Dringend: ALG2/"Bedarfsgemeinschaft" etc.

Begonnen von Raoul Duke, 16:42:35 Sa. 22.Juli 2017

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Raoul Duke

Ich hoffe, daß sich jemand mit dem Problem auskennt und eventuell weiterhelfen kann:
ich bin seit kurzem - zumindest vorübergehend - wieder bei meinen Eltern wohnhaft. Sie selbst wohnen zur Miete, während ich nichts zahlen muss - weder Miete noch Nebenkosten - und auch nicht im Mietvertrag eingeschlossen bin. Ich bin zwar bei der Adresse gemeldet aber technisch gesehen also nur Gast. Ich sollte noch erwähnen, daß ich über 25 Jahre alt bin.
Da ich vor kurzem nach längerer Zeit im Ausland erstmal wieder in Deutschland bin und momenan arbeitslos bin, werde ich Hartz4 beantragen (müssen). Da ich nicht wirklich weiß, wie bestimmte Dokumente, die zum Antrag gehören ausfüllen muss, frage ich hier:

1. Im Jobcenter ist mir am Schalter mitgeteilt worden, daß es sich um eine Bedarfgemeinschaft handle, worüber ich Zweifel habe, da ich wie gesagt über 25 Jahre alt bin, meine Eltern nicht "unterhaltspfichtig sind" - und es auch gar nicht sein könnten. Ist es also eine "Bedarfsgemeinschaft", "Haushaltsgemeinschaft" oder nichts von dem?

2. Muss ich überhaupt Angaben zu Wohnung, Unterkunft, Nebenkosten etc. machen, wenn ich sowieso keine Miete zahlen muss? Am Rande bemerkt erwähne ich noch, daß ich kein eigenes separates Zimmer oder so habe. Das Jobcenter könnte ja zufrieden damit sein, nicht für weitere Kosten aufkommen zu müssen.

3. Müssen Angaben zu meinen Eltern gemacht werden, wenn ja welche (Einkommen etc.)?

Falls ich irgendwas an der Situationsbeschreibung unklar gelassen habe, bitte nachfragen. Vielen Dank im voraus für jede Hilfe....

mousekiller

1. Du bist deine eigene Bedarfsgemeinschaft, da du bereits einen eigenen Haushalt geführt hast. Deine Eltern sind dir weder zu Unterhalt verpflichtet, noch dazu, irgendwelche Angaben gegenüber dem Jobcenter zu machen.

2. Nein. Du zahlst nichts, du beantragst lediglich den Alg2-Regelsatz. Das ist möglich.

3. Siehe 1.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Raoul Duke

Ok, danke erstmal für Deine Antwort. Aber nochmal zur Vergewisserung: das Ganze heißt im Prinzip, daß ich nur den sog. Haupteintrag ausfüllen muss und die ganzen Anhänge zur Wohnung und Vermieterbescheinigung ignorieren kann?

(Nachtrag): Ist das eigentlich eine bewußte Strategie vom Jobcenter, "Bedarfsgemeinschaften" zu erfinden, wo es keine gibt?

shitux

Raoul Duke:
Zitatzumindest vorübergehend - wieder bei meinen Eltern wohnhaft.
Vllt. wäre noch interessant was das genau bedeutet? Übersehbarer Zeitraum?
Manchmal lohnt sich dem Terror für eine sehr kurzfristige Zeit zu entgehen?

ZitatDas Jobcenter könnte ja zufrieden damit sein, nicht für weitere Kosten aufkommen zu müssen.
Noch zufriedener & himmelhochjauzend wären die wenn die dir nichtmal den Regelsatz zahlen müssten.

ZitatIst das eigentlich eine bewußte Strategie vom Jobcenter, "Bedarfsgemeinschaften" zu erfinden, wo es keine gibt?
Per Gesetz gibt es eine Unterhaltsvermutung. Von daher bewusste Strategie Ja & Nein. Der Versuch ist für die allemal wert. Da keine Konsequenzen für die JC.

Allemal ist Umsicht, Vorsicht und Info´s oberstes Gebot.



War bei http://www.gegen-hartz.de/ vor längerer Zeit nicht ein ähnlich gelagerter Fall mal Thema? Aber konkret zu lange her für mich ...
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

dagobert

Zitat von: Raoul Duke am 19:26:08 Sa. 22.Juli 2017Ist das eigentlich eine bewußte Strategie vom Jobcenter, "Bedarfsgemeinschaften" zu erfinden, wo es keine gibt?
Ja.
Die versuchen damit, Zugriff auf das Einkommen der anderen Personen (in diesem Fall deine Eltern) zu bekommen = Einkommensanrechnung.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Raoul Duke

Zitat2. Nein. Du zahlst nichts, du beantragst lediglich den Alg2-Regelsatz. Das ist möglich.[/quote

Brauche ich dafür ein anderes Formular oder reicht der normale "Hauptantrag" mit dem ganzen Schrott von Anhängen? Aber nochmal zur Vergewisserung: es müssen dann auch keine Angaben zur Wohnung (Größe, Mietkosten etc.) gemacht werden?

Rudolf Rocker

Jupp, der HA. Den KdU- Antrag brauchst Du dann nicht! Angaben zu Whg.- Größe und Mietkosten müssen dann nicht gemacht werden. (Würden Mietkosten anfallen würde man ja KdU beantragen! ;))

PS: Keine EGV freiwillig unterschreiben, sondern erst mal zum überprüfen mit nach Hause nehmen!
You never walk alone! Immer mit Beistand zum Amt!

Raoul Duke

Ich werde demnächst mehr wissen. Aber müßte ich - wenn es die Vermutung/Unterstellung einer "Bedarfsgemeinschaft" gibt - in irgendeiner Form nachweisen, daß es keine BG vorliegt oder reicht das Argument "über 25 Jahre alt"?

Raoul Duke

...und so kann man sich täuschen: seit fast drei Monaten warte ich auf eine Bewilligung des ALGII-Antrags. Zwischendurch bin ich aufgefordert worden, einige Dokumente nachzureichen (eine absurd lange, mehrseitige Liste randvoll mit Scheiße, die zu 95% auf mich überhaupt nicht zutrifft), habe aber seit  zwei Monaten nichts mehr gehört: telefonisch scheint die verantwortliche Person im Jobcenter hermetisch von der Außenwelt isoliert zu sein und e-mails bleiben auch unbeantwortet. Unter der normalen Rufnummer ist genauso inkompentes Personal anzusprechen, daß offenbar den ganzen Tag hauptsächlich mit dem Finger im Arsch rumsitzt.

Um es kurz zu fassen: welche juristischen Möglichkeiten hätte ich? Ich frage insbesondere nach solchen, die dem Jobcenter "unangenehm" sind. Danke für alle Hinweise!

counselor

Du solltest eine Einstweilige Anordnung beantragen, mit dem Ziel einer kurzfristigen Auszahlung von Geld. Außerdem Untätigkeitsklage. Falls Du Gewerkschaftsmitglied bist, geht das über deren Rechtsschutz. Ansonsten zum Amtsgericht und einen Beratungsschein holen und damit zum Anwalt.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

EA wäre einen Versuch wert.
Untätigkeitsklage geht bei Anträgen erst nach 6 Monaten.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Die EA geht notfalls auch ohne Anwalt.
Einfach zum zuständigen Sozialgericht und Nachfragen, wie man das am besten macht.
Gerät man da an einen freundlichen Menschen, erklären die einem auch genau, wie der auszusehen hat.

mousekiller

Zitat von: counselor am 15:41:08 Mo. 09.Oktober 2017
Du solltest eine Einstweilige Anordnung beantragen, mit dem Ziel einer kurzfristigen Auszahlung von Geld. Außerdem Untätigkeitsklage. Falls Du Gewerkschaftsmitglied bist, geht das über deren Rechtsschutz. Ansonsten zum Amtsgericht und einen Beratungsschein holen und damit zum Anwalt.

Keinen Beratungsschein. Den bekommt man nur bei außergerichtlichen Sachen.

Du kannst direkt einen Termin bei einem Anwalt machen (vorzugsweise einer für Sozialrecht) und dort einen Antrag auf Prozesskostenhilfe ausfüllen. Nimm aktuelle Kontoauszüge rückwirkend für die letzten drei Monate mit.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Onkel Tom

Ich glaube, das ein Besuch beim Anwalt auch zunächst der bessere Weg
ist, weil dem JC vermutlich bekannt ist, das Du bei Deinen Eltern (Verwanntschaft
1.Grades) eingezogen bist.
Anbei geht das JC (grundsätzlich) davon aus, das ihr (Du und deine Eltern)
füreinander eingestehen, sprich gemeinsamen Haushalt betreibt.

Da liegt der Knackpunkt und wenn dem so sei, stünde Dir nicht soviel ALG-II zu,
wie dem Haushaltsvorstand.
Ich nehme an, das deswegen so ein JC-Tamtam anliegt und das JC wissen will,
wie es mit dem Einkommen deiner Eltern und den Kosten der Wohnung aussieht.

Mit der Vermutung einer Einstehensgemeinschaft haben sogar Wohngemeinschaften
immer wieder Ärger und bekommen gegebenfalls sogar Besuch von Sozialschnüfflern,
die dann nachweisen wollen, das aus einem Pott gefuttert wird etc..

Getrennter Haushalt und eigenes Girokonto ist da ein Muss, um nicht Staatlich
verordnet anderen auf der Tasche zu liegen, die mehr als ALG-II haben..


Lass Dich nicht verhartzen !

Raoul Duke

Danke für die Antworten.

ZitatIch glaube, das ein Besuch beim Anwalt auch zunächst der bessere Weg
ist, weil dem JC vermutlich bekannt ist

Die Kosten hierfür werden vom Jobcenter (oder wem stattdessen) vollständig übernommen?

ZitatDa liegt der Knackpunkt und wenn dem so sei, stünde Dir nicht soviel ALG-II zu,
wie dem Haushaltsvorstand.

Das heißt noch unter dem Regelsatz (ca. 400EUR)? Wann liegt eine "Einstehensgemeinschaft" vor: ab einem gewissen Einkommen oder schon, wenn man eventuell den selben Kühlschrank benutzt?

ZitatGetrennter Haushalt und eigenes Girokonto ist da ein Muss, um nicht Staatlich
verordnet anderen auf der Tasche zu liegen, die mehr als ALG-II haben..

Was hieße genau getrennter Haushalt (getrennte Küche, getrenntes Bad etc.)? Eigenes Konto habe ich...

Ich überlege mittlerweile, ganz einfach eine Wohnung zu mieten, da das Jobcenter offenbar für noch mehr aufkommen will (Miete, Ersteinrichtung etc.)...


Rudolf Rocker

ZitatDie Kosten hierfür werden vom Jobcenter (oder wem stattdessen) vollständig übernommen?
Schön wäre es, aber natürlich nicht!

ZitatWas hieße genau getrennter Haushalt (getrennte Küche, getrenntes Bad etc.)?
Eine eigene Wohnung im besten Fall.

ZitatIch überlege mittlerweile, ganz einfach eine Wohnung zu mieten, da das Jobcenter offenbar für noch mehr aufkommen will (Miete, Ersteinrichtung etc.)...
Bist Du über oder unter 25?
Ohne das Einverständnis des JC zu einem Umzug wird es mit Sicherheit Probleme geben. Das JC kann zwar einen Umzug nicht verbieten, aber gehörigen Stress bei der Angemessenheit der Miete machen. Außerdem sind dann da noch die Kaution usw.

Raoul Duke

ZitatSchön wäre es, aber natürlich nicht!

Das heißt auch ohne Einkommen (0 EUR) seit Monaten, müßte ich für Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen?

ZitatEine eigene Wohnung im besten Fall.

Wohnung ist identisch.

ZitatBist Du über oder unter 25?

Über 25. Dementsprechend, könnte ich wohl auch einfach eine Wohnung anmieten, um überhaupt zu den Ansprüchen zu kommen.

Rudolf Rocker

ZitatDas heißt auch ohne Einkommen (0 EUR) seit Monaten, müßte ich für Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen?
Siehe Antwort #12 von mousekiller.
Und wie ich auch schon erwähnte: Für einen Antrag auf EA ist ein Anwalt nicht unbedingt nötig!

Raoul Duke

Noch eine letzte Frage zur "Einstehensgemeinschaft": es gibt keine Altersobergrenze (25 Jahre), richtig?
Ansonsten, danke erstmal für die Antworten. Demnächst weiß ich vielleicht mehr, kann noch unterhaltsam werden. kotz

counselor

Zitat von: dagobert am 15:44:17 Mo. 09.Oktober 2017
Untätigkeitsklage geht bei Anträgen erst nach 6 Monaten.
Stimmt. Ist ja noch keine 6 Monate her.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Rudolf Rocker

So, hab mir den Eingangsthread noch mal durchgelesen. Da stand ja schon das du Ü25 bist!
"Kinder" über 25 Jahre, bilden auch dann, wenn sie bei ihren Eltern wohnen, keine BG.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/bedarfsgemeinschaft/#Was_ist_eine_Bedarfsgemeinschaft_und_wer_gehoert_dazu

Eine Einstehensgemeinschaft mit den Eltern gibt es nicht und kann somit vom JC auch nicht angenommen werden. Da hat Onkel Tom leider Unsinn geschrieben.


Onkel Tom

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:44:49 Di. 10.Oktober 2017
So, hab mir den Eingangsthread noch mal durchgelesen. Da stand ja schon das du Ü25 bist!
"Kinder" über 25 Jahre, bilden auch dann, wenn sie bei ihren Eltern wohnen, keine BG.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/bedarfsgemeinschaft/#Was_ist_eine_Bedarfsgemeinschaft_und_wer_gehoert_dazu

Eine Einstehensgemeinschaft mit den Eltern gibt es nicht und kann somit vom JC auch nicht angenommen werden. Da hat Onkel Tom leider Unsinn geschrieben.



Sorry, wusste nicht, das der entsprechende Gesetzestext mittlerweile soweit fixiert ist.
Bin noch von Vorgängerversion ausgegangen, der recht schwammig war und dem JC
ermöglichte so viel Verunsicherung zu ihren Vorteil ein zu bringen.

Jedoch halte ich den Umzug in einer eigenen Singlewohnung auch für besser, weil immer
noch Fälle vorkommen, wo das JC das SGB falsch interpretiert.

Danke für den Link  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Raoul Duke

Ok, worauf sollte ich im Falle eines Vorsprechtermins bezüglich eventueller Fragen zum Haushalt achten (Wohnungsgröße, -nutzung, -kosten)? Welche Angaben bin ich verpflichtet ich machen? Und wird der Satz noch unterhalb des Regelsatzes ausfallen, wenn das JC einfach davon ausgeht, daß ich unbegrenzt auf Kosten meiner Verwandten (sind 'lower working class') leben kann?

Rudolf Rocker

Zitat von: Onkel Tom am 16:32:30 Di. 10.Oktober 2017
Zitat von: Rudolf Rocker am 15:44:49 Di. 10.Oktober 2017
So, hab mir den Eingangsthread noch mal durchgelesen. Da stand ja schon das du Ü25 bist!
"Kinder" über 25 Jahre, bilden auch dann, wenn sie bei ihren Eltern wohnen, keine BG.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/bedarfsgemeinschaft/#Was_ist_eine_Bedarfsgemeinschaft_und_wer_gehoert_dazu

Eine Einstehensgemeinschaft mit den Eltern gibt es nicht und kann somit vom JC auch nicht angenommen werden. Da hat Onkel Tom leider Unsinn geschrieben.



Sorry, wusste nicht, das der entsprechende Gesetzestext mittlerweile soweit fixiert ist.
Bin noch von Vorgängerversion ausgegangen, der recht schwammig war und dem JC
ermöglichte so viel Verunsicherung zu ihren Vorteil ein zu bringen.

Jedoch halte ich den Umzug in einer eigenen Singlewohnung auch für besser, weil immer
noch Fälle vorkommen, wo das JC das SGB falsch interpretiert.

Danke für den Link  ;)

Das JC von Raoul Duke scheint das ja tatsächlich auch noch zu glauben.

@Raoul Duke: Lass dir auf jeden Fall vom JC schriftlich geben, welche Wohnungsgröße und Mietobergrenze sie für Angemessen halten und ob sie die KdU überhaupt übernehmen. Wenn nicht, mit schriftlicher Begründung warum nicht.
Mit Beistand zum Termin und nicht auf mündliche Zusagen verlassen.

Onkel Tom

Jo, Der Tip von Rudolf Rocker ist der erste Schritt in Richtung einer eigenen
Mietwohnung.

Wenn dir die Obergrenzen bekannt gemacht wurden, kannst Du ja einen
Antrag auf Genehmigung deines Umzug und Übernahme der dazu
anfallenden Kosten stellen.

Könnte etwas stressig werden, weil SB mehr Sozialausgaben befürchtet,
aber besser den Weg, statt bei jedem SB-Wechsel die gleiche Scheiße
erneut erleben zu müssen.

Das JC ignoriert gern, auch wenn es gesetzlich nicht tragbar ist, aber daher
sich von 10 Betroffenen nur einer wehrt, rentiert sich das für das JC und
nehmen unnötige SG-Verfahren im Kauf und der damit verbundenen
Mehrausgaben.

Im Falle des Fall, kannst Du eine Notwendigkeit eines Umzuges damit
Nachdruck verleihen, das die jetztige Unterkunft nur vorübergehend mit
deinen Eltern vereinbart wurde oder die harte Nummer begründen, das
es für Dich unzumatbar sei, weiter in der elterlichen Wohnung zu leben.

Was hälst Du davon und was meinen Deine Eltern dazu ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Raoul Duke

Ich möchte aus verschiedenen Gründen erst nochmal einige Monate bleiben, würde aber das Argument eigene Wohnung zunächst als Druckmittel (höhere Sozialausausgagen) verwenden, wenn nicht langsam Bewegung in die Bearbeitung kommt. Ich bin zwar auf der Suche nach Arbeit, werde mir das aber nicht entgehen lassen. Wenn sich nichts tut, würde ich mir tatsächlich eine Wohnung suchen. Meine letzte Frage (Angaben bei JC) hat sich auf die Wohung meiner Eltern bezogen und nicht eine eigene.

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