Frage: Muß meine Frau dieser konfusen Einladung Folge leisten?

Begonnen von Halmök, 14:09:12 Mi. 15.März 2017

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Halmök

Frage: Muß meine Frau dieser konfusen Einladung Folge leisten?



Dem Brief ist keine Rechtsfolgebelehrung beigefügt, auch wenn im Brief darauf hingewiesen wird, auch kein Beiblatt für Verhinderungsgründe.


Darüber hinaus ist es aber längst geklärt dass meine Frau sich um einen schwerbehinderten Sohn kümmert, und nur jedes halbe Jahr geprüft werden soll ob sich etwas geändert hätte. Allerdings kann sich an der Behinderung nichts verändern, Schwerbehindertenausweis ist unbefristet.

Ich glaube da versucht uns mal wieder Jemand hinters Licht zu führen.

Bin mir aber trotzdem mit der Rechtslage unsicher, deshalb die Frage hier.


MfG





Rudolf Rocker

Das ist eine Einladung nach § 59 SGB II i. V.m. §309  SGB III.
Das heißt, es ist keine freiwillige Veranstaltung sondern eine "Vorladung".

Wenn zu dem Zeitpunkt eine Betreuung für euren Sohn notwendig wird, würde ich das auf jeden Fall vorher beantragen und schriftlich bestätigen lassen.




Halmök

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:33:58 Mi. 15.März 2017
Das ist eine Einladung nach § 59 SGB II i. V.m. §309  SGB III.
Das heißt, es ist keine freiwillige Veranstaltung sondern eine "Vorladung".



Aber die Rechtsfolgebelehrung fehlt, wenn die Rechtsfolgebelehrung fehlt muss ich doch auch nicht jeder Bewerbungsaufforderung folgen.


Rudolf Rocker

Da hat sich meines Wissens etwas in der Rechtauslegung geändert.
Jetzt reicht es wohl, von der Rechtsfolgebelehrung Kenntnis erlangt zu haben. (Zum Beispiel in einer Belehrung beim SB, die man anschließend per Unterschrift bestätigt hat.)
Ebenso hängt es davon ab, ob man eine EGV hat und was zu dem Thema dort drinnsteht.

Halmök

Vor zwei drei Wochen wurde telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin geklärt das sich nichts verändert hat, die Sachbearbeiterin wollte sich sogar dafür einsetzen das meine Frau nur noch einmal jährlich befragt wird ob sich was verändert haben könnte, und das auch möglichst ohne Vorladung, also telefonisch.

So der letzte Stand der Dinge.


Eine EGV hat sie zur Zeit nicht.


Der Brief ist in Eile so schlecht geschrieben, sieht man doch unten im Brief mit dem überschriebenen Schriftbild.

Darüber hinaus ist auf eine Rechtsfolgebelehrung hingewiesen worden aber nicht beigefügt, nicht ein mal der Standardbogen zur Antwortmöglichkeit bei Verhinderungsgründen ist beigefügt, wirklich nur der konfuse Brief.

Ich halte diesen Brief für Fake einer anderen nicht Einsichtigen Sachbearbeiterin die schon vor Jahren von der Personalabteilung einen auf den Deckel bekommen hat.

Ich will dieser Person aber nicht auf den Leim gehen.


Kurzbeschreibung dieser Sachbearbeiterin : "Nationalsozialistische - Euthanasie - Sonderbeauftragte des rechten Flügels des Jobcenters"

Und das meine ich ernst, ich habe diese Person live erlebt.



Rudolf Rocker

ZitatVor zwei drei Wochen wurde telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin geklärt das sich nichts verändert hat, die Sachbearbeiterin wollte sich sogar dafür einsetzen das meine Frau nur noch einmal jährlich befragt wird ob sich was verändert haben könnte, und das auch möglichst ohne Vorladung, also telefonisch.
Mündliche Absprachen mit SBs haben einen Wert der so ziemlich genau bei Null liegt. Bei eventuellen rechtlichen Auseinandersetzungen haben sie keinerlei gerichtliche Beweiskraft. (Außer sie können von einem Zeugen bestätigt werden.)

Das die RFB fehlt, könnte bei einer späteren Klage gegen eine evtl. Sanktion ein Pluspunkt sein, muss es aber nicht.

Halmök

Mir ist auch aufgefallen das oben rechts im Brief außer ihr Zeichen wirklich keine Kontaktmöglichkeiten angegeben sind, kein Name, keine Telefonnummer, keine e-mail - Adresse, nichts.

Für den Brief ist wohl keiner zuständig.

Und am Ende des Briefes gibt es nur einen wahrlich schmutzigen Nachnahmen zu sehen, also im Auftrag.

Dieser Brief ist einfach nur suspekt, passt aber zu der betreffenden Sachbearbeiterin.


mousekiller

Mein Tip: Hingehen, registrieren lassen, Fahrtkosten beantragen und lächeln. Möglichst mit Beistand.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

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