Jobcenter muss Kosten einer Räumungsklage tragen

Begonnen von dagobert, 20:42:04 Do. 13.Juli 2017

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dagobert

ZitatJobcenter muss Kosten einer Räumungsklage tragen

Datum: 04.07.2017

Kurzbeschreibung:   Ein Jobcenter trägt die Kosten einer Räumungsklage, wenn es einem Leistungsberechtigten zu Unrecht die Leistungen versagt, dadurch Mietrückstände entstehen und der Vermieter in der Folge Räumungsklage erhebt. Die anfallenden Gerichtskosten sind als (einmalig anfallende) Bedarfe der Unterkunft im SGB II zu berücksichtigen.

Urteil vom 27.06.2017, Az. L 9 AS 1742/14
http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Jobcenter+muss+Kosten+einer+Raeumungsklage+tragen/?LISTPAGE=4449355
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

mousekiller

Interessantes Urteil. Und ich habe ein neues Wort gelernt "Querulantenwahn". :D
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

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