"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.

Begonnen von Martin Mitchell, 06:55:44 Di. 14.März 2017

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Martin Mitchell

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"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" - Infos für all diejenigen Betroffenen, die damals als Kinder oder Jugendliche in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien untergebracht waren.

Auf dieser Webseite wird auch erklärt wie man einen Antrag auf in diesem Zusammenhang stehende ,,Hilfsgelder" stellt:

http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/ (mit vielen weiteren von dort aus weiterführenden Links)

oder auch,

http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Startseite/start.html (mit vielen weiteren von dort aus weiterführenden Links).

Desweiteren kann sich auch jeder diesbezüglich hier informieren:

http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/stiftung-anerkennung-und-hilfe.html (mit vielen weiteren von dort aus weiterführenden Links).
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen ,,Stiftung"):

Zitat.
Einwilligungserklärung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe

[ ......... ]

Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mit dem Erhalt der Leistungen auf andere Forderungen aufgrund der Unterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, verzichte. Dieser Verzicht soll auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung umfassen. [ ... ]

[ ......... ]

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Alle Antragsteller und Antragstellerinnen müssen diese Verzichtserklärung unterschreiben. Einige haben sie schon unterschrieben (ganz sicherlich nichts wissend und nichts ahnend unterschrieben!).
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Die anfängliche ,,Verzichtserklärung" bezüglich dem Fonds Heimerziehung-WEST:

Mit dem Fonds Heimerziehung-WEST war es genauso in 2011. Dazu hieß es, u.a., im WDR am 02.01.2012, um 06:00 Uhr:
»Viele Betroffene sind auch erbost über die Verzichtserklärung und diskutieren hitzig in Internetforen. "Ehemalige Heimkinder seid gewarnt", schreibt User "Martini", alias Martin Mitchell, auf Heimkinder-Forum.de. "Die Verzichtserklärung ist Täterschutz pur." Mitchell, in den 60er Jahren im Heim aufgewachsen, lebt seit vielen Jahren in Australien.«

QUELLE: http://www1.wdr.de/archiv/missbrauch/heimkinder104.html

Nach einem gemeinsamen Aufruhr und Protest wurde diese ,,Verzichtserklärung" dann etwas später, im Frühjahr 2012, gestrichen !!
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen ,,Stiftung"):

Da ich nicht weiß wer diesbezüglich was macht und ob bisher überhaupt irgend jemand aktiv etwas dagegen unternommen hat oder unternehmen wird und man nichts Diesbezügliches irgendwo finden kann, habe ich mich heute dazu entschlossen selbst folgendes Schreiben, nicht an die »Stiftung Anerkennung und Hilfe« selbst oder das "Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)" selbst, sondern an einige der seither in Zusammenhang mit der »Stiftung« eröffneten ,,Beratungsstellen", individuell, zu adressieren und abzuschicken:

Zitat.
Subject: Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.

Sehr geehrte Damen and Herren,

meine Kontaktaufnahme mit Ihnen bezieht sich auf folgende wichtige Fragen bezüglich den Anträgen auf ,,Hilfe", die seit dem 1. Januar 2017 in Zusammenhang mit der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« gestellt werden können:

1.) Warum werden Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem ,,Erfassungsbogen" genötigt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben?

2.) Warum wird ihnen das einfach so untergeschoben und sie bemerken und verstehen es möglicherweise gar nicht mal?

3.) Wird diese Klientel, und in Fällen von hinzugezogenen Betreuern und Vormündern, die keine Anwälte sind, überhaupt verstehen auf was sie da mit ihrer Unterschrift verzichten?

4.) Versteht das Beratungspersonal, unter denen, es ist anzunehmen, sich ebenso keine Anwälte befinden, zu was die Antragstellerinnen und Antragsteller damit von ihnen genötigt werden zu verzichten?

Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung mit aufklärenden Antworten zu diesen wichtigen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin MITCHELL

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Ohne dass man etwas tut wird diese Verzichtserklärung bestimmt nicht verschwinden und von Bund, Ländern und Kirchen und ihren Ordensgemeinschaften and Wohlfahrtsverbänden zurückgenommen werden.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

So 'arbeitet' der Staat: Bund (Bundesrepublik Deutschland), die Länder (die Länder der Bundesrepublik Deutschland), die Kirchen (Evangelische Kirche in Deutschland und Katholische Kirche in Deutschland) und alle ihre Ordensgemeinschaften (seien sie evangelisch oder katholisch) und 'Wohlfahrtsverbände', einschließlich der Diakonie und Caritas oder wie auch immer 'solche Verbände' und 'milde Stiftungen' sich sonst noch nennen mögen:

"Einwilligungserklärung"
"Verzichtserklärung"

Mit ihrer Unterschrift einer solchen Erklärung, zu der man sie nötigen will, verpflichtet sich die Antragstellerin:

Mit seiner Unterschrift einer solchen Erklärung, zu der man ihn nötigen will, verpflichtet sich der Antragsteller:

"zu einem absoluten und totalen Verzicht zukünftig ein Gerichtsverfahren einzuleiten"
"zu einem absoluten und totalen Verzicht zukünftig ein Gerichtsverfahren anzustrengen"
"zu einem Verzicht auf alle zukünftigen Rechtsmittel, die andererseits ihr/ihm vielleicht noch zur Verfügung stünden"
"auch auf jegliche Rückerstattung aller damit in Zusammenhang stehenden seitens der Klägerin/des Klägers zu zahlende Anwalts- und Gerichtskosten zu verzichten"

"auch auf alle möglichen Verfahren in Bezug auf sich erst viel später heraustellende Schäden in Zusammenhang mit damaligen Medikamentenversuchen und Medikamentenverabreichungen im Heim oder in einer Behinderteneinrichtung oder in der Psychiatrie zu verzichten"

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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Wenn das Abverlangen einer ,,Verzichtserklärung" an Skrupellosigkeit und Unverschämtheit oder gar an Rechtlosigkeit grenzt.

Welche Verantwortung / Mitverantwortung tragen die Beamten der ausführenden Organe, d.h. das Personal der Anlauf- und Beratungsstellen in Zusammenhang mit der »Stiftung Anerkennung und Hilfe«, die den Antragstellerinnen und Antragstellern die ,,Verzichtserklärung" zur Unterschrift vorlegen und sie nötigen diese ,,Verzichtserklärung" zu unterschreiben ??

QUELLE: http://www.europeonline-magazine.eu/wikisearch.php?title=Remonstrationsrecht

Zitat.
Remonstration im deutschen Beamtenrecht

Regelungen finden sich in § 63 BBG (bis 2009 § 56 BBG) und § 36 BeamtStG, ehemals § 38 BRRG.

Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.

Der Beamte kann sich durch dieses Vorgehen vor Disziplinarverfahren schützen, wenn später die Rechtswidrigkeit der Anordnung festgestellt wird. Das Gleiche gilt für den Schutz vor Schadensersatzforderungen nach § 839 BGB (Amtshaftung) in Verbindung mit dem jeweiligen Beamtengesetz (§ 48 BeamtStG, § 75 BBG).

Die Remonstration ist im Beamtenalltag eine nur selten genutzte Möglichkeit, da ein potentieller Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant abgestempelt zu werden. Trotzdem oder gerade deshalb wird die Remonstration in neueren Beiträgen zur Verwaltungsethik sowie zum Whistleblowing (Aufdeckung von Skandalen) thematisiert.

LITERATUR:
● Johannes Rux: Das Remonstrationsrecht. Eine Tradition des liberalen Rechtsstaats? (PDF; 89 kB) In: Beamte heute. März 1992. Bund-Verlag, S. 10?14, ISS 0933-0615 [ erwähnt @
http://www.staatsrecht.info/pub/beamte.pdf ]
● Harald Steiner: Machtkontrolle durch Remonstration. In: Der Personalrat 29 (2012), H. 5, S. 190?197. ISSN 0175-9299 [ erwähnt @ http://www.vahlen.de/productview.aspx?product=799852 ] [ ebenso erwähnt @ http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/der-personalrat/ausgabe/2012/5/Zusatzinfos-10006222/ ]

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Im Original auf den hier von mir verwiesenen Text erscheinen ebenso viele relevante weiterführende Links.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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Zitat von: Martin Mitchell am 07:25:26 Sa. 22.April 2017
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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen ,,Stiftung"):

Da ich nicht weiß wer diesbezüglich was macht und ob bisher überhaupt irgend jemand aktiv etwas dagegen unternommen hat oder unternehmen wird und man nichts Diesbezügliches irgendwo finden kann, habe ich mich heute dazu entschlossen selbst folgendes Schreiben, nicht an die »Stiftung Anerkennung und Hilfe« selbst oder das "Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)" selbst, sondern an einige der seither in Zusammenhang mit der »Stiftung« eröffneten ,,Beratungsstellen", individuell, zu adressieren und abzuschicken:

Zitat.
Subject: Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.

Sehr geehrte Damen and Herren,

meine Kontaktaufnahme mit Ihnen bezieht sich auf folgende wichtige Fragen bezüglich den Anträgen auf ,,Hilfe", die seit dem 1. Januar 2017 in Zusammenhang mit der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« gestellt werden können:

1.) Warum werden Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem ,,Erfassungsbogen" genötigt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben?

2.) Warum wird ihnen das einfach so untergeschoben und sie bemerken und verstehen es möglicherweise gar nicht mal?

3.) Wird diese Klientel, und in Fällen von hinzugezogenen Betreuern und Vormündern, die keine Anwälte sind, überhaupt verstehen auf was sie da mit ihrer Unterschrift verzichten?

4.) Versteht das Beratungspersonal, unter denen, es ist anzunehmen, sich ebenso keine Anwälte befinden, zu was die Antragstellerinnen und Antragsteller damit von ihnen genötigt werden zu verzichten?

Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung mit aufklärenden Antworten zu diesen wichtigen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin MITCHELL

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Ohne dass man etwas tut wird diese Verzichtserklärung bestimmt nicht verschwinden und von Bund, Ländern und Kirchen und ihren Ordensgemeinschaften and Wohlfahrtsverbänden zurückgenommen werden.
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Ich habe auch schon eine erste Antwort von einem Andreas Naylor vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Kölnder Vorgesetzte des dortigen Teamsder ,,Anlauf- und Beratungsstelle des Fonds Heimerziehung-WEST", für diese Gegend, und jetzt auch der ,,Anlauf- und Beratungstelle bezüglich dieser »Stiftung Anerkennung und Hilfe«", für diese Gegend, bekommen, eine Antwort, die wie folgt ließt:

Zitat.
[ 23. April 2017 ]

Sehr geehrter Herr Mitchell,

Ihre Nachricht an unsere LVR-Anlauf- und Beratungsstelle habe ich zur Kenntnis genommen. Die darin unterstellten Vorwürfe weise ich mit Nachdruck zurück. Ich sehe keinen Anlass, näher auf die gestellten Fragen einzugehen.

Betroffene oder von diesen schriftlich bevollmächtigte Personen, die sich hier in unserer Beratungsstelle in irgendeiner Weise ungerecht behandelt fühlten oder die – auch kritische – Nachfragen haben, sind jederzeit eingeladen, sich mit ihren Fragen an mich oder meine Kolleginnen zu wenden. Sie gehören jedoch nicht zu diesem Personenkreis.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Naylor

LVR-Landesjugendamt Rheinland

Anlauf- und Beratungsstelle

Stiftung Anerkennung und Hilfe

Fonds Heimerziehung

Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Tel.: 0221 809 6769
E-Mail: Andreas.Naylor[a]lvr.de

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Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultureinrichtungen, drei Heilpädagogischen Netzen, vier Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. ,,Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten Politikerinnen und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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Ich darf also als interessierter und engagierter Bürger keine relevanten Fragen stellen und auch keine Antworten zu meinen spezifischen Fragen erhalten.Dies sind die neusten Regularien der »Stiftung Anerkennung und Hilfe«.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Zitat.
Was gedenken die Errichter der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« mit der jetzig dazugehörigen ,,Verzichtserklärung", die AntragstellerInnen gebeten werden zu unterschreiben, zu tun ??
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Diese Frage und alles Nachfolgende wurde vorgestern vormittag (25.04.2017) allen Leuten dessen Name und E-mail-Adresse hierunter erscheint und auch noch vielen anderen Leuten dessen Name und E-mail-Adresse nicht hierunter erscheint zugesandt !!

Zitat.
Bezüglich der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« und den in leitenden Positionen damit beschäftigten Personen :

Alle diesbezügliche Information wurde meinerseits dem folgenden relevanten Dokument entnommen (und ergänzend von mir persönlich rechechiert) : »Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe« @
http://www.lag-avmb-bw.de/Themenfelder/Finanzen/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe---Praesentation---BeB-2017-.pdf (insgesamt 68 Seiten) .

DIE KIRCHEN ENTSENDEN DREI VERTRETUNGEN IN DEN LENKUNGSAUSSCHUSS :
- Johannes Stücker-Brüning, Deutsche Bischofskonferenz : j.stuecker-bruening@dbk.de ;
(Stellvertretung: Dr. Christoph Thiele, EKD : christoph.thiele@ekd.de ) ;
- Maria Loheide, Diakonie Deutschland : maria.loheide@diakonie.de ;
(Stellvertretung: Katrin Gerdsmeier, Deutscher Caritasverband : pressestelle@caritas.de oder auch k.gerdsmeier@minden-luebbecke.de ) ;
- Dr. Thorsten Hinz, CBP : thorsten.hinz@caritas.de ;
(Stellvertretung: Rolf Drescher, BeB : info@beb-ev.de ) .

A.) LENKUNGSAUSCHUSS :
• BUNDESREGIERUNG :
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales - BMAS – Brigitte Karsties Keine direkten Kontaktdetails ;
- Bundesministerium für Gesundheit - BMG – Thomas Stracke thomas.stracke@bmg.bund.de ;
- Bundesministerium für Finanzen - BMF - Frau Huth Keine direkten Kontaktdetails ;
• LÄNDER (Fachministerkonferenzen) :
- Arbeits- und Sozialministerkonferenz - ASMK – Cornelia Sennewald, Leiterin des Referats Eingliederungshilfe des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen cornelia.sennewald@mais.nrw.de
- GMK - Frau Dr. Theren, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Keine direkten Kontaktdetails ;
- FMK - Herr Schröder (Sachsen) Keine direkten Kontaktdetails.

B.) FACHBEIRAT:
• GRUPPE DER BETROFFENEN :
Klaus Dickneite ( https://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_Dickneite ) kdickneite@online.de oder auch info@spd-anderten.de oder auch vorsitz@vkmb-hannover.de ;
Maik Nothnagel nothnagel@die-linke-thl.de oder auch eisenach-maik-nothnagel@t-online.de ;
Brigitte Piepenbreier ( http://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/brigitte-piepenbreier-100.html ) b.piepenbreier@web.de oder auch info@lag-selbsthilfe-nrw.de ;
• GRUPPE DER BETROFFENEN :
- Ulrich Krüger (Aktion psychisch Kranke) krueger@apk-ev.de ;
- Dr. Martina Mangasser (Dt. Gesellschaft für bipolare Störungen) (seit 2002) martina.mangasser@web.de oder auch info@dgbs.de
- Susanne Meffert (Bundesvereinigung Lebenshilfe) meffert@lebenshilfe-brandenburg.de .

B.) FACHBEIRAT:
• GRUPPE DER SACHVERSTÄNDIGEN :
- Prof. Dr. Hans Jörgen Grabe (Uniklinik Greifswald) grabeh@uni-greifswald.de ;
- Hans Christoph Maurer vorm. Vorstand der Nieder- Ramstädter Diakonie, Mühltal/Hessen) Es sind keine aktuellen Kontaktmöglichkeiten im Internet zu finden.
- Dr. Alexander Naumann (Klinik für Kinder- und Jugend- psychiatrie Lüneburg; Regionalkoordinator der BAG Leitende Klinikärzte) Naumann@dipf.de ;

Weitere in diesem oben erwähnten Dokument genannte Personen:
- Rainer Kluza rainer.kluza@pp.rt.de oder auch rainer.kluza@bruderhausdiakonie.de ;
- Fr. Dr. Sylvelyn Hähner-Rombach sylvelyn.haehner@igm-bosch.de .

MEINERSEITIGE BENACHRICHTIGUNG AN ALL DIESE PERSONEN AM DIENSTAG, 25. APRIL, 2017, IN FOLGENDEM WORTLAUT, MIT FÜR ALLE SICHTBARE ANZEIGE ALL DIESER PERSONEN UND IHREN KONTAKTDETAILS (SOWEIT SIE IM INTERNET AUFFINDBAR WAREN) :

Schon einmal in den frühen Morgenstunden am Dienstag, 25. April 2017 an Andreas.Naylor@lvr.de abgeschickt und wird ihm auch jetzt noch einmalein zweites malzugesandt :

Subject: WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

DESWEITEREN FÜR DIE INFORMATION EINES JEDEN

,,Verzichtserklärung" - "Einwilligungserklärung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe", so nennt sich das Ding --- zu sehen @ https://web.facebook.com/VEHeV/photos/pb.200787480021748.-2207520000.1493081698./1007951745971980/?type=3&theater (Siehe die IMAGE der offiziellen ,,Einwilligungserklärung" und dazugehörigen kritischen Kommentare im Original in Schriftgröße 75%)

UND ZUR WEITEREN INFORMATION UND UM IMMER AUF DEM NEUESTEN STAND ZU BLEIBEN

konsultiert regelmäßig das Diskussionforum EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com und insbesondere alle bisherigen und noch kommenden Beiträge in dem Thread »"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.« @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=177


Und genau das Gleiche (mit gleicher Vollständigkeit, gleichfalls immer updatet) ist auch an vielen anderen Stellen im Internet zu finden.

Informiert Euch und laßt Euch nicht täuschen und über den Tisch ziehen !!

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UND DAS GANZE WIRD AUCH UMGEHEND WIEDER VON MIR IN DIESEM GENAUEN WORTLAUT AN SO EINIGEN STELLEN INS NETZ GESTELLT WERDEN.
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Martin Mitchell

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Subject: WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Die von Beamtinnen und Beamten der ,,Anlauf- und Beratungsstellen" der »Stiftung Anerkennung und Hilfe beim Amt oder während eines Heimbesuchs (bei Ihnen zuhause oder in einer Behinderteneinrichtung oder Psychiatrie) während des ,,Beratungsgesprächs" hervorgeholte ,,Verzichtserklärung"/,,Einwilligungserklärung" – erstmalig dann plötzlich produziertwird mit keinem Wort von den Errichtern der »Stiftung« in ihrer diesbezüglichen Satzung oder irgendwo auf ihren diesbezüglichen Webseiten / Internetplattformen / in Flugblättern / in Infobroschüren oder in sonstigem diesbezüglichen Material zur ,,Aufklärung" bereitgestellt erwähnt !!

Siehe Satzung @
http://www.saarland.de/dokumente/dienststelle_LAS/satzung-sah.pdf
(insgesamt 8 Seiten)

Siehe EVANGELISCHE KIRCHE: »Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe« @
http://www.lag-avmb-bw.de/Themenfelder/Finanzen/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe---Praesentation---BeB-2017-.pdf
(insgesamt 68 Seiten)

Siehe KATHOLISCHE KIRCHE @
http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2016/2016-222a-Pressestatement-EB-He%C3%9Fe-Errichtung-der-Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe.pdf (insgesamt 2 Seiten)

Siehe die umfangreiche BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES »Stiftungswebseite« @ http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2016/stiftung-anerkennung-und-hilfe-nimmt-arbeit-auf.html

Siehe das BUNDESLAND NORDRHEIN-WESTFALEN @ https://www.land.nrw/de/tags/stiftung-anerkennung-und-hilfe

Siehe jegliche diesbezüglichen individuellen offiziellen Bundesländer-Webseiten.

Siehe jegliche diesbezüglichen individuellen offiziellen Anlauf- und Beratungstelle Webseiten.

Siehe jegliche diesbezüglichen individuellen Wohlfahrtsverband-Webseiten.

Siehe jegliche diesbezüglichen individuellen kirchlichen Webseiten, seien sie evanglisch oder katholisch.


Informiert Euch und laßt Euch nicht täuschen und über den Tisch ziehen !!

Unbedingt alle diesbezüglichen Beiträge in diesem Thread nicht nur einfach mal schnell überfliegen, sondern genau und eingehend studieren: http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=177
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Ganz spezifisch – noch einmal – mit Bezug auf meinen vorhergehenden Beitrag zu diesem Thema vom Mittwoch 26. April 2017, um 13:32 Uhr, hier in diesem Thread ^^^ :

Subject: WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Boardnutzerin »xyz« sagte am Donnerstag, 27. April 2017, um 06:08 Uhr, im HEIMKINDER-FORUM.DE, im Thread »STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE - Infos für all diejenigen Betroffenen, die damals als Kinder oder Jugendliche in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien untergebracht waren.« @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18984-STIFTUNG-ANERKENNUNG-UND-HILFE-Infos-für-all-diejenigen-Betroffenen-die-damals-a/?postID=548424#post548424 und sie hat absolut Recht damit :

Zitat.
Die Anlauf- und Beratungsstellen haben das Antragsformular und den Fragebogen nicht entwickelt; umsetzen müssen sie ihn. Wobei die Mitarbeiter sicherlich nicht gefragt werden, ob ihnen der Inhalt des Formulars paßt oder nicht (leider ist das so).

Änderungen werden (so war's auch beim Fonds Heimerziehung) im LENKUNGSAUSSCHUSS beschlossen.

Dahin gehört der berechtigte Protest gegen die Verzichtserklärung und gegen den Fragebogen, in dem die Betroffenen angeben sollen (kein MUSS), welchen Misshandlungen sie ausgesetzt waren.

Und wenn der Protest laut genug ist, passiert auch was. Das hat uns der Fonds 1 gezeigt.

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Martin Mitchell

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Uwe Schummer, MdB (CDU) – geb. 14. November 1957, in ADELAIDE, Süd Australien – hat am Mittwoch, 26. April 2017, sofort die Initiative ergriffen and dann wie folgt mitgeteilt :

Mein oben aufgeführtes von Australien kommendes Nachfrage-Schreiben vom Samstag, 22. April 2017, um 05:27 Uhr, bezüglich der ,,Verzichtserklärung" hatte meine langjährige Bekannte, Frau Antonie Brinkmann, in Bremen, sofort an Uwe Schummer, MdB (CDU) weitergeleitet und daraufhin dann folgende Antwort von ihm erhalten :

Zitat.
Datum: 23. April 2017 um 09:09:14 MESZ

Sehr geehrte Frau Brinkmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.4.2017. ‎Die Stiftung arbeitet seit dem 1.1.2017. Die Geschäftsstelle wurde bei der Knappschaft Bahn See in Bochum eingerichtet [ Zur Information siehe http://gabriele-loesekrug-moeller.de/content/500979.php - diesbez. hinzugefügt von MM ]. Seitdem haben 139 Menschen Hilfeleistungen abgerufen, über eine Million Euro wurden bereits ausgeschüttet. Die Anträge werden sehr zügig bearbeitet und entschieden. Nach dem langen Ringen um den Hilfefonds gelingt es offenbar, dass die Hilfen schnell bei den Betroffenen ankommen.

Für Ihren Hinweis auf die Verzichtserklärung danke ich Ihnen. Diese Praxis war mir bisher nicht bekannt. Daher habe ich das zuständige Arbeitsministerium eingeschaltet. ‎Hier besteht aus meiner Sicht dringender Handlungsbedarf.

Es grüßt herzlich

Uwe Schummer MdB

Beauftragter für Menschen mit Behinderungen
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030-227-73794
Telefax: 030-227-76992
http://www.uwe-schummer.de
webmailer[a]uwe-schummer.de

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Und hier jetzt auch noch etwas zu meiner langjährigen Bekannten, Antonie Brinkmann, in Bremen, die mein Nachfrage-Schreiben an Uwe Schummer, MdB (CDU) weitergeleitet hat: http://www.weser-kurier.de/bremen_artikel,-Lebenszeit-gegen-Lebenszeit-_arid,1079397.html. Und siehe auch: http://www.medienfrauen-bremen.de/brinkmann.html

Darüber wer der in Australien geborene deutsche CDU-Bundespolutuker Uwe Schummer ist, kann sich jeder hier informieren: DEUTSCH: https://de.wikipedia.org/wiki/Uwe_Schummer | ENGLISCH: https://en.wikipedia.org/wiki/Uwe_Schummer : Er scheint bei den Bürgern wirklich ein sehr beliebter CDU-Bundespolitiker zu sein !!
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Martin Mitchell

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ZU IHRER INFORMATION

Ich sehe es, wie in den Verfahrensregelungen der »Stiftung« vorgesehen, als (zulässige!) ,,sonstige Vertrauensperson", als meine Pflicht an Antragstellerinnen und Antragsteller in Bezug auf einen Antrag auf und Annahme von ,,Hilfe" von der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« vor der ihnen vorgelegten ,,Einwilligungserklärung" / ,,Verzichtserklärung", zu warnen:


WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Ja, so ist es !!

Wer diese ,,Verzichtserklärung", bezogen auf den OSTEN, unterschreibt, kann später auch keinen StRehaG-Antrag (,,Strafrechtlichen Rehabilitierungsantrag") stellen !! --- und auch auf keinste andere Weise in Zusammenhang mit seiner ,,Unterbringung" im OSTEN Klage gegen irgendjemand erheben !!

Wer diese ,,Verzichtserklärung", bezogen auf den WESTEN, unterschreibt, kann später auch keinen Antrag gemäß dem OEG (,,Opferentschädigungsgesetz") stellen !! --- und auch auf keinste andere Weise in Zusammenhang mit seiner ,,Unterbringung" im WESTEN Klage gegen irgendjemand erheben !!

Und jeder, weder aus dem OSTEN noch aus dem WESTEN, kann für diese oder jene Zwecke zukünftig ,,Prozesskostenhilfe beanspruchen" oder selbstgezahlte ,,Gerichtskosten und Anwaltskosten zurückerstattet bekommen" !!

Wenn die ,,Verzichtserklärung" erst einmal unterschrieben ist, wird es zu spät sein !! --- ob selbst unterschrieben oder vom Betreuer unterschrieben spielt keine Rolle !!

Alle damaligen Opfer von Medikamentenversuchen und Medikamentenverabreichungen in OST und WEST, die diese ,,Verzichtserklärung" unterschreiben, mit eingeschlossen !!


Unbedingt alle diesbezüglichen Beiträge in diesem Thread nicht nur einfach mal schnell überfliegen, sondern genau und eingehend studieren: http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=177

Und ALL DIES natürlich auch so weit wie möglich an alle anderen weitersagen und weitergeben !!

gez. Martin MITCHELL
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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Ich habe auch, zusätzlich, diesbezüglich KONTAKT ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR mit der Bundesregierung selbst aufgenommen @ https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Kontakt/kontaktform_node.html

Zitat.
am Donnerstag, 27. April 2017, um 08:08 Uhr

BETREFF: »Stiftung "Annerkennung und Hilfe"« ,,Erfassungsbogen" / ,,Verzichtserklärung" / ,,Einwilligungserklärung"

Subject: Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.

Meine Damen und Herren Entscheidungsträger,

meine Kontaktaufnahme mit Ihnen bezieht sich auf folgende wichtige Fragen bezüglich den Anträgen auf ,,Hilfe", die seit dem 1. Januar 2017 in Zusammenhang mit der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« gestellt werden können:

1.) Warum werden Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem ,,Erfassungsbogen" genötigt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben?

2.) Warum wird ihnen das einfach so untergeschoben und sie bemerken und verstehen es möglicherweise gar nicht mal?

3.) Wird dieses Klientel, und in Fällen von hinzugezogenen Betreuern und Vormündern, die keine Anwälte sind, überhaupt verstehen auf was sie da mit ihrer Unterschrift verzichten?

4.) Versteht das Beratungspersonal, unter denen, es ist anzunehmen, sich ebenso keine Anwälte befinden, zu was die Antragstellerinnen und Antragsteller damit von ihnen genötigt werden zu verzichten?

5.) Wie viele solcher ,,Verzichtserklärungen" / ,,Einwilligungserklärungen" sind bisher, von welchen Anlauf- und Beratungsstellen in Bezug auf die »Stiftung "Annerkennung und Hilfe"«, in welchen Bundesländern, schon unterschrieben, eingetrieben worden?

6.) Ist es von den Errichtern der »Stiftung "Annerkennung und Hilfe"« geplant diese Verfahrensweise auch zukünftig beizubehalten und fortzusetzen?

Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung mit aufklärenden Antworten zu diesen wichtigen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin MITCHELL

/
Eine Empfangsbestätigung bezüglich diesem meinem Nachfrage-Schreiben, an die Bundesregierung selbst, habe ich bisher nicht erhalten, und all diese meine Fragen wurden natürlich ebensowenig und in keinster Weise von den Entscheidungsträgern beantwortet.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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ZUR WEITEREN INFORMATION FÜR ALL DIEJENIGEN, DIE ES NOCH NICHT GESEHEN HABEN

an alle, die es interessiert

um es noch einmal genau zu belegen:


Hier ist eine solche ,,Verzichtserklärung", die am ,,24.3.2017" in einer Anlauf- und Beratungsstelle der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« von einem Antragsteller unterschrieben wurde:

,,Verzichtserklärung" - "Einwilligungserklärung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe", so nennt sich das Ding --- zu sehen @ https://web.facebook.com/VEHeV/photos/pb.200787480021748.-2207520000.1493081698./1007951745971980/?type=3&theater

Siehe die IMAGE der offiziellen ,,Einwilligungserklärung" und dazugehörigen kritischen Kommentare im Original, zu betrachen in Schriftgröße 75% (ein klein wenig warten bis es vernünftig geladen hat --- das Original der ,,Einwilligungserklärung" und die kritischen Kommentare dazu, nebeneinander)

Die diesbezüglichen kritischen Kommentare auf der oben angegebenen Facebookseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. lauten:


Zitat.
WICHTIG !
Kaum ist die Stiftung Hilfe und Anerkennung angelaufen, schon möchte man auf den Tisch hauen. – Die Herschafften kapieren es nicht !
Es ist nicht zu fassen, dass die verantwortlichen Nachfolgetäterorganisationen im Schulterschluss mit Kirchen und Trägern schon wieder mit einer unverschämten "Verzichtserklärung" kommen. – NICHT MIT UNS !!Niemand hat das Recht, den überlebenden Opfern zu oktroyieren, wie sie mit ihrem erfahrenen Leid umzugehen haben !Klagen sollen und müssen möglich sein, da es hier um eklatante Menschenrechtsverletzungen geht, die gerichtsrelevant sind und bleiben !Wir vom VEH werden solch eine Verzichtserklärung nicht dulden und vehement gegen sie vorgehen !Helft bitte mit, in dem ihr uns unterstützt ! Danke !LG Dirk F. (Freitag, 14. April 2017, um 20:00 Uhr)

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Zitat.
Heidi Dettinger: Das ist eine unglaubliche Sauerei ! Und dass sie es jetzt wieder tun, gerade bei den Menschen, die am längsten warten mussten und zumindest teilweise am wehrlosesten sind, zeigt nur, mit was für einem verkommenen Pack wir es zu tun haben ! (Montag, 17. April 2017, um 03:59 Uhr)
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Und Boardnutzer »Ralf B.«, im HEIMKINDER-FORUM.DE, im Thread »Stiftung Anerkennung und Hilfe« / »WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe« @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/19013-Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/?postID=548627#post548627 , hat am Freitag, 28. April 2017, um 17:33 Uhr, folgenden Schriftsatz formuliert:

Ob dies einen formellen seinerseitigen diesbezüglichen Antrag an den ,,Lenkungsausschuss" darstellt, weiß ich nicht.

Zitat.
Der "Lenkungsausschuss" möge nicht nur beschließen, die Verzichtserklärung zu canceln, sondern auch dass die bisherigen Unterzeichner in den alten Stand versetzt werden.

Sprich: Unterschriebene Verzichtserklärung für ungültig erklären.


Alles was bisher unterschrieben wurde hat seine Gültigkeit, selbst wenn der Lenkungsausschuss beschließt die Verzichtserklärung zu kippen.
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Martin Mitchell

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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Eine Verzichtserklärung, wie und wo auch immer abgegeben, zukünftig auf jegliches Rechtsmittel das möglicherweise noch zur Verfügung stünde zu verzichten, hat überall effekt, und bleibt auch in jeglicher Hinsicht für immer effektiv !!

Wenn man sich handschriftlich oder auf Papier gedruckt (oder auch in digitalisierter Weise abgegeben) – wie und wo auch immer abgegeben – verpflichtet zukünftig keine gerichtlichen Maßnahmen mehr zu ergreifen, geht hernach und demnach auch kein (DDR) ,,Rehabilitierungsverfahren" oder (BRD) ,,Opferentschädigungsverfahren" mehr; d.h. Einleitung (auch) eines solchen Verfahrens nicht (mehr) erlaubt !! – Wer das nicht versteht tut mir wirklich Leid.

VERSTEHT IHR DAS, ODER VERSTEHT IHR ES NICHT ??, DASS WENN EIN VERZICHT UNTERSCHRIEBEN WIRD, DER DA LAUTET : "I agree to forego all my remaining legal rights." = ,,Ich erkläre mich hiermit völlig damit einverstanden (in Bezug auf meine damalige Unterbringung und alle Schäden und negativen Auswirkungen, die darauf zurückzuführen sind) alle mir möglicherweise noch zustehenden Rechte und juristischen Möglichkeiten aufzugeben und abzugeben und keine diesbezüglichen in diesem Zusammnhang stehenden weiteren Ansprüche mehr gegen irgendjemand zu erheben oder geltend zu machen."

Glaubt mir bitte, so sieht es aus.

Erweiterungen der Erklärungen des Ganzen sind nicht nur hier in diesem Thread (wo Sie sich gerade befinden), aber, u.a., auch an den folgenden Stellen im Netz zu finden:

http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/19013-Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/?postID=548621#post548621

http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/19013-Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/?postID=548627#post548627

http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/19013-Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/?postID=548641#post548641

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Martin Mitchell

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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Im »Fonds ,,Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" Bericht über die Erfüllung des Fondszwecks 2012«

@
https://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.fonds-heimerziehung/content.de/bilder/130604_Jahresbericht_Fonds_Heimerziehung_West2012.pdf

heißt es auf Seite 30


Zitat.
Überarbeitung des Textes der sogenannten Verzichtserklärung: Der Lenkungsausschuss hat sich eingehend mit der von der Ombudsperson [Prof. Dr. P. Schruth, Januar 2012] und den Anlauf- und BeratungsStellen vorgebrachten Kritik zur ursprünglich formulierten Verzichtserklärung beschäftigt. Der in der dreiseitigen Vereinbarung formulierte Verweis wurde grundsätzlich überarbeitet und als ,,abschließende Erklärung" wie folgt neu gefasst: ,,Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistungen können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder gar aus der Gewährung der freiwilligen Leistungen entstehen." Die überarbeitete Fassung fand eine breite Zustimmung bei den Betroffenen, die ihre Einwände gegenüber der Verzichtserklärung damit ausgeräumt sahen.
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A.) Die damalige Verzichtserklärung lautete anfänglich wie folgt:

Zitat.
Leistungen aus dem Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten. Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.
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QUELLE: Seite 2 der zweiseitigen »Drucksache des LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode : Drucksache 16/597 zu Drucksache 15/5519 16. 11. 2011« @
http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/597-16.pdf oder auch @ http://www.juramagazin.de/104997.html (weiter unten in dieser Jura-Magazin-Textwiedergabe) und, am wichtigsten, auch @ https://heimerziehung.wordpress.com/anlauf-und-beratungsstelle/


● Die damalige Verzichtserklärung wurde dann aber wegen der vielseitigen Einwände und Proteste gestrichen.

B.) Die jetzige Verzichtserklärung lautet wie folgt:

Zitat.
Einwilligungserklärung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe

[ ......... ]

Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mit dem Erhalt der Leistungen auf andere Forderungen aufgrund der Unterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, verzichte. Dieser Verzicht soll auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung umfassen. [ ... ]

[ ......... ]

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QUELLE: https://web.facebook.com/VEHeV/photos/pb.200787480021748.-2207520000.1493081698./1007951745971980/?type=3&theater (dort am besten zu betrachten in Schriftgröße 75%)

● Es gibt keinen Grund warum die jetzige Verzichtserklärung nicht ebenso gestrichen werden kann und gestrichen werden sollte.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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ANFANG DES ZITATS DER ANFANGSZEILEN MEINER KOMMUNIKATION MIT BERLIN UND AUCH MIT VIELEN ANDEREN LEUTEN IN GANZ DEUTSCHLAND.

Zitat.
WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

»Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« - Pflicht Betroffene vor dem Unterschreiben einer ,,Verzichtserklärung" zu warnen.

Ich habe auch, zusätzlich, diesbezüglich KONTAKT ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR mit der Bundesregierung selbst aufgenommen @ https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Kontakt/kontaktform_node.html

Zitat.
am Donnerstag, 27. April 2017, um 08:08 Uhr

BETREFF: »Stiftung "Annerkennung und Hilfe"« ,,Erfassungsbogen" / ,,Verzichtserklärung" / ,,Einwilligungserklärung"

Subject: Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.

[ ......... ]
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ENDE DES ZITATS DER ANFANGSZEILEN MEINER KOMMUNIKATION MIT BERLIN UND AUCH MIT VIELEN ANDEREN LEUTEN IN GANZ DEUTSCHLAND.

Die Evangelische Kirche hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar vom Samstag, 29. April 2017, um 07:57 Uhr, kurz darauf veröffentlicht ! --- freigeschaltet ! – hier @ https://www.evangelisch.de/inhalte/135595/17-06-2016/finanzielle-hilfen-fuer-psychiatrie-opfer-brd-und-ddr-beschlossen ( dort ganz nach unten scrollen ) ( freigeschaltet am Samstag, 29. April 2017 ).

Die Katholische Kirche hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar vom Sonntag, 30. April 2017, um 1:50 Uhr kurz darauf veröffentlicht ! --- freigeschaltet ! – hier @ https://www.kathstern.de/2016/12/02/unterzeichnung-der-verwaltungsvereinbarung-zur-stiftung-anerkennung-und-hilfe/#comment-248 ( dort ganz nach unten scrollen ) ( freigeschaltet am Sonntag, 30. April 2017 ).

Die Internetplattform Religion-Weltanschauung-Rrecht.net @ https://religion-weltanschauung-recht.net/2017/04/02/bayern-stiftung-anerkennung-und-hilfe-unterstuetzung-und-hilfe-fuer-erfahrenes-leid-und-unrecht-in-einrichtungen-der-behindertenhilfe-oder-psychiatrie/#comment-51767 hat meinen diesbezüglichen Kommentar bisher nicht veröffentlicht ! Die Webseite informiert, bezüglich dem von mir dort abgegebenen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar vom Samstag, 29. April 2017, um 12:47 Uhr, ,,Dein Kommentar muss noch freigeschaltet werden.".

Die Internetplattform »Das Geleichstellungswissen - Chancengleichheit - Rechtsfragen - Vereinbarkeit von Familie und Beruf« hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar vom Sonntag, 30. April 2017, um 04:38 Uhr, bisher nicht veröffentlicht ! --- nicht freigeschaltet ! – hier @ http://www.dasgleichstellungswissen.de/stiftung-anerkennung-und-hilfe-nimmt-ihre-arbeit-auf.html?src=3

Manfred Grund, MdB (CDU) hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar Samstag, 29. April 2017, bisher nicht veröffentlicht ! --- nicht freigeschaltet ! – hier @ http://www.manfred-grund.de/inhalte/2/aktuelles/158285/info-telefon-und-unterstuetzung-fuer-opfer-freigeschaltet/index.html

Die Internetplattform »Geschlossene Unterbringung.de« @ http://www.geschlossene-unterbringung.de/2017/01/pm-stiftung-anerkennung-und-hilfe/#comment-5316 hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar bisher nicht veröffentlicht ! Die Webseite informiert, bezüglich dem von mir dort abgegebenen diesbezüglichen Kommentar vom Mittwoch, 26. April 2017, um 01:30 Uhr, weitergehend ,,Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.".

Die Internetplattform »Geschlossene Unterbringung.de« @ http://www.geschlossene-unterbringung.de/2017/01/pm-stiftung-anerkennung-und-hilfe/#comment-5316 hat meinen weiteren diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar bisher nicht veröffentlicht ! Die Webseite informiert, bezüglich dem von mir dort abgegebenen diesbezüglichen Kommentar vom Samstag, 29. April 2017, um 11:42 Uhr, weitergehend ,,Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.".

Die PIRATENFRAKTION im schleswigholsteinischen Landtag hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar seither veröffentlicht ! --- freigeschaltet ! – hier @ http://www.piratenfraktion-sh.de/2017/02/07/umgang-mit-heimkindern-schaebiger-geht-es-nicht/#comment-1805 ( freigeschaltet am Dienstag, 2. Mai 2017 ). 

Die Webseite von rbb-online RADIO BERLIN BRANDENBURG ONLINE hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar vom Freitag, 28. April 2017, bisher nicht veröffentlicht ! --- nicht freigeschaltet ! – hier @ http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/12/neue-stiftung-hilfe-opfer-von-jugendpsychiatrie.html
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Martin Mitchell

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Bemerkenwert ist:

Die Berater und Beraterinnen und sonstige Ratgeber und Helfershelfer in den überall eingerichteten ,,Anlauf- und Beratungsstellen" überschlagen sich geradezu Betroffene (d.h. damals in ihrer Kindheit und/ oder Jugend Behinderte und Psychiatrisierte in den vielen damals dazu zur Verfügung stehenden Einrichtungen, die gefüllt werden mußten und belegt bleiben mußten) jetzt so schnell wie möglich in ihre ,,Anlauf- und Beratungstellen" zu locken – sie die ,,Verzichtserklärung" / ,,Einwilligungserklärung" unterschreiben zu lassen – und sie mit ein paar Euronen (maximal von 9.000 Euronen bis zu 14.000 Euronen ! ) abzufertigen und ihnen dann auch so schnell wie möglich die festgelegte Summe auszuzahlen !!
Wie mir zu Ohren gekommen ist, erledigt die ,,Geschäftsstelle" die Auszahlungen ganz zügig – und auch das spricht sich natürlich herum und fördert das Anlocken enorm.

Das war mit dem Fonds Heimerziehung-WEST nicht der Fall. – Jede Verzögerung (über Jahre hinweg ! ) war den Fondserrichtern genehm und ist ihnen auch weiterhin genehm !!

Das war mit dem Fonds Heimerziehung-OST nicht der Fall. – Jede Verzögerung (über Jahre hinweg ! ) war den Fondserrichtern genehm und ist ihnen auch weiterhin genehm !!

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Martin Mitchell

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ANFANG DES ZITATS DER ANFANGSZEILEN MEINER KOMMUNIKATION MIT BERLIN UND AUCH MIT VIELEN ANDEREN LEUTEN IN GANZ DEUTSCHLAND.

Zitat.
WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

»Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« - Pflicht Betroffene vor dem Unterschreiben einer ,,Verzichtserklärung" zu warnen.

Ich habe auch, zusätzlich, diesbezüglich KONTAKT ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR mit der Bundesregierung selbst aufgenommen @ https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Kontakt/kontaktform_node.html

Zitat.
am Donnerstag, 27. April 2017, um 08:08 Uhr

BETREFF: »Stiftung "Annerkennung und Hilfe"« ,,Erfassungsbogen" / ,,Verzichtserklärung" / ,,Einwilligungserklärung"

Subject: Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.

[ ......... ]
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ENDE DES ZITATS DER ANFANGSZEILEN MEINER KOMMUNIKATION MIT BERLIN UND AUCH MIT VIELEN ANDEREN LEUTEN IN GANZ DEUTSCHLAND.

Zitat.
[ Datum: Mittwoch, 3. Mai 2017 ]

Sehr geehrter Herr Mitchell,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.5.2017. Ihre Hinweise zur Verzichtserklärung sind interessant, dafür danke ich Ihnen. Bereits vergangene Woche bin Ich darauf aufmerksam gemacht worden und habe das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales um eine Stellungnahme gebeten. Wichtig ist, dass die Hilfen schnell, transparent und unkompliziert erfolgen. Von einer allgemeinen Verzichtserklärung war im Vorfeld nie die Rede, insofern werde ich auf eine schnelle Aufklärung drängen.

Es grüßt herzlich

Uwe Schummer MdB

Beauftragter für Menschen mit Behinderungen
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030-227-73794
Telefax: 030-227-76992
http://www.uwe-schummer.de

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Niemand anders hat bisher geantwortet oder mir auch nur eine Empfangsbestätigung zukommen lassen.
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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen ,,Stiftung"):

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Wenn ich zuvor (am Montag, 1. Mai 2017) in allen von mir gewöhnlich bedienten Diskussionsforen schrieb, dass die ,,Katholische Kirche" meinen Beitrag bezüglich der ,,Verzichtserklärung" sofort veröffentlicht hätte – d.h. sofort ,,freigeschaltet" hat – so ist das nicht ganz richtig. Es waren schon mal garnicht die Oberen der Katholischen Kirche in Deutschland, die als Errichter der Stiftung fungieren, die das freigeschaltet haben !!

Die katholische Internetplattform http://kathstern.de/ wo ich meinen diesbezüglichen Beitrag, und seither auch zwei weitere diesbezügliche Beiträge, veröffentlicht habe, sagt @ https://www.kathstern.de/profil/ über sich selbst:

Zitat.
Profil

KathStern eine Marke, ein Leistungsversprechen

KathStern ist ein Online-Nachrichtenportal der Cathwalk-Mediengruppe [ http://www.cathwalkmediengruppe.de/ ], welches eine qualitativ hochstehende, unabhängige Publizistik bietet und für eine katholische Weltanschauung einritt.

Wir sehen unseren Auftrag darin, ein meinungsbildendes Referenzmedium für die katholische Welt zu werden. Frei von Sonderinteressen und eigenständig in der Meinungsbildung bieten wir unseren Lesern eigenrecherchierte Berichte, sachkundige Analysen sowie intelligente Kommentare an.

KathStern positionierte sich bewusst ausserhalb des medialen Mainstreams und stellt eine Bühne für unterschiedliche Autoren und Meinungen, eine Plattform des freien, mitunter nonkonformistischen Denkens dar.

KathStern – Wir bringen Tiefe auf die Oberfläche; für den geschärften Blick auf das Wesentliche.

Redaktion
• Matthias Jean-Marie Schäppi
• Johannes Schlund
• Marco F. Gallina

Kontakt: redaktion@kathstern.de

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Die drei von mir erwähnten Beiträge, die ich bei Kathstern getätigt habe, sind an folgenden drei Stellen zu finden:

1.) https://www.kathstern.de/2016/12/02/unterzeichnung-der-verwaltungsvereinbarung-zur-stiftung-anerkennung-und-hilfe/#comment-248 (vom So. 30.04.2017, um 01:50 Uhr) (Dies ging auch ungefähr um die gleiche Zeit, individuell, an alle Mitglieder des ,,Lenkungsausschusses" und an die ,,Geschäftsstelle der Stiftung" und an die ,,Bundesregierung".)

2.) https://www.kathstern.de/2016/12/02/unterzeichnung-der-verwaltungsvereinbarung-zur-stiftung-anerkennung-und-hilfe/#comment-249 (vom Mi. 03.05.2017, um 7:58 Uhr)

3.) https://www.kathstern.de/2016/12/02/unterzeichnung-der-verwaltungsvereinbarung-zur-stiftung-anerkennung-und-hilfe/#comment-250 (Do. 04.05.2017, um 02:51 Uhr)

Ich bin dieser Plattform natürlich sehr dankbar, dass sie alle drei meiner drei Beiträge veröffentlicht hat.


Wenn ich zuvor (am Montag, 1. Mai 2017) in allen von mir gewöhnlich bedienten Diskussionsforen schrieb, dass die ,,Evangelische Kirche" meinen Beitrag bezüglich der ,,Verzichtserklärung" sofort veröffentlicht hätte – d.h. sofort ,,freigeschaltet" hat – so ist das nicht ganz richtig. Es waren schon mal garnicht die Oberen der Evangelischen Kirche in Deutschland, die als Errichter der Stiftung fungieren !!

Die evangelische Internetplattform http://www.evangelisch.de/ wo ich meinen diesbezüglichen Beitrag, und seither auch zwei weitere diesbezügliche Beiträge, veröffentlicht habe, sagt @ https://www.evangelisch.de/impressum?kamp=b-015 über sich selbst:

Zitat.
www.evangelisch.de ist ein Produkt des

Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP) gGmbH
Emil-von-Behring-Straße 3
60439 Frankfurt am Main
(Sitz der Gesellschaft: Frankfurt a. M., HRB 49081 USt-ID-Nr. DE 114 235 916)
Geschäftsführer: Direktor Jörg Bollmann, Prokurist: Bert G. Wegener
Aufsichtsratsvorsitzender: Kirchenpräsident Dr. Dr. hc Volker Jung
http://www.gep.de


Das GEP ist das multimediale Kompetenzzentrum für die Evangelische Kirche in Deutschland, ihre Gliedkirchen, Werke, Einrichtungen sowie für die evangelischen Freikirchen und alle interessierten Unternehmen und Organisationen.

Herausgeber: Jörg Bollmann, Arnd Brummer
Verlagsleiter: Bert Wegener

Chefredakteurin: Ursula Ott
Portalleiter, Chef vom Dienst Digitale Projekte: Hanno Terbuyken (verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV)
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Kontakt: Tel. 0 69/58 098 -189, Fax -418, E-Mail: info[at]evangelisch.de

Redaktion evangelisch.de:
Hanno Terbuyken (Leitung)
Markus Bechtold
Lena Ohm
Claudius Grigat
Lilith Becker
Pastor Frank Muchlinsky
Stefanie Spitzer (Distribution und Social Media)
Anika Kempf (Bildredaktion)
Sarika Feriduni (Bildredaktion)
Rahel Kleinwächter (Assistenz)

Nachrichtendienste: dpa, epd

Design: United Power Fields, Hanau [ Siehe @ http://www.upf.de/ ]
Content Management System (drupal), Programmierung und Umsetzung: earlybirds Hamburg [ Siehe @ http://www.earlybirds-hamburg.de/
Hosting: i-public [ http://www.i-public.de/ ]

Vermarktung: m-public Medien Services GmbH [ http://mpublic.de/ ]

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Zwei der drei von mir erwähnten Beiträge, die ich bei www.evangelisch.de getätigt habe, sind an folgenden drei Stellen zu finden:

1.) https://www.evangelisch.de/inhalte/135595/17-06-2016/finanzielle-hilfen-fuer-psychiatrie-opfer-brd-und-ddr-beschlossen (Sa. 29.04.2017, um 07:57 Uhr) (Bitte dort ganz nach unten scrollen.)

2.) https://www.evangelisch.de/inhalte/135595/17-06-2016/finanzielle-hilfen-fuer-psychiatrie-opfer-brd-und-ddr-beschlossen (Mi. 03.05.2017, um 07:53 Uhr) (Bitte dort ganz nach unten scrollen.)

3.) https://www.evangelisch.de/inhalte/135595/17-06-2016/finanzielle-hilfen-fuer-psychiatrie-opfer-brd-und-ddr-beschlossen (Do. 04.05.2017, um 02:55 Uhr) (Auch wenn man dort ganz nach unten scrolled wird man den Beitrag nicht finden. --- Dieser Beitrag wurde von www.evangelisch.de nicht freigeschaltet.)


Ich bin dieser Plattform natürlich sehr dankbar, dass sie zumindest die ersten zwei meiner drei Beiträge veröffentlicht hat.

Hat sich schon irgend jemand anders der Betroffenen irgendwo öffentlich oder privat – schriftlich – gegen diese ,,Verzichtserklärung" ausgesprochen und einen Protest verfasst und irgendwo an zutreffender Stelle eingereicht, bzw. abgegeben ?? --- Denn wenn niemand in Deutschland aktiv etwas dagegen tut wird sicht auch nichts ändern !!

In der Zwischenzeit wird diese ,,Verzichtserklärung" weiterhin unbewußt von vielen Leuten unterschrieben !!

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Martin Mitchell

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Wenn ein Betreiber eines Internetauftritts Leserkommentare erlaubt, aber dann auf seiner Internetplattform abgegebene Leserkommentare nicht freischaltet, kann man wohl mit Sicherheit schlußfolgern, dass der Betreiber den Leserkommentar nicht mag und auch nicht möchte, dass andere erfahren was in dem Leserkommentar enthalten ist und darin ausgesagt wird. Der Betreiber möchte nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt welche Information mit dem Leserkommentar übermittelt wird. Die Öffentlichkeit soll, in der Einschätzung des Betreibers solch einer Internetplattform, so weit wie möglich, bezüglich dem angesprochenen Thema, unwissend bleiben. Das ist mit dem seinerseitigen NICHT FREISCHALTEN bezweckt.

Eine

Zitat.
WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen ,,Stiftung"):
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ist nicht erwünscht !!

unter anderen, auch nicht erwünscht auf den folgenden Webseiten:

Leserkommentar von Martin MITCHELL, vom Montag, 1. Mai 2017, um 12:39 Uhr, zur ,,Verzichtserklärung", NICHT FREIGESCHALTET @ http://www.xn--regina-jck-x5a.de/2017/03/beratungsstelle-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe-nimmt-arbeit-zum-1-april-auf/#comment-5248

Leserkommentar von Martin MITCHELL, vom Samstag, 29. April 2017, um 12:47 Uhr, zur ,,Verzichtserklärung", NICHT FREIGESCHALTET @ https://religion-weltanschauung-recht.net/2017/04/02/bayern-stiftung-anerkennung-und-hilfe-unterstuetzung-und-hilfe-fuer-erfahrenes-leid-und-unrecht-in-einrichtungen-der-behindertenhilfe-oder-psychiatrie/#comment-51767

Leserkommentar von Martin MITCHELL, vom Montag, 1. Mai 2017, um 12:51 Uhr, zur ,,Verzichtserklärung", NICHT FREIGESCHALTET @ http://www.saarnews.com/index.php/2017/04/27/stiftung-anerkennung-und-hilfe-unterstuetzt-vergangenheitsbewaeltigung/#comment-771

Leserkommentar von Martin MITCHELL, vom Dienstag, 2. Mai 2017, um 01:58 Uhr, zur ,,Verzichtserklärung", NICHT FREIGESCHALTET @ http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Heim-Opfer-sollen-entschaedigt-werden,stiftung362.html

Hat sich schon irgend jemand anders der Betroffenen irgendwo öffentlich oder privat – schriftlich – gegen diese ,,Verzichtserklärung" ausgesprochen und einen Protest verfasst und irgendwo an zutreffender Stelle eingereicht, bzw. abgegeben ?? --- Denn wenn niemand in Deutschland aktiv etwas dagegen tut wird sicht auch nichts ändern !!

In der Zwischenzeit wird diese ,,Verzichtserklärung" weiterhin unbewußt von vielen Leuten unterschrieben !!

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Hunderte, wenn nicht Tausende werden diese ,,Verzichtserklärung" schon unterschrieben haben !!

Behinderte: Frauen und Männer und / oder ihre Betreuerinnen und Betreuer – jeder der bisher »einen Antrag auf Hilfe bei einer Anlauf- und Berautungstelle« der »Stiftung« (oder bei einem Hausbesuch oder Anstaltsbesuch seitens Angestellten von dort) gestellt hat, wird die ,,Verzichtserklärung" unterschrieben haben, denn sie wird jedem zur Unterschrift vorgelegt; DARAN HABE ICH ÜBERHAUPT KEINEN ZWEIFEL !!

Und weder die Antragstellerinnen und Antragsteller, noch ihre Betreuerinnen und Betreuer, lesen hier in diesem Diskussionsforum oder in irgend einem anderen Diskussionsforum !!

Sie wissen garnicht was sie unterschrieben haben oder was bisher darüber im Internet geschrieben steht !!

Wer von den diesbezüglich Verantworlichen was weiß oder zu welchem Zeitpunkt was wußte, ist schwer zu sagen, denn sie äußern sich nicht dazu und auf keinste Weise !!

Und die Medien im ganzen Lande, die sehr wohl ebenso davon wissen, stellen den Verantwortlichen keine diesbezüglichen Fragen --- sie schweigen wie gewöhnlich auch einfach dazu !!

Es besteht volle Meinungsfreiheit und Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland und Du darfst sagen und schreiben was Dir beliebt, aber niemand hört Dich oder liest was Du schreibst, oder stört sich daran was Du geschrieben hast --- es wird einfach totgeschwiegen !!

Das sind die Zustände im heutigen Deutschland !!

Und das werde ich jetzt, unter gleicher Threadüberschrift, auch umgehend in jedes andere Diskussionsforum, das ich bediene, stellen !!

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Martin Mitchell

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Gestern schon, aber auch noch einmal in den frühen Morgenstunden am Freitag, 12. Mai 2017, wurde ich im HEIMKINDER-FORUM.DE aufgefordert doch bitte ,,Beweise" zu liefern wer und wie viele ,,Antragstellerinnen" und ,,Antragsteller" – oder ihre ,,Betreuerinnen" und ,,Betreuer" – beim Antragstellen, diese ,,Verzichtserklärung" / ,,Einwilligungserklärung" der »Stiftung "Anerkennung und Hilfeunterschrieben haben, weil ich behauptet hätte, dass es ganz bestimmt VIELE GETAN hätten; worauf ich dann dort auch umgehend wie folgt geantwortet habe:

Zitat.
Ich hoffe man wird jetzt nicht von einem völlig unnötigen ,,Theater" zum nächsten völlig unnötigen ,,Theater" übergehen wollen.

ICH GLAUBE, DASS ETWAS SO IST WIE ICH GLAUBE DASS ES IST. – Darf ich das nicht ??

DARAN HABE ICH ÜBERHAUPT KEINEN ZWEIFEL !! – Darf ich das nicht ??

Wieso soll ich jetzt "BEWEISEN", dass viele, viele, viele die ,,Verzichtserklärung" / ,,Einwilligungserklärung" der »Stiftung "Anerkennung und Hilfeunterschrieben haben ??

Welchen Zweck soll das erfüllen ?? – Wem soll es dienlich sein ??

Jeder kann und darf versuchen mich davon zu überzeugen, dass ich falsch liege, was die ,,Verzichtserklärung" / ,,Einwilligungserklärung" der »Stiftung "Anerkennung und Hilfebetrifft; und wenn dem wirklich so ist, werde ich das auch akzeptieren.

Andererseits, wäre es nicht wichtiger sich allerseits dafür einzusetzen, dass die ,,Verzichtserklärung" / ,,Einwilligungserklärung" der »Stiftung "Anerkennung und Hilfesobald wie irgend möglich EIN UND FÜR ALLE MALE ABGESCHAFFT WIRD, damit niemand mehr genötigt werden kann sie zu unterschreiben und damit sie niemand mehr unterschreiben kann ??

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Martin Mitchell

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Dies sind zwar keine ,,STICHFESTEN BEWEISE" / ,,GESICHERTEN KENNTNISSE", wie von einem Schleswig-Holsteiner ( einem Ehemaligen Heimkind : »Ralf B.« ) und einer Rheinländerin ( einem Ehemaligen Heimkind : »xyz1« ) von mir ( einem Ehemaligen Heimkind, seit 1964 ansässig in Australien : »martini« ) am Donnerstag, 11. Mai 2017 und am Freitag, 12. Mai 2017, im HEIMKINDER-FORUM.DE gefordert wurden; aber man kann, meines Erachtens, getrost und mit Sicherheit davon ausgehen, dass DIESE INFORMATION KORREKT IST:

Die ,,Geschäftsstelle" der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe", die die Schlüsssigkeit der jeweiligen Anträge feststellt, und die ebenso die genehmigten Auszahlungen tätigt, befindet sich nicht in Berlin, sondern in Bochum.
Der generelle Wahlkreis von Uwe Schummer, MdB (CDU) (,,Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag") ist auch dort irgendwo in der Nähe.
Und diese ,,Geschäftsstelle" konnte genau bestätigen, dass bis zum Freitag, 21. April 2017, hundertneununddreißig Anträge genehmigt worden waren, und, dass bis zu diesem Zeitpunk, ,,über eine Million Euro" in ,,Hilfeleistungen" ,,abgerufen" worden waren, d.h. ausgezahlt worden sind.
Es ist mit relativer Sicherheit davon auszugehen, dass, bis zu diesem Zeitpunkt, mindestens hundertneununddreißig ,,Verzichtserklärungen" / ,,Einwilligungserklärungen", von den Antragstellerinnnen und Antragstellern oder ihren Betreuerinnen und Betreuern, zur Zeit der Antragstellung, unterzeichnet worden sind.


Im übrigen habe ICH niemanden aufgefordert ,,Zahlen zu besorgen", wie mir jetzt vorgeworfen wird.

Ich schulde niemanden etwas; ich bin zwar immer bereit zu helfen, aber ich bin kein "Allgemeines Auskunftsbüro", insbesondere nicht für diejenigen die meinen ein Recht zu besitzen von mir zu fordern.
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Martin Mitchell

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TATSACHE IST, dass eine von wem auch immer offiziell gedruckte ,,Verzichtserklärung" / ,,Einwilligungserklärung", IRGENDWO IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND eine zeitlang im Antragsprozess verwendet wurde. Wie lange und von wem sie verwendet wurde, und wie viele solcher ,,Erklärungen" tatsächlich unterschrieben wurden, steht noch nicht fest.
Vielleicht hat das so genutzte Formular ja auch irgend ein Quellzeichen (links oder echts am unteren Rand) anhand dessen sich feststellen lässt wer es drucken ließ und wann es gedruckt wurde.


Ich kann jedoch jetzt ALLEN mitteilen, was mir in Antwort auf mein Schreiben vom Dienstag, 30. April 2017, gerade erst mitgeteilt wurde: Die ,,Verzichtserklärung" / ,,Einwilligungserklärung" ist vom Tisch !!Niemand verwendet sie mehr !!

[ Benachrichtigung, wie sich herausstellt, eingegangen in Australien ungefähr eine Stunde vor Mitternacht am Freitag, 12. Mai 2017. – Abgesandt von Deutschland am Spätnachmittag, Freitag, 12. Mai 2017. ]

Zitat.
Von:
SER3-Stiftung-Anerkennung-Hilfe Stiftung-Anerkennung-Hilfe@bmas.bund.de

An:
martinidegrossi[a]yahoo.com.au


Sehr geehrter Herr Mitchell,

vielen Dank für Ihre Mail vom 30. April 2017 und den damit verbundenen Hinweis auf die Verwendung einer Verzichtserklärung.

Auch wir mussten feststellen, dass ein vom Lenkungsausschuss nicht genehmigtes Formular von einer Anlauf- und Beratungsstelle verwendet wurde. Diese Praxis wurde umgehend abgestellt.

Bund, Länder und Kirchen sind sich bewusst und einig darin, dass sie die gemeinsame Verantwortung tragen, das Leid und Unrecht anzuerkennen und den Betroffenen die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung mit möglichst wenigen Hürden zukommen zu lassen.

Die Leistungen der Stiftung sind freiwillige Leistungen der Errichter, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. Sie sollen dazu dienen, den Betroffenen eine Anerkennung und finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, denen aus unterschiedlichsten Gründen andere Wege zur Entschädigung oder Kompensation ihres Leids nicht offenstehen. Angesichts des Zeitablaufs und der Beweisschwierigkeiten sind die Leistungen für die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen auch der einzig mögliche Weg, für das zugefügte Leid und das erlebte Unrecht finanzielle Hilfen zu erhalten. Damit wird die Position der Betroffenen insgesamt gestärkt.

Die Leistungen der Stiftung können das damalige Leid und Unrecht nicht ungeschehen machen, aber sie sollen dazu dienen, Rechtsfrieden herzustellen.

Dennoch ist kein Betroffener daran gehindert, andere Ansprüche oder Kompensationsmöglichkeiten zu verfolgen; er muss nicht darauf verzichten, solche Ansprüche geltend zu machen.

Die freiwilligen Leistungen der Stiftung sollen jedoch nicht zusätzlich zu Leistungen gewährt werden, auf die ein anderweitiger Anspruch besteht oder für die eine Kompensationsmöglichkeit gegeben ist. Es war der Wunsch der Errichter der Stiftung, Doppelleistungen auszuschließen.

Deshalb haben sie entschieden, sowohl im Hinblick auf finanzielle Leistungen, die von den Kirchen, Orden und konfessionellen Einrichtungen für das erlittenen Leid und Unrecht an Betroffene ausgezahlt wurden als auch im Hinblick auf freiwillige Leistungen aus anderen Fonds eine Anrechnung auf die Leistungen der Stiftung vorzusehen.

Weiterhin bestimmt die Verwaltungsvereinbarung von Bund, Ländern und Kirchen über die Errichtung der Stiftung, dass die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen nur Betroffene erhalten sollen, die keine Forderungen aufgrund der Heimunterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie Ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, geltend machen. Dies soll auch den Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung umfassen. Auszahlungen sind grundsätzlich auch möglich, wenn ein solcher Verzicht nicht erfolgt.

In allen diesen Fällen muss ein Betroffener also damit rechnen, dass dies bei den Stiftungsleistungen berücksichtigt wird.

Ich hoffe, ich konnte Sie bezüglich Ihrer Befürchtungen beruhigen und versichere Ihnen, dass uns genau wie Ihnen daran gelegen ist, im Sinne der Betroffenen zu handeln.

Dieses Schreiben wird der Geschäftsstelle der Stiftung und den Anlauf- und Beratungsstellen zur Kenntnis gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Karsties

Vorsitzende des Lenkungsausschusses Stiftung Anerkennung und Hilfe

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Trotzdem empfehle ich einem jeden von Euch auch in Zukunft genau aufzupassen was Euch zum Unterzeichnen vorgelegt wird und was Ihr unterschreibt !!

PS.: Ich habe auch schon dafür gesorgt, dass diese Bekanntgebung jetzt auch auf der Facebookseite des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V«) zu finden ist: https://de-de.facebook.com/VEHeV/posts/1037636846336803 (dort eingestellt in den frühen Morgenstunden, am Samstag, 13. Mai 2017 (MESZ)).
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Martin Mitchell

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Darauf folgt dann auch sogleich bei Facebook ein zutreffender Leserkommentar von Heidi Dettinger, der 1. Vorsitzenden des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V«), abgegeben von ihr in den frühen Morgenstunden, am Samstag, 13. Mai 2017 (MESZ), wie folgt:

Zitat.
Obwohl ich es natürlich begrüßenswert finde, dass wenigstens DIESER Betrug vom Tisch ist, musste ich mich auch schon wieder ärgern, als ich diesen Absatz las:

Zitat.
"Angesichts des Zeitablaufs und der Beweisschwierigkeiten sind die Leistungen für die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen auch der einzig mögliche Weg, für das zugefügte Leid und das erlebte Unrecht finanzielle Hilfen zu erhalten. Damit wird die Position der Betroffenen insgesamt gestärkt."
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So, so... es geht also nicht anders? Schon mal über die Grenzen geschaut, Werteste? Wenn Sie das nämlich tun, werden Sie feststellen, dass es sehr wohl anders geht. Und anders gehandhabt wird...

Nur eben in diesem Lande nicht!!! Welches war noch mal das reichste und mächtigste Land Europas????

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QUELLE: https://de-de.facebook.com/VEHeV/posts/1037636846336803

ZUM BELEG, DASS ES AUCH ANDERS GEHT, SIEHE, u.a., ZUM BEISPIEL:

http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=1228#p1228 und http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?p=1407#p1407
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Verzichtserklärung ist vom Tisch !!

Das diesbezügliche Schreiben vom Spätnachmittag, Freitag, 12. Mai 2017

von Brigitte Karsties, Vorsitzende des Lenkungsausschusses Stiftung Anerkennung und Hilfe, dass ich erstmalig am Samstag, 13. Mai 2017 hier ins Diskussionsforum gestellt habe (und gleichzeitig auch in alle anderen Diskussionsforen, die ich bediene, gestellt habe)

kommt direkt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(von der Dienststelle in Berlin oder von der Dienststelle in Bonn)

Da ist also nichts ,,spekulatives" dran.

Bezüglich den Mitgliedern des »Lenkungsausschusses« hatte ich Euch alle ja schon am Donnerstag, 25. April 2016, um 23:10 Uhr informiert. Siehe @ http://www.chefduzen.de/index.php?topic=328605.msg328169#msg328169

Vielleicht hilft Euch ja auch noch dieses ORGANIGRAMM des Bundesministerium für Arbeit und Soziales @ https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Ministerium/bmas-organigramm.pdf;jsessionid=92B080DCC3067011B2D9FC598B67AF7E?__blob=publicationFile&v=10

Im übrigen glaube ich auch, dass Brigitte Karsties Juristin und Rechtsanwältin ist.

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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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Ich habe gestern schon folgende wichtige Frage im HEIMKINDER-FORUM.DE aufgeworfen:

Zitat.
Nur mal als Beispiel in Bezug auf einen Betroffenen-WEST.

Jemand hat während er IM WESTEN als Kind (im Alter von 8-14 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Kinderheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens den maximalen Betrag von 10.000 Euro in Sachleistungen erhalten. – Hat aber nichts für damals im Heim zu leistende schwere Kinderarbeit erhalten!

Dieselbe Person hat während seiner IM WESTEN als Jugendlicher (im Alter von 14-17 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Erziehungsheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens nichts weiteres in Sachleistungen erhalten. – Hat aber für drei Jahre von ihm erzwungenne unentlohnte gewinnbringende Industriearbeit als Jugendlicher im Erziehungsheim ihm zustehende Rentenersatzleistung erhalten.

Anschließend IM WESTEN hat diese Person (im Alter von 17-21 Jahren) gemäß den nachkriegsdeutschen Unterbringungsgesetzen: "Bundessozialhilfegesetz" / "Sozialgesetzbuch" in einer *Psychiatrischen Einrichtung* schweres Unrecht und Leid erlitten, und war gleichzeitig über diesen gesamten Zeitraum seiner Unterbringung gesundheitsschädigenden Medikamentenversuchen und schwerer Zwangsarbeit ausgesetzt.
Was genau steht dieser Person jetzt noch in Sachleistungen und/oder Rentenersatzleistungen aus der »STIFTUNG ANNERKENNUNG UND HILFE« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens zu ??

Wer es wirklich weiß mag doch bitte zutreffende Antwort zur Verfügung stellen und seine Antwort mit den diesbezüglichen Regularien belegen (wenn möglich, die diesbezüglichen Regularien wortwörtlich zitieren).

Ich will mich momentan HIER erst einmal nur mit GENAU DIESEM PUNKT, und nichts anderem, befassen.

Bitte respektiert das ein jeder.

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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Meine Frage im HEIMKINDER-FORUM.DE vom Dienstag, 27. Juni 2017, um 06:02 Uhr (MESZ) wurde daraufhin noch am gleichen Tag, um 17:42 Uhr (MESZ) von Boardnutzer »Ralf« wie folgt beantwortet:

Zitat.
Die Frage ist essentiell und ich möchte sie umfassend beantworten.

Es ist erst einmal nicht egal, in welchem Heim, oder in welcher Einrichtung ein Betroffener gewesen ist, um Leistungen aus den Hilfesystemen der Bundesregierung zu erhalten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung" wie aus der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" ist, dass man in einer dieser Einrichtungen war. Das bedeutet, man ist in einer Einrichtung der Jugendhilfe gewesen und hat somit Anspruch auf Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung", oder man war in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, oder der Psychiatrie und hat dementsprechend Anspruch auf Leistungen der Stiftung "Anerkennung und Hilfe".

Beide Systeme, Fonds, wie Stiftung, sollen sich nunmehr ergänzen.

Das bedeutet, dass vorrangig und nach Antragstellung sich jedes Heimkind beim Fonds "Heimerziehung" hätte melden können und dann entsprechend der Geschäftsgrundlagen 10.000,-- Euro finanzielle Hilfen, sowie Rentenersatzleistungen zwischen dem 14. und 21. Lebensjahr erhalten hat, insofern für die tatsächlich geleistete Arbeit keine Sozialversicherungs-und Rentenbeiträge für den Betroffenen geleistet wurden.

Im Normalfall sind nunmehr alle Antragsteller bei beiden Fonds "bedient".

Die Stiftung ist am 1. Januar angelaufen und wird die Antragsteller entsprechend der Geschäftsgrundlagen bedienen.

Allerdings besteht nunmehr folgende Möglichkeit!

Ein Heimkind war im Heim der Jugendhilfe und ist irgendwann in die Psychiatrie verlegt worden. Der Betroffene hat also in Einrichtungen der Jugendhilfe gelebt und auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe, oder der Psychiatrie.

Entsprechend der Geschäftsgrundlagen in beiden Fonds "Heimerziehung" konnte also der Betroffene einen Antrag auf finanzielle Leistungen aus dem Fonds stellen.

Insofern er nunmehr 10.000,-- Euro finanzielle Hilfen aus dem Fonds erhalten hat, ist damit sein Anspruch gegenüber beider Hilfesysteme erfüllt. Es gibt keinen Doppelbezug. Es kann kein Betroffener beanspruchen aus beiden Systemen der Hilfeleistungen Geld zu bekommen.

Es sei denn, der Betroffene, welcher in beiden Einrichtungssystemen der Erziehungshilfen untergebracht war, hätte aus dem Fonds "Heimerziehung" nur 5.000,-- Euro erhalten und hätte es verpasst, dass er einen abschließenden Vertrag über 10.000,-- Euro Hilfeleistungen beim Fonds abgeschlossen hätte.

Der Betroffenen kann nunmehr einen Antrag an die Stiftung stellen und begründbar mit seiner Unterbringung in der Behindertenhilfe, oder Psychiatrie, eine Hilfeleistung in Höhe von 4.000,-- Euro stellen. Diese würden dann sogar bar ausgezahlt werden.

Diese Vorgehensweise ist auch bei der Rentenersatzleistung so vorgesehen.

Dass bedeutet, insofern der Betroffene noch nicht die maximale Leistung aus dem Fonds erhalten hat und auch keinen Vertrag über eine abschließende Summe hat, kann er die Differenz in der Stiftung geltend machen.

Bei der Rentenersatzleistung ist es möglich, dass ein Betroffener vom 14. bis 16. Lebensjahr in der Heimerziehung untergebracht war, dort zwei Jahre gearbeitet und keine Rentenersatzleistungen erhalten hat. danach wurde er in eine Behinderteneinrichtung verbracht und hat dort bis zum 18. Lebensjahr unentgeltlich gearbeitet und auch keine Rentenleistungen erhalten.

Der Betroffene kann dementsprechend für die zwei Jahre im Heim 7.600,-- Euro Rentenersatzleistungen bekommen und für die drei Jahre in der Behinderteneinrichtung die pauschalisierte Summe von 4.000,-- Euro.

Der Betroffene kann auch geltend machen, dass er den umgekehrten Fall erlebt hat und für die rentenversicherungspflichtige Arbeit eine Entschädigung verlangen.

Es ist auch möglich, dass einem Betroffenen im Fonds nur 2000,- Euro Rentenersatzleistungen anerkannt wurden, jetzt allerdings in der Stiftung die Differenz zu 4.000,-- Euro beantragen kann, insofern er in einer der Einrichtungen war, für die sachlich die Stiftung zuständig ist.

Abschließend.

Die finanziellen Hilfeleistungen werden nicht doppelt gerechnet. Man war vom 10. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr im Heim und dann in der Psychiatrie.

Insofern man abschließend 10.000,-- Euro finanzielle Hilfsleistungen erhalten hat, ist diese Summe das Maximum an möglichen Leistungen.

Bei den Rentenersatzleistungen wird die mögliche Differenz gezahlt, welche dadurch auftreten kann, dass man in zwei verschieden zu berücksichtigenden Hilfssystemen Ansprüche anmelden konnte, weil die Stiftung erst jetzt in die Arbeit aufgenommen hat, allerdings auch in dem anderen Hilfssystem anspruchsberechtigt war, allerdings noch nicht die maximale Leistung erhalten hat.

In diesem Sinne, Ralf Weber

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In einem Nachtrag zum gleichen Thema fügte Boardnutzer »Ralf« im HEIMKINDER-FORUM.DE dann am Mittwoch, 28. Juni 2017, um 10:06 Uhr (MESZ), auch noch folgendes hinzu:

Zitat.
Entschuldigung, mir ist bei den vielen Zahlen dann doch ein Fehler unterlaufen.

In der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" gibt es Rentenersatzleistungen,

1. bis zu zwei Jahren in den Einrichtungen = 3.000,-- Euro Rentenersatzleistungen

2. über zwei Jahre in den Einrichtungen = 5.000,-- Euro Rentenersatzleistungen

Und es gibt noch eine Variante zum Leistungsanspruch.

Ein Kind war bis zum 14. Lebensjahr im Heim der Jugendhilfe und würde deswegen keine Rentenleistungen erhalten haben. Ausschluss der Versicherungspflicht.

Danach ist er aber in einer Behinderteneinrichtung, oder Psychiatrie untergebracht und hat somit Anspruch, je nach Länge der Unterbringung, auf 3.000,-- oder 5.000,-- Euro Rentenersatzleistungen.

Ich bitte meinen Fehler zu entschuldigen, Ralf Weber

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Martin Mitchell

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Ich selbst fügte am Mittwoch, 28. Juni 2017, um 00:16 Uhr (MESZ) im HEIMKINDER-FORUM.DE in Antwort zu meiner Frage hinzu:

Zitat von: Martin MITCHELL.
Ich habe gestern schon folgende wichtige Frage im HEIMKINDER-FORUM.DE aufgeworfen:

Zitat.
Nur mal als Beispiel in Bezug auf einen Betroffenen-WEST.

Jemand hat während er IM WESTEN als Kind (im Alter von 8-14 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Kinderheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens den maximalen Betrag von 10.000 Euro in Sachleistungen erhalten. – Hat aber nichts für damals im Heim zu leistende schwere Kinderarbeit erhalten!

Dieselbe Person hat während seiner IM WESTEN als Jugendlicher (im Alter von 14-17 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Erziehungsheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens nichts weiteres in Sachleistungen erhalten. – Hat aber für drei Jahre von ihm erzwungenne unentlohnte gewinnbringende Industriearbeit als Jugendlicher im Erziehungsheim ihm zustehende Rentenersatzleistung erhalten.

Anschließend IM WESTEN hat diese Person (im Alter von 17-21 Jahren) gemäß den nachkriegsdeutschen Unterbringungsgesetzen: "Bundessozialhilfegesetz" / "Sozialgesetzbuch" in einer *Psychiatrischen Einrichtung* schweres Unrecht und Leid erlitten, und war gleichzeitig über diesen gesamten Zeitraum seiner Unterbringung gesundheitsschädigenden Medikamentenversuchen und schwerer Zwangsarbeit ausgesetzt.
Was genau steht dieser Person jetzt noch in Sachleistungen und/oder Rentenersatzleistungen aus der »STIFTUNG ANNERKENNUNG UND HILFE« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens zu ??

Wer es wirklich weiß mag doch bitte zutreffende Antwort zur Verfügung stellen und seine Antwort mit den diesbezüglichen Regularien belegen (wenn möglich, die diesbezüglichen Regularien wortwörtlich zitieren).

Ich will mich momentan HIER erst einmal nur mit GENAU DIESEM PUNKT, und nichts anderem, befassen.

Bitte respektiert das ein jeder.

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Ich selbst liefere, zusätzlich, auch noch folgende Antwort zu meiner Frage:

(1.) QUELLE: http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Infos-fuer-Betroffene/Wer-kann-sich-anmelden/wer-kann-sich-anmelden.html ;
(2.) QUELLE: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LASD/_documents/StiftungAnerkennung_undHilfe.html :
»Für Personen, die bereits Leistungen aus den Fonds "Heimerziehung West" [ ... ] oder aus dem Ergänzenden Hilfesystem, d. h. dem Fonds "Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" (FSM) oder dem "EHS - institutioneller Bereich", erhalten haben, sind die materiellen Hilfen dieser Hilfesysteme abschließend. D. h. sie können darüber hinaus keine Geldpauschale der Stiftung Anerkennung und Hilfe erhalten.«

(3.) QUELLE: https://www.diakonie-wissen.de/documents/10179/1595437/2017-01-13+Informationen+zur+Stiftung+Anerkennung+und+Hilfe.pdf/87e9d93f-8f6e-4ab5-879d-5b6c52c44689?version=1.3 ;
(4.) QUELLE: http://docplayer.org/46007061-Informationen-zur-stiftung-anerkennung-und-hilfe.html ;
(5.) QUELLE: https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-4384.pdf;jsessionid=DA0F1C6EFA6FFDCD843D54DF274A293C.ifxworker :
»(Az.: 16.3-9 Schn | 2017-01-13 Informationen zur Stiftung ,,Anerkennung und Hilfe" | Seite 4 und Seite 5) :
Die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung sind abschließend. Haben Betroffene materielle Hilfen (Sachleistungen) aus den Fonds ,,Heimerziehung", d. h. dem Fonds ,,Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" [ ... ] dem Ergänzenden Hilfesystem, d. h. dem Fonds ,,Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" (FSM) oder dem ,,EHS - institutioneller Bereich", erhalten, sind die Leistungen dieser Hilfesysteme abschließend. Das heißt, dass diese Betroffenen keine finanziellen Leistungen der Stiftung erhalten können (sogenanntes ,,Kumulationsverbot").«

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Seit meinem Beitrag hier ^^^ vom Montag, 3. Juli 2017, um 00:43 Uhr (MESZ) habe ich auch noch folgende am deutlichsten verfasste diesbezügliche Quelle gefunden:

(6.) QUELLE: https://www.lwl.org/LWL/Jugend/rabs/anerkennung-und-hilfe :
»Bitte beachten Sie: Haben Betroffene bereits Leistungen für erlittenes Leid oder Rentenersatz von anderen Einrichtungen oder Institutionen (z.B. dem Fonds Heimerziehung, dem Fonds sexueller Missbrauch, der evangelischen oder katholischen Kirche) erhalten, so besteht ein "Kumulationsverbot", das heißt, bereits erhaltene Leistungen werden auf die Leistungen der Stiftung angerechnet.«

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