Wie sich bei Vorstellungsgespräch bei Leihbude verhalten?

Begonnen von Renton, 12:36:17 Di. 19.September 2017

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Renton

Hallo zusammen,


Ich habe, nachdem ich mich auf einen Zwangs-VV vom JC beworben habe, leider eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bei einer Zeitarbeitsfirma erhalten.  Ein bisschen Zeit konnte ich zwischenzeitlich mit dem sogenannten "Fahrtkosten-Tango" gewinnen, aber leider hat die Leihbude scheinbar nicht das Interesse an mir verloren. ::)


Wie soll ich mich jetzt verhalten, dass die mich dort nicht einstellen, ich aber gleichzeitig nicht vom Mobcenter sanktioniert werde? Ich hab mit diesen Leihbuden bisher fast ausschliesslich schlechte Erfahrungen gemacht (Lohn wurde wegen angeblichen unentschuldigtem Fehlen nicht gezahlt, sodass ich die Leihbude vors Gericht zerren musste; wurde wegen deren Falschaussage vom JC sanktioniert und dazu noch die allgemeinen arbeitnehmerfeindlichen Arbeitsbedingungen und die fast immer dazugehörige, miese Behandlung) sodass ich wirklich überhaupt kein Interesse mehr an einer Einstellung bei denen habe.


Wer hat da Erfahrungen im mit? Wie verhaltet ihr euch da so? Was für Fragen kann man in einem solchen Vorstellungsgespräch stellen, die dort ungern gehört werden? Im schlimmsten Fall würde ich unterschreiben und mich dann krank schreiben lassen bis zur Kündigung, aber ich würde es ungern soweit kommen lassen...

Das Vorstellungsgespräch ist schon am Freitag, ihr könnt euch also vorstellen, wie froh ich wäre, wenn ich hier hilfreiche Antworten bekäme O0

Schonmal vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

dagobert

Der beste Schutz ist sicheres Wissen im Arbeitsrecht, was dann beim VG auch zum Vorschein kommen darf (Zeitkonto+Nichteinsatzzeiten, Fahrtkosten etc.).
Sowas mögen die nicht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

ManOfConstantSorrow

Es schadet auch nicht zu fragen, ob es einen Betriebsrat gibt.
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Rudolf Rocker

Der Aufnahme in ein Bewerberpool nicht zustimmen und keine komischen Fragebögen ausfüllen.
Möglichst wenig mobil und erreichbar! Geht aber nur, wenn es auch so ist! Du kannst z.B. nicht behaupten, das du keinen Pkw hast, wenn es nicht stimmt. (Kostet das JC einen Anruf bei der Zulassungsstelle). Ebenso kann man nicht behaupten kein Handy zu haben, wenn beim JC eine Handynummer hinterlegt ist. (Was man nicht machen sollte).

Und wie schon erwähnt: Möglichst viele Fragen stellen!
Solltest Du einen AV vorgelegt bekommen, nicht sofort unterschreiben, sondern mitnehmen und überprüfen lassen. (Von der Gewerkschaft, falls du dort Mitglied sein solltest.)

Renton

Danke für die schnellen Antworten  :)

Mit welcher Begründung sollte ich mich weigern, mich in den Bewerberpool aufnehmen zu lassen und den Arbeitsvertrag und Fragebögen auszufüllen? Könnte mir so nicht vor allen bei den Fragebögen nachher ein Strick gedreht werden, von wegen ich würde mit meinem Verhalten eine Arbeitsaufnahme verhindern? Worauf kann ich mich da genau berufen? Und wie sieht es eigentlich aus  mit Personalausweisen und Krankenkarten? Diese wollen die Leihbuden ja auch oft kopieren. Ist das rechtens?



ZitatDer beste Schutz ist sicheres Wissen im Arbeitsrecht, was dann beim VG auch zum Vorschein kommen darf (Zeitkonto+Nichteinsatzzeiten, Fahrtkosten etc.).
Sowas mögen die nicht.

Leider ist dieses Wissen nicht vorhanden bei mir. Könntest du mir freundlicherweise ein paar Sachen nennen? Vielleicht Sachen, gegen die Leihbuden gerne mal verstoßen? Und wonach könnte man generell noch Fragen?

Gruß und nochmals Danek

Rudolf Rocker

ZitatKönnte mir so nicht vor allen bei den Fragebögen nachher ein Strick gedreht werden, von wegen ich würde mit meinem Verhalten eine Arbeitsaufnahme verhindern?
Die können dir im Grunde aus jedem Scheiß einen Strick drehen wenn sie wollen. Da reichen unter Umständen die falschen Schuhe. Die Frage ist nur, ob man sich das gefallen lassen will!

ZitatWorauf kann ich mich da genau berufen?
Informationelle Selbstbestimmung. Niemand kann dich dazu zwingen, deine persönlichen Daten gegen deinen Willen weiterzugeben. Eine Sanktion hätte vor dem SG kaum bestand.

ZitatUnd wie sieht es eigentlich aus mit Personalausweisen und Krankenkarten? Diese wollen die Leihbuden ja auch oft kopieren. Ist das rechtens?
Nein, habe ich auch noch nie erlebt! Nicht mal die Vorlage! Bei Einstellung sieht es da schon wieder anders aus. Aber selbst da ist die Kopie des Persos meines Wissens nicht zulässig. (Hab ich aber auch noch nie erlebt!)

ZitatLeider ist dieses Wissen nicht vorhanden bei mir. Könntest du mir freundlicherweise ein paar Sachen nennen? Vielleicht Sachen, gegen die Leihbuden gerne mal verstoßen? Und wonach könnte man generell noch Fragen?
Einfach mal in diesem Bereich des Forum lesen! Da werden schon eine Menge Fragen beantwortet!


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