SGB II und Sozialamt? Oder Jobcenter?
Genau. SGB II zahlt zu wenig und Sozialamt(Jobcenter) macht aufstockung und fordert nun die Rückzahlung vom SGB II (Arbeitsamt). Die Gesetze werden leider nicht klar genug Formuliert und das nutzen solche Sozialfaschisten natürlich gerne aus.
Berufen tut man sich auf:
§ 11 Absatz3 SGB II
(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
Ich denke der Kern des Absatzes liegt hier...
Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. Dieser Satz wird hier missbraucht. Es handelt sich ja nicht um eine zusätzliche Einnahme sondern um nicht gezahlte leistungen vom Arbeitsamt. Ich könnte Kotzen... mit dieser Masche kann sich das Amt schön Sanieren.