Bargeld an ALG2 Empfänger für Trauerkleidung/Reisekosten

Begonnen von dagmar, 10:03:12 Do. 18.Mai 2017

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dagmar

Hallo Ihr,
meine Mutter ist gestern verstorben. Durch Generallvollmacht habe ich auch finanzielle Befugnisse bis über den Tod hinaus.

Mein Bruder lebt von ALG2 und hat nichts. Wenn ich ihm jetzt auf dem Barweg 1000 Euro gebe, die er mir jedoch quitieren muss (falls Erbstreigigkeiten doch noch entstehen sollten) für Trauerkleidung und Fahrtkosten wie könnte ich das deichseln, dass er das Geld wirklich hat (für was ist mir doch am Schluss egal, aber bevor die Ämter kassieren doch lieber ihm was, dass eigentlich nachvollziehbar ist).

Es bringt weder ihm noch mir etwas, wenn Finanzbehörden über Sparguthaben informiert werden - aber was ist der klügste Weg für alle Seiten?

Gruß von Dagmar

Rudolf Rocker

Zitataber was ist der klügste Weg für alle Seiten
Geh mit deinem Bruder zusammen einkaufen! Fertig! (Kassenbeleg = Quittung)

ZitatEs bringt weder ihm noch mir etwas, wenn Finanzbehörden über Sparguthaben informiert werden
Den Satz verstehe ich nicht! Finanzbehörden SIND über jedes Sparguthaben in Deutschland informiert, sofern es nicht unter dem Kopfkissen liegt. Bankgeheimnis gibt es nicht mehr!

dagmar

Stimmt - wir sind ja gläsern - in jedem Bezug.

Das mit dem Einkaufen funktioniert nicht: mein Bruder wird sich keine Kleidung kaufen, das weiß ich - er will das Geld zuj (üner-)leben, und das kann ich nachvolllziehen, wenn jemand jahrelang ALG 2 Bezieher ist. Somit entfällt die Quittungsmöglichkeit.

Aber danke für den Tip, vielleicht doch irgendwie anders umsetzbar - zuweilen kommen einem die Ideen nur über Umwege um hier im Glaspalast zu überleben, wo Bargeld abgeschafft werden soll, damit auch das letzte bischen Eigenkontrolle weg fällt.

Gruß von Dagmar

tleary

Das Klügste wäre wohl, wenn dein Bruder sein Erbe pro forma ausschlägt (geht aber nur innerhalb einer kurzen Frist ab dem Tod, das sind  6 Wochen). Ansonsten würde jedes noch so kleine Erbe auf seine Hartz IV-Bezüge angerechnet. Das ganze Erbe bekämst dann du allein. Somit müsste dir dein Bruder trauen, weil er von deinem Wohlwollen und deiner Zusage abhängig ist. Die 1.000 € gibst du ihm dann als zinsloses Darlehen mit einer vereinbarten monatlichen Rückzahlungsrate nach dem 1. Jahr ab Ausreichung über 10 € (das in bar; aber eben nur auf dem Papier). Darlehensvertrag auf jeden Fall schriftlich. Falls euch das Amt dann trotzdem anpissen will, ist es durch die Schriftform wasserdicht. Eine andere Möglichkeit sehe ich sonst nicht. - Müsste doch so gehen, oder was meint ihr?

Edit:
Okay, es gäbe noch eine zweite Möglichkeit: Du gibst ihm dann die 1.000 € ohne Darlehensbrimborium in bar unter der Hand, und er kann das dann wann und wie er will verwenden (natürlich immer Cash aufbewahren). Aber das wäre halt nicht ganz legal, während die erste Variante es wohl ist.

Gerade bei Wikipedia nachgesehen:
Zitat
Eine Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen (ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft, dem Grunde der Berufung und eventueller Beschwerungen) beim zuständigen Nachlassgericht vorliegen (§ 1944 BGB). Sie bedarf einer Unterschriftsbeglaubigung und kann nur vor einem Notar oder dem zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden.

Im übrigen ist das auch so eine Ungerechtigkeit der Hartz IV-Gesetze, daß ein Geldzulauf während des H-IV-Bezugs nicht ins Schonvermögen eingerechnet wird, wäre es aber vorher gewesen, schon. Und was man da für Kapriolen schlagen muß, nur um so einem armen Schwein 1.000 € schenken zu dürfen, ist die zweite Sache.

Zitat von: dagmar am 10:03:12 Do. 18.Mai 2017
Es bringt weder ihm noch mir etwas, wenn Finanzbehörden über Sparguthaben informiert werden - aber was ist der klügste Weg für alle Seiten?
Das Finanzamt ist nicht das Problem, weil bei solch kleinen Summen (nur ein paar 1.000 €) und dem nahen Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen ohnehin keine Erbschaftsteuer anfällt. Das wirkliche Problem macht und ist "das Amt" (Jobcenter).
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagmar

Hallo tleary,
ich denke, das Testament würde er keinesfalls ausschlagen. Zum einen ist ihm noch nicht bekannt, dass es sich nur um einen Pflichtteil handelt und zum zweiten, freut er sich mit Sicherheit darauf, eine Zeit lang - und wenn es nur kurz sein sollte - keinen Mobber sehen zu müssen. Er zieht auch in Erwägung, doch einen Job zu suchen - mit viel Glück und ohne Durchsickern an die Gesellen wäre das ja o.k. (im anderen Fall au weia....) Raus aus dem Bezug, ein paar Monate nach dem Ausstieg erst die Auszahlung und dann behalten bis Schonvermögen, bevor er sich wieder den ALG2-Terz reinziehen muss.....
Ich habe mich da auch schon zuvor über das Thema der Ausschlagung versucht kundig zu machen, das ist aber windig ohne Ende. Und im dümmsten Fall steht er dann ganz im trockenen. Ich kann noch nicht auszahlen und die Mobber sperren den Hahn.

Die vorhandenen Testamente sind nun bei mir und ich werde diese dem Nachlassgericht (welches ich schon direkt am Todestag darüber informiert habe) zusenden um dann nach deren Rückfragen zu reagieren. Mein Bruder möchte, dass alles so lange wie möglich verzögert wird, ich habe damit kein Problem. Vielleicht kann er sich irgendwie aus dem Mobber-Dschungel robben.

Ich habe eine Variante Deiner Version 2 gewählt, damit ein paar Euros da sind, und so werde ich das zukünftig machen über eine Ex-Freundin von ihm, die mich ab und zu besucht und grundehrlich ist. Ihm helfen ein paar kleine Euros wenn man von Mobbern abhängig ist - ich bin es derzeit nicht ... klar, kann sich durch die Hüfte irgendwann ändern, aber dann geht es eben unter "außer Spesen nichts gewesen".

Das ist genau das, was mich so nervt: da gehen ein paar Euros über den Tisch, zu jemandem, der nichts hat und alles schreit auf; er bescheisst ja den Staat. Was aber "Großheopft und kleingeredet" sich erlaubt, das ist o.k. und fällt gar nicht auf. Schenke ich - gebe ich - so ist das doch mein Thema, klar, ich kapiere schon den Sinn, dass jemand "viel" bekommt und dann vom "Staat lebt" aber sollten da nicht andere Diemnsionen gelten können. Zumindest in solchen Fällen, wo wirklich Kosten wie Reisegeld, Kleiderkosten ect. auftreten können.

Manch ein ALG2 Bezieher hungert. Ja, in diesem tollen sozialen Land - aber es ist Einkommen, wenn dieser "Hunger" gestillt wird.....

Ich finde seine Einstellungen nicht gut, seinen Lebensstil ebenfalls auch nicht und wir sind so etwas von unterschiedlich, dass es einfach besser ist uns nicht zu lange in der Nähe zu halten. Dennoch: ich weiß, wie oft er Angst vor Hunger hat! Ich weiß, wie sehr er sich über einen Fuffi freut und dass er -trotz oder gerade wegen- der Andersartigkeit jeden Tag kämpfen muss, aggressiver und wütender wird und die Gesellschaft immer mehr verlässt. Aber das scheint ja gewollt zu sein, von allen jenen, die ihre Machtstellung zu genießen scheinen.

Ich finde es erbärmlich, wie in einem "Sozialstaat" alles soziale mit Füßen getreten wird und nach schöner alter Neandertaler-Manie der finanziel am schwächsten dastehende von oben gedrückt werden kann. Ist doch nichts anderes als meine Wohngeldgeschichte und die Pisakerei durch die Mrs. Inga bei der Arbeitsagentur. Ich hatte Glück, ich habe mich gerühert, und derzeit nichts mit den "Ratten" zu tun, das kann sich schnell ändern. Denn schwach - weil ja derzeit krank - bin ich ja nun leider auch....

Lieben Gruß von Dagmar


Onkel Tom

Moin dagmar

Herzliches Beileid. Nun wäre es, wie Rudolf vorschlägt, mit deinem Bruder shoppen zu gehen,
am besten. Fahrkosten für ihn könntest Du z.B. bei der DB per "Fahrgutschein" wuppen.

Du bezahlst und er kann sich das Ticket an seinem Bahnhof abholen.. Die Bahnhofmission ist
da gern hilfsbereit. Diese Tickets haben dann den Vermerk "KE" und können nicht mehr zu
Bares zurück getauscht werden..

Den Vorschlag das über den Weg eines Dahrlehen zu wuppen finde ich auch gut. Schließlich
drehen auch Sachbearbeiter beim JC ab, wenn sie Eurozeichen in den Augen haben und
sich alleinig auf das Zuflussprinzip verbeißen.. Erkennbar auf Vollanrechnung - 30 Euro als
"Trostpflaster".

Viel Kraft, den Nachlass in trockenen Tüchern zu bekommen  ;)


Lass Dich nicht verhartzen !

dagmar

Hallo Onkel Tom,
das mit dem Einkaufen funktioniert derzeit nicht - weil er a) nie Zeit dafür hat zu mir zu kommen ;-) und b) ich derzeit gar nicht mobil bin und mit ihm einkaufen kann. Ich lebe an einem Ort ohne Läden jeglicher Art und kann derzeit wie gesagt nicht Autofahren durch die Hüfte.... er so und so nie.... wie sollte er sich auch ein Auto leisten.

Ist aber ein Merkpunkt, über den auch er sich schlau machen kann, ich stehe allen Möglichkeiten offen gegenüber!

Die Fahrkartengeschichte finde ich super - er wird als Nicht-Autofahrer bestimmt gerne die eine oder andere Fahrt antreten, die ihm dadurch finanziert werden könnte, ganz egal, wohin diese nachher geht. Auch ein Punkt, wenn auch nur ein ganz kleiner, der Eigenständigkeit!

Danke fürs Gedanken machen und Kraft wünschen

Gruß von Dagmar


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