SG Gießen: Vermögensschutz im SGB XII

Begonnen von dagobert, 15:05:04 Di. 03.Oktober 2017

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dagobert

Zitat4. SG Gießen: Angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall unterliegt dem Vermögensschutz des § 90 Abs. 3 SGB XII

Das SG Gießen hat mit Urteil vom 25.07.2017 - S 18 SO 160/16 festgestellt, dass eine angemessene finanzielle Vorsorge in einem geschützten Bestattungsvorsorgevertrag für den Todesfall, hier hat das SG Gießen festgestellt hat, dass 5.000 Euro in jedem Fall angemessen sind, nach § 90Abs. 3 SGB XII dem Vermögensschutz unterliegen.

Ich denke dies ist ein klares, richtiges Urteil, welches nunmehr auch von anderen Sozialverwaltungen oder vom Gesetzgeber mit einem zusätzlichen normierten Schonvermögen umgesetzt werden sollte. Weitere Details hier:  http://tinyurl.com/yaefxzqs
Quelle: Thome-Newsletter vom 02.10.17
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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