wieder mal Jobcenter / Massnahme Dauer

Begonnen von misterk, 12:41:01 So. 06.August 2017

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misterk

nach 4 jahren werde ich mal wieder eingeladen, neuer FM neue SB

ich soll zu einem "eingliederungsgespräch" kommen, (es stehen ja bundestagswahlen an, und wahrscheinlich müssen zahlen gedrückt werden)

vermute sie möchten mich in eine massnahme "zwingen/parken", die belehrung wurde nicht geändert sie drohen immer noch mit einer wegeunfähigkeitsbescheinigung/reiseunfähigkeitsbescheinigung die man im krankheitsfall braucht welche es aber im gesetz nicht gibt

massnahmen laufen über eine vom jokecenter GMBH, zur aktivierung etc (vogelhäuschen bauen, kochen, äpfel schälen)
und bewerbungstraining/unterricht wie im schullandheim (bin ü30)

damalige massnahmen und verlängerte EEJ haben mich nicht weiter gebracht, auf der homepage der GMBH sind alle massnahmen welche angeboten
mit einer dauer von ca 6monaten angegeben


wie sieht es rechtlich aus, habe diesen text gefunden:

Zitat"Bricht der Leistungsbezieher eine Eingliederungsmaßnahme ab, weil sie etwa unangemessen lang und damit rechtswidrig ist, kann er deswegen nicht sanktioniert werden. Dies entschied das Sozialgericht Oldenburg in seinem Beschluss vom 3. 4. 2013 (S 42 AS 82/13 ER). Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 2 SGB III darf die Vermittlung von Kenntnissen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Maßnahmeträger die Dauer von 8 WOCHEN nicht überschreiten. Ausnahmsweise darf die Teilnahme an Maßnahmen bei unter 25-Jährigen, deren Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, nach § 16 Abs. 3 SGB II bis zu 12 Wochen dauern."

dürfen massnahmen mitlerweile nur maximal 8 Wochen gehen?
irgend welche tips noch um FM und SB auf abstand zu halten? anbieten können sie ja nichts gescheites


Rudolf Rocker

Das gilt aber nur für Abs. 1. und 2. §16 SGB II, nicht aber für Abs. 3., 4. und 5. (So verstehe ich das zumindest!)

Onkel Tom

Unter "Eingliederungsmasnahme" verstehe ich diese Bewerbungstrainings mit
Verfolgungsbetreuung und diese Hirnwaschdinger, einen Sklavenjob, Dumping-
lohnverhältnis ans Bein zu kriegen..

Hmm, fraglich ob der EEJ bereits als "Eingliederungsmasnahme" aberkannt
wurde und somit weiterhin 6 Monate und länger laufen kann..

Ist der EEJ nur noch eine reine "Beschäftigungsmasnahme", in der z.B.
keinerlei Bewerbungsbemühungen mehr vom Beschäftigungsträger erwartet
oder verlangt werden ?

Wahlkampfteschich betrachtet wohl eher ein "Bewerbungsterrorkurs"  :(

Edit: "Aktivierung" = Druckausübung, einen Schei.job an zu nehmen..
Lass Dich nicht verhartzen !

misterk

FM ist krank, unfreundliche vertretung, wollte natürlich massnahme aufdrücken, nun hat sie eine EGV aufgesetzt für 3 monate mit bewerbungen schreiben
anzahl der bewerbungen um die hälfte runtergehandelt (es gibt einfach nciht soviele stellen)

EGV ohne unterschrift zur prüfung mitgenommen

frage wo kann ich die EGV jetzt kostenlos prüfen lassen ?,

nach ablauf der 3monate geht es so wie ich verstanden habe weiter, womöglich mit drecksmassnahmen bzw

gelben und psychotherapie notfalls, drecksverein



misterk

seite 2 die letzten textbausteine halte ich für bedenklich, das gibt dem jobcenter ja volle macht die EGV einfach zu ändern und fordern wenn ich das richtig verstanden habe ?

und zusätzlich auf seite 1:

der geltungszeitraum für diese vereinbarung ....vom...bis...""" längstens jedoch bis zum ende des leistungsanspruch"""

bis zum ende des leistungsanspruch ? somit wäre sie ja ewigkeiten gültig solange ich leistungen beziehe..

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sparen-auf-kosten-von-erwerbslosen.php

ZitatAllerdings hat diese ,,schlaue" Formulierung des Jobcenters Essen einen Haken: Die dadurch eintretende Folge nennt sich im Sozialrecht ,,einseitige sittenwidrige Benachteiligung". Jedes Sozialgericht dürfte deshalb diese Regelung für Nichtig erklären, womit auch alle Folgen dieser Regelung nichtig wären. Sofern es sich bei dieser Formulierung jedoch um einen ,,unglücklichen Zufall" handelt, wäre das Jobcenter Essen gut beraten, diese umgehend zu ändern.

guter rat wäre mir jetzt mal wieder wichtig..

habe 7tage zeit diesen dreck zu unterschreiben oder dagegegen vorzugehen, wie =?

danke vorab


Rudolf Rocker

Zitathabe 7tage zeit diesen dreck zu unterschreiben oder dagegegen vorzugehen, wie =?
Wo steht das? Du brauchst auch gar nicht zu Unterschreiben, dann kommt die EGV eben als VA. (Was besser ist, weil man nur gegen eine EGV als VA Widerspruch einlegen kann.)

Ansonsten ist das eine unsinnige wischiwaschi EGV. Das JC verpflichtet sich zu nichts, was nicht eh schon das SGB regeln würde und Dir werden allerhand zusätzliche Fallen gestellt.
Bewerbungschreiben binnen 7 Tagen nachweisen? Hab ich noch nie gemacht! Wo ist die Rechtsgrundlage dafür? Wer kommt für die Kosten auf? (Porto)
Absagen monatlich nachweisen? Rechtsgrundlage?
Nächster Punkt: Rechtsgrundlage?
Punkt 4 und 5: Was hat das mit Aktivitäten der Kundin zu tun? Das gehört in den Bereich Leistungen des JC (wo es ja auch schon drinnsteht)

Ich würde jetzt in aller Ruhe abwarten (und Tee trinken) bis die EGV als VA kommt und dann Widerspruch einlegen.

misterk

danke RR

das dachte ich mir auch, sind ein haufen fallstricke drin, und wurde besprochen mit "nur 6 bewerbungen im monat für 3monate"

zu dem "muss"

auf dem deckblatt steht:

Sehr geehrter XXX
wie im persönlich geführten gespräch am xxx mit (vertretung FM) VEREINBART, ist die erstellte Eingliederungsvereinbarung bis ( 7 Tage) UNTERSCHRIEBEN an uns zurück zu senden

..

ich habe nie vereinbart diese scheiße zu unterschreiben, habe sie zur prüfung mitgenommen und wollte 14tage bedenkzeit und sie prüfen lassen, vertretung meinte 7 tage reichen

ist ja schon fast nötigung
also einfach nichts machen auflaufen lassen und eine EGV-VA bekommen
kotz

Rudolf Rocker

Zitatwie im persönlich geführten gespräch am xxx mit (vertretung FM) VEREINBART, ist die erstellte Eingliederungsvereinbarung bis ( 7 Tage) UNTERSCHRIEBEN an uns zurück zu senden
Meine Frage "Wo steht das?" war im Geiste an deinen FM gerichtet. Der soll mal die Passage im SGB zeigen, wo es eine Frist für das Unterschreiben von EGVen gibt.

Zitatist ja schon fast nötigung
Ja, das geht in die Richtung. Aber nicht irre machen lassen. Sucht euch Beistand und hinterfragt alles beim Amt, was euch komisch vorkommt. Komische Aussagen immer schriftlich geben lassen.
So kann man solchen Mitarbeitern schnell den Wind aus den Segeln nehmen.

Zitatalso einfach nichts machen auflaufen lassen und eine EGV-VA bekommen
Genau so!

dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:01:56 Di. 08.August 2017Ich würde jetzt in aller Ruhe abwarten (und Tee trinken) bis die EGV als VA kommt und dann Widerspruch einlegen.
So und nicht anders.
Naja, wenn du lieber Kaffee magst, das kann man noch durchgehen lassen.  ;D


Ich hab mal das in der EGV genannte LSG-Urteil rausgesucht, da kam mir fast das Essen wieder hoch.
Eine EGV wo auf so ein Urteil verwiesen wird, ist nicht unterschriftsfähig.

Achtet vor allem auf Rz 32.
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=JURE150004143&doc.part=L
Das BSG hat die NZB als unzulässig zurückgewiesen, ohne auf den Sachverhalt einzugehen.
https://dejure.org/2015,21345
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Wie kann man denn durch das Sammeln von (nicht vorhandenen) Stellenanzeigen darlegen, das es nicht genügend Stellenangebote gegeben hat?
Alleine da hätte ich schon mal Klärungsbedarf! ;D

Onkel Tom

Moin  ;)

Hab mir die EGV auch rein gezogen und würde es auf eine EGV-VA ankommen lassen.

Im Allgemeinen wird durch die EGV die (totale) Kontrolle zu Bewerbungsverpflichtungen
und Pünktlichkeits-Verhalten auferlegt. 1x die Woche Wartemarke einlösen.. etc..
Ein "Ermessensspielraum", so wie der SB sich denkt, muss Mensch sich nicht gefallen
lassen.. Die 6 Bewerbungen würde ich trotzdem versuchen, jedoch nach eigener Manier.

Ach ja, das Urteil dazu = Zum Schummeln verplichtend ?

::)





Lass Dich nicht verhartzen !

misterk

alles klar soweit werde den va abwarten, auf drängen meines partners habe ich die egv noch in das elo-forum gesetzt
halte euch hier aber auf dem laufenden

danke schonmal

tleary

Und was hat sich ergeben, Misterk? - Ist die EGV per VA gekommen?

»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Zitat von: misterk am 13:19:31 Di. 08.August 2017
seite 2 die letzten textbausteine halte ich für bedenklich, das gibt dem jobcenter ja volle macht die EGV einfach zu ändern und fordern wenn ich das richtig verstanden habe ?
...

Yupp, wie willst Du vorab schon garantieren, das die nächste EGV
abgeschlossen wird, die gegenwärtig nicht existiert ?

Könntest ja gleich ein Händyvertrag abschließen und die Datenfelder,
was Dich das kostet unbeschriftet lassen.

Der vorletzte Textbaustein "Sollte auf Grund von.." ist sittenwidrig und
falls sowas unterzeichnet wurde, lässt sich die EGV gemäß des §123 BGB
locker flockig fristlos kündigen..

Bei einer EGV-VA fehlt dieser Passus komplett, da SG-Richter darüber
fallen dürften.

Wenn bei der ELO-Ini Ratsuchende auftauchten, die sowas unterzeichnet
haben, waren sie darüber erleichtert, das dieser Passus den Garaus der
EGV bedeuten konnte.

Ich sehe es auch so, besser nix freiwillig vertraglich abschließen, da das
JC es nicht lassen kann, Sanktionsfallen in die EGV zu verfestigen.

Und die sind in dieser EGV ja reichlich vertreten wie bewerben spätestens
am 2. Tag (Ostern und Weihnachten haben sie Dich dann am Hintern)
oder aktuelle Neuigkeiten zu Bewerbungsverfahren "unverzüglich", heißt
sofort (am besten noch am gleichen Tage) mit zu teilen..

Sehr böse sowas..

Der Nachweis von Kontrahierungszwängen lässt sich auch besser
wiedersprechen.

;D
Lass Dich nicht verhartzen !

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