Rückzahlung Wohngeld - Monat ohne Einkommen - noch kein Gehalt, kein ALG1 mehr..

Begonnen von dagmar, 09:09:11 Fr. 05.Mai 2017

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dagmar

Hallo Ihr,
im November 2016 habe ich einen Antrag auf Wohngeld gestellt, dieser wurde im Februar bewilligt i. H. v. 107 Euro monatlich. Die Zahlungen der vergangenen Monate wurden im März nachgezahlt.

Ab 1.3.2017 habe ich eine Tätigkeit aufgenommen. Jedoch habe ich im März kein Arbeitslosengeld mehr bezogen und auch noch kein Gehalt, welches erst im Folgemonat April 2017 ausgezahlt wurde.
Ist die Rückzahlungsforderung für März 2017 rechtens?

Die Erstattung für April 2017 wird zurückgefordert unter der Grundlage der Abrechnung vom Monat März (die erst im April zur Auszahlung gelangte) Da ich aber Stundenlohn beziehe und der April weniger Arbeitstage hat, zudem Teilzeit, wird das Gehalt für April (Auszahlung im Mai wesentlich geringer als die Zugrundelegung bzw. die Abrechnung für März 2017).
Ist der Rückzahlungswunsch/Basis Einkommen rechtens?

Ich betreibe ein Nebengewerbe, welches steuerlich (belegbar durch Einkommensteuererklärung) nachweislich ein Minus vor sich stehen hat. Hier berechnet die Wohngeldbehörde Einkommen aus Gewerbebetrieb. (vermutlich haben die das Minus nicht "geschnallt").

Ich würde wegen obiger Punkte in den Widerspruch gehen. Zwar gehe ich davon aus so und so der dumme zu sein, dennoch will ich versuchen fristgemäss zu sagen Eure "Ansagen" sind falsch und ich bitte um entsprechenden Abhilfebescheid.

Solltet Ihr Infos haben, so würde ich mich darüber freuen.

Gruß von Dagmar

p.s.s sollte ich in einem falschen Forum gelandet sein, liebe Mods, dann bitte verschieben.

dagobert

Alg1 wird immer bei Arbeitsaufnahme eingestellt, wann es Gehalt gibt spielt da keine Rolle.
Und wenn du im März kein Alg1 bekommen hast, kann es auch keine Rückzahlung desselben geben.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Wenn Du im März weder Gehalt noch Alg1 auf Deinem Konto hattest, dann kann die Wohngeldstelle für  März auch nichts zurückfordern.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagmar

Hallo Dagobert,
es geht um das Wohngeld.

Ja Counselor, so sehe ich das auch.

Wie auch immer : Widerspruch mit allen Dingen, die mir aufstoßen - komme ich nicht durch, dann kriegen die es 30 Teuro weise. Und der Einspruch, na der geht kurz vor dem Feiertag weg. Immer noch rechtzeitig für meine Frist, aber bleibt dann bei denen bestimmt noch länger liegen, denn da ist dort mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Urlaub angesagt.

Gruß und danke von Dagmar

tleary

Du wirst schon durchkommen mit deinem Widerspruch. Nur, bis die sich deines Falles 'mal annehmen, sind viele der Hilfeempfänger schon längst verhungert.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagmar

Hallo tleary,
ich glaube nicht, dass ich damit durchkomme weil

ich glaube, dass der deutsche Staat pleite ist und die Behörden auf die wir angewiesen sind, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Wohngeldbehörden ect. versuchen alles an Geld einzufordern was (un-)möglich ist. Ich glaube weiterhin, dass von diesen Vereinen jeder abgezockt wird ohne auch nur einem Ansatz von Chance. Bei Wohngeld ist beispielsweise nicht das Sozialgericht zuständig (denn da würde ich klagen, weil keine Kosten auf mich zukämen aber einmal die Praktiken, falsche Berechnungen oder auch die schnellen Entscheidungen gegen Anspruchsnehmer) präsentiert werden könnten. Aber in diesem Fall wäre das Verwaltungsgericht zuständig und somit würden auch für mich Prozeßkosten anfallen. Klar, als eine, die eh nichts hat muss ich dann darauf verzichten.

Ja, "wir schaffen das schon" hat schon so seine Auswirkungen. Dem Asylanten, der in Deutschland in Frieden leben wollte, dem geht es wie ELO's : verraten und verkauft von einem Staat, der soviel Steuereinnahmen hat wie nie - der aber so wenig ausgibt wie möglich und so viel sanktioniert wie irgendwie denkbar.

Genau das ist es nämlich: die wissen doch genau, dass Menschen mit wenig Einkommen sich kaum wehren können, im dümmsten Fall, weil sie vor Schwäche kurz vor dem Ziel verhungern.

Bis der Antrag durch war dauerte es 4 Monate - mit dem schnellen Zurückfordern auf Basis falscher Daten ging das innerhalb von 5 Tagen. Schon erstaulich!!!! Leider ist es so, dass sich niemand (auch ich nicht....) Outen will um sowas mal in die Tagespresse zu bringen.... aber ich vergaß: in meiner Region ist die Presse ja noch besser geschmiert als in Großstätten...

Lieben Gruß von Dagmar



Rudolf Rocker

Zitatich glaube, dass der deutsche Staat pleite ist...
Ab hier habe ich aufgehört zu lesen.
Glauben kann man natürlich alles und nichts, aber als Grundlage für eine Diskussion taugt "glauben" nichts, aber auch gar nichts!

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2017/01/2017-01-12-pm02.html;jsessionid=FA6799DF4C0A5E2991FBAB0A9498BCBA

tleary

Zitat von: dagmar am 12:11:27 Mi. 10.Mai 2017
ich glaube, dass der deutsche Staat pleite ist und die Behörden auf die wir angewiesen sind, [....]

[....]
verraten und verkauft von einem Staat, der soviel Steuereinnahmen hat wie nie - der aber so wenig ausgibt wie möglich und so viel sanktioniert wie irgendwie denkbar.
Aber hast du dir jetzt nicht gerade selbst widersprochen?

Im übrigen hat Rudolf Rocker recht: Der deutsche Staat steht doch finanziell - verglichen mit den Nachbarstaaten, die teilweise tatsächlich pleite sind - gut da. Und das vor allem deshalb, weil er  in den vergangengen 15 Jahren die INDIREKTEN Steuern (wie Mehrwertsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Stromsteuer etc.) zur Finanzierung seines Haushalts besonders stark erhöht hat. Im Gegenzug wurden die Steuern für die Reichen (Einkommensteuersatz, Vermögensteuer) natürlich massiv gesenkt bzw. gleich ganz abgeschafft. Die indirekten Steuern treffen aber  in besonders hohem Maße (im Verhältnis zu deren Einkommen) die UNTEREN Schichten, wie Beschäftigte im Niedriglohnbereich und eben auch uns, den Erwerbslosen, die für diesen Polizei- und Beamtenstaat keinen Cent zahlen sollten.

@ Dagmar: Jetzt schreibst erst mal deinen Widerspruch gegen den Bescheid um die Frist zu wahren. Über eine Klage kann man dann auch später noch nachdenken, wenn sie deinen Widerspruch abgelehnt haben. Hast du keine beweisfähigen Unterlagen zur Hand, schreibst einfach "wird nachgereicht", oder noch besser: Du BEHAUPTEST das einfach, was ohnehin in deinem Fall Fakt und die Wahrheit ist, und wartest, wie sich "das Amt" darauf verhält. - Mach' denen einfach ein bißchen Arbeit, das mögen die nicht. Die Chancen stehen gut, daß sie die Rückzahlungsforderung fallen lassen.
Bei mir kam auch 'mal was ähnliches von denen, als ich schon gar nicht mehr arbeitslos war: Eine "Aufforderung zur Mitwirkung" (oder so ähnlich), in der ich nachweisen sollte, wieso da von diesem und jenen Konto noch Zinserträge kamen. Ich reichte die Kopien dafür ein, und danach hörte ich auch nix mehr von denen. - Wichtig ist es ganz einfach, die Frist zu wahren. Und ein bißchen hochgestochenes "Beamtendeutsch" kann auch nicht schaden. Das macht immer Eindruck bei diesen "Möchtegern-Akademikern".
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagmar

Meine Antwort war ungeschickt und dumm!!!
Gedacht hatte ich eigentlich - oder geplant - mich so auszudrücken, dass in den sozialen Töpfen nichts mehr ist und ausgeschüttet wird. In spontaner Dummheit ertappt ... mehr lässt sich dazu nicht sagen. Ich bin einfach schon viel zu sehr in der Materie ein armer Schlucker bleibt ein armer Schlucker, als dass ich noch über den Tellerrand hinaussehe.... Einigen geht es nämlich sehr, sehr gut - und die sind alles andere als pleite !

Wohngeld
Widerspruch ist losgeschickt mit Gesetzesauszügen und § in Sachen dass es bei Stundenlohn und Teilzeit nicht möglich ist vorherzubestimmen oder willkürlich festzulegen wie hoch mein Einkommen ist. Deshalb sei eine Einstellung nicht gerechtfertigt.

Fakt: nun muss noch ein anderer ran und wieder alles durch rechnen. Nachdem ein Betriebsgewinn (hatte ich 2015 ) zu Grunde gelegt wird und meinem monatlichen Einkommen 2017 zugerechnet wird, aber 2016 mit einem MINUS gekennzeichnet ist habe ich dem ebenso wiedersprochen.

Da ich im März nachweislich - Kontoauszug - vom Ersparten gelenbt habe würde das Wohngeld nicht zum Lebensunterhalt verwendet werden, was der Gesetzgeber so für das Wohngeld definiert (hoffentlich habe ich mich nicht wieder falsch ausgedrückt ;-)

Schriftstück ist abgeschickt und nun dürfen sie etwas tun. Was mir sicherlich beim nächsten Antrag noch mehr Verzögerung einbringen wird ;-)

Gruß von Dagmar

dagmar

Das ist nicht zu fassen: meine E-Mails sind bei der TUSS der Wohngeldstelle ignoriert worden. Nun schickt sie mir eine Mail mit dem Text:

um Ihren Widerspruch zu bearbeiten, benötige ich noch Ihren Arbeitsvertrag in Kopie.

Soll ich so tun, als habe ich die Mail nicht bekommen oder den Arbeitsvertrag nachsenden? Große Chance sehe ich so und so nicht, aber was macht denen am meisten Arbeit .... oder zögert die Rückzahlung raus???

Gruß von Dagmar

Rudolf Rocker

Wenn Du willst, das der Widerspruch bearbeitet wird, ist die Frage doch ziemlich überflüssig, oder?

dagmar

Na ja, in meiner Naivität war ich der Meinung, dass durch Einschreiben und Widerspruch auch die Gegenseite Regeln einzuhalten hat. Ich hatte nun gehofft, dass die Gesellen auch verpflichtet sind einen mühevolleren Brief aufzusetzen statt einer Zeile.

Vermutlich hast Du Recht .... Ich glaube, ich habe die Prinzipien in unserem Land noch immer nicht verstanden....

Gruß und danke von Dagmar

fidel hastala

Hallo Dagmar,

wenn überhaupt dann in 5 Euro Raten zurückbezahlen!!!
"die revolution ist kein apfel,der vom baum fällt,wenn er reif ist;
man muss machen,das er fällt"

che g.

dagmar

Ja  fidel hastala (der gerade nicht im Urlaub ist ;-) so hattte ich mir das vorgestellt.... Dann wird ein Dauerauftrag sinnvoll sein,damit ich nicht die Nerverei der Überweisung habe. Vielleicht auf 5,01 überweisen (der 1 Cent ist dann für de Kaffeekasse der Buchhaltung).

Wobei mir schon klar ist, was das bei einer erneuten Antragstellung (und das wird vermutlich wegen der anstehenden Hüftoperationen, somit Arbeitslosgkeit weil noch in Probezeit) mit sich bringt.

Wenn ich mir überlege, die wollten mich auf dem Boden rumrutschen lassen um jedes Zimmer auszumessen, weil die Gesamtangabe des Vermieters ihnen nicht gereicht hat - sie brauchten 5 Monate und unzählige Rückfragen, bis es überhaupt eine Bewilligung gab. Ich teile brav mit, "hallo, ich bin in Arbeit, evtl. wird mein Wohngeld eingestellt, hier ist die Gehaltsabrechnung" und kriege nach vier Wochen eini Schreiben "es fehlt die Gehaltsabrechnung". Dann schicke ich das Teil per Post und nach 5 Tagen wollen die alles zurück unter absolut falsch Berechneten Einnahmen.

Also schicke ich alle Unterlagen Einschreiben mit Rückschein ... und plötzlich können die mailen...

Also den Vorgang finde ich schon knackig ;-)

Gruß von Dagmar

Rudolf Rocker

ZitatIch teile brav mit, "hallo, ich bin in Arbeit, evtl. wird mein Wohngeld eingestellt, hier ist die Gehaltsabrechnung" und kriege nach vier Wochen eini Schreiben "es fehlt die Gehaltsabrechnung".
Entweder kann man gerichtsfest beweisen, das man die Gehaltsabrechnung abgegeben hat oder man gibt sie 20 mal ab, bis man irgendwann kapiert hat wie es läuft!

dagmar

Genau,
und deshalb wird auch der angeforderte Arbeitsvertrag per EBF an die Schnarchnasen gehen.

Gruß von Dagmar

Rudolf Rocker


dagmar

Einmal bitte (recht) freundlich

Ein freundliches Einschreiben :-) und das bitte zustellbar per Eisenbahn :-)

Gruß von Dagmar

Rudolf Rocker

ZitatEin freundliches Einschreiben
Und wie beweist du damit, das in dem Brief der Arbeitsvertrag in Kopie war? Gar nicht!
Du beweist damit nur, das du einen Briefumschlag verschickt hast. Den Inhalt kannst Du nicht beweisen!
Eine Kopie der Kopie mit Eingangsstempel wäre so ziemlich die einzige Möglichkeit. Deshalb wird die von den Behörden (nicht nur JC) ja auch so gerne verweigert!

dagmar

Hast Du leider recht - für mich als hinkenden -nicht Auto fahren dürfenden - nur eine Chance: Fax mit Senebestätigung.

Gruß von Dagma

tleary

Das ganze ist einfach eine Mischung aus Schlamperei, Unvermögen, Inkompetenz, Verschleppung, Gleichgültigkeit und Gehässigkeit von dieser Behörde. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen "Untätigkeit" (oder wie das heißt) wäre da angesagt. Allerdings wüßte ich auch nicht, wie man sowas anstellen sollte, und vor allem wo man die einreicht. ;)
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

ZitatEine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen "Untätigkeit" (oder wie das heißt) wäre da angesagt.
Ohne Beweise? Wenn Du eine Behauptung aufstellst, bist Du in der Beweispflicht,sonst kommt sowas ganz schnell als Bumerang, in Form einer Verleumdungklage o.ä. zurück!

tleary

»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagmar

Hallo Ihr,

Heute kam die Antwort auf meinen Widerspruch:

....somit wurde Ihrem Widerspruch im vollen Umfang entsprochen......

Nun gut, das war eigentlich alles, was ich erreichen wollte. Eigentlich verstehe ich immer noch nicht, warum ich im März - wo ich mittellos vom Ersparten gelebt habe und keine  Gelder von Arbeitgeber oder AFA erhalten habe nicht das ursprüngliche Wohngeld erhalten habe wie in Zeiten der Arbeitslosigkeit, aber dafür kenne ich mich zu wenig aus.

Mir ging es einfach darum zu sagen: Eure Berechnungen sind falsch. So, nun erhalte ich - nach Verbrauch der Überzahlungen - doch noch monatlich 33 Teuros. Sprich: die Sachbearbeiterin hat sich selber ein Ei gelegt, nixxe von wegen alles zurückzahlen und so....

Hätten die mir bei der Antragstellung das Leben nicht so schwer gemacht, hätten die Pappenheimer diese Theater mit meinem Widerspruch  nicht gehabt und mir auch nicht weiterhin (wenn auch nur minimale) Leistungen zukommen lassen müssen. Da hätte ich dann gesagt, gut, ich arbeite (wenn auch zu geringem Gehalt) und ab dem Moment, wo Gehälter regelmässig fließen seid ihr mich los. Nur durch deren willkürlichen Akt der Berechnung - der zum Himmel stank wegen falscher Grundlagen - haben die Mehraufwand und Kosten....

Ich muss mir dann nur überlegen, wenn das Erbe einfließt, bzw. die Mieteinnahmen (denn die gehören ja dann zum Einkommen, was aber noch ein paar Monate dauern dürfte) ob ich zuvor einfach sage, danke einstellen, ich benötige ab jetzt keine Hilfe mehr oder wie ich es tätige.

In diesem Sinne
Gruß von Dagmar

tleary

Zitat von: dagmar am 16:52:59 Mi. 07.Juni 2017
Nur durch deren willkürlichen Akt der Berechnung - der zum Himmel stank wegen falscher Grundlagen - haben die Mehraufwand und Kosten....
Wobei dieser "Mehraufwand" in diesem Staat ja überhaupt niemanden stört. Wenn so etwas überhand nähme, erhöht er einfach die Steuern, um die zusätzlichen Kosten wieder reinzuholen. - Am besten die indirekten, denn da nimmt man's von den Ärmsten im Lande, und die können und werden sicherlich deswegen keinen Aufstand machen, weil Staat & Kapital sie dauernd mit "Geldbeschaffen zum Überleben" beschäftigt. Und die Beamten in den Wohngeldstellen machen durch solche Fehlberechnungen ihren Job nur noch sicherer, wie er ohnehin schon ist.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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