Darf Hartz IV-Arbeitsvermittlerin Klinikbericht einsehen?

Begonnen von Kunta, 14:48:37 So. 15.Oktober 2017

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Kunta

Hallo, eine Frage die mich umtreibt, weil ich vor ein paar Monaten in einer psychiatrischen Tagesklinik war, und dort Dinge zum Vorschein kamen, die für immer mein Geheimnis bleiben sollen, die ich mit ins Grab nehmen will. - Gehe ich in der Annahme richtig, dass die zuständige Arbeitsvermittlerin beim Jobcenter diesen nicht einfach so anfordern kann, da der der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt? Ich soll mich ja sprichwörtlich nackig ausziehen, beim JC, aber psychiatrische Dinge gehen nun wirklich weder die zukünftigen Arbeitgeber noch das JC etwas an. Bin verärgert, gebe ich gerne zu, und habe dem Ansinnen der JC-Mitarbeiterin nicht stattgegeben, ich denke ich bin rechtlich hier auf der sicheren Seite.
Gruß
Kunta

Tiefrot

Gesundheitliche Daten gehen das NullJob Center nichts an.

Überhaupt nichts! Hast es richtig gemacht.  ;)
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

counselor

Natürlich gilt da die Schweigepflicht. Solange Du die Klinik nicht von der Schweigepflicht entbindest. Also nix unterschreiben beim JC!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Rudolf Rocker

Geht die nichts an!
Selbst bei Gutachten durch den MD bekommen die SBs keine Befunde, sondern nur Einschätzungen des MDs in denen z.B. steht: Voll Arbeitsfähig, nur drei Stunden pro Tag arbeitsfähig, darf nicht an gefährlichen Maschienen arbeiten, darf nicht mehr als 5 Kilo heben, darf nicht in der Höhe arbeiten usw.

Hast Du eine schriftliche Aufforderung Deines SBs ihm solche Unterlagen zu übergeben? Dann schmeiß das Schreiben nicht weg! Könnte man gut für eine Strafanzeige gebrauchen, besonders wenn er mit Sanktionen droht!

mousekiller

Was hat der SB denn geraucht?

Kannst ihn ja mal nach der fachlichen Qualifikation fragen, die es ihm berechtigt, sowas einzusehen. Einsehen darf das maximal der medizinische Dienst des JC. Niemand anders.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Kunta

Hallo Danke an eure Auskünfte.
Die Arbeitsvermittlerin ist ursprünglich von Beruf Krankenschwester, wie sie mir mal von sich aus mitgeteilt hat, beim 1. Termin.
Vielleicht kommt sie deswegen auf so abwegige Ideen, und frägt mich nach Diagnosen der Ärzte? Nur mal so als Vermutung hier in den Raum gestellt.
Gruß
Kunta

BGS

Wie "mousekiller" und Andere schon feststellten, ist die Krankenschwäster, äh SB nicht befugt, Deine ärztlichen Unterlagen anzusehen.

Es ist immer sehr wichtig, seine Rechte zu kennen als Ausgebeuteter. Umso weniger können die einem erzählen.

Viel Glück.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Kunta

Danke für eure Tipps hier. Heute war ich mal wieder bei der besagten Arbeitsvermittlerin, und mir wurde ein Änderungsantrag meines GdB in die Hand gedrückt, nachdem ich gesagt habe, dass ich weiter in psychotherapeutischer Behandlung bin. Ich habe einen GdB30, und mir wurde mitgeteilt, dass ein Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten erst ab einem GdB40 gehen würde - Stimmt das? Meine andere Befürchtung ist die, dass ich, sollte ich den Änderungsantrag abgeben, meinen GdB30 vergessen kann - er kann doch genauso gut, bei Neuüberprüfung, herab- statt hinaufgestuft werden. Sehe ich das richtig? Muss ich dem Ansinnen der Vermittlerin nachkommen, die m.E. etwas nachlässig arbeitet, denn jeden Termin fragt die mich dasselbe, und macht auf mich den Eindruck als müßte ich ihr immer wieder das selbe erzählen - Viele Kunden, da wird man vergeßlich, und meinen GdB hat die auch nicht gespeichert, obwohl ich den, ohne Diagnose, beim Jobcenter eingereicht habe. Erst heute ist die, wieder einmal, darauf zurückgekommen, und schmeißt mich ansonsten in Jeden Job, den ich angeblich machen könnte - vom Schwerarbeiter-Schicht-Job bis zum Fahrerjob, ohne gute Fahrkenntnisse......z.B.
Ich bin verärgert, aber auch über mich, denn ich gehe allein zu den Terminen. Eigentlich wäre ein Beistand besser, denke ich. Oder?

counselor

Soweit ich mich erinnern kann, kann man sich ab einem GdB von 30 gleichstellen lassen. Ansonsten rate ich zu einem Beistand.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Ziggy

Zitat von: counselor am 15:24:11 Mo. 06.November 2017
Soweit ich mich erinnern kann, kann man sich ab einem GdB von 30 gleichstellen lassen. Ansonsten rate ich zu einem Beistand.
Das ist richtig!

Die Arbeitsvermittlung bekommt keinerlei medizinische Befunde, sondern lediglich eine knappe "Leistungsbeurteilung", die darüber Auskunft gibt, ob und in welchem Ausmaß Arbeitsfähigkeit besteht, bzw. welche arbeitsrelevanten Einschränkungen vorliegen.

Die "Krankenschwester" überschreitet hier eindeutig ihre Kompetenzen. Hat wohl noch nicht mit ihrer beruflichen Vergangenheit abgeschlossen.

Die Entbindung von der Schweigepflicht ist absolut freiwillig, und gilt nur gegenüber dem ÄD. Sie soll das Verfahren erleichtern, an Befunde zu kommen. Bei Verweigerung musst du dich selbst um die Vorlage der Befunde kümmern.

Die Falschaussage bezüglich GdB und Gleichstellung lässt mich doch an der Qualifikation der Dame stark zweifeln. Kompetenz geht anders.

Und so ganz nebenbei frage ich mich ernsthaft, was einen Menschen dazu bringt, von einem sozialen Beruf zu so einer verachtenswerten Tätigkeit zu wechseln, deren "Erfolg" sich daran misst, andere Menschen zu schikanieren und ins Elend zu stürzen. Das verstehen wohl nur Sadisten.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Onkel Tom

Zitat von: Ziggy am 07:21:19 Do. 20.August 2020
...
Die Arbeitsvermittlung bekommt keinerlei medizinische Befunde, sondern lediglich eine knappe "Leistungsbeurteilung", die darüber Auskunft gibt, ob und in welchem Ausmaß Arbeitsfähigkeit besteht, bzw. welche arbeitsrelevanten Einschränkungen vorliegen.
...

Jo, so sollte es korrekterweise ablaufen..
Falls ein SB was über Wehwehchien wissen will, soll sie nur den ÄD einschalten sowie die Anschrift des ÄD raus rücken,
damit alles, was Doc-Geschichten angeht, direkt beim ÄD eingereicht werden. Ist alles beim ÄD eingereicht, einen netten
Zweizeiler zum SB, das alles eingereicht wurde und gut ist.

Zitat
...
Die "Krankenschwester" überschreitet hier eindeutig ihre Kompetenzen.
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Eronie an: Nein, Krankenschwester will doch nur helfen, in dem sie ein heißen Blick in die Papiere werfen kann und ihre
Kompetenz im Bezug "Kunden-Verwurstelung" steigern kann.. Eronie off.

Zitat
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Die Entbindung von der Schweigepflicht ist absolut freiwillig, und gilt nur gegenüber dem ÄD.
...

Yupp und bei dem Thema Plüschologie ist besonders Vorsicht geboten, weil es oft darum geht, "Schwächen" dazu
aus zu nutzen, flott und billig eine 45er Maßnahme oder andere Dinge, wie z.B. Leiharbeit aufs Auge zu hauen.
:P
Lass Dich nicht verhartzen !

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