Bewerberpools - ZAF

Begonnen von Erika, 16:41:19 Do. 27.Juli 2017

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Erika

Hallo CDś


Zum Thema Bewerberpools habe ich folgende Fragen:

Wie kommen meine Daten in den Bewerberpool einer ZAF?

Falls meine Daten bereit im Bewerberpool einer ZAF sind, kann ich, und wenn wie, dies rückgängig machen?

Kann ich gezwungen werden, meine Daten für einen Bewerberpool einer ZAF herzugeben?


Hilf mit, die Sache voranzubringen!

rosal

... Wir müssen unsere Rechte kennen und wir sollten uns ...

da - 10
Leiharbeit ? Nö, danke..
Es fängt damit an, das deine Daten erst gar nicht in diesen Sklavenhändler-Bewerberpools landen.
...
Bekommt eine Leihbude die BG Nummer oder den Status Alg-Bezug mit ?.. Kann sehr dumm laufen.

da - 11
Bewerberpools sind ein riesen Problem! Wenn Du da erst mal drinn stehst, hast du die Typen am Arsch!
Dann gibt es Abends um 18:00 Uhr einen Anruf, das man sich am nächsten Morgen um 6:00 Uhr doch bitte bei Firma XY einzufinden hat.
Von der datenschutzrechtlichen Problematik will ich gar nicht erst anfangen. Es gibt aber keine Zwangsverpflichtung seine Daten preis zu geben.

da - 12
Ich würde meine Rechte aber trotzdem auf jeden Fall in Anspruch nehmen.
Beim Bewerberportal ist das die Informationelle Selbstbestimmung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung

da - 13
... von einer Sklavenbude, wo ich gefragt werde, ob die mich in ihren Pool schmeissen dürfen, um weitere Vorschläge machen zu können? Wenn ich das ablehne, kann ich dann eine Sanktion bekommen?

Für was Bewerberpool?

So gut wie jede ZA verfügt über einen sogenannten Bewerberpool. Ich frage mich schon immer, für was die den Bewerberpool verwenden.
Als ich mich mal bei mehreren Zeitarbeitsfirmen bewarb, erhielt ich oft nach ein paar Tagen entweder a) eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, oder b) eine vorläufige Absage, aber mit der Mitteilung, dass ich in den Bewerberpool aufgenommen werde und man sich gegebenenfalls wieder bei mir melden wird.
Da das allerdings auch nicht immer der Fall war, kam nach meist einigen Wochen eine endgültige Absage, dass man nichts für mich finden konnte, was auf mein Profil gepasst hätte, und daher müsse man mich nun auch aus dem Bewerberpool kicken... bla bla... für ihre weitere berufliche Zukunft alles gute bla bla... Standartgeschwätz eben.
Erhalten die Zeitfirmen Provision für die ganzen Berwerber und deren Unterlagen (wenn nicht online beworben) oder wie soll ich mir das vorstellen?

da - 14
Bei RFB musst du dich bewerben, da sonst Sanktionsgefahr. Es müsste sich dann um konkrete Stellen handeln, oder? Das mit dem Bewerberpool sollte möglichst nicht sein. Fragebogen, hm, wüde nur das ausfüllen, was an bei einer Beerbung sowieso mitgibt: Name Adresse, Geburtsdatum (kein Telefon oder email, haste nicht, sollte aber dann beim Amt auch so registriert sein).

da - 15
Genau das.... je mehr hickhack bis zum Gespräch ist, desto eher gibt es keines mehr!

Deshalb habe ich mich immer gewehrt in den Bewerberpool aufgenommen zu werden - ich bin mir sicher, dass sich niemand daran gehalten hat! Es sind meine Daten, wer was damit macht - oder am Ende Geld verdient - da will ich auch etwas davon wissen. Allerdings war mir immer wichtig, dass dieses nicht als "mangelnde Mitwirkung" behandelt wird. ZAFEN sind ZAFEN .... unerträglich halt ... einifach nur sehen, wie man/frau aus deren Netz raus kommt oder am besten gar nicht rein.... was bei unseren freundlichen Arbeitsvermittlern unmöglich ist.

da - 16
Der R.Mitarbeiter hielt dann einen Vortrag über seine Firma.
Jovial wie auf einer Kaffeefahrt schwärmte er von den Vorteilen der Zeitarbeit im Allgemeinen und bei R. im Besonderen.

Leider, leider gab es nur die Möglichkeit, sich in den Bewerberpool aufnehmen zu lassen.
Den Riesenfragebogen habe ich noch mitgenommen und bin dann gegangen.

da - 17
Überlege dir gründlich, ob Du in einen sogenannten Bewerberpool aufgenommen werden willst. Du hast das Recht auf informationelle Selbstimmung. Daher gehören deine Daten nicht in fremde Hände. Gib nur das Nötigste preis.

da - 18
Wenn der Job schon weg sein sollte. Was naheliegt - die suchen wohl ständig... dann
a) Bewerberpool? Muss nicht gemacht werden - und tschüss. oder?

da - 19
einen bewerberpool anzulegen. ist zwar verboten, machen aber alle, tatsächlich zu beweisen praktisch unmöglich und das a-amt, die eigentlich aufsichtsbehörde sind und sowas unterbieten müssten haben selbstverständlich überhaupt kein interesse an prüfungen.

da - 20
ich musste mich vor ca 2 Monaten per Vv vom Jobcenter bei Randstad um eine Stelle bewerben, was ich auch getan habe. Da ich aber bei ZAFs immer gleich unter Bewerbung und Lebenslauf, in sehr kleiner Schrift, meinen Datenschutzhinweis setze und  die Aufnahme in den Bewerberpool nicht wünsche, lassen die mich meist gleich fallen.

solidarisch unterstützen und die sache voranbringen


Erika

Zusammenfassung/ 1.Versuch:


Wie kommen meine Daten in den Bewerberpool einer ZAF?

Der Mitarbeiter hielt dann einen Vortrag über seine Firma.
Leider, leider gab es nur die Möglichkeit, sich in den Bewerberpool aufnehmen zu lassen.ich musste mich vor ca 2 Monaten per Vv vom Jobcenter bei Randstad um eine Stelle bewerben, was ich auch getan habe ....
Als ich mich mal bei mehreren Zeitarbeitsfirmen bewarb, erhielt ich oft nach ein paar Tagen entweder a) eine Einladung zu einem
Vorstellungsgespräch, oder b) eine vorläufige Absage, aber mit der Mitteilung, dass ich in den Bewerberpool aufgenommen werde und man sich gegebenenfalls wieder bei mir melden wird.


Falls meine Daten bereit im Bewerberpool einer ZAF sind, kann ich, und wenn wie, dies rückgängig machen?


? ? ? ?



Kann ich gezwungen werden, meine Daten für einen Bewerberpool einer ZAF herzugeben?

Du hast das Recht auf informationelle Selbstimmung. Daher gehören deine Daten nicht in fremde Hände. Gib nur das Nötigste preis.
Es gibt aber keine Zwangsverpflichtung seine Daten preis zu geben.
Ich würde meine Rechte aber trotzdem auf jeden Fall in Anspruch nehmen,
Beim Bewerberportal ist das die Informationelle Selbstbestimmung.

a) Bewerberpool? Muss nicht gemacht werden - und tschüss. oder?


Wozu /Was ist der Bewerberpool?  

Einen bewerberpool anzulegen. ist zwar verboten, machen aber alle, tatsächlich zu beweisen praktisch unmöglich und das a-amt, die eigentlich aufsichtsbehörde sind und sowas unterbieten müssten haben selbstverständlich überhaupt kein interesse an prüfungen.
Wenn der Job schon weg sein sollte. Was naheliegt - die suchen wohl ständig..
ob die mich in ihren Pool schmeissen dürfen, um weitere Vorschläge machen zu können?
Es sind meine Daten, wer was damit macht - oder am Ende Geld verdient - da will ich auch etwas davon wissen


Erfahrungen? Umgang?
Es fängt damit an, das deine Daten erst gar nicht in diesen Sklavenhändler-Bewerberpools landen.
Kann sehr dumm laufen.
Wenn Du da erst mal drinn stehst, hast du die Typen am Arsch!
Fragebogen, hm, wüde nur das ausfüllen, was an bei einer Bewerbung sowieso mitgibt: Name Adresse, Geburtsdatum (kein Telefon oder email, haste nicht, sollte aber dann beim Amt auch so registriert sein).
Genau das.... je mehr hickhack bis zum Gespräch ist, desto eher gibt es keines mehr!
Deshalb habe ich mich immer gewehrt in den Bewerberpool aufgenommen zu werden
Es sind meine Daten
Den Riesenfragebogen habe ich noch mitgenommen und bin dann gegangen.



Soweit erstmal...

Hilf mit, die Sache voranzubringen!

rosal

... Wir müssen unsere Rechte kennen und wir sollten uns ...

da 21    
Das mit den Bewerberpools ist doch nicht so kompliziert..
...

da 22
Es spielt zunächst keine Rolle, wie diese Daten bei einer ZAF landen. Eine ZAF kann jeden gebrauchen, .... 


da 23
Über die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (auch in welchem Umfang) bestimme ich selber und nicht die ZAF oder das JC!


da 24
Ach ja, dann das Recht auf informationeller Selbstbestimmung..Bei ein Jobmessenbesuch kann ich dieses Recht durchsetzen aber nutzt wenig, solange Daten im Bewerberpool der BA den Leihbuden zur Verfügung stehen.


zu ? ? ? ?
da 25
Mach das lieber so, daß du nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens die ZAF zu einer Datenlöschung aufforderst, falls Daten gespeichert worden sind (was über die Dauer des Bewerbungsverfahrens hinaus sowieso nur mit deiner Zustimmung zulässig ist). Dann kann dir auch keiner mehr vorwerfen, eine Einstellung vereitelt zu haben, weil die Stelle ja nicht mehr für dich frei war. Paß lieber auf, daß man dir nicht in irgendwelchen Bewerberfragebögen oder Formularen eine heimliche Zustimmung zur längerfristigen Datenspeicherung unterjubelt.

da 26
Die Ihnen übersandten persönlichen Daten sind nur für den Arbeitgeber der ausgeschriebenen Stelle bestimmt. Sollte dieser nach Sichtung kein Interesse an meiner Bewerbung haben, erwarte ich entsprechend dem BDSG die Löschung und schriftliche Löschungsbestätigung meiner Daten.

da 27
wenn du eine Erklärung unterschrieben hast, dass deine Daten gespeichert bleiben dürfen bzw. die Firma mit dir wieder Kontakt aufnehmen darf, wenn sie ein Angebot für dich haben is es ok. Du kannst die Einwilligung natürlich zurückziehen und deine Daten löschen lassen. Ohne diese Einwilligung/Erklärung wird es aber für die Zeitarbeitsfirma m.E. schwierig zu rechtfertigen, wieso deine Daten da noch vorliegen und da sehe ich einen Datenschutzverstoss... evtl. sollte da die Aufsichtsbehörde mal prüfen, welche Bewerbungen dort noch in "falschen Ordnern" abgelegt sind.

solidarisch unterstützen um die sache voranzubringen


Erika

Zusammenfassung/ 2.Versuch:


Das mit den Bewerberpools ist doch nicht so kompliziert..      Oder?

Wie kommen meine Daten in den Bewerberpool einer ZAF?
Der Mitarbeiter hielt dann einen Vortrag über seine Firma.
Leider, leider gab es nur die Möglichkeit, sich in den Bewerberpool aufnehmen zu lassen.
ich musste mich vor ca 2 Monaten per Vv vom Jobcenter bei Randstad um eine Stelle bewerben, was ich auch getan habe. und  die Aufnahme in den Bewerberpool nicht wünsche, lassen die mich meist gleich fallen.
Als ich mich mal bei mehreren Zeitarbeitsfirmen bewarb, erhielt ich oft nach ein paar Tagen entweder a) eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, oder b) eine vorläufige Absage, aber mit der Mitteilung, dass ich in den Bewerberpool aufgenommen werde und man sich gegebenenfalls wieder bei mir melden wird.
Es spielt zunächst keine Rolle, wie diese Daten bei einer ZAF landen. Eine ZAF kann jeden gebrauchen, .

Falls meine Daten bereit im Bewerberpool einer ZAF sind, kann ich, und wenn wie, dies rückgängig machen?
Mach das lieber so, daß du nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens die ZAF zu einer Datenlöschung aufforderst,
Die Ihnen übersandten persönlichen Daten sind nur für den Arbeitgeber der ausgeschriebenen Stelle bestimmt. Sollte dieser nach Sichtung kein Interesse an meiner Bewerbung haben, erwarte ich entsprechend dem BDSG die Löschung und schriftliche Löschungsbestätigung meiner Daten.
wenn du eine Erklärung unterschrieben hast, dass deine Daten gespeichert bleiben dürfen bzw. die Firma mit dir wieder Kontakt aufnehmen darf, wenn sie ein Angebot für dich haben is es ok. Du kannst die Einwilligung natürlich zurückziehen und deine Daten löschen lassen.

Kann ich gezwungen werden, meine Daten für einen Bewerberpool einer ZAF herzugeben?
Du hast das Recht auf informationelle Selbstimmung. Daher gehören deine Daten nicht in fremde Hände. Gib nur das Nötigste preis.
Es gibt aber keine Zwangsverpflichtung seine Daten preis zu geben.
Ich würde meine Rechte aber trotzdem auf jeden Fall in Anspruch nehmen,
Beim Bewerberportal ist das die Informationelle Selbstbestimmung.
Über die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (auch in welchem Umfang) bestimme ich selber und nicht die ZAF oder das JC!
Ach ja, dann das Recht auf informationeller Selbstbestimmung..Bei ein Jobmessenbesuch
Ohne diese Einwilligung/Erklärung wird es aber für die Zeitarbeitsfirma m.E. schwierig zu rechtfertigen, wieso deine Daten da noch vorliegen und da sehe ich einen Datenschutzverstoss... evtl. sollte da die Aufsichtsbehörde mal prüfen, welche Bewerbungen dort noch in "falschen Ordnern" abgelegt sind.
alls Daten gespeichert worden sind (was über die Dauer des Bewerbungsverfahrens hinaus sowieso nur mit deiner Zustimmung zulässig ist). Dann kann dir auch keiner mehr vorwerfen, eine Einstellung vereitelt zu haben, weil die Stelle ja nicht mehr für dich frei war.


Wozu /Was ist?
Einen bewerberpool anzulegen. ist zwar verboten, machen aber alle, tatsächlich zu beweisen praktisch unmöglich und das a-amt, die eigentlich aufsichtsbehörde sind und sowas unterbieten müssten haben selbstverständlich überhaupt kein interesse an prüfungen.
Wenn der Job schon weg sein sollte. Was naheliegt - die suchen wohl ständig..
ob die mich in ihren Pool schmeissen dürfen, um weitere Vorschläge machen zu können?
Es sind meine Daten, wer was damit macht - oder am Ende Geld verdient - da will ich auch etwas davon wissen

Erfahrungen? Umgang?
Es fängt damit an, das deine Daten erst gar nicht in diesen Sklavenhändler-Bewerberpools landen.
Kann sehr dumm laufen.
Wenn Du da erst mal drinn stehst, hast du die Typen am Arsch!
Fragebogen, hm, wüde nur das ausfüllen, was an bei einer Beerbung sowieso mitgibt: Name Adresse, Geburtsdatum (kein Telefon oder email, haste nicht, sollte aber dann beim Amt auch so registriert sein).
Genau das.... je mehr hickhack bis zum Gespräch ist, desto eher gibt es keines mehr!
Deshalb habe ich mich immer gewehrt in den Bewerberpool aufgenommen zu werden
Es sind meine Daten
Den Riesenfragebogen habe ich noch mitgenommen und bin dann gegangen.

a) Bewerberpool? Muss nicht gemacht werden - und tschüss. oder?



Umgang Daten/Unterschreiben? (Neuer Block, 120 Wörter?)
Paß lieber auf, daß man dir nicht in irgendwelchen Bewerberfragebögen oder Formularen eine heimliche Zustimmung zur längerfristigen Datenspeicherung unterjubelt.

Jobbörse/JC-BA-Pool? (Neuer Block, 120 Wörter?)
Über die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (auch in welchem Umfang) bestimme ich selber und nicht die ZAF oder das JC!
Recht durchsetzen aber nutzt wenig, solange Daten im Bewerberpool der BA den Leihbuden zur Verfügung stehen.

Hilf mit, die Sache voranzubringen!

dagobert

Zitat von: Erika am 13:44:29 Di. 01.August 2017Einen bewerberpool anzulegen. ist zwar verboten
Nur die AA-Jobbörse darf nicht dafür genutzt werden, aber deshalb ist die Poolbildung nicht komplett verboten.
Solange die Arbeitsuchenden damit einverstanden sind, ist das legal.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Erika

Bewerberpools ZAF


ZAFs legen Pools von Bewerbern an, um kurzfristig Aufträge bedienen zu können. ( Es gibt auch Datenhändler). Dazu braucht es die Einwilligung des Bewerbers. Diese nicht zu geben, gilt nicht als Ablehnung eines Stellenangebotes. Wenn versehentlich die Einwilligung gegeben wurde, z.B. im Bewerbungsverfahren auf ein konkretes Jobangebot, auf einer Messe oder Info-Veranstaltung, kann diese jederzeit schriftlich widerrufen werden.  Bewerberpool? Muss nicht gemacht werden - und tschüss.

Bewerberpool/Jobbörse AA? ?


Das mit den Bewerberpools ist doch nicht so kompliziert..      Oder?


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