10 Vermittlungsvorschläge an einem Tag?!

Begonnen von Halmök, 13:40:19 Do. 30.März 2017

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Halmök

10 Vermittlungsvorschläge an einem Tag?!

Hab mal eben in meinen Jobbörsen Account gesehen, ein Sachbearbeiter der nicht für mich zuständig ist knallt mir mal eben 10 VV´s rein.

Die Briefe sind noch nicht da, die VV´s wurden gestern erst erstellt, allesamt Zeitarbeit, da schießt sich wohl jemand dort auf Sanktionen ein.

Gibt es da denn kein Limit? Es kostet ja auch Geld die ganzen Unternehmen zu besuchen.

Es würde mich aber auch wundern wenn die ganzen VV´s mit Rechtsfolgebelehrung kommen würden.

Können die Spielkinder in den Jobcentern wirklich einfach so ohne Regeln Amoglaufen?

Vor ein paar Wochen kam sogar ein VV von einer Arge aus einer 100KM entfernten Stadt, also sogar aus einem anderen Bundesland, was denken die sich dabei?

Also da kann es doch nur um die Wegbereitung für Sanktionen gehen.


Rudolf Rocker

Solange die Erwerbslosen sich nicht organisieren und anfangen sich gegen diese Scheiße zu wehren können sie das machen, ja!
An die Bewerbungskostenerstattung denken und natürlich bei Fahrten zum Vorstellungsgespräch, den Antrag auf Fahrtkostenerstattung vor Antritt der Fahrt beantragen.
Bei mehreren VSGs im Monat und/ oder wenn es finanziell nicht tragbar ist, die Fahrtkosten im vorraus beantragen!

shitux

Ich weiß ja nicht, ich weiß ja nicht.

Ich z.B. bin ja ein wenig kämpferischer, aber vllt. lohnt es sich für dich mal einen engagierten Anwalt ein zu schalten?

So als Sofortmassnahme wäre für mich den JC-Account löschen, abmelden. Das SBG II gibt keine Verpflichtung hervor dass ein Leistungsberechtigter per Mail zu erreichen ist.

2) Fremde Sachbearbeiter haben nicht in meine Kooperation mit dem für mich Zuständigem rein zu pfuschen. Da könnte ja jeder kommen ...

3) Die BA warnt, schon fast in regelmäßigen Abständen, selbst vor gefälschten Mails: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2016-055-ba-warnt-vor-gefaelschten-e-mails

4) So auf den ersten Blick bzw. was du bisher vorbringst, sind solch "Amokläufe" oftmals mit rechtswidrigen Verhalten verbunden. Vielfach auch schon die EGV an sich.

Ich bin nur Laie weshalb ich gerne Unterstützung v. RA und/ oder erfahrenen Initiativen anstrebe. So fällt es mir z.B. leicht mein bisheriges Wissen, deren Wissen mit meinen Worten zu einem Widerspruch zu formen.

Egal wie du weiter agierst, versuch die Kontrolle wieder zu übernehmen und nicht zum Spielball irgendwelcher Schreibtischtäter zu werden.  Viel Erfolg
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Rudolf Rocker

ZitatSo als Sofortmassnahme wäre für mich den JC-Account löschen, abmelden. Das SBG II gibt keine Verpflichtung hervor dass ein Leistungsberechtigter per Mail zu erreichen ist.
Was hat das mit schriftlich versandten VVs zu tun?

Zitat2) Fremde Sachbearbeiter haben nicht in meine Kooperation mit dem für mich Zuständigem rein zu pfuschen. Da könnte ja jeder kommen ...
Sehr guter Witz! Dir ist schon klar, das alle Mitarbeiter der BA/ JC Zugriffsrechte haben, oder?

Zitat4) So auf den ersten Blick bzw. was du bisher vorbringst, sind solch "Amokläufe" oftmals mit rechtswidrigen Verhalten verbunden. Vielfach auch schon die EGV an sich.
Nö, eine VV ist erstmal nicht rechtswidrig. Dazu müsste man erst mal den Inhalt prüfen!

Halmök

Die ersten Zeitarbeitsfirmen sind schon am telefonrammeln, bin mal gespannt ob morgen auch die Anzahl an Briefen in meinem Postkasten sind, und ob auch bei allen eine Rechtsfolgebelehrung dabei ist.

Ich will mich weiterhin mit Initiativ - Bewerbungen direkt bei Unternehmen bewerben, und nicht mit aller Gewalt zu den ZA - Freibeutern drangsaliert werden.

Dort ist es immer das gleiche, Fachbriefe werden weggeredet, das zahlen wir nicht, die neverending - Schmuddeleien, um die Leute voll über den Tisch zu ziehen, bis man am Ende sich nicht mal mehr die Wohnung, geschweige die Familie leisten kann.

Ich hab das schon gesehen das sich Zeitarbeiter den Arsch aufgerissen haben, und am Ende gab es nur den Tritt.

Oder Zeitarbeiter die mit Schimmelbrot zur Arbeit kommen, oder solche die die Wohnung schon verloren haben und im Auto leben, und so weiter.

200%tig Sanktioniert kommt meiner Familie da wohl billiger.


dagobert

Zitat von: Halmök am 13:40:19 Do. 30.März 2017Hab mal eben in meinen Jobbörsen Account gesehen, ein Sachbearbeiter der nicht für mich zuständig ist knallt mir mal eben 10 VV´s rein.
+
Zitat von: shitux am 17:59:05 Do. 30.März 20172) Fremde Sachbearbeiter haben nicht in meine Kooperation mit dem für mich Zuständigem rein zu pfuschen. Da könnte ja jeder kommen ...
Zuständig für die Vermittlung ist die gesamte BA, mit allen Mitarbeitern.
"Nicht zuständige" SB gibt es demnach nicht ...

Zitat von: Halmök am 19:29:08 Do. 30.März 2017Die ersten Zeitarbeitsfirmen sind schon am telefonrammeln, bin mal gespannt ob morgen auch die Anzahl an Briefen in meinem Postkasten sind, und ob auch bei allen eine Rechtsfolgebelehrung dabei ist.
Telefonnummer bem JC löschen lassen.
Du bist nur verpflichtet postalisch erreichbar zu sein.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

shitux

Rudolf Rocker & dagobert:
Zitat
Sehr guter Witz! Dir ist schon klar, das alle Mitarbeiter der BA/ JC Zugriffsrechte haben, oder?

Zuständig für die Vermittlung ist die gesamte BA, mit allen Mitarbeitern.

Gerichtsfest?

Rudolf Rocker
Zitat
Was hat das mit schriftlich versandten VVs zu tun?
Erstmal natürlich nix.
Für mich stellen dabei aber andere Überlegungen eine übergeordnete Rolle als die jetzt aktuellen 10 VV.

ZitatSo auf den ersten Blick bzw. was du bisher vorbringst, sind solch "Amokläufe" oftmals mit rechtswidrigen Verhalten verbunden. Vielfach auch schon die EGV an sich.
Nö, eine VV ist erstmal nicht rechtswidrig. Dazu müsste man erst mal den Inhalt prüfen!
Stimmt, Tippfehler von mir! Sollte anstatt Verhalten Inhalten heissen. Sry.
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Rudolf Rocker

ZitatGerichtsfest?
Du kannst des ja mal durchklagen! ;D Soweit ich weiß, beudetet der Verzicht auf Vermittlung Leistungseinstellung!

ZitatStimmt, Tippfehler von mir! Sollte anstatt Verhalten Inhalten heissen. Sry.
Ah, jetzt macht der Satz mehr Sinn!

dagobert

Zitat von: shitux am 04:41:29 Fr. 31.März 2017
Rudolf Rocker & dagobert:
ZitatSehr guter Witz! Dir ist schon klar, das alle Mitarbeiter der BA/ JC Zugriffsrechte haben, oder?

Zuständig für die Vermittlung ist die gesamte BA, mit allen Mitarbeitern.

Gerichtsfest?
Auf jeden Fall gesetzesfest.
§ 35 SGB III:
Zitat(1) Die Agentur für Arbeit hat Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden und Arbeitgebern Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung (Vermittlung) anzubieten. Die Vermittlung umfasst alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, Ausbildungsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses und Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit stellt sicher, dass Ausbildungsuchende und Arbeitslose, deren berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird, eine verstärkte vermittlerische Unterstützung erhalten.
[...]
Von einzelnen SB steht da nichts ...
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

shitux

Rudolf Rocker:
Zitat
Du kannst des ja mal durchklagen! Grin
Wenn ich Betroffener bin denke ich an deine Worte. Denn ich finde es durchaus sinnvoll dies mal klären zu lassen ob ich tatsächlich zu jeder Nase zu tanzen habe, obwohl ich mit dieser AV

Halmök:
ZitatVor ein paar Wochen kam sogar ein VV von einer Arge aus einer 100KM entfernten Stadt, also sogar aus einem anderen Bundesland
keine EGV ausgehandelt habe. Denn Verhandlungen über Rechte & Pflichten sind überhaupt grundsätzliche Voraussetzungen für eine gültige EGV.

Aber es würde diesen Thread  bei weitem sprengen weitere Überlegungen darüber aus zu tauschen. Letztendlich hat ja JedeR selbst zu entscheiden wie er mit so einem Account umgehen möchte.



Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

rebelflori

Zitat von: shitux am 01:37:15 Sa. 01.April 2017
Rudolf Rocker:
Zitat
Du kannst des ja mal durchklagen! Grin
Wenn ich Betroffener bin denke ich an deine Worte. Denn ich finde es durchaus sinnvoll dies mal klären zu lassen ob ich tatsächlich zu jeder Nase zu tanzen habe, obwohl ich mit dieser AV
Das muss man doch nicht. Es ist um einiges einfacher, denn Inhalt anzugreifen. Als die sich nicht zu bewerben.
Deswegen sollte man sich auch immer auf VV bewerben. Wieso haben denn SB´s ein persönliches Budget??
Beispiel:
Unternehmen ist 2,5km weit Weg und zahlt gut, aber es wird richtig gemobbt in der Firma.
Vor denn Vorstellungsgespräch kannst man, Fahrtkosten beantragen (Wenn die Firma, das nicht zahlen sollte!) und Klamotten für das Vorstellungsgespräch.
Vor der Vertrags Unterzeichung, kann man Einstiegsgeld, Geld für Arbeitsklamotten und die ersten paar Monate Fahrtkosten beantragen.  
Und bei 100 km würden mir noch ein paar Sachen mehr einfallen, die ich will. ;D ;D ;D

Onkel Tom

10 VV auf ein Schlag ? Rekordverdächtig und abnervend zugleich, weil
inhaltlich wohl eher keine Lebensplanung zulässt..

Nun, die Rechtslage scheint da eindeutig und zu Gunsten des JC
dehnbar..

Um den entgegenwirken zu können, ist zunächst die Löschung aus
der Mobbörse erforderlich.. Gerade darüber handelt sich Mensch
oft nur Ärger ein..

Der Vorgang ist mit Papierk(r)ampf verbunden, aber so erkämpft
Mensch die Kontrolle zu seinen "Bewerbungsbemühungen" zurück
Lass Dich nicht verhartzen !

Halmök

Heute sind tatsächlich auch alle VV´s in einem Brief bei mir angekommen.

Gibt es denn keine Regeln der Verhältnismäßigkeit? Ich soll mich ja schließlich auch innerhalb von drei Tagen bei allen beworben haben.

Können die mich auch gleichermaßen Unverhältnismäßig Sanktionieren?

Weil darauf läuft es ja letztlich hinaus.


Rudolf Rocker

Zitat10 VV auf ein Schlag ? Rekordverdächtig und abnervend zugleich, weil inhaltlich wohl eher keine Lebensplanung zulässt
Ich hatte mal 40 VVs in einem Monat! Bewirbt man sich eben stump drauf! Dann noch ein paar Fahrten zu VSGs und das Jahresbudget war aufgebraucht = 11 Monate Ruhe!

ZitatIch soll mich ja schließlich auch innerhalb von drei Tagen bei allen beworben haben.
Doch, es ist locker möglich 10 Bewerbungen in 3 Tagen zu schreiben! Das schafft man sogar in einer Stunde!


ZitatUm den entgegenwirken zu können, ist zunächst die Löschung aus der Mobbörse erforderlich.
Du kannst dich meines Wissen nicht aus der Jobbörse löschen lassen, sondern nur deinen Account anonymisieren lassen.
Und außerdem hat die Jobbörse nichts mit den VVs von anderen JCs zu tun! Die haben immer Zugriffsrechte auf deine Daten.
Da kann man auch nicht gegen Klagen oder sonst irgend einen Aufriss veranstalten. Das ist nunmal so!
Wenn die Cops dich anhalten, weil du mit deinem Bobby- Car zu schnell gefahren bist und dir den Lappen einziehen, wissen das auch ALLE Bullenwachen in ganz Deutschland (und EU) das du keinen Lappen mehr hast und nicht nur die Wache von den Sheriffs die dich erwischt haben.
Wie schon gesagt: Du kannst jederzeit auf weitere VVs verzichten. Die Konsequenz ist die sofortige Leistungseinstellung. Und ich denke nicht, das es besonders viele SG- Richter gibt, die das anders sehen würden!

Onkel Tom

Dein Bewerberprofil kannst Du für die Außenwelt vom JC sperren beziehungsweise
"löschen" lassen.. Eine ehemalige cd-lerin hat sich anbei auf das informationelle
Selbstbestimmungsrecht bezogen.. Deutlich sind anbei Bewerberdaten von Sozialdaten
zu trennen..

Ich selbst habe 2010 meine Bewerberdaten durch Spamnachweise vom Präsentierteller
putzen lassen.. Lässt man den Satz "Die.... nimmt ihre Bewerberdaten in jöbbörse auf..",
in der EGV(-VA) unbeachtet, hat sich das mit der Löschung erledigt, da Veröffentlichung
vertraglich besiedelt ist.. Bei VA ist noch was zu wuppen..

Die Zustimmung des Erwerbslosen ist erforderlich und wird duch EGV(-VA) "erschlichen"..

Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatDein Bewerberprofil kannst Du für die Außenwelt vom JC sperren beziehungsweise "löschen" lassen..
Aber nicht BA- Intern. Und darum geht es ja hier.

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 21:53:46 So. 02.April 2017
Lässt man den Satz "Die.... nimmt ihre Bewerberdaten in jöbbörse auf..",
in der EGV(-VA) unbeachtet, hat sich das mit der Löschung erledigt, da Veröffentlichung
vertraglich besiedelt ist.[...]
Die Zustimmung des Erwerbslosen ist erforderlich und wird duch EGV(-VA) "erschlichen".
Rechtlich wäre das eine Erlaubnis zur Datenweitergabe, die dann aber auch jederzeit widerrufen werden kann.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

shitux

Tja, Halmök, war willste jetzt machen?

Wir können natürlich auch noch weiterhin Argumente drehen und wenden, wenn du jedoch keine Entscheidung ...



Einige Gerichte ( Berlin z.B?) urteilen auch 12/ Monat für zumutbar.

Wenn deine EGV und auch die aktuellen VV korrekt sind, kommste aus den jetzigen 10 (wohl) nicht raus. Vllt. & evtl. wenn du im jetzigen Monat noch 8 Eigenbewerbungen obendrauf = 18 zu machen hast- aber das weiß ich überhaupt nicht wie so was bewertet wird.

Mit deinem Zugriff auf den Jobbörsenaccount beweisst du auch, dass du Online tätig bist. Mit E-Mail erreichbar und so. Weshalb auch  u.U. die übliche Erstattungsgrenze für Bewerbungen in Höhe von 260.00€ pro Jahr nicht relevant werden dürfte. Schliesslich bieten die meisten AG an, sich Online zu bewerben.

Rudolf Rocker:
ZitatWie schon gesagt: Du kannst jederzeit auf weitere VVs verzichten. Die Konsequenz ist die sofortige Leistungseinstellung. Und ich denke nicht, das es besonders viele SG- Richter gibt, die das anders sehen würden!
Wahrscheinlich bin ich zu viel Laie, aber ich würde mich doch über  Einstweilligen Rechtsschutz informieren und kombinieren:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Einstweiliger-Rechtsschutz/einstweiliger-rechtschutz_node.html
Dafür bräuchte ich natürlich einen engagierten Anwalt der das realistisch abschätzen kann.


Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Rudolf Rocker

Was willst Du mit einer EAO? Was willst Du mit einem Anwalt? Du kannst höchstens die einzelnen VVs auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen (lassen) und dann dagegen im Einzelnen vorgehen.
Dazu ist man dann selber in der Nachweispflicht, die Unrechtmäßigkeit zu beweisen. (z.B. Sittenwidrig, Betrug, usw.)
Ich sag es nochmal: Du wirst keinen SG- Richter finden, der deiner Argumentation folgt! Die werden alle sagen: "Seien Sie froh, das das JC seiner Aufgabe nachkommt und ihnen VVs unterbreitet!"

Halmök

Die Angebote der Zeitarbeitsunternehmen sind allesamt schmuddelig, untertariflich trotz Fachbrief, ich will die auch nicht alle vor Ort prüfen, deshalb meine Frage:

VV´s ohne Rechtsfolgebelehrung = Zwang ?, Könnte ich sanktioniert werden?

Und noch was Anderes:

Ich suche Arbeit, direkt bei den Unternehmen, ich will arbeiten, ich will meinen Unterhalt verdienen, ich will aus dem Transferbezug des Jobcenters ausbrechen, damit meine Familie und ich endlich ruhe haben vom diesem Parallel - System Hartz4.

Das geht aber nicht wenn ich mich den Freibeutern der Zeitarbeitsunternehmen ausliefere, die träumen schon vom Outsourcing der Personalverwaltung jeglicher Unternehmen zu Zeitarbeitsunternehmen.

Und das Jobcenter unterstützt das auch noch mit aller Gewalt, eigentlich sollten die doch daran interessiert sein das ich aus dem Hatz4 - Bezug heraus komme.

Und wenn ich lese Fachkraft(EG3) für EG1 oder EG2, dann ist das die Aushebelung von der gesetzlichen Tarifautonomie erzwungen durch das Jobcenter.

Und dann noch die rücksichtslosen Unkosten für das pendeln zur Arbeit auf eigene kosten, frei nach dem Motto was kost die Welt.

Und dann noch das Zeitkonto, Überstunden in Freizeit zu vergüten, damit trage ich doch nur die Geschäftsrisiken der Unternehmen, nebst jederzeit kündbar.

Flexibilität für den Kunden zum Nulltarif, Facharbeit für den Mindestlohn, keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer.
Warum nicht gleich planwirtschaftliche Befehlsgewalt der Jobcenter.



Rudolf Rocker

ZitatVV´s ohne Rechtsfolgebelehrung = Zwang ?, Könnte ich sanktioniert werden?
Naja, sanktionieren kann das JC erst mal wegen jedem Scheiß! Ob das dann rechtmäßig war, entscheidet später das SG!

ZitatUnd dann noch die rücksichtslosen Unkosten für das pendeln zur Arbeit auf eigene kosten, frei nach dem Motto was kost die Welt.
Richtig! Das muss immer mit einberechnet werden. Wenn man jeden Tag mit dem Auto (oder ÖV) 100 oder mehr Kilometer zurücklegen muss enstehen nicht unerhebliche Kosten! Diese sind mit 9,00 €/ Std. aber nicht zu decken.
Am 20. des Monats stehst du dann vor der Wahl, von den letzten 100 € entweder das Auto vollzutanken oder nochmal einkaufen zu gehen. Das kann es nicht sein!
Ich sage das bei Vorstellungsgesprächen bei ZAFen auch ganz offen, das ich mir von dem Geld den Unterhalt eines Pkws nicht leisten kann, aber wenn sie mir einen Firmenwagen stellen würden oder die Fahrtkosten bezahlen, währe das in Ordnung! ;)
Als nächstes kommt dann meistens der Satz: "Ok, wir melden uns dann noch mal bei ihnen!" Ich habe aber nie wieder was von denen gehört!

Wir müssen uns echt mal zusammentun und deutlich klar machen, das wir diese Scheiße nicht mehr mitmachen!

shitux

Rudolf Rocker,

sag ich doch dass ich Laie bin ...



HalmöK:
ZitatVV´s ohne Rechtsfolgebelehrung = Zwang ?, Könnte ich sanktioniert werden?
Immer ein wenig strittig: Die Einen sagen so, die anderen so. Denn eigentlich müssen die Konsequenzen bei nicht bewerben, eindeutig, klar und verständlich aufgeführt sein.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.nl/2013/02/jobcenter-muss-belehrung-nachweisen.html

Andere sagen, dass man dies aber auch schon aus der EGV grundsätzlich heraus lesen kann: " Sie haben sich auf Vermittlungsvorschläge innerhaslb von drei Tagen zu blablabla"

Manchmal wird das aber auch mit " Stelleninformation" verwechselt. Und ne Info ist nun mal nur eine Info & kein VV.


Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Fritz Linow

Zitat von: Rudolf Rocker am 16:34:30 Di. 04.April 2017
Wir müssen uns echt mal zusammentun und deutlich klar machen, das wir diese Scheiße nicht mehr mitmachen!


BGS

Zitat von: Fritz Linow am 00:08:20 Mi. 05.April 2017
Zitat von: Rudolf Rocker am 16:34:30 Di. 04.April 2017
Wir müssen uns echt mal zusammentun und deutlich klar machen, das wir diese Scheiße nicht mehr mitmachen!



Genau. WELTWEIT.

MfG aus der Ferne

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

dagobert

Zitat von: shitux am 04:20:10 Di. 04.April 2017
Wahrscheinlich bin ich zu viel Laie, aber ich würde mich doch über  Einstweilligen Rechtsschutz informieren und kombinieren:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Einstweiliger-Rechtsschutz/einstweiliger-rechtschutz_node.html
Dafür bräuchte ich natürlich einen engagierten Anwalt der das realistisch abschätzen kann.
Der Thread dreht sich um VV und du verlinkst auf das BVerfG?
Müssen wir nicht verstehen, glaube ich ...

Zitat von: Halmök am 16:17:05 Di. 04.April 2017Und wenn ich lese Fachkraft(EG3) für EG1 oder EG2, dann ist das die Aushebelung von der gesetzlichen Tarifautonomie erzwungen durch das Jobcenter.
Falls du Gewerkschaftsmitglied bist, korrekte Einstufung einklagen.
Wie die Chancen da für Nichtgewerkschafter stehen, kann ich nicht abschließend beurteilen.
(Theoretisch müsste es klappen, wegen vertraglicher Inbezugnahme.)
Zitat von: Halmök am 16:17:05 Di. 04.April 2017
Und dann noch die rücksichtslosen Unkosten für das pendeln zur Arbeit auf eigene kosten, frei nach dem Motto was kost die Welt.
Fahrtkosten einklagen.
Beispielsweise so:
Landesarbeitsgericht Köln, 24.10.2006, 13 Sa 881/06
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Oki, da wird wohl ein SB "JC-Intern" VV zusammengestellt haben..
Wie das bei "Nicht veröffentlichung" funzt, ist mir unbekannt. Nach meiner
Löschung habe ich nur noch was vom meinem zuständigen SB bekommen.
Vom "Arbeitgeber-Service" habe ich dann auch nichts mehr gehört..

Was will mann auch schon anderes von der Mobbörse erwarten, zumal der
Auftrag "Arbeit um jeden Preis" lautet.. Willkommen im "Ramsch-Portal"..

Schutz vor Unverhältnissmäßigkeiten gibt es m.E. nur bei ALG-1-Bezug
und dort verfällt der "Berufsschutz" auch nach einem halben Jahr..

Die Mobbörse zu boykottieren, wäre schon mal ein Anfang..
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Zitat von: Halmök am 13:40:19 Do. 30.März 2017
10 Vermittlungsvorschläge an einem Tag?!
Hab mal eben in meinen Jobbörsen Account gesehen, ein Sachbearbeiter der nicht für mich zuständig ist knallt mir mal eben 10 VV´s rein
Die Briefe sind noch nicht da, die VV´s wurden gestern erst erstellt, allesamt Zeitarbeit, da schießt sich wohl jemand dort auf Sanktionen ein.
Falls es ein Trost ist: Bei mir sind heute auch 6 Vermittlungsvorschläge, davon 5 von ZAFen im Briefkasten gelandet. Größtenteils Helferstellen und sogar eine Teilzeitstelle als Reinigungskraft, allesamt selbstredend zum Mindestlohn (oder ein paar Cent darüber). Mit meiner kaufmännischen Vorbildung haben diese Scheißjobs überhaupt nix zu tun. - Aber das spielt ja heutzutage keine Rolle mehr.
Scheint eine "neue" Masche des Jobcenters zu sein, unliebsame und aufmüpfige Leute mit Massen-VV aus dem Bezug zu drängen. Hat vermutlich auch etwas mit den neuen Richtlinien, die letzten August in Kraft traten, zu tun. Damals deutete dieses Vorgehen ein hochrangigier Vertreter der Arbeitsagentur in einem Fernsehinterview schon an.

Zitat von: shitux am 04:20:10 Di. 04.April 2017
Mit deinem Zugriff auf den Jobbörsenaccount beweisst du auch, dass du Online tätig bist. Mit E-Mail erreichbar und so. Weshalb auch  u.U. die übliche Erstattungsgrenze für Bewerbungen in Höhe von 260.00€ pro Jahr nicht relevant werden dürfte. Schliesslich bieten die meisten AG an, sich Online zu bewerben.
Eine Onlinebewerbung wurde bei mir auch immer mit 5 € vom Jobcenter vergütet. Also, das scheint bei einigen Jobcentern irgendwie akzeptiert zu werden. Ist aber wohl auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden. Die andere Tussi bei der ich mal für 2 Monate war (so 'ne knallharte Verfolgungsbetreuerin) wollte von der Kostenerstattung für Onlinebewerbungen rein gar nichts wissen - abgelehnt! Das korrekte Argument für die Kostenerstattung auch bei Onlinebewerbungen ist ja, daß du einen eigenen Internetzugang brauchst, um dich per eMail bewerben zu können. Und der kostet bei mir (auf dem Land) schon alllein 35 € pro Monat. Gegenargument wäre, die Terminals bei der Arbeitsagentur zu benutzen. Aber da meine Arbeitsagentur 15 km (einfache Wegstrecke) entfernt ist, müssten sie mir dann auch erst einmal die Fahrtkosten da hin erstatten. Einmal davon abgesehen, daß ich dann 6-8 Stunden in dem Eingangsbereich verbringen müsste, bis der nächste Bus zurück geht. Hat halt leider noch niemand gerichtlich klären lassen, ob so etwas zumutbar wäre.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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