finde ich daran nichts, weil ich als Beistand anwesend bin und wenn
mich dann ein Betroffener oder SG-Richter zum Zeugen macht, ist das legitim
und kneife nicht.

Allein machen sie dich ein. Gemeinsam sind wir stark  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Hildchen

Ich bin heute morgen pünktlich zum Termin erschienen.
Ca. 20 Teilnehmer waren gekommen (es mussten noch Stühle besorgt werden, die hatten wohl nicht mit dem Andrang gerechnet).
Gleich am Eingang waren 2 Mitarbeiter vom JC, Die Teilnehmer wurden auf einer Liste abgehakt.
Auf meinen Wunsch wurde mir die Teilnahme auf der "Einladung" bestätigt mit Name und Unterschrift.
"Stempel haben wir nicht mitgebracht"  -   "Dann schreiben Sie die Nr. Ihrer Abteilung drauf" .
Damit war meine Meldung zum Termin nachweislich erfolgt.

Der R.Mitarbeiter hielt dann einen Vortrag über seine Firma.
Jovial wie auf einer Kaffeefahrt schwärmte er von den Vorteilen der Zeitarbeit im Allgemeinen und bei R. im Besonderen.

Leider, leider gab es nur die Möglichkeit, sich in den Bewerberpool aufnehmen zu lassen.
Den Riesenfragebogen habe ich noch mitgenommen und bin dann gegangen.

Ich warte ab, was weiter passiert...

Onkel Tom

Zitat

Leider, leider gab es nur die Möglichkeit, sich in den Bewerberpool aufnehmen zu lassen.
...

Wiso leider ? Ist doch schlimm genug, unter Sanktionsandrohung in eine FA zitiert zu werden,
die dann wiederum Datenhamsterei praktizieren..

Hier ist das SGB zu gunsten einer Leihbude ausgenutzt worden.

Wahrscheinlich kommt da nix mehr oder sb fragt danach, was daraus geworden ist.

Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Das "Leider, leider" war natürlich ironisch gemeint.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)


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