EuGH erlaubt Schuften bis zum Umfallen

Begonnen von Troll, 12:30:33 Fr. 10.November 2017

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Troll

ZitatEuGH erlaubt Schuften bis zum Umfallen

,,Dieses Urteil ist ein Angriff auf die Gesundheit der Beschäftigten, denn wer lange arbeitet, muss die Möglichkeit haben sich zu regenerieren", kommentiert Jutta Krellmann, Expertin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Arbeit bis zu zwölf Tage am Stück ohne finanziellen Ausgleich zuzulassen. Krellmann weiter:
,,Immer stärker bestimmen die Unternehmen mit Hilfe solcher Gerichtsurteile, wie und wann Beschäftigte zu arbeiten haben. Die Bedürfnisse der abhängig Beschäftigten werden ignoriert und ,Work-Life-Balance' verkommt zur hohlen Phrase.
Mit Blick auf die Situation in Deutschland kann ich die Arbeitgeberverbände nur davor warnen, die Arbeits- und Ruhezeiten weiter flexibilisieren zu wollen. Kürzung von Ruhezeiten und Ausdehnung des Arbeitstages – das geht gar nicht. Deshalb erwarte ich von der künftigen Bundesregierung nicht nur, dass sie die Finger vom Arbeitszeitgesetz lässt. Viel mehr brauchen die Beschäftigten zuverlässigen Schutz und mehr Mitsprache bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit.
DIE LINKE fordert, dass die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit in einem ersten Schritt von 48 auf 40 Stunden pro Woche reduziert wird. Die Arbeitszeit muss sich auch an den Wünschen der Beschäftigten und nicht nur an den Ansprüchen der Unternehmen ausrichten. Psychische Belastungen müssen verringert und die Arbeit altersgerecht gestaltet werden. In diesem Sinne müssen Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessert und um eine Anti-Stress-Verordnung ergänzt werden. Auch ist die betriebliche Mitbestimmung auszubauen."
Quelle: Die Linke. im Bundestag

Via NDS

oder:

ZitatEuGH-Urteil
Zwölf Tage in Folge schuften ist rechtens

Wie viele Tage können Angestellte arbeiten, bis ihnen eine Auszeit gewährt werden muss? Maximal zwölf, lautet die Antwort des EuGH. Geklagt hatte ein Casino-Angestellter aus Portugal, der Überstundengeld für seinen siebten Arbeitstag in Folge haben wollte.

Erst spätestens nach zwölf Arbeitstagen in Folge haben Angestellte ein Recht auf eine 24-stündige Pause. Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) ist es unter Umständen zulässig, die wöchentliche Ruhezeit nicht notwendigerweise an dem auf sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgenden Tag gewährt werden.

Die Richter entschieden, dass die Ruhezeit an einem beliebigen Tag innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt werden kann. Damit ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten muss, wenn er den ersten Ruhetag zu Beginn der ersten Arbeitswoche nehmen muss und den nächsten am Ende der zweiten Arbeitswoche.

Im Ausgangsfall hatte der Beschäftigte eines Casinos in Portugal geklagt. Er musste manchmal an sieben aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten und hatte für den jeweils siebten Tag Überstundengeld gefordert. Darauf hat der Kläger aber keinen Anspruch, wie der EuGH nun entschied.

Quelle: tagesschau.de


http://media.tagesschau.de/audio/2017/1109/AU-20171109-1758-1101.mp3
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

tleary

War doch klar, daß von diesen scheiß korrupten Richtern doch nix zu erwarten ist. Die sind die Profiteure dieses menschenverachtenden Ausbeutungssystems, Teil der herrschenden Klasse, und urteilen auch in deren Sinne. Die sind sich auch im klaren, daß sie niemals von ihren eigenen Urteilen betroffen sein werden. Und bekommen eine Pension ab 60 in einer Höhe, für die jeder abhängig Beschäftigte wohl locker 100 Jahre in die Rentenkasse einzahlen müsste.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

counselor

Stimmt schon! Die Richter dienen dem Kapital. Vor allem die an den Obergerichten.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

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