Ist das Betrug was die KFT GmbH Hamburg und Sim-com GmbH Berlin abziehen?

Begonnen von Andreas2017, 20:46:04 Fr. 07.Juli 2017

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Andreas2017

Als Mitarbeiter hat man das echt schlimm erwischt.
Gibt es noch mehr Mitarbeiter, die so etwas erleben mussten und diese Arbeitsweise so bestätigen können?

Das ist doch brutal, oder?



Ärger mit KFT GmbH Hamburg und Sim-com GmbH Berlin
01.07.2017 13:10 | Preis: 50,00 € | Strafrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann in unter 2 Stunden
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Ich habe eine Frage, was man hier machen kann.
Die Firma Sim-com GmbH aus Berlin, die nun mit dem Namen KFT GmbH aus Hamburg weiter arbeitet, berät Geschäftskunden zu den bestehenden Mobilfunkverträgen.

Hier wird viel versprochen, man bekommt Sonderkonditionen, die man so nicht angeblich bekommt.

Dies ist aber völlig gelogen.

Aktuell verkaufen die nun nur noch 2 O2-Verträge.
Also jeder Telekom, Vodafone oder sontiger Kunde muss zu O2 wechseln.

Problem ist aber, dass es eine Sofortportierung gemacht wird.
Die bestehenden Nummer werden sofort in die neuen O2-Verträge geschoben und die alten Verträge erhalten eine neue Rufnummer.

Wenn also die alten Verträge noch 20 Monate laufen, dann zahlt man richtig lange doppelt.

Man hat also einen wirtschaftlichen Verlust.
Allerdings unterschreibt jeder Geschäftskunde ein Beratungsdokument und damit seinen Todesurteil.
Darin steht, dass man alles wusste, man bis zum Laufzeitende noch die Kosten der Altverträge zu zahlen hat.
Im Gespräch wird einem aber etwas anderes erzählt und außerdem weiß der Außendienstler im Termin nicht, wie lange die Tarife noch laufen.
Jedenfalls wird am nächsten tag bereits die neuen Verträge geschaltet und dann versucht, die Rufnummern zu portieren.

Was kann man da machen?
Müsste man dem Geschäftskunden nicht aufklären?
Ihm sagen, er zahlt aktuell in 24 Monaten z.b. für seine beiden Verträge monatlich 100 € x 18 Monate = 1800 bei O2, weil ersten 6 Monate nichts.
Dazu kommt dann noch 15 Monate x 120 € bei z.B. Vodafone = 1800 €

Würde man alles so lassen, dann würden man in 24 Monate 120€ x 24 = 2880 € zahlen.

Nun zahlt man 18 x 100 € = 1800 €
15 x 120 € = 1800 €

Also hier wäre es ein Verlust von 720 €.

Hat man mehr Verträge also 20, dann ist es ja noch viel mehr.

Ist das nicht eine Fehlberatung, absichtliches Verschweigen von Fakten?
Erfüllt dies den Tatbestand von Betrug?

Es gibt mittlerweile ein Firmengeflecht:
SIm-com GmbH, Berlin
Matrix Data Service GmbH, Berlin
KFT GmbH, Hamburg
Sim-Com Business Service Provider GmbH
Terminwerk GmbH, Berlin

Überall waren immer mal einer der beiden Geschäftsführer der Sim-com GmbH dort eingetragen.

Auch Verbraucherschutz ist aktiv:

https://verbraucherschutz.de/wer-hat-erfahrung-mit-der-firma-sim-com/
Habe ich in meiner Frage zu viele Daten von mir preisgegeben? Hier klicken damit wir Ihre Frage überprüfen.
01.07.2017 | 13:49
Antwort von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das Problem ist bekannt und betrifft zahlreiche Kunden. Wurde der Vertrag als Verbraucher geschlossen, besteht in der Regel ein Widerrufsrecht, welches ausgeübt werden sollte. Dann ist der Vertrag rückabzuwickeln.

Wurde der Vertrag als Gewerbetreibender abgeschlossen, besteht zwar das Widerrufsrecht nicht. Im Falle einer arglistigen Täuschung besteht jedoch die Möglichkeit, den Vertragsschluss gem. § 123 BGB anzufechten. In diesem Fall müsste der Kunde aber im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die arglistige Täuschung beweisen - also dass ihn der Berater falsch aufgeklärt hat. Das kann sich, je nach Inhalt des unterschriebenen Beratungsprotokolls, als schwierig gestalten. Es kann daher hilfreich sein, wenn eigene Notizen vorliegen oder ein Zeuge bei der Beratung zugegen war.

Zwar besteht für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung eine gesetzliche Frist von einem Jahr (§ 124 BGB), allerdings sollte damit nicht zulange gewartet werden, denn die Verträge laufen meistens ja bereits und verursachen Kosten.

Parallel und hilfsweise kann ein Vertrag außerdem wegen Irrtums angefochten werden, wenn sich der Vertragspartner über den Inhalt seiner Willenserklärung geirrt hat. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, müssten ihm einzelnen geprüft werden - eine solche Anfechtung muss allerdings unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern erklärt werden.

Betroffene sollten also umgehenden anwaltlichen Rat einholen.

Zugleich kann selbstverständlich auch Strafanzeige wegen Betruges erfolgen. Die Staatsanwaltschaft muss dann ermitteln. Betrug liegt allerdings nur vor, wenn man dem Mitarbeiter der Firma Sim-Com eine vorsätzliche Irrtumserregung nachweisen kann. Gelingt dies, hilft dies natürlich auch bei der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Es empfiehlt sich, die Strafanzeige parallel einzureichen und dann später über eine Akteneinsicht den Stand der Ermittlungen abzufragen.

Betroffene dürfen sich selbstverständlich auch an mich zur Prüfung Ihrer Möglichkeiten und Vertretung ihrer Interessen wenden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann

Nachfrage vom Fragesteller   03.07.2017 | 12:11

Gegen wen müsste die Strafanzeige wegen Betrug gestellt werden? Gegen die Mitarbeiter oder gegen die Firma?
Die Mitarbeiter denken natürlich, alles läuft ganz reibungslos ab.
Dies wird Ihnen auch so in der Schulung mitgeteilt.
Erst später bekommen die mit, dass so gearbeitet wird, daher sind die Meisten auch schnell wieder weg.
Der Mitarbeiter kann im Grunde nichts dafür, weil er mit besten Gewissen verkauft und darauf vertraut, dass diese Firmen auch seriös arbeiten.

Im Grunde sind es ja diese Firmen und die Geschäftsleitung, die immer wieder neue Firmen gründen, wenn ein Name total verbrannt ist.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 03.07.2017 | 13:23

Die Strafanzeige sollte gegen alle in Betracht kommenden Personen gestellt werden. Es ist Aufgabe der StA, diese dann zu ermitteln.


https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=300049&rechtcheck=2

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