Mietschuldendarlehen auch bei unangemessen teurer Unterkunft im Einzelfall mögli

Begonnen von dagobert, 02:17:34 Fr. 13.Oktober 2017

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dagobert

ZitatMietschuldendarlehen auch bei unangemessen teurer Unterkunft im Einzelfall möglich
Rechtstipp vom 02.10.2017

Bei Mietschulden springen die Jobcenter im Regelfall mit einem Darlehen zum Ausgleich der Mietschulden ein. Dies setzt jedoch voraus, dass die Wohnung mit dem Darlehen langfristig erhalten werden kann.

Dies führt dazu, dass Jobcenter ein Mietschuldendarlehen meist dann ablehnen, wenn die Unterkunftskosten über dem maßgeblichen Angemessenheitsgrenzwert liegen. So urteilte denn auch schon das Bundessozialgericht, dass für die Gewährung eines Mietschuldendarlehens zu fordern ist, dass die laufenden Kosten für die Unterkunft abstrakt angemessen sind (BSG, Urteil vom 17.06.2010 – B 14 AS 58709 R-). Ausnahmen seien jedoch denkbar.

Zwei Ausnahmen in diesem Sinne wurden von der Rechtsprechung bereits anerkannt
1.
Wenn der Leistungsberechtigte den Differenzbetrag zwischen der tatsächlichen Miete und der angemessenen Miete aus seinem Erwerbseinkommen oder der Regelleistung aufbringen kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 05.02.2009 – L 26 B 2388/08 AS ER).
2.
Wenn der Leistungsberechtigte erst seit Kurzem ALG II bezieht und die unangemessen teure Miete vom Jobcenter innerhalb der sechsmonatigen Übergangsfrist des § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II noch vollständig übernommen wird (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 26.10.2206 – L 9 AS 529/06 ER-).

Auch in einer von mir erstrittenen Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (Beschl. vom 28.09.2017 – L 18 AS 1984/17 B ER) wurde ein Mietschuldendarlehen trotz einer unangemessen teuren Miete zugesprochen, da mein Mandant bereits bei der erstmaligen Beantragung von ALG II Mietschulden angehäuft hatte (also die Miete für sechs Monate noch voll zu berücksichtigen war) und er den Differenzbetrag zwischen der tatsächlichen Miete und der übernahmefähigen Miete aus der Regelleistung und zu erwartenden ALG I-Leistungen auch nach Ablauf der Übergangsfrist von sechs Monaten bestreiten konnte.

Kann die Wohnung also trotz eigentlich zu teuer Miete langfristig gesichert werden, berechtigt das Überschreiten der Angemessenheitsmiete nicht automatisch zur Ablehnung eines Mietschuldendarlehens.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/mietschuldendarlehen-auch-bei-unangemessen-teurer-unterkunft-im-einzelfall-moeglich_116912.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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