Urteil SG München, beurlaubte Studenten aufgepasst, Antrag aber keine Zahlung?

Begonnen von einmalgewonnen, 22:47:22 Fr. 29.September 2017

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

einmalgewonnen

Im Jahr 2015 stellte ich als beurlaubter Student Antrag auf HartzIV da ich erkrankte. Ziel war es aber ursprünglich mein Studium zu beenden nach dem Pausesemester.

Folgende Problemlage:

Das Jobcenter zögerte die Zahlung 5 Monate hinaus!

Vorgeschichte: psychische Erkrankung BurnOut und völlige Erschöpfung. Alle Untelragen waren eingereicht, Kontoauszüge Mietvertrag Attest.

Das Jobcenter München forderte eine Immatrikulationsbescheinigung zusätzlich zur Urlaubsbescheinigung. Da die nachgereichte Immatrikulationsbescheinigung neueren Datums war als die Urlaubsbescheinigung wurde die Zahlung verweigert. Eine wütende Email meinerseits dass die betreffende Agentin doch genau weiß dass man beurlaubt aber trotzdem immatrikuliert ist half nicht weiter. Nachdem das geklärt war kam der nächste Grund: solange ich nicht aus der Wohnung fliege habe ich ja Geld und sie zahlen nicht, natürlich alles nicht schriftlich!

Als letztes wurde gelogen ich hätte was nicht abgegeben, und zu Beginn natürlich ich müsse Nachweise von allen Banken holen dass ich da kein Konto und keinen Besitz habe. Mein eigener Kontoauszug meiner einzigen Bank würde nicht ausreichen. Das muss man nicht! Das habe ich verweigert.

Nach langem hin und her half nach 5 Monaten nur noch Beschwerde beim SG München, einseitig. Eine Seite sprich.

Nach drei Tagen war das Geld auf meinem Konto. Auch für die fünf Monate rückwirkend.

Ich habe auch woanders im Internet gelesen dass Studenten die beurlaubt sind gerne von Jobcenter abgewiesen werden obwohl sie dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen oder krankgeschrieben sind.

Das war nicht das einzige Problem. Mir ging es schlecht und das JC wußte ich kann mich in dem Zustand nicht wehren, deswegen zogen sie das eiskalt durch bis ich eine Räumungsklage bekam. Als Konsequenz bin ich in der Wohnung nur noch geduldet.

Ich habe zwar rückwirkend Geld ausgezahlt bekommen jedoch konnte ich in dem Zustand nicht mit Geld umgehen. Ich hatte einen Kredit für meine Magisterarbeit beantragt und hätte den zurückgezogen wegen Krankheit, hätte das JC pünktlich gezahlt. Dadurch habe ich Geld aus dem Fenster geschleeudert da mir der Rahmen fehlte. Ich war psychisch und physich nicht in der Lage ohne HARTZIV meinen Kredit für die Magisterarbeit wieder abzusagen. Jetzt muss ich 3000 Euro zahlen die ich nur verbrauchte weil das JC erst nach 5 Monaten zahlte! Mein Studium ist damit für immer verloren! Kennt sich jemand damit aus? Kann ich das JC verklagen dass die den Kredit zahlen müssen? Weil ich so krank war und einen festen Rahmen gebraucht hätte, eine pünktliche HartzIV zahlung?

Zweites Problem: Ich bin in der Wohnung nur noch geduldet obwohl das JC nicht pünktlich zahlte. Das war ein Urteil eines Gerichts ohne meine Anwesenheit wegen Krankheit. Was ich auch unfair finde. Meine Betreuerin behauptet sie hätte alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und ich bleibe geduldet. Das glaube ich aber nicht, da sie ja auch 5 Monate lang nicht bewirken konnte das mir Hartz ausgezahlt wird trotz nachweislich schwerer Krankheit und Mittellosigkeit. Ich SELBST habe die Beschwerde zum SG geschrieben sobald ich in der Lage war wieder einpaar Zeilen zu schreiben.

Also zum einen der Kredit den ich nicht verbraucht hätte hätte das JC pünktlich gezahlt. Zum anderen die bloße Duldung in meiner Wohnung, wodurch ich sofort aus dieser Wohnung rausfliege wenn das Amt noch einmal nicht pünktlich zahlt. Mein Arbeittsvertrag läuft bald aus und ich habe Angst dass die Arbeitsagentur das Gleiche Ding durchzieht und ich auf der Strasse sitze da mein rechtlicher Status in meiner Wohnung mir nicht mehr erlaubt zwei Monate wie üblich bis zur Räumungsklage zu warten.

Das Verfassungsgericht soll geurteilt haben es sei für die Ämter verboten zu warten bis man aus der Wohnung fliegt, eine Räumungsklage abzuwarten sei unzumutbar.

Hat jemand Tipps oder Ideen? Ansonsten bitte liebe Leute, meine Mutter hatte mich abgehalten deswegen schrieb ich erst nach fünf Monaten an das SG! Bitte sofort im selben Monat beim SG beschweren!!!


dagobert

Zitat von: einmalgewonnen am 22:47:22 Fr. 29.September 2017Als letztes wurde gelogen ich hätte was nicht abgegeben, und zu Beginn natürlich ich müsse Nachweise von allen Banken holen dass ich da kein Konto und keinen Besitz habe. Mein eigener Kontoauszug meiner einzigen Bank würde nicht ausreichen. Das muss man nicht! Das habe ich verweigert.
Kann das JC mit einer BaFin-Anfrage viel schneller und einfacher rausfinden.
Zitat von: einmalgewonnen am 22:47:22 Fr. 29.September 2017Nach langem hin und her half nach 5 Monaten nur noch Beschwerde beim SG München, einseitig. Eine Seite sprich.

Nach drei Tagen war das Geld auf meinem Konto. Auch für die fünf Monate rückwirkend.
Künftig eher machen.
Zitat von: einmalgewonnen am 22:47:22 Fr. 29.September 2017Kennt sich jemand damit aus? Kann ich das JC verklagen dass die den Kredit zahlen müssen? Weil ich so krank war und einen festen Rahmen gebraucht hätte, eine pünktliche HartzIV zahlung?
Diese Frage wäre wohl bei einem guten Fachanwalt für Sozialrecht besser aufgehoben.
Ich könnte mir vorstellen dass es da reichlich Fallstricke gibt, von wegen psychologische Gutachten undwasweißichnichtsonstnochalles ...
Jedenfalls stell ich mir so eine Klage nicht ganz leicht vor.
Zitat von: einmalgewonnen am 22:47:22 Fr. 29.September 2017Meine Betreuerin behauptet sie hätte alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und ich bleibe geduldet. Das glaube ich aber nicht, da sie ja auch 5 Monate lang nicht bewirken konnte das mir Hartz ausgezahlt wird trotz nachweislich schwerer Krankheit und Mittellosigkeit. Ich SELBST habe die Beschwerde zum SG geschrieben sobald ich in der Lage war wieder einpaar Zeilen zu schreiben.
Auf solche Betreuer ist bei JC-Problemen meist kein Verlass, kein Bock und keine Ahnung.
Ein Fachanwalt für Sozialrecht oder (wenn vorhanden) eine Erwerbsloseninitiative vor Ort wären da die besseren Ansprechpartner.
Zitat von: einmalgewonnen am 22:47:22 Fr. 29.September 2017Das Verfassungsgericht soll geurteilt haben es sei für die Ämter verboten zu warten bis man aus der Wohnung fliegt, eine Räumungsklage abzuwarten sei unzumutbar.
Stimmt.
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=328808.0


Es macht übrigens keinen Sinn, einen Beitrag mehrfach zu posten, die Zahl der (mehr oder weniger) brauchbaren Antworten wird sich dadurch nicht erhöhen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

  • Chefduzen Spendenbutton