SB verstößt gegen EV

Begonnen von dibra, 20:42:46 Do. 21.September 2017

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dibra

Hallo ihr Lieben,
leider bin ich arbeitslos geworden durch Führerscheinentzug.... mein Ex-Chef sicherte mir allerdings eine Wiedereinstellung zu, sobald ich die Karte wieder habe..... dauert noch ca. 10 Monate. Habe mir deshalb  keine Gedanken gemacht.
Pustekuchen..... 12 Wochen Sperre aufgrund Selbstverschulden....
Leider habe ich Trottel wegen Unwissenheit (habe zu spät im netz geforscht), die EV unterschrieben.... Ich Horst.... steht viel Schei.... drin.
Habe mich ehrlich gesagt auch noch an nichts gehalten....außer vielleicht das Bewerben, vorausgesetzt ist, die Vorschläge des Amtes gehören dazu (eine Bewerbung Wöchentlich).
Obwohl ich jetzt gelesen habe, dass ich auch noch nicht mal dieses tuen muss, da in der EV nichts von Kostenübernahme steht.
Nun aber zur Überschrift.... In der EV steht auch...

Ziele: Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung im Metallbereich in Wohnortnähe
Die Ziele gehören doch zur EV mit dazu....oder????

Jetzt bekomme ich ständig Vorschläge von Zeitarbeitsfirmen bzw. Personalmanagement, Personaldienstleistung usw.
Oft zwar im Metallbereich, aber eben genauso oft auch in völligst anderen Bereichen wie Lebensmittel, Kunststoff usw.
Habe mich bis dato gut beworben, sodass ich so gut wie nie etwas von denen hörte...
Nur habe ich aber keinen Bock mehr auf die Schei....
Zeitarbeit Firma...... Personalmanagement...... Qualifizierung in Metall.... Ich bin Fahrlehrer und das seit ca. 20 Jahren.... !!!!!
Kann ich den SB irgendwie dazu kriegen (zwingen) mit solchen blöden Vorschlägen aufzuhören????

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten

Rudolf Rocker

Die Überschrift verwirrt ein bißchen!
Hier gibt es keinen Verstoß gegen die EGV, weil die Vermittlungsvorschläge (VVs) die Du bekommst, nichts mit der EGV zu tun haben!

Leider interessiert es bei der BA niemanden, ob der VV zu Dir passt oder nicht. Im ALG I- Bezug gibt es zwar noch einen gewissen Spielraum, aber im Zweifelsfall wird eine Nichtbewerbung wohl immer zu Deinem Nachteil ausgelegt.
Bewirb Dich auf die VVs. Grade bei ZAFs hat man ohne Führerschein gute Karten nicht genommen zu werden!  ^-^

dagobert

Zitat von: dibra am 20:42:46 Do. 21.September 2017Kann ich den SB irgendwie dazu kriegen (zwingen) mit solchen blöden Vorschlägen aufzuhören????
Nein, einen Berufsschutz gibt es schon lange nicht mehr.
Außerdem bist du als Fahrlehrer wegen des fehlenden Führerscheins ohnehin nicht vermittelbar.

Das einzige was dir vielleicht helfen könnte, wäre die finanzielle Zumutbarkeit (§ 140 SGB III).
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Zitat von: Rudolf Rocker am 21:16:28 Do. 21.September 2017
Grade bei ZAFs hat man ohne Führerschein gute Karten nicht genommen zu werden!  ^-^
Naja, leider sind die ZAV's (zumindestin in ländlichen Regionen) mittlerweile auf den Dreh gekommen, den Leihknechten Fahrdienste anzubieten, für die die Leiharbeiter noch dazu ordentlich (habe was von 160 €/monatlich gehört) zur Kasse gebeten werden. Ich seh' hier mittlerweile täglich Kleinbusse von Leiharbeitsfirmen mit deren Sklaven herumkutschieren. Die wissen ganz genau, daß sich ein Leiharbeiter von dem mickrigen Lohn, den sie ihm bezahlen, kein Auto mehr leisten kann. Ein Bekannter schilderte mir von einem Fall, wo ein Leiharbeiter nach Abzug dieser Fahrtkostenpauschale nur noch auf 900 € netto für einen Vollzeitjob kam (errechnet sich aus 40 Stunden arbeiten bei 35-Stunden-Vertrag, Rest geht auf Gleitzeitkonto die ersten Monate sowie abzüglich der Fahrtkosten).
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

ZitatNaja, leider sind die ZAV's (zumindestin in ländlichen Regionen) mittlerweile auf den Dreh gekommen, den Leihknechten Fahrdienste anzubieten, für die die Leiharbeiter noch dazu ordentlich (habe was von 160 €/monatlich) zur Kasse gebeten werden.
Ja und? Wo steht denn, das man das bezahlen muss? Da muss es ja einen Vetrag drüber geben. Vermutlich im Arbeitsvertrag. Und das würde ich dann eben nicht unterschreiben!
Warum lasst ihr euch eigentlich immer so fürchterlich verarschen? ::)

Onkel Tom

Moin und willkommen im Forum der Ausgebeuteten.  ;)

Wie kommt Deine SB überhaubt auf die Idee, dich laut EGV, im Metallbereich
vermitteln zu wollen, zumal du die letzten 30 Jahre als Fahrlehrer tätig warst ?

Weiter wäre interesannt, wie es genauer zum Abschluss der EGV gekommen
ist. Eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) hat die gleiche Potenz, wie andere
Verträge auch und unterliegt auch dem Vertragsrecht gemäß dem BGB.

Oft ist es leider so, das SB schon bei den sogenannten "Vorverhandlungen" zur
EGV Wege bestreitet, die mit den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr vereinbar
sind.

Gegen VV von Leihbuden hilft nur Fingerspitzengefühl, sich so zu bewerben,
das die Leihbude das Interesse an deiner Arbeitskraft verliert. Doch Vorsicht,
was Bewerber dazu schriftlich formuliert !! Es kann Repressionen im Bezug
ALG nach sich ziehen..

Von diesen Shuttle-Services bei Leihbuden, habe ich auch gehört und dies
wird in erster Linie deswegen gemacht, damit der Leihjob nicht wegen zu
viel Zeit für Arbeitswege aufgegeben werden kann.

Dein Berufschutz fällt durch Eintritt der Erwerbslosigkeit nicht sofort weg, sondern
zerbröselt nach der Zeit, bis er nach 1 Jahr Erwerbslosigkeit völlig verschwunden
ist. Weiter bleibt Dir die Möglichkeit, ein Jobangebot ab zu lehnen, wenn deine
Gesundheit die Ausübung der Tätigkeit nicht zulassen würde, oder Deine
Quallifikationen den Anforderungen nicht mithalten könnte..

Ach ja, nun verstehst Du wohl auch, warum viele SB sich das bequemer machen,
ihre "Arbeitsuchenden" subtil zu disquallifizieren und sie in Leihbuden z.B. als
"Gewerblicher Mitarbeiter" los zu werden.

Damit hat SB weniger Zeitbedarf, den einzelnen Erwerbslosen zu verarbeiten
und als "Gewerblicher Mitarbeiter" im neuen Arbeitsvertrag, kannst Du Dich als
"Mädchen für alles" zum Mindestlohn einstufen..

Dem JC ist das völlig schnuppe, hauptsache neuen Job am Bein und über die
Folgen durch Verschlechterungen Deiner Berufsbiografie kannst Du auch nur
ein hemisches Grinsen des SB erwarten.

Neben Deinen Bewerbungsbemühungen wirst Du wohl die nächste Zeit
Hausaufgaben darin machen müssen, Dich über das SGB kundig zu machen..

Dies und jemand zum JC-Termin als Begleitung im Sinne des § 13 Abs.4 SGB 10
mit zu nehmen, verschont Dich nicht grundsätzlich von Blässuren des JC,
mindert jedoch Versuche des SB, dich zu etwas zu verfühstücken, was
Du nicht willst.

Und noch was.. Vergesse die Vorstellung, das das JC oder AfA wie ein Amt,
was alles richtig machen würde, zu betrachten.. Seit den Hartz-Reformen hat
sich viel geändert und heute spüren Betroffene alltäglich, das der Bezug von
ALG so unschmackhaft wie möglich gewährt wird.

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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