Überstunden bei Leihfirma und mehr

Begonnen von Heiner-, 14:28:32 So. 24.September 2017

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Heiner-

Hallo liebe Mitglieder von Chefduzen,

nach langer Arbeitslosigkeit bin ich in einer Leihbude gelandet welche auch für mich die erste ist.

Die ersten paar Wochen dort waren eigentlich in Ordnung
Fast immer die 35 Stunden pro Woche gearbeitet wie im Vertrag steht, jedoch gab es auch paar Tage wo man früher nach Hause sollte
oder man blieb auch mal bis zu 2 Tage pro Woche zu Hause weil es nichts zu tun gab und deshalb das Zeitstundenkonto etwas schön negative Stunden gesammelt hat. Das ging die ersten 3 Wochen so und mir stellen sich da einige Fragen, ob es denn damit glatt anläuft?

Es werden Leute angeworben, man spricht über die Arbeit, Arbeitszeit etc., dann ist man dort, gibt aber plötzlich doch nicht so viel zu tun so das man die ersten drei Wochen kaum auf die 35 Stunden kommt und damit das negative Zeitkonto aufgefüllt wird. Kann man sich da wehren mit den Minusstunden? Ist schließlich nicht unser Problem das Leute eingestellt werden und es kaum dann Arbeit gibt...

Die letzten Wochen hat sich was geändert:
-wir dürfen nicht eher nach Hause bevor die tägliche Arbeitszeit von 7 Stunden erreicht ist

-widerrum haben wir jetzt soviel Arbeit und Mangel an Personal (zwischenzeitlich wurde Personal gekündigt, weil es wenig zu tun gab, die Leute fehlen uns jetzt! Klare fehlerhafte Planung und Organisation der Chefs möcht ich sagen!), das wir Überstunden bzw. das Zeitkonto abbauen müssen

- innerhalb der letzten Wochen wurde angeordnet das wir länger arbeiten sollen; die ersten 2 Wochen waren wir um die 9 Stunden pro Tag in der Firma, jetzt sollen wir 10 Stunden im Vertrieb verbringen (Pausen nicht abgezogen)

Geht das so einfach? Bin für jeden Rat bzw. eure Erfahrung dankbar!

Rudolf Rocker

Was steht denn dazu in deinem Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag?

Vielleicht hilft das hier weiter:
ZitatKein Einsatz – kein Abzug auf dem Arbeitszeitkonto
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/zeitarbeit-kein-einsatz-kein-abzug-auf-dem-arbeitszeitkonto_76_289706.html


ZitatArbeitszeitkonto im Leiharbeitsverhältnis – Kein Abbau von Plusstunden wegen fehlender Einsatzmöglichkeit beim Entleiher

Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden (§ 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG). Es ist danach dem Verleiher untersagt, auf dem Arbeitszeitkonto eines Leiharbeitnehmers Arbeitszeiten nicht zu berücksichtigen, weil er den Leiharbeitnehmer zu anderen Zeiten nicht bei einem Entleiher einsetzen konnte.
Der Arbeitgeber betreibt Arbeitnehmerüberlassung und setzte die Arbeitnehmerin als Sachbearbeiterin bei Entleihern ein. Die Arbeitnehmerin erhielt unabhängig von ihrer tatsächlichen Einsatzzeit eine regelmäßige monatliche Vergütung auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit; ihre tatsächlichen Arbeitszeiten wurden in einem Arbeitszeitkonto erfasst. Der Arbeitgeber berücksichtigte dort Zeiten, in denen er die Arbeitnehmerin nicht einsetzen konnte, zu Lasten der Arbeitnehmerin.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das Vorgehen des Arbeitgebers für unzulässig gehalten. Der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossene Manteltarifvertrag (MTV) Zeitarbeit vom 22. Juli 2003, der auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, erlaube es nicht, auf dem Arbeitszeitkonto vorhandene Plusstunden einseitig mit Minusstunden zu verrechnen, die sich deswegen ergeben, weil für den Arbeitnehmer keine Einsatzmöglichkeit besteht.
Selbst wenn der Tarifvertrag anders auszulegen wäre, dürfe das Risiko des Verleihers, den Leiharbeitnehmer nicht einsetzen zu können, nicht im Rahmen eines Arbeitszeitkontos auf den Leiharbeitnehmer verlagert werden. Eine einseitige Verrechnung dieser Stunden zu Lasten des Leiharbeitnehmers sei gesetzlich ausgeschlossen; entgegenstehende tarifliche Regelungen seien unzulässig.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14

(Quelle: Pressemitteilung Nr. 01/15 vom 08.01.2015 auf www.berlin.de)
http://www.templin-thiess.de/blog/arbeitsrecht-aktuell/lag-berlin-brandenburg-keine-minusstunden-nichteinsatz-leiharbeit

Heiner-

Hallo RudolfRocker, ich werde es mir gleich durchlesen!

Im Vertrag steht folgendes zur Arbeitszeit:
- wöchentliche Arbeitszeit X Std. ausschl. der Pausen

-REST ENTFERNT-

So wie das Änderungen des Vertrages schriftlich erteilt werden müssen..aber dieses liegt glaube bei dem Fall nicht vor?

Nachtrag: Wie oder wo sehe ich das mit dem Tarifvertrag??

Rudolf Rocker

ZitatNachtrag: Wie oder wo sehe ich das mit dem Tarifvertrag??
Hmm, welcher Tarifvertrag zur Anwendung kommt frage ich immer schon im Vorstellungsgespräch!

Solltest Du Mitglied in einer Gewerkschaft sein, würde ich da mal die Beratungsstelle in Anspruch nehmen.
Die Minusstunden scheinen mir nicht zulässig zu sein. Ebenso halte ich die Anordnung von Mehrarbeit für mindestens fragwürdig. 35 Std./ Woche im AV und dann 45 Std./ Woche arbeiten? Gibt es dazu eine Zusatzvereinbarung oder sowas?

Wie gesagt: Ich würde mir da mal Rat bei einer fachlich fundierten Stelle suchen.


dagobert

Zitat von: Heiner- am 15:58:36 So. 24.September 2017Nachtrag: Wie oder wo sehe ich das mit dem Tarifvertrag??
Das muss im Arbeitsvertrag drinstehen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker


Heiner-

Im AV steht nur das zur Arbeitszeit + Arbeitszeitkonto was ich vorhin geschrieben habe, sonstige schriftliche Vereinbarungen gibt es nicht.

Dann muss ich wohl bei einer derartigen Stelle Rat suchen :/

In meinem AV steht nichts über einen Tarifvertrag.

dagobert

Zitat von: Heiner- am 17:04:48 So. 24.September 2017In meinem AV steht nichts über einen Tarifvertrag.
Halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Wonach richtet sich denn deine Bezahlung? Ohne Tarifvertrag ist Equal Pay fällig.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Heiner-

Es steht nichts dazu drin, das Wort Tarif oder Tarifvertrag tritt im gesamten kein einziges mal auf.

Zum § über die Vergütung steht nur folgendes:
Gemäß der im §x festgelegten Tätigkeitsbezeichnung (Einzeiler: das ich als Arbeitnehmer Arbeiter bin)  bekommt der Arbeitnehmer eine Vergütung von x,00 € pro Stunde (brutto). Auszahlung erfolgt bis zum ... des Folgemonats.

Nachtrag:
Bevor danach gefragt wird: Internetpräsenz vom Unternehmen so weit nicht vorhanden, im Betrieb wo wir sind hängt auch nichts aus und das Büro vom AG suchen ob es da hängt, gibt es auch keins.

dagobert

Zitat von: Heiner- am 18:34:29 So. 24.September 2017Es steht nichts dazu drin, das Wort Tarif oder Tarifvertrag tritt im gesamten kein einziges mal auf.
Dann versuch mal Infos über die Bezahlung der Festangestellten mit vergleichbarer Tätigkeit zu bekommen.
Wenn kein Tarifvertrag gilt, darf die Leihfirma dich nicht schlechter stellen als diese.

Zitat von: Heiner- am 18:34:29 So. 24.September 2017im Betrieb wo wir sind hängt auch nichts
Da sowieso nicht, die haben gegen den LAN keine AG-Pflichten (abgesehen vom Arbeitsschutz).
Zitat von: Heiner- am 18:34:29 So. 24.September 2017und das Büro vom AG suchen ob es da hängt, gibt es auch keins.
Die ZAF hat kein Büro?
Such mal, ob die hier drinstehen:
http://www.spitzenverbaende.arbeitsagentur.de/gesamt.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Außerdem hat der Arbeitgeber (also deine ZAF, nicht der Entleihbetrieb) eine Auskunftspflicht darüber, zu welchen tariflichen Bedingungen du beschäftigt bist!

Heiner-

@dagobert:
Wieviel die Festangestellten bekommen weiß ich in etwa, die bekommen bei manchen Aufträgen sogar noch Prämienzuschlag, wir z. B. gar nicht, uns wurde damals beim Vorstellen lediglich gesagt das derartiges auch für uns kommen soll, aber wann...

Das ZAF hat ein Büro wo wir Briefsendungen hinschicken können bzw. telefonisch melden können, für persönliches kommen die immer zu unserer Arbeitsstelle. Auf der Seite finde ich es nicht, jedoch laut Handelsregister gibt es das Unternehmen mit dem Namen bereits seit 20xx.

Danke so weit für eure Zeit und Antworten, ich such mir morgen einen Anwalt dazu

dagobert

Zitat von: Heiner- am 22:42:43 So. 24.September 2017Auf der Seite finde ich es nicht, jedoch laut Handelsregister gibt es das Unternehmen mit dem Namen bereits seit 20xx.
Handelsregister ist hier egal, aber die AÜ-Erlaubnis ist für ZAF zwingend.
Den Punkt dann beim Anwalt auch mit ansprechen, vielleicht holt der für dich eine Festanstellung beim Entleiher raus.  ;)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatDas ZAF hat ein Büro wo wir Briefsendungen hinschicken können bzw. telefonisch melden können, für persönliches kommen die immer zu unserer Arbeitsstelle.
Das hört sich echt nach einer windigen Geschichte an! Nach Deinen Schilderungen bekomme ich immer mehr das Gefühl, das die Dich da richtig über den Tisch ziehen!
Wenn Du Mitglied in einer DGB- Gewerkschaft bist, solltest Du dringend deren Büro aufsuchen und dich beraten lassen. Bist Du kein Mitglied in einer Gewerkschaft wird es Zeit eins zu werden! ;)

Hier findest Du übrigens die Tarifverträge und noch andere interessante Sachen (z.B. Urteile):
http://www.igmetall-zoom.de/tarifvertrag-zeitarbeiter-leiharbeiter-gewerkschaft-betriebsrat

Heiner-

Anwälte sind auch herrlich...gewissermaßen

Einer konnte mir wenig Rat geben, worauf nach Empfehlung anderer der Zweite mir schon mehr zum AV sagen konnte, es aber auch abrupt endete...

Melde ich das der Firma oder nun erstmal zum Arbeitsgericht?




Rudolf Rocker

ZitatMelde ich das der Firma oder nun erstmal zum Arbeitsgericht?
Was, das der Anwalt doof war? :o

Heiner-

Zitat von: Rudolf Rocker am 12:52:53 So. 08.Oktober 2017
ZitatMelde ich das der Firma oder nun erstmal zum Arbeitsgericht?
Was, das der Anwalt doof war? :o

Hast nen schlechten Sonntag erwischt oder was soll das? Geht mir bestimmt um den Anwalt  ::)

Rudolf Rocker

Was willst Du denen melden?
Ist mir immer noch nicht klar!

Und `ne, mein Sonntag war ziemlich geil bisher!

dagobert

Zitat von: Heiner- am 22:35:48 Sa. 07.Oktober 2017Melde ich das der Firma
Wozu?
Selbst wenn du zehn Anwälte kontaktierst, geht das denen von der ZAF am Arsch vorbei.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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