Frage: Muß meine Frau dieser konfusen Einladung Folge leisten?

Dem Brief ist keine Rechtsfolgebelehrung beigefügt, auch wenn im Brief darauf hingewiesen wird, auch kein Beiblatt für Verhinderungsgründe.
Darüber hinaus ist es aber längst geklärt dass meine Frau sich um einen schwerbehinderten Sohn kümmert, und nur jedes halbe Jahr geprüft werden soll ob sich etwas geändert hätte. Allerdings kann sich an der Behinderung nichts verändern, Schwerbehindertenausweis ist unbefristet.
Ich glaube da versucht uns mal wieder Jemand hinters Licht zu führen.
Bin mir aber trotzdem mit der Rechtslage unsicher, deshalb die Frage hier.
MfG