Auf Stellenangebot aus Jobbörse, das nicht durch die AA betreut wird, bewerben?

Begonnen von tleary, 13:14:31 Fr. 09.Juni 2017

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tleary

Hi!
Hab' mal ne kurze Frage: Und zwar habe ich beim letzten Mal zwei "Stelleninformationen" (= Vermittlungsvorschläge) erhalten, auf die ich mich innerhalb von 3 Tagen bewerben soll. Das sind natürlich 2 x Leiharbeitsstellen mit Bezahlung knapp über oder zum Mindestlohn, und nur Helferstellen in Produktionsjobs, wo ich eh noch nie gearbeitet habe.

Wörtlich heißt es da:
Zitat
Sehr geehrter Herr XXXX,
ich möchte Sie auch auf ein Stellenangebot (Arbeitsplatz) aus unserer JOBBÖRSE, das NICHT durch die Agentur für Arbeit betreut wird, hinweisen:
SCHEISSJOB bei Leiharbeitklische
Dann heißt es am Ende des Schreibens:
Zitat
Bewerben Sie sich bitte umgehend per E-Mail, schriftlich oder über arbeitsagentur.de. Alternativ stellen Sie sich bitte umgehend persönlich vor oder vereinbaren Sie bitte umgehend einen Vorstellungstermin."
Jetzt habe ich in einem anderen Forum gelesen, daß man sich darauf gar nicht bewerben muß, sondern dies nur ein "Vorschlag" ist, den man getrost ignorieren kann. So lange man die geforderte Mindesanzahl an Bewerbungen pro Monat nachweist, kann einem nicht passieren.

Hier die betreffende Antwort aus dem Forum:
Zitat
Hallo leonadro,
da die Stelle nicht von der Agentur betreut wird, kann da auch nichts geschehen. Das ist ein völlig unverbindliches Angebot!
:razz:
https://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?132081-Stellenangebot-wird-von-der-Agentur-f%C3%BCr-Arbeit-nicht-betreut
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

Hat das Schreiben eine RFB?
Am besten mal anonymisiert hier reinstellen.

tleary

Also, ich bin mittlerweile etwas schlauer. Mir wurden mitgegeben:

a) Vermittlungsvorschläge (in der Kopfzeile so bezeichnet). Die haben eine Rechtsfolgebelehrung auf Seite 2 dran. Ich denke, die ist inhaltlich unangreifbar, deshalb spar' ich mir das Einscannen.

und zusätzlich noch
b) Stelleninformationen (steht so in der Kopfzeile). Die haben KEINE Rechtsfolgebelehrung am Ende des Angebots. Bewerbungen dahingehend sind dann mit Sicherheit freiwillig. Diese haben aber als Irreführung des ELO's haargenau denselben Text mit der Bewerbungsaufforderung, nämlich: "Bitte bewerben Sie sich umgehend bla bla bla....". Aber wie gesagt eben OHNE RFB.

Vermittlungsvorschläge sowie Stelleninformationen teilen sich in etwa fifty-fifty auf (7:7). Somit hätte ich mir eigentlich die Hälfte des Schriftverkehrs mit den Leiharbeitsbuden sparen können, und mich stattdessen alternativ einfach auf Stellen aus der Tageszeitung bewerben können.

Wobei anzumerken ist, daß ich mit keinem Satz von meiner Fallmanagerin darauf hingewiesen wurde, daß die Bewerbung auf Stelleninformationen (also nicht von der jeweiligen Agentur für Arbeit betreute Stellen) freiwillig ist. - Wieder so eine Verletzung der Aufklärungspflicht meiner Fallmanagerin!

Der letzte Gesprächstermin mit ihr war ohnehin eine Katastrophe, weil ich mit Beistand kam. Sie holte dann eine 2. Person, nämlich vermutlich den "Teamleiter", einen ganz scharfen, coolen Hund. Seitdem hat der Klassenfeind Name und Gesicht für mich. :) Er kündigte an, all meine Bewerbungen (ich reichte Bewerbungskostenerstattungen ein) genau zu durchleuchten, da ihm die Zahl "extrem hoch erscheint", ob ich diese auch wirklich abgeschickt habe (es waren insgesamt 27 fürs letzte halbe Jahr, also eigentich nur der ganz normale durch die Arbeitsagentur selbst vorgegebene Bewerbungswahnsinn). Dies ist aber ausschließlich auf die Hinhaltetaktik meiner Fallmanagerin zurückzuführen, weil sie immer sagte, "Abrechnen tun wir dann das nächste Mal". Aber "tomorrow never comes" bekanntlich....
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

Nächster Punkt: Was steht in deiner EGV oder EGV- VA?
Da könnte die "Freiwilligkeit" ganz schnell passé sein!

CubanNecktie

Ja, das ist wichtig zu wissen, hast EGV-VA/EGV (unterschrieben)? Ich hatte vor einigen Jahren einen ganz witzigen SB, er schickte mir mal eine Komplette Zeitungsanonce zu, selbstverständlich als Produktionshelfer und als die Bewerbung da nicht fruchtete - wollte er, dass ich mich da nochmals melde - zwecks Praktikum  ;D ;D ;D ;D ... - aber alles ohne RFB und unterschrieben EGV - seit 2011/2012 nicht mehr drin.
Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude?
ZAF Fragebogen
Passwort: chefduzen.de

tleary

Zitat von: CubanNecktie am 16:11:46 Fr. 09.Juni 2017
Ja, das ist wichtig zu wissen, hast EGV-VA/EGV (unterschrieben)?
EGV habe ich keine unterschrieben. Da kam ein paar Wochen später die EGV per VA. Der habe ich aber auch widersprochen, wenn auch nur oberflächlich, aber per Einschreiben denen zugeschickt. Es gab bis heute keine Stellungnahme darauf.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

ZitatEGV habe ich keine unterschrieben. Da kam ein paar Wochen später die EGV per VA.
Da müsste man jetzt mal wissen, was da zu dem Thema drinnsteht.

tleary

Zitat von: Rudolf Rocker am 16:30:30 Fr. 09.Juni 2017
Da müsste man jetzt mal wissen, was da zu dem Thema drinnsteht.
Ja, ist klar. Also in der EGV-VA steht nur drin:
Zitat
Sie unternehmen während der Gültigkeitsdauer der EGV im Turnus von 6 Wochen - beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung - jeweils mindestens 6 Bewerbungsbemühungen um solzialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber im Anschluß an den obengenannten jewiligen Zeitraum folgende Nachweise vor: Liste der Eigenbemühungen. Die Bewrbungen können persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Bewerben Sie sich bitte nur auf Stellenangebote, die für Sie passend sind. [......]
Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge, die Sie von der Agentur für Arbeit erhalten haben.
Edit: Noch einen Absatz aus der EGV-VA hinzugefügt.
Ich will jetzt nicht alles eintippen, weil ich es später noch komplett online stelle in anonymisierter Form (dauert aber noch ein Weilchen, ca. 1-2 Tage, "stay tuned"). Jedenfalls steht dann nichts mehr weltbewegendes in Sachen Bewerbungen drin, wenn ich das richtig gelesen habe.
Aber grundsätzlich haben die sich vermutlich schon etwas dabei gedacht, bei den VV's die RFB dranzuhängen, und bei den "Stellenangeboten" eben nicht. Somit bin ich weiterhin der Überzeugung, daß die Bewerbungen auf "Stellenangebote" freiwillig sind, während die auf VV's eben verpflichtend sind. Nur dem "Kunden" verklickern wollen sie es eben so, daß man sich auf ALLE bewerben MUSS. Aber es stimmt auch: Daß meine erste reine EGV (nicht unterschrieben) sich in etlichen Passagen von der späteren EGV-VA unterscheidet.
Aber daß sie auf meinen Widerspruch bezüglich des EGV-VA's überhaupt nicht reagieren, und den Kopf in den Sand stecken, ist doch auch nicht rechtens, oder?
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

Zitatbeginnend mit dem Datum der Unterzeichnung
Bei einer EGV- VA wird ja nichts unterzeichnet! Also brauchst Du erst damit beginnen, wenn unterzeichnet wurde! ;D

ZitatBewerben Sie sich bitte nur auf Stellenangebote, die für Sie passend sind.
Ohne Definition, was passend sein soll und was nicht? Da hätte ich Leiharbeit schon mal abgelehnt, weil unpassend! ;D

ZitatIch will jetzt nicht alles eintippen, weil ich es später noch komplett online stelle in anonymisierter Form
Ja, mach das mal. Da gibt es sicher noch die ein oder andere Falle!

ZitatAber daß sie auf meinen Widerspruch bezüglich des EGV-VA's überhaupt nicht reagieren, und den Kopf in den Sand stecken, ist doch auch nicht rechtens, oder?
Wenn der Widerspruch nicht innerhalb von drei Monaten bearbeitet wurde kann Untätigkeitsklage eingereicht werden!

tleary

Zitat von: Rudolf Rocker am 16:51:30 Fr. 09.Juni 2017
Bei einer EGV- VA wird ja nichts unterzeichnet! Also brauchst Du erst damit beginnen, wenn unterzeichnet wurde! ;D
Ja, dieser Satz  ist mir natürlich auch aufgefallen, und ich mußte schmunzeln dabei. Obwohl die Sache natürlich todernst ist und mir noch den letzten Nerv raubt, aber da mußte ich wirklich lachen. - Vollidioten!
Edit: Naja, ok. Die EGV-VA wurde von der SBin unterzeichnet. Das meinte sie wohl damit.

Zitat
Bewerben Sie sich bitte nur auf Stellenangebote, die für Sie passend sind.
Zitat
Ohne Definition, was passend sein soll und was nicht? Da hätte ich Leiharbeit schon mal abgelehnt, weil unpassend! ;D
Und von denen selbst bekomme ich laufend VV's, die für mich absolut unpassend sind, weil ich in diesen Bereichen (Produktionshelfer, "Helfer-Kautschuk", Putzhilfe etc.) noch niemals in meinem Leben gearbeitet habe. - Aber das scheint ja dann egal zu sein, wenn der Vorschlag von der AA selbst kommt.

Zitat von: Rudolf Rocker am 16:51:30 Fr. 09.Juni 2017
Ja, mach das mal. Da gibt es sicher noch die ein oder andere Falle!
Ich würde eher sagen "Stümperhaftigkeit". :) Der ganze Text wimmelt nur so von Tippfehlern und fehlenden Leerzeichen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

Ja, die kloppen eben irgendwelche Textbausteine zusammen und versuchen das dann noch ein bißchen zu individualisieren.

Onkel Tom

Jo, was wird hier im Angesicht des JC unter dem Wort "passend" interpretiert ?

So, wie "toll(wütig)" sie unpassend vermitteln, werden SB ja nur ihren
Zumutbarkeits-Paragrapen im Kopf haben, spich "Egal zu welchem Preis
und putzen kann jeder" und pro Lohndumping blabla..

Es gibt ja einige Worte und Formulierungen, die die Rechtsabteilungen des JC
oder AfA ganz neu interpretieren oder sogar erfinden..

So z.B. "Zeitnah" was juristisch keinerlei Definition hat, wie lange eine
Verzögerung eines Handeln im Rahmen vom "Zeitnah" ist. Für das JC dumm
gelaufen, wenn VV vor Weihnachten und Ostern eintrudeln, 4 Tage später die
Bewerbung raus geht, das JC sanktionieren will und der Erwerbslose vor dem
SG klagt..

Ich denke so vom Bauchgefühl her, das der gegenwärtige Status der EGV-VA
angreifbar ist und anhand des Widerspruch im dissenz steht, praktisch
nichtig, solange kein Widerspruchsbescheid ein trudelt..

Derartige Lahmarschigkeit ist nicht neu, zumal SG wenig Lust darüber hat,
über eine EGV-VA zu entscheiden, die eventuell noch 4 Wochen in den Augen
des JC gültig sei..

Diesbezüglich wird sehr viel vom JC geblufft und eingeschüchtert..
Zum Ende stellt sich gern heraus, das EGV-Tamtam in einer Schach-Patt-
Situration endet oder von vornherein durch Formfehler nichtig war.

Hauptsache das JC hat es geschafft, den Erwerbslosen wiedermal kirre
zu machen..

Vermutlich lohnt sich ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt, der
"infiltrierte" Sorgen als "umsonst ein dicken Kopf gemacht" bestätigen kann.
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatSo z.B. "Zeitnah" was juristisch keinerlei Definition hat, wie lange eine
Verzögerung eines Handeln im Rahmen vom "Zeitnah" ist. Für das JC dumm
gelaufen, wenn VV vor Weihnachten und Ostern eintrudeln, 4 Tage später die
Bewerbung raus geht, das JC sanktionieren will und der Erwerbslose vor dem
SG klagt..
Natürlich hat das eine juristische Definition! Unmittelbar nach Kenntnisnahme. In der Regel drei Tage Frist. Ich finde nur die Quelle dazu grade nicht!

ZitatIch denke so vom Bauchgefühl her, das der gegenwärtige Status der EGV-VA
angreifbar ist und anhand des Widerspruch im dissenz steht, praktisch
nichtig, solange kein Widerspruchsbescheid ein trudelt..
Nö, der Widerspruch hat keine auschiebende Wirkung! Warum sollte da irgendwas nichtig sein? Das könnte ja erst eine Entscheidung des SGs feststellen.

ZitatVermutlich lohnt sich ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt, der
"infiltrierte" Sorgen als "umsonst ein dicken Kopf gemacht" bestätigen kann.
Und was soll der machen? Feststellen, das mit Ablauf des VAs die Beschwernis wegfällt und somit der Klagegrund?

Onkel Tom

Sorry, ich habe mich mit dem "Nichtig" verkehrt ausgedrückt..

Der "Dissenz" bedeutet Unstimmigkeit eines Vertragsverhältnis und wird durch den
Widerspruch ausgelöst. Es hat keine aufschiebende Wirkung, aber die EGV-VA hängt
somit in der Schwebe und SB muss reagieren, sitzen dies jedoch gern aus.

Die Nichtigkeit oder Aufhebung einer EGV-VA entscheidet natürlich ein Richter vom
SG, falls dies nicht schon durch ein Abhilfebescheid geschehen ist.

Ein Anwaltsbesuch bringt eventuelle Formfehler einer EGV ans Licht, die der SB auch
in Zukunft hoffentlich nicht rafft und bei widerholung den gepeinigten Erwerbslosen ein
wenig bessere Nachtruhe zukommen lässt.

Handeln nach Kenntnisnahme heißt "unverzüglich" und nicht "Zeitnah".
Den Unterscheid dazu wollte ich vom Fachmann wissen und er kam zum Schluss, das
"Zeitnah" ein rechtlich undefinierter Begriff ist und ein JC-Wort ist, genau so wie der
Begriff "Bettlägerischsbescheinigung"..


;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatDer "Dissenz" bedeutet Unstimmigkeit eines Vertragsverhältnis und wird durch den Widerspruch ausgelöst.
Ein Vertragsverhältnis liegt doch bei einem VA gar nicht vor, oder? (Nur bei der freiwilligen Unterschrift)
Zitat
Handeln nach Kenntnisnahme heißt "unverzüglich" und nicht "Zeitnah".
Ah, danke! Irgendwo hier im Forum haben wir das schon mal diskutiert, aber das finde ich nicht mehr!

Onkel Tom

Sorry, ich finde es auch sehr irritierend, diese Wortklaubereien vom JC
und wahrscheinlich steht deswegen neben Zeitnah Innerhalb von 3 Tagen.

Ich bin mir nicht sicher, ob das Zeitnah in der Bürobranche als "14 Tage"
verstanden wird..
Ich werde dazu meine Schwester befragen, die in einer Kanzlei tätig ist  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: tleary am 16:38:12 Fr. 09.Juni 2017Aber es stimmt auch: Daß meine erste reine EGV (nicht unterschrieben) sich in etlichen Passagen von der späteren EGV-VA unterscheidet.
Das solltest du mal genauer unter die Lupe nehmen, der VA muss nämlich inhaltlich der zuvor verhandelten (aber nicht unterschriebenen) EGV entsprechen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:23:47 Fr. 09.Juni 2017
Nächster Punkt: Was steht in deiner EGV oder EGV- VA?
Da könnte die "Freiwilligkeit" ganz schnell passé sein!

Mit leichter zeitlicher Verspätung nun die eingescannte EGV per VA:

Jobcenter_EGV-VA_1.pdf -  195 KB
Jobcenter_EGV-VA_2.pdf -  376 KB
Jobcenter_EGV-VA_3.pdf -  244 KB
Jobcenter_EGV-VA_4.pdf -  144 KB

Ich bin weiterhin der Meinung, daß ich mich nicht auf diese "Stellenangebote" des Jobcenters explizit bewerben muß. - Wohl aber auf andere Stellen, um die "Quote" zu erfüllen. Die Fallmanagerin, die ich "zwischendrin" 'mal hatte (und sich besser auskannte als die jetzige), hat das damals auch so gesagt. Daß man sich auf diese Stellenangebote außerhalb des Betreuungsbereichs des eigenen JC nur auf freiwilliger Basis bewerben braucht, und es auch keine Sanktion nach sich ziehen würde, wenn man sich darauf nicht bewerben würde. Daran kann ich mich nun wieder genau erinnern. Ob dieser Teamleiter das auch so akzeptieren wird, glaube ich aber fast nicht. Denn der hat beim letzten Gespräch mehrmals durch das Erzählen von Unwahrheiten versucht, mich einzuschüchtern (z.B. daß er die Entbindung von der Schweigepflicht, die ich strich, nicht als problematisch ansieht, und ich sie deshalb auch nicht hätte streichen dürfen etc.; aber das steht auf einem anderen Blatt Papier).

Zitat von: dagobert am 22:53:15 So. 11.Juni 2017
Zitat von: tleary am 16:38:12 Fr. 09.Juni 2017Aber es stimmt auch: Daß meine erste reine EGV (nicht unterschrieben) sich in etlichen Passagen von der späteren EGV-VA unterscheidet.
Das solltest du mal genauer unter die Lupe nehmen, der VA muss nämlich inhaltlich der zuvor verhandelten (aber nicht unterschriebenen) EGV entsprechen.
Die wollen meinen Widerspruch ohnehin unter den Tisch fallen lassen. Ich bekam auch nie irgendeine Mitteilung, ob die angedrohte Sanktion nun zurückgenommen wird oder nicht. Es kam einfach nur "Stillschweigen", weil sie eben genau wissen, daß das Gericht diese Teilnahmevereinbarung mit Kolping einkassieren würde. Denn da stehen Klauseln drin, die grob rechtswidrig sind.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

Ich sehe da auch erst mal nichts, was dich explizit dazu zwingen könnte. Da müsste die Rechtsauslegung mal wieder um einen halben Kilometer gedehnt werden, wenn sie da was drauß stricken wollen.

ZitatIch bekam auch nie irgendeine Mitteilung, ob die angedrohte Sanktion nun zurückgenommen wird oder nicht.
Sei froh. Eine Sanktion ohne Anhörung wäre sowieso rechtswidrig und ich meine, die haben auch nur eine bestimmte Frist, um mit einer Sanktion zu drohen. Wie lang die ist weiß ich aber nicht.

Onkel Tom

Kann Scan leider nicht einsehen..

Eine Sanktion sollte spätestens im 2.Monat nach den Vorfall des
Sanktionsgrund erfolgen. So habe ich das bislang bei SG-Prozessen
mitbekommen.

So manche Widersprüche verstauben in den Amtsstuben a la EGV-VA
schon abgelaufen etc.. Da sind sie meistens zu bequem, dem Betroffenen
ein "Abhilfebescheid" zukommen zu lassen..

kotz
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: tleary am 05:31:55 Do. 15.Juni 2017Ich bekam auch nie irgendeine Mitteilung, ob die angedrohte Sanktion nun zurückgenommen wird oder nicht.
Eine lediglich "angedrohte" Sanktion kann gar nicht zurückgenommen werden, da sie ja noch gar nicht erlassen wurde.
Wird nach der Anhörung auf die Sanktion verzichtet, ist Stillschweigen üblich, eine gesonderte Mitteilung gibt es da nicht.

Zitat von: Onkel Tom am 20:03:54 Fr. 16.Juni 2017Eine Sanktion sollte spätestens im 2.Monat nach den Vorfall des Sanktionsgrund erfolgen.
§ 31b SGB II:
ZitatDie Feststellung der Minderung ist nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Ok.. Ist das bei der letzten H4-Verschärfung geändert worden ?


Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Danke dagobert! Ja, 6 Monate waren es!
Ich würde mir da keinen Stress machen, sondern in aller Ruhe abwarten.


tleary

Zitat von: Onkel Tom am 20:03:54 Fr. 16.Juni 2017
Kann Scan leider nicht einsehen..
Du mußt noch zusätzlich nach Aufruf der Upload-Seite auf "Free Download" klicken. Erst dann wird das Dokument geladen. Etwas umständlich, dieser Provider, ich weiß....
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Zitat von: tleary am 16:27:31 Mi. 21.Juni 2017
Zitat von: Onkel Tom am 20:03:54 Fr. 16.Juni 2017
Kann Scan leider nicht einsehen..
Du mußt noch zusätzlich nach Aufruf der Upload-Seite auf "Free Download" klicken. Erst dann wird das Dokument geladen. Etwas umständlich, dieser Provider, ich weiß....


Nö, nach soo viel getracke und Werbemüll verzichte ich auf diesen Provider..
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Also, dieses Hartz-IV-System ist doch total verrückt: Seit mittlerweile mehr als 6 Wochen (da war die SBin krank) bekomme ich keine Vermittlungsvorschläge von Leiharbeitsfirmen mehr von ihr. Letztes Mal (diese Woche) ging ich ohne Beistand zum Gespräch, da ich nicht so einfach jemanden gefunden hätte. Der vorige Beistand vom letzten Mal war telefonisch über Tage hinweg nicht erreichbar, außerdem wäre es schwierig gewesen, ihn nochmal dafür zu gewinnen, da er 40 km zu fahren hat. Das Gesprächsklima beim Jobcenter war zwar sehr frostig, dauerte dafür aber nur 10 Minuten (vorher immer bis zu 30). Das nehme ich dann gerne in Kauf, meine Freunde suche ich mir ohnehin aus einem anderen Millieu. :) Es wurden nur die Fragen der Reisekosten- und Bewerbungskostenerstattung abgeklärt. Einzige Frage der SBin war noch, ob ich bereit wäre, für einen Job in eine andere Stadt zu ziehen, was ich verneinte Mein Argument: "Wohnungsknappheit gibt es mittlerweile überall in D, besonders in den Ballungsräumen. Somit wäre eine Wohnungssuche als Hartz-IV-Empfänger annähernd aussichtlos." Jedenfalls scheint es - zumindest momentan -, daß meine Strategie des Sich-wehrens und einen Beistand mitzunehmen, von Erfolg gekrönt war. Naja, 'mal abwarten, was denen als nächstes einfällt. Ist wohl so, daß ich auf die schwarze Liste gewandert bin. Jedenfalls kam ich bisher erfolgreich um diesen 6-monatigen Aktivierungs- und Verfolgungsbetreuungslehrgang herum. Und das ist unbezahlbar! Auch wenn das zahllose schlaflose Nächte wegen des darauf folgenden JC-Terrors nach sich gezogen hat. Auf die ein oder andere Art wird man halt immer fertig gemacht von denen. Was sie mit solchen Psychowracks dann noch anfangen wollen, ist mir ein Rätsel. Da ist man danach ja erst recht nicht mehr leistungsfähig. - Aber solche Fragen stellt sich beim Mobcenter ohnehin niemand.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagobert

Zitat von: tleary am 15:53:07 Mi. 15.November 2017Einzige Frage der SBin war noch, ob ich bereit wäre, für einen Job in eine andere Stadt zu ziehen, was ich verneinte Mein Argument: "Wohnungsknappheit gibt es mittlerweile überall in D, besonders in den Ballungsräumen. Somit wäre eine Wohnungssuche als Hartz-IV-Empfänger annähernd aussichtlos."
Alternativer Antwortvorschlag:
Im Prinzip ja, aber nur für einen unbefristeten Arbeitsplatz. Und auch erst nach der Probezeit. Vorher hat man bei Vermietern ohnehin kaum eine Chance.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Zitat von: dagobert am 22:45:33 Mi. 15.November 2017
Im Prinzip ja, aber nur für einen unbefristeten Arbeitsplatz. Und auch erst nach der Probezeit. Vorher hat man bei Vermietern ohnehin kaum eine Chance.
Oh ja, da kann ich ein Lied davon singen: Vor 2 1/2 Jahren zog ich für einen auf 6 Monate befristeten Job nach Karlsruhe, und ich hatte solche Riesenprobleme überhaupt eine Wohnung zu finden. Schon damals gab's (laut Vermieter) oft 50 Bewerber auf eine Wohnung. Mittlerweile sind's wohl noch viel mehr. War auch damals vom Arbeitgeber 'ne fiese Sache: In der Stellenbeschreibung stand, der Job wäre auf 1 Jahr befristet. Dann ganz am Ende des Bewerbungsgesprächs eröffnete man mir, daß sie "leider, leider wegen dem Veto des Betriebsrats" doch nur für 6 Monate gewährt werden könne. Nach ca. 5 Monaten hörte ich von diversen Arbeitskollegen unter der Hand, daß alles im Butter sei, und mein Vertrag wohl um weitere 6 Monate verlängert werden würde (wäre bei der letzten Besprechung so gesagt worden; an der durfte ich allerdings nicht teilnehmen). 3 Wochen später, auf meinen Anruf beim Abteilungsleiter dann die Aussage: "Tut mir leid, Herr B., aber der Betriebsrat genehmigt wegen der Standortzusammenlegungen keine Verlängerungen mehr", was in meinen Augen eine glatte Lüge war. Jedenfalls hatte ich zu dem Zeitpunkt schon 2 Wohnungen durch (war Nachtschichtarbeit), 1. Wohnung war zu laut. 2. Wohnung war für wochenweise Miete => zu teuer. 3. Wohnung dann 25 km von Karlsruhe entfernt. War auch nicth wirklich ruhig tagsüber, weil der 150 kg-Mann über meiner Wohnung immer rumstampfte. Daher 2 x Kaution gezahlt, und teilweise für 2 Wohnungen parallel Miete bezahlt (wegen Einhaltung der Kündigungsfrist). - Fazit: "Außer Spesen nix gewesen." Und mein Gesundheitszustand wurde dann in dieser Zeit wegen dauerhaftem Schlafdefizit (oft nur 3 Std./Tag und weniger) auch merklich schlechter. War um Jahre gealtert in der kurzen Zeit. - EINMAL und NIE WIEDER!!!
Aber auf solche Zugeständnisse, von wegen ich wäre mobil, gegenüber dem Jobcenter will ich mich gar nicht erst einlassen. Am Schluß bieten dir die eine Leiharbeitsstelle (die sind ja auch meist unbefristet) für 1.400 brutto in irgendeiner Großstadt an. - Und du bist dann an deine Zusage gebunden! NEIN DANKE!
Ich hab' eine 85 Jahre alte Mutter, die an der Grenze zur Pflegebedürftigkeit ist (hat nur noch 10 % Sehvermögen auf dem einen Auge, auf dem anderen ist sie wegen "Makuladegenartion" schon vollkommen blind) und die ich nicht mehr allein lassen kann - basta!
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

Selbst bei unbefristeten Jobs immer ein Risiko.
Ich bin für einen Job umgezogen, und hatte dann nach 6 Wochen einen Arbeitsunfall. Da in der Probezeit konnte mich der AG ohne Angabe von Gründen kündigen.
Ich hatte grade eine Woche vorher einen Mietvertrag unterschrieben. Wäre ich nur ein bißchen länger in der Pension geblieben!
Desshalb würde ich heute immer die Probezeit abwarten.

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