Mindestlohn gilt auch für Nachtarbeit und Feiertage

Begonnen von dagobert, 22:49:17 Mi. 20.September 2017

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dagobert

ZitatMindestlohn gilt auch für Nachtarbeit und Feiertage

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt, die in Schichten oder an Feiertagen arbeiten: Basis für Zuschläge müsse immer der Mindestlohn sein.

Mehr als zweieinhalb Jahre nach der Einführung des Mindestlohns hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Position Tausender Schichtarbeiter gestärkt. Die Richter stellten mit einem Urteil klar, dass für Nachtzuschläge, die nach dem tatsächlichen Stundenverdienst berechnet werden, der Mindestlohn als untere Basis gilt. Auch für die Vergütung von Feiertagen sei der Mindestlohn fällig, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (10 AZR 171/16).
http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-09/bundesarbeitsgericht-mindestlohn-schichtarbeit-nachtzuschlaege

Pressemitteilung vom BAG:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2017&nr=19502&pos=0&anz=40&titel=Mindestlohn_-_Feiertagsverg%FCtung_-_Nachtarbeitszuschlag

dejure.org weiß noch nichts von der Entscheidung, aber das dürfte sich in den nächsten Tagen ändern.
https://dejure.org/9999,96531
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Jaja, das wurde ja jetzt in den Medien als riesige Lohnerhöhung für die Geknechteten gefeiert (u. a. bei Tagesschau24). - Dabei geht's doch nur um ein paar Cent mehr Lohn pro Stunde. Ändert nichts an der Tatsache, das der Mindestlohn ein mickriges Almosen ist, und diejenigen verhöhnt, die zu solch einem Lohn ihr Leben verplempern.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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