Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung: Vergütungspflicht der Umkleidezeiten

Begonnen von dagobert, 15:58:40 Do. 25.August 2016

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dagobert

ZitatLandesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 06.07.2015 - 8 Sa 53/14 -

Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung: Vergütungspflicht der Umkleidezeiten trotz entgegenstehender tarifvertraglicher Regelung
http://www.kostenlose-urteile.de/LAG-Hamburg_8-Sa-5314_Pflicht-zum-Tragen-von-Schutzkleidung-Verguetungspflicht-der-Umkleidezeiten-trotz-entgegenstehender-tarifvertraglicher-Regelung.news22953.htm

https://dejure.org/2015,24421

Achtung:
Nicht rechtskräftig, Revision ist beim Bundesarbeitsgericht anhängig unter Az. 9 AZR 574/15.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Kläger bekommt beim BAG im Grundsatz Recht, wegen ungeklärter Einzelfragen Zurückverweisung ans LAG.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2016, 9 AZR 574/15
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=19158
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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