Materialsammlung für Infobroschüre Leiharbeit

Begonnen von rosal, 12:22:18 Sa. 22.Juli 2017

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

rosal



Hallo CDś

Bei Aktionen zum Thema Leiharbeit ist die Idee entstanden ein Ratgeber/Handbuch für Leiharbeiter_Innen zu erstellen, da es so etwas in kompakter Form unseres Wissens nicht gibt.
Dies soll als praktische Hilfe für Betroffene oder potenziell Betroffene dienen.

Leiharbeitsverhältnisse bringen spezielle Probleme mit sich, wie z.B. verkürzte Kündigungsfristen, Stundenkonten, Dreiecksverhältnis Entleiher/Verleiher/AN, wechselnde Einsatzorte.

Für jeden Textblock stehen ca.: 120 Wörter bzw. um die 800 Zeichen zur Verfügung.

Block 1: Deckblatt
Block 2: ,,Der Entleiher"
Block 3: ,,Nicht vor Ort Unterschreiben"
Block 4: ,, Bezahlung/ Tarif"
Block 5: ,,Arbeitszeitkonten"
Block 6: ,,Einsatzort"
Block 7: ,, Informationen"
Block 8: ,, Recht durchsetzen"

Es werden solidarische Menschen gesucht, die einen oder mehrere dieser Blöcke ausführen können.
Verbesserungvorschläge, z.B. auch Vorschläge für andere Textblöcke sind Willkommen.

Hilf mit, die Sache voranzubringen !

dejavu

"Des Helfers kleiner Helfer" bekannt? ist allerdings ziemlich lang und im Grunde pro Leiharbeit, ausserdem veraltet.
Meiner Ansicht nach sollte der erste Block heißen: Leiharbeit vermeiden wo es nur geht.
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Onkel Tom

Leiharbeit ? Nö, danke..

Es fängt damit an, das deine Daten erst gar nicht in diesen Sklavenhändler-Bewerberpools landen.

Es geht eigendlich nur darum, alles zu unterlassen, die die Köderei oder sogar Nötigung zur Annahme
einer Leiharbeit erleichtert.. Die Wege des Ja oder Nein sind sehr vielfältig, zumal bei
ALG-Bezieher_innen das handeln gefährlich ausarten kann. Ob das Grundwerk, Leiharbeit zu
verhindern in einer kleinen Broschüre passt, bezweifel ich.. Der ALG-Info-112 passt vom Grad seiner
Funktionstüchtigkeit immer noch..

Bekommt eine Leihbude die BG Nummer oder den Status Alg-Bezug mit ?.. Kann sehr dumm laufen.
Lass Dich nicht verhartzen !

antonov





....

Allgemein/Dienstleistungsunternehmen/kein Arbeitgeber

Bewerbung/Fahrtkosten

Stellenausschreibungen/Berwerberpool

Lohn/Gehaltsgruppen

Datenschutz

Jobmessen/Informationsveranstaltungen oder ähnliches als Meldetermin

Zeitkonto/Nichteinsatzzeiten

Streik/Arbeitskampf

...

Erika

@ Onkel Tom
ZitatEs fängt damit an, das deine Daten erst gar nicht in diesen Sklavenhändler-Bewerberpools landen.

"Sklavenhändler"-Bewerberpools sind ersteinmal nicht das Problem, sondern z.B. "Vermittlungsangebote" für Zeitarbeitsfirmen von Jobcenter oder BA.

Oder kann ich das einfach ablehnen, wenn das Jobangebot von einer ZAF ist?
Was für Konsequenzen kann ein nicht bewerben/ablehnen denn so haben?


Hilf mit, die Sache voranzubringen!

Rudolf Rocker

Ich bin zwar nicht Onkel Tom, aber ich werde trotzdem mal helfen, die Sache voranzubringen!

Zitat"Sklavenhändler"-Bewerberpools sind ersteinmal nicht das Problem, sondern z.B. "Vermittlungsangebote" für Zeitarbeitsfirmen von Jobcenter oder BA.
Bewerberpools sind ein riesen Problem! Wenn Du da erst mal drinn stehst, hast du die Typen am Arsch!
Dann gibt es Abends um 18:00 Uhr einen Anruf, das man sich am nächsten Morgen um 6:00 Uhr doch bitte bei Firma XY einzufinden hat.
Von der datenschutzrechtlichen Problematik will ich gar nicht erst anfangen. Es gibt aber keine Zwangsverpflichtung seine Daten preis zu geben.

ZitatOder kann ich das einfach ablehnen, wenn das Jobangebot von einer ZAF ist?
Kommt auf den Einzelfall an.

ZitatWas für Konsequenzen kann ein nicht bewerben/ablehnen denn so haben?
Kommt ebenfalls auf den Einzelfall an.

Erika


Wir benötigen einen aktuellen Text zu Bewerberpools:

Block 1: "Die Bewerberpools"


Für jeden Textblock stehen ca.: 120 Wörter bzw. um die 800 Zeichen zur Verfügung.


Hilf mit, die Sache voranzubringen!

antonov

Zitat von: Erika am 11:56:24 Mi. 26.Juli 2017


Oder kann ich das einfach ablehnen, wenn das Jobangebot von einer ZAF ist?



vor 20 jahren konnte man das noch  getrost in den papierkorb schmeissen, seit 2008 ist man auch in österreich dazu verpflichtet sich auf stellenangebote von leihbuden zu bewerben

Rudolf Rocker

Wenn man nachweisen kann, das das Stellenangebot zu unbestimmt ist oder gegen geltendes Recht verstößt (z.B. Einsatz als Streikbrecher), kann man es auch ablehnen. Das wird aber im Zweifel zu einer Sanktion führen und muss dann vor dem SG bewiesen werden.
Hier im Forum (und auch in anderen Foren) sind massenhaft Fälle dokumentiert.

rosal

Hallo CDś

Bei Aktionen zum Thema Leiharbeit ist die Idee entstanden ein Ratgeber/Handbuch für Leiharbeiter_Innen zu erstellen, da es so etwas in kompakter Form unseres Wissens nicht gibt.
Dies soll als praktische Hilfe für Betroffene oder potenziell Betroffene dienen.


Onkel Tom
ZitatRe:Kundgebung gegen Jobmesse am Flughafen Hamburg
« Antworten #100 am: 24. Juli 2017, 12:58:04 »

Der ALG-Info-112 passt vom Grad seiner Funktionstüchtigkeit immer noch..

ZitatALG - II - INFO - # 112
FÜR VORGELADENE ERWERBSLOSE BEI JOBMESSEN
Hallo.
Sind Sie vom Arbeitsamt (ARGE) zu dieser Veranstaltung eingeladen worden ?
Mit Sanktionsandrohung unter der "Allgemeinen Meldepflicht" nach § 309 SGB III ?
Ist diese Messe auch noch in der Öffentlichkeit, werden Ihre Persönlichkeitsrechte
verletzt und dazu benutzt, das Hartz 4 eine tolle Sache für Erwerbslose sei.

Bevor Sie jetzt Ihren Besuch nachgehen, möchte diese Info Ihnen Vorbeugung
gegen üble Folgen von den anwesenden Ständen und der ARGE bieten.

Diese Info hat durch Menschen zu Ihnen gefunden, die was gegen unerwünschte
Begleiterscheinungen von Jobmessen haben. Ein Job ? Ok.. Aber ARGE-unabhängig
und zu fairen Bedinungen.

Zur Ihrer eigenen Sicherheit lassen Sie erst Ihre Anwesenheit am Stand der ARGE
registrieren und entweder Ihre Einladung abstempeln oder eine Besuchsbescheinigung
ausstellen, das Sie auch im Nachhinein beweisen können, das Sie dort erschienen sind.

Schauen Sie sich unverbindlich an den Ständen um. Fragen Sie und Sie bekommen
eventuell den Eindruck, das dort mehr Schein statt Sein präsentiert wird.

Geben Sie auf keinen Fall Ihre Persönlichen Daten oder Bewerbungsunterlagen an
den Ständen preis ! Füllen Sie auch keine Fragebögen / Bewerberbögen aus.
Ihre Daten werden oft missbräuchlich dazu benutzt, Ihnen unsinnige Maßnahmen
oder Jobs zu einem Lohn, der nicht zum Leben reicht, ans Bein zu hängen.

Sie treffen dort Firmen, die gute Beziehungen zur ARGE pflegen und teils unsaubere
Methoden anwenden, Erwerbslose als dumme und stumme Goldesel für sich zu halten.
Irrglaube ist es, das diese Stände Ihnen gerne dabei helfen wollen, eine Arbeit oder
neue Perspektiven zu finden. Für sie sind Sie nur als lebendes Kopfgeld gefragt !

Sammeln Sie nur die Lekkereien, Kugelschreiber und Visitenkarten an den Ständen ein.
Zerrissene Hochglanzprospekte machen sich in den Papierkörben besser, als am
Stand ;-) Damit unterstützen Sie gegen Hartz 4. Die ARGE wird Ihnen kein Strick
daraus drehen können, wenn Sie nichts passendes dort gefunden haben.

Es kann sein, das Sie Leute antreffen, die über Wahrheiten zu Hartz 4 diskutieren wollen.
Halten auch Sie Ausschau nach uns und nehmen die Gelegenheit war, Ihre Meinung
raus zu lassen. Anwesende Presse zu Hartz IV Wahrheiten verpassen..
Erfahrungsaustausch unter ALG-II-BezierInnen sowie Verständnis und Solidarität
miteinander runden diesen Besuch besser ab, als erwartet.

Gemeinsam sind wir stark und können uns besser gegen Entrechtung wehren.
Lass Dich nicht verhartzen !V.i.S.d.P. : Eigendruck !Ihr arge.basta.team Stand : 01.08.2009

Rudolf Rocker

ZitatBei Aktionen zum Thema Leiharbeit ist die Idee entstanden ein Ratgeber/Handbuch für Leiharbeiter_Innen zu erstellen, da es so etwas in kompakter Form unseres Wissens nicht gibt.
Um einen Ratgeber oder Handbuch herauszugeben benötigt man auch die dementsprechende Fachkenntnis in diesem Bereich.
Damit meine ich nicht irgendein angelesenes Halbwissen sondern juristisch "wasserfestes" Fachwissen.
Soweit ich das hier, anhand eurer Aussagen beurteilen kann, habt ihr nicht mal rudimentäre Grundkenntnisse!

Mit einem Ratgeber oder Handbuch voller (juristischer) Fehler würdet ihr den Betroffenen eher einen Bärendienst erweisen, als ihnen tatsächlich zu helfen.

rosal

lieber Rudolf Rocker,

Re:Kundgebung gegen Jobmesse am Flughafen Hamburg
« Antworten #108 am: Gestern um 16:34:12 »

ZitatSoweit ich das hier, anhand eurer Aussagen beurteilen kann, habt ihr nicht mal rudimentäre Grundkenntnisse!

was meinst du damit?
meinst du das alg-ii-info-#112 oder
unser letztes flugi, welches wir auf dein anraten hin, gemacht haben?

sicherlich kannst du die fragen zur "beweberpool" kurz (120 wörter) beantworten

(siehe hierzu http://www.chefduzen.de/index.php?topic=328771.msg330339#new
Thema: Bewerberpools - ZAF   @ Erika Bewerberpools - ZAF -« am: Gestern um 16:41:19 »)

oder du kennst jemanden, der das kann.

msg

Rudolf Rocker

Zitatwas meinst du damit?
Naja, hüstel!
Das ihr einfach schlicht und ergreifend nicht das nötige (juristische) Fachwissen habt, um ein rechtsverbindliches Handbuch/ Ratgeber herauszubringen!
Zitat
sicherlich kannst du die fragen zur "beweberpool" kurz (120 wörter) beantworten
Ich hab dieses Fachwissen auch nicht und werde desshalb einen Teufel tun, hier irgendeine rechtsverbindliche Aussage zu tätigen.

Zitatoder du kennst jemanden, der das kann.
Tja, wenn ihr nicht mal Menschen kennt, die einen kennen wird es wohl nie etwas mit einem Handbuch/ Ratgeber!

Onkel Tom

Das mit den Bewerberpools ist doch nicht so kompliziert..

Wie Rudolf Rocker schon erwähnte, ist das Risiko sehr hoch, sobald Arbeitsuchender
seine beruflich bezogener Profildaten in Datenbanken von einer ZAF landen folgt promt
die "Vorladung" zum Bewerbergespräch.

Es spielt zunächst keine Rolle, wie diese Daten bei einer ZAF landen. Eine ZAF kann jeden
gebrauchen, auch die, die kein Bock auf Leiharbeit haben..

Immer mehr Leihbuden sind dazu übergegangen, unwillige "Zwangsbewerberlinge" beim
Jobcenter an zu schwärzen, woraus das JC prompt mit Sanktionen wegen "Vereitelung des
Zustandekommens eines Arbeitsverhältnis" reagiert.

Der Beweis einer "üblen Nachrede" hängt anbei in der Luft, solange der Betroffene nur den
Weg über das SGB wagt, seinen Hintern zu retten.. Bei Vollendung einer Straftat muss
dann auch eine Verfolgung gegen entsprechende ZAF angestrebt werden, was kaum
jemand macht und zudem Geld (Gerichtsgebühren und eventuell Repressionen) kostet.

Eine Broschüre gegen Leiharbeit ist nicht so einfach mal ebend erstellt, die zudem dem
Arbeitsuchenden etwas Rechtssicherheit garantiert.. Diese Schuhnummer ist mir auch
zu groß und der "Datenschleuder" den Saft ab zu klemmen, bewirkt ja schon der
ALG-Info-112.

Ich würde davon solange die Finger lassen, solange ich nicht genau weiß, wie das bei den
Sklavenhändler in Verbindung mit BA / JC genauer funzt.
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatBei Vollendung einer Straftat muss dann auch eine Verfolgung gegen entsprechende ZAF angestrebt werden, was kaum jemand macht und zudem Geld (Gerichtsgebühren und eventuell Repressionen) kostet.
Seid wann kostet das Erstatten von Strafanzeigen Geld? Die meisten erstatten keine Strafanzeige (wogegen eigentlich) weil sie die gar nicht gerichtsfest beweisen können! (Ohne Beistand beim Vorstellungsgespräch) Dann steht Aussage gegen Aussage!
Über die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (auch in welchem Umfang) bestimme ich selber und nicht die ZAF oder das JC!
Natürlich bekommen die meine Kontonummer, Sozialversicherungsnummer, nachdem  ein Arbeitsvertrag vorgelegt und unterschrieben wurde. Aber nicht vorher!

Onkel Tom

Zitat von: Rudolf Rocker am 08:03:48 Di. 01.August 2017
ZitatBei Vollendung einer Straftat muss dann auch eine Verfolgung gegen entsprechende ZAF angestrebt werden, was kaum jemand macht und zudem Geld (Gerichtsgebühren und eventuell Repressionen) kostet.
Seid wann kostet das Erstatten von Strafanzeigen Geld? Die meisten erstatten keine Strafanzeige (wogegen eigentlich) weil sie die gar nicht gerichtsfest beweisen können! (Ohne Beistand beim Vorstellungsgespräch) Dann steht Aussage gegen Aussage!
Über die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (auch in welchem Umfang) bestimme ich selber und nicht die ZAF oder das JC!
Natürlich bekommen die meine Kontonummer, Sozialversicherungsnummer, nachdem  ein Arbeitsvertrag vorgelegt und unterschrieben wurde. Aber nicht vorher!

Ich musste ca. 160 Euro an "Gerichtsgebühren" lassen, wie ich die ARGE wegen Nötigung
verfolgte. Allerdings kostete es erst ab den Beschwerdeverfahren Geld, da Staatsanwalt
meinte, gegen eine Krähe nicht vorgehen zu wollen.

Eins ist sicher, wir stehen alle nicht vor dem Gesetz gleich. Das beweist ja schon die
Eröffnung einer Gerichtsverhandlung, in der erst mal analysiert wird, wer welchen
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Status inne hat..

Bei der ELO-Ini habe ich oft das Kotzen gekriegt, wie plump Notlagen von Erwerbslosen durch
die Judikative unter dem Teppich gekehrt wurde, a la "selber schuld, hals Maul, friss oder stirb"

Ach ja, dann das Recht auf informationeller Selbstbestimmung..
Bei ein Jobmessenbesuch kann ich dieses Recht durchsetzen aber nutzt wenig, solange
Daten im Bewerberpool der BA den Leihbuden zur Verfügung stehen. Da lauert der Anschiss
durch die Hintertür..
Lass Dich nicht verhartzen !

rosal

Man muß diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, daß man ihnen ihre eigene Melodie vorsingt! Marx

Jobmessen/Informationsveranstaltungen oder ähnliches als Meldetermin

Was ist derzeit der aktuelle Stand?
Werden Erwerbslose noch immer mit einer Sanktionsandrohung zur Jobmesse geladen?
Gab es auf den Jobmessen am Flugenhafen einen Stand des jobcenters?
Wird es im Oktober 2017 auf der Jobmesse Flughafen einen jobcenter-stand geben?

Bisher gab es zu diesem Thema folgende Infos

Sind Sie gerade erwerbslos und bekommen ALG-I oder ALG-II ? Wurden Sie zudem von der Arge oder Jobcenter in Form einer schriftlichen Einladung hier her gebeten? Dann sollten Sie daran denken, sich eine Besuchsbestätigung am Stand der team-arbeit-hamburg geben zu lassen, um eventuellspäter nachweisen zu können, das Sie auch wirklich auf dieser Jobmesse waren.
(2013)

Zu dieser Messe haben früher team.arbeit.hamburg unter Anwendung der Allgemeinen Meldepflicht mit Sanktionsandrohung ein. Seit 2013 geht der Jobmessenbetreiber mit Abmahnungen gegen die Behauptung vor, Erwerbslose würden zum Besuch der Messe gezwungen.

Sie sind freiwillig hier! (ist das richtig?)
(2016)

Sind Sie vom Arbeitsamt (ARGE) zu dieser Veranstaltung eingeladen worden ?
Mit Sanktionsandrohung unter der "Allgemeinen Meldepflicht" nach § 309 SGB III ?
...
Zur Ihrer eigenen Sicherheit lassen Sie erst Ihre Anwesenheit am Stand der ARGE
registrieren und entweder Ihre Einladung abstempeln oder eine Besuchsbescheinigung
ausstellen, das Sie auch im Nachhinein beweisen können, das Sie dort erschienen sind.
(1.8.2009)


Sind Sie von der team.arbeit.hamburg (ARGE) zu dieser Veranstaltung eingeladen worden ? Und das unter Sanktionsandrohung nach § 309 SGB III ?
...
Lassen Sie erst Ihre Anwesenheit am Stand der ARGE registrieren und entweder Ihre Einladung abstempeln oder eine Besuchsbescheinigung ausstellen, das Sie auch im Nachhinein beweisen können, das Sie dort erschienen sind.
4.6.2008

Also erstmal ist die Androhung von Sanktionen beim Nichterscheinen auf einer Zeitarbeitsbörse nicht rechtens. Näheres dazu kann man hier erfahren: http://www.eIo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/121-20070412277.html
Ansonsten, kurz auftauchen, das Erscheinen dort dokumentieren lassen (Anwesenheitskreuz oder Unterschrift), ...
(2008?)

Die nächste Jobmesse am Flughafen: Oktober 2017

rosal

... Arbeitsvertrag vorgelegt, geprüft und gegebenenfalls unterschrieben wurde.
worauf ist bei der prüfung des arbeitsvertrages zu achten?

das alg-info-112 ist für die jobmesse oktober 2017 nicht mehr funktionstüchtig.

was bedeutet "alles zu unterlassen ..." ? was ist "alles"?

wird es eine praxis zur jobmesse oktober 2017 geben? wird etwas zur jobmesse vorbereitet? wer weiß was dazu? ist das jobcenter vor ort?

wir werden sehen

ZitatRudolf Rocker #112 ... nachdem  ein Arbeitsvertrag vorgelegt und unterschrieben wurde

onkel tom #111
... der "Datenschleuder" den Saft ab zu klemmen, bewirkt ja schon der ALG-Info-112 ...

onkel tom #100
... Der ALG-Info-112 passt vom Grad seiner Funktionstüchtigkeit immer noch...
... Es geht eigendlich nur darum, alles zu unterlassen ...

Erika

Lernen Sie Ihre Rechte kennen!

Nicht vor Ort Unterschreiben
Bevor Sie Unterschreiben nehmen Sie den Vertrag mit nach Hause. Was steht da eigentlich genau? Prüfen und recherchieren Sie, gegebenenfalls  holen Sie sich Rat bei anderen Leuten. Vertrauen Sie nicht mündlichen Zusagen. Alles schriftlich geben lassen!

Beistände
Jeder kann jederzeit zu jedem Termin (auch bei ärztlichen Untersuchungen z.B.) einen Beistand mitnehmen! Beistände sind in erster Linie Zeugen, aber auch Berater. Bevor Sie einen Termin mit einem Beistand wahrnehmen sprechen sie vorher ab: Was soll erreicht werden?

Hilf mit, die Sache voranzubringen!

rosal

Willkommen auf der Jobmesse am
Terminal Tango  11.+ 12.10.2017,
die Sie freiwillig besuchen!

Zu dieser Messe luden früher team.arbeit.hamburg (jobcenter in Hamburg) unter Anwendung der Allgemeinen Meldepflicht ein. Seit 2013 geht der Jobmessenbetreiber mit Abmahnungen gegen die Behauptung vor, Erwerbslose würden zum Besuch der Messe gezwungen. Auf dieser Messe sind u.a. viele Zeitarbeitsfirmen vertreten.
Daher ein paar kurze Infos zu Zeitarbeit/Leiharbeit:
__________________________________________________________________________________________________________________________
Flyer übersetzt in:
englisch, französisch,polnisch,
russisch, spanisch, türkisch


Erika

Verleiher/Zeitarbeitsfirma
Im Dezember 2016 registrierten die Behörden 993.000 Arbeitskräfte in Leiharbeitsverhältnissen. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung liegt bei knapp 3 %. Leiharbeiter verdienen  gerade einmal 58 % des Durchschnittslohns und haben schlechtere Arbeitsbedingungen (z.B. Kündigungsfristen, Urlaub...) Von einer Brücke in reguläre Beschäftigung kann somit keine Rede sein. Betroffene  geraten in eine Spirale: warten auf die nächste Verwendung, befristet jobben, erneut warten. Leiharbeit ist geprägt durch sehr kurze Arbeitsverhältnisse:
- 54 % enden spät. nach 3 Monaten.
- 22,3 % dauerten länger als 9 Monate.
- 14,1 %: Mehr als 15 Monate
Mehr als jeder Zweite übt eine Helfertätigkeit aus (alle Beschäftigte: jeder Fünfte)

Hilf mit, die Sache voranzubringen!

rosal

Bewerberpools
ZAFs legen Pools von Bewerbern an, um kurzfristig Aufträge bedienen zu können. ( Es gibt auch Datenhändler). Dazu braucht es die Einwilligung des Bewerbers. Diese nicht zu geben, gilt nicht als Ablehnung eines Stellenangebotes. Wenn versehentlich die Einwilligung gegeben wurde, z.B. im Bewerbungsverfahren auf ein konkretes Jobangebot, auf einer Messe oder Info-Veranstaltung, kann diese jederzeit schriftlich widerrufen werden.  Bewerberpool? Muss nicht gemacht werden - und tschüss.

Erika

Arbeitszeitkonto/Nichteinsatzzeiten
Hat die ZAF keine Arbeit, muss der vereinbarte Lohn weitergezahlt werden (§ 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG.) (Nicht-/)Einsätze müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.Es, gilt eine Ankündigungsfrist von 4 Tagen(Arbeit auf Abruf). Nach Vereinbarung mit dem MA ist ein Ausgleich der AZK Stunden durch Freizeit möglich. Eine Arbeitsfreistellung muß dem Arbeitnehmer rechtzeitig mitgeteilt werden und darf nicht zu einem Abwälzen von fehlender Arbeit genutzt werden (§ 11 AÜG). Es gilt, wie auch bei Überstunden: eine angemessene Ankündigungsfrist (nicht von einem auf den anderen Tag) muss eingehalten werden .

Bereithalten bei (bezahltem!)Nicht-Einsatz:
Der Leiharbeitnehmer kann nicht dazu gezwungen werden, sich bei seinem Verleihunternehmen zu melden. Ausreichend ist es laut Auskunft der Kontrollbehörde (BA), wenn der Leiharbeitnehmer sich am Vormittag für 1,5 Stunden und am Nachmittag  für 1,5 Stunden (nicht etwa rund um die Uhr!) für einen Anruf des Arbeitgebers bereithält.Du bist nicht verpflichtet über den geplanten Feierabend bereit zu sein- oder zu arbeiten- ( Planbare Freizeit!)

Dienstplan
Auch LAN haben Anspruch auf planbare Freizeit- also auch Arbeit. Früh, Spät, Nacht?
Sofern es keinen Dienstplan gibt, gilt für Arbeit auf Abruf eine Ankündigungsfrist von 4 Tagen über die Lage der Arbeitszeit. Ausnahme: Rufbereitschaft.

Hilf mit, die Sache voranzubringen!

rosal

Weiterführende Infos:
Das dazugehörige Forum lässt in letzter Zeit zwar nach, ist aber immer noch erwähnenswert:
http://www.igmetall-zoom.de/Forum/

sponsoredby ver.di, leider schon länger nicht mehr aktualisiert:
http://www.hundertprozentich.de/

Nicht zu vergessen:
www.labournet.de

Rudolf Rocker

Jetzt werden auch noch postings von dagobert als die Eigenen ausgegeben!
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=328786.msg330670#msg330670

Wenn man zu dumm ist, eigene Sätze zu formulieren bzw. Zitate zu markieren, sollte man sich nicht in einem Forum aufhalten!
Lasst es bleiben und hört auf, die Menschen hier für dumm zu verkaufen! >:(

rosal

Zitatsponsored by ver.di, leider schon länger nicht mehr aktualisiert:
http://www.hundertprozentich.de/

Not Found

wo gibt's sonst noch brauchbare infos zu leiharbeit, außer bei labournet?

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

  • Chefduzen Spendenbutton