Verleiher-Entleiher

Begonnen von Erika, 14:27:03 So. 06.August 2017

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Erika

Hallo CDś

Aus den Stichwörtern soll ein kleiner Text zum Thema ZAF- Verleiher/Entleiher erstellt werden. Bitte um Mithilfe!

Verleiher/Entleiher:

- Allgemein/Dienstleistungsunternehmen/kein Arbeitgeber
- Einsatzort
-"Sklavengeber/Sklavennehmer"
- Anfahrtszeit ? (Zumutbarkeit!)
- Fahrtkosten?
- Tätigkeit entsprechende Vergütung bzw. lt. Vertrag?
- Vorübergehend (Wie lange?)
- Ansprüche ( Branchentarif, Betriebliche Sonderregelungen, erworbene Ansprüche aus z.B. Betriebsvereinbarungen...)
- Arbeitsschutz, Einweisung
- Nutzung betrieblicher Angebote?(Kantine...)
- Einsatzbezogene Zulage /Erfahrungszulage
- Einsatzeinweisung/ Gefahren-/Belehrungen....


Soweit erstmal...

Hilf mit, die Sache voranzubringen!

rosal

Verleiher/Entleiher:

Entleiher
Der Verleiher hat keine Arbeit, er vermietet Sie nur an den Entleiher.  Der Entleiher hat den LAN über den Arbeitsplatz der besetzt werden soll, zu informieren. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, dem Leiharbeitnehmer zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen des Entleihers erfolgen.

Anfahrtszeit
Als angemessen gilt ein Anfahrtsweg von bis zu 90 Minuten.
Es muss angemessenes Fahrgeld gezahlt werden, selbst wenn keine ausdrückliche Regelung getroffen ist. Bei einem Einsatz über 8 Stunden ist eine Verpflegungspauschale zu zahlen.

Betriebsrat
Der Leiharbeitnehmer darf sich an den Betriebsrat des Entleihers wenden. Vor allem
wenn es um den Dienstplan, Überstunden, Arbeitsschutz, unrechtmäßigen Weisungen... geht. Der LAN kann Sprechstunden des BR nutzen, an Betriebsversammlungen teilnehmen und hat
Beschwerderecht. Er darf den BR mit wählen, wenn ein Einsatz mind. drei Monate dauert oder vorgesehen ist. Wählbar ist der Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb nicht.

Nutzung betrieblicher Angebote
Leiharbeitnehmer haben Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten unter den gleichen Bedingungen wie unmittelbar vom Unternehmen beschäftigte( z.B.Umkleideräume, Parkplätze, Betriebskantine...) (§ 13 b AÜG)

Arbeitsschutz, Einweisung
Navh §11 Abs. 6 AÜg muss der Entleiher den Leiharbeitnehmer umfassend unterrichten, aufklären und für die Einhaltung der Vorschriften sorgen. (Fluchtwege, Notfalleinrichtungen, Schutzeinrichtungen Brandschutz... )

Vergütung prüfen:
Richtige Eingruppierung? Gibt es weitere gesetzliche Mindestlohnregeln (z.B. Pflegearbbv für den Pflegebereich 10,20 €)? Entspricht die Tätigkeit der Eingruppierung? Gibt es Branchenzuschläge? Zuschläge korrekt? Aufwendungsersatz?
(...)


makhero

moin , meist wird mann kaum eingewiesen !!!!!!!!!!!!!lg

Onkel Tom

moin.

Wie ich mein letzten "Sklavendasein" ans Bein gehängt bekam und kein Ausweg
wuppen konnte, wurde mir ein Merkblatt ausgehändigt..
Ansonsten lief es so, als hätte sich nie was geändert.. Überstunden (Zeitkonto)
und Bereitschaft, den Springer machen zu müssen..

@makhero

Was bedeutet denn Dein Avatar ? Es irritiert.
Lass Dich nicht verhartzen !

rosal

ZitatWie ich mein letzten "Sklavendasein" ans Bein gehängt bekam und kein Ausweg
wuppen konnte, wurde mir ein Merkblatt ausgehändigt..

wie heißt den die verleihfirma und wie heißen die entleihfirmen?
wer hat dir das "sklavendasein" ans bein gebunden?
und welches merkblatt wurde dir ausgehändigt?

msg

Onkel Tom

Zitat von: rosal am 12:28:14 Di. 10.Oktober 2017
ZitatWie ich mein letzten "Sklavendasein" ans Bein gehängt bekam und kein Ausweg
wuppen konnte, wurde mir ein Merkblatt ausgehändigt..

wie heißt den die verleihfirma und wie heißen die entleihfirmen?
wer hat dir das "sklavendasein" ans bein gebunden?
und welches merkblatt wurde dir ausgehändigt?

msg

Du glaubst doch nicht jetzt wirklich, das ich Dir diese 3 Fragen beantworte oder  ::)
Du weißt schon warum..
Lass Dich nicht verhartzen !


Onkel Tom

Yupp, jedoch noch eine ältere Fassung..

Anbei tangiert es dem JC wenig, wenn diesbezüglich Misstände etc.
aufgedekt werden..
Dieses Merkblatt dient der Schönrederei des JC, der Aufklärung des
Betroffenen und außer "Reden Sie mit ihren Chef darüber.." kommt
vom JC nix..

Mausefalle und "Täglich grüßt das Murmeltier" lässt grüßen  kotz

Lass Dich nicht verhartzen !

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