Sozialversicherungsnummer zum Vorstellungsgespräch bei Leiharbeiterfirma?

Begonnen von Yilloni, 14:01:28 Di. 14.November 2017

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Yilloni

Hallo zusammen,

ich habe von einer Leiharbeiterfirma eine "Einladung" zum Vorstellungsgespräch bekommen. Sie hatten meine Daten wohl vom JC..... In dem Schreiben steht, dass ich zusätzlich zu den üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf) meine Sozialversicherungsnummer mitbringen soll.
Muss ich das wirklich??? Drohen irgendwelche Sanktionen, wenn ich das nicht tue???? Bedeutet das, dass die mich gleich "in Arbeit" bringen?
Muss ich zwingend alle Arbeitszeugnisse vorlegen? Mich komplett nackig machen?

Ich hab bisher noch keine Erfahrung mit solchen Firmen. Eigentlich bin ich grad in nem Integrationskurs vom JC. Läuft bisher gut, Praktikumsstelle ist bereits abgecheckt etc. Hab überhaupt nicht damit gerechnet, dass mir so n Mist passieren kann (war wohl etwas blauäugig).
Was kann ich tun, damit die mich nicht wollen (außer mich dezent arschmäßig benehmen und auf die attestierte Psychoschiene machen)?

Das macht mir ziemliche Panik! Krankmelden zum Vorstellungsgespräch bringt mich auch nicht weiter, oder?

Rudolf Rocker

Sozialvesicherungsnummer geht die erst dann was an, wenn ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Ansonsten steht alles, was die wissen müssen im Lebenslauf.
Zitat
Eigentlich bin ich grad in nem Integrationskurs vom JC.
Interessiert nicht. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat immer Vorrang. (Ausnahme: Umschulung)

ZitatWas kann ich tun, damit die mich nicht wollen
Nichts aufzwingen lassen. Keine Bewerberfragebögen ausfüllen (Informationelle Selbstbestimmung), nach tariflichen Leistungen fragen, Fahrtkostenerstattungen usw., Beistand mitnehmen.
Sollten sie dir einen AV vorlegen, diesen nicht sofort unterschreiben sondern erst mal mit nach Hause nehmen und in Ruhe überprüfen (lassen). (Evt. anonymisiert hier einstellen).
Üben sie dann Druck auf Dich aus, nach dem Motto: "Sie müssen jetzt sofort den AV unterschreiben, weil sie da Morgen früh schon anfangen müssen!" weißt Du, das da was oberfaul ist.
Lass Dich dann auf keinen Fall überreden!
Du hast das Recht einen AV vor der Unterschrift überprüfen zu lassen!


Yilloni

Danke für die schnelle Antwort und die Tipps!
Gibt es eine bestimmte Frist, in der ich den AV zurückgeben/unterschreiben muss? Natürlich so lange wie möglich hinauszögern, aber welcher Zeitraum ist da zulässig, ehe ich Ärger mit dem JC bekomme?
Und... hilft mir vielleicht doch ne Krankschreibung weiter, um aus der Sache herauszukommen? Oder laden die mich sofort wieder ein, sobald die Krankschreibung ausgelaufen ist?
Im übrigen ist mir gerade eingefallen, dass in der "Ausschreibung" steht, dass die Einarbeitung in Vollzeit erfolgen wird. Ich bin aber alleinerziehend mit Pupertier. Mit meiner Sachbearbeiterin vom JC ist ausgemacht, dass mir nur eine Stelle mit 25 Stunden zuzumuten ist. Wäre das vielleicht noch ne Möglichkeit, den Ausbeutern zu entkommen? Und ich habe amtlich bescheinigten Tinnitus - was ja mit ner Tätigkeit in nem Call Center ziemlich belastend für die Psyche (Psych.Erkrankung und Tinnitus ist JC bekannt) ist...

Rudolf Rocker

ZitatGibt es eine bestimmte Frist, in der ich den AV zurückgeben/unterschreiben muss?
Da haben wir irgendwo in den unendlichen Weiten dieses Forums schon mal drüber diskutiert. Ich meine mich erinnern zu können, das das BGB eine Frist von 14 Tagen für Verträge vorsieht.
Ich würde aber sagen, das eine Frist von mindestens 2 bis 3 Tagen gewährt werden sollte.

ZitatUnd... hilft mir vielleicht doch ne Krankschreibung weiter, um aus der Sache herauszukommen?
Nö! Damit verschiebt man das Problem nur bis zum Ende der Krankmeldung.

ZitatIch bin aber alleinerziehend mit Pupertier. Mit meiner Sachbearbeiterin vom JC ist ausgemacht, dass mir nur eine Stelle mit 25 Stunden zuzumuten ist. Wäre das vielleicht noch ne Möglichkeit, den Ausbeutern zu entkommen? Und ich habe amtlich bescheinigten Tinnitus - was ja mit ner Tätigkeit in nem Call Center ziemlich belastend für die Psyche (Psych.Erkrankung und Tinnitus ist JC bekannt) ist...
Das kann (und sollte) man natürlich alles erwähnen. Es wäre sogar ein sofortiger Kündigungsgrund für den Arbeitgeber, wenn für die Ausübung des Jobs wesentliche Erkrankungen verschwiegen werden.

Was ich grade, beim überfliegen des Threads lese:
Zitatich habe von einer Leiharbeiterfirma eine "Einladung" zum Vorstellungsgespräch bekommen. Sie hatten meine Daten wohl vom JC..... In dem Schreiben steht, dass ich zusätzlich zu den üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf) meine Sozialversicherungsnummer mitbringen soll.
Ich bin die ganze Zeit von einem Vermittlungsvorschlag ausgegangen! ::)
Hier liegt ja eine andere rechtlich Grundlage vor.
Ich bin mir grade nicht sicher, ob es hier einen Zwang gibt, einer solchen Einladung folge zu leisten. Vielleicht weiß das jemand anders genauer?

In Zukunft würde ich die Bewerberdaten beim JC anonymisieren lassen.

Yilloni

Es war beides. Kam am gleichen Tag sowohl als VV (mit Rechtshinweisen) als auch als "Einladung" von der Leihbude. Das mit dem Anonymisieren der Daten werde ich schnellstmöglich nachholen (hab leider die Zugangsdaten verschmissen, hoffe, dass ich das morgen telefonisch erledigen kann). Bleibt nur noch... kann ich mich weigern, mich Vollzeit einarbeiten zu lassen?

tleary

Zitat von: Yilloni am 23:01:26 Di. 14.November 2017
Bleibt nur noch... kann ich mich weigern, mich Vollzeit einarbeiten zu lassen?
Meiner Meinung nach schon, weil du ja für die Kinderbetreuung Zeit benötigst, und dir die vom Arschamt auch genehmigt wurde.

Zitat von: Yilloni am 19:44:16 Di. 14.November 2017
Und... hilft mir vielleicht doch ne Krankschreibung weiter, um aus der Sache herauszukommen? Oder laden die mich sofort wieder ein, sobald die Krankschreibung ausgelaufen ist?
Eventuell kann sowas schon helfen. Wie gesagt: Leiharbeitsfirmen stehen im Wettbewerb mit anderen. Und wer zuerst kommt malt zuerst. Somit kann es sein, daß nach 1 oder 2 Wochen die "Stelle die keiner will", schon mit einem anderen armen Schwein von einer anderen LAF oder derselben besetzt worden ist.

P.S.:
Bin erst jetzt auf deinen Thread hier gestoßen (die Suchfunktion im CD-Forum ist wirklich mangelhaft). Hab' dir vorhin auf deine PN übrigens zurückgeschrieben. Steht aber nichts wesentlich anderes drin, wie das, was dir mein Kollege Rudolf Rocker schon geraten hat.
Mein Rat: Fahr' erst mal die "Reisekostenerstattungsschiene". Wenn du Glück hast, ist die angebotene Stelle bis das Geld auf deinem Konto ist, schon besetzt.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

ZitatEs war beides. Kam am gleichen Tag sowohl als VV
Ok, dann passt das, was ich oben geschrieben habe.

Die Krankmeldungskarte würde ich nur im Notfall auspielen. Das geht nämlich nicht beliebig oft. Da hat man sich dann schnell mal einen Termin beim MD eingehandelt.

Und noch was: Beim Vorstellungsgespräch darauf achten, das es wirklich um die in der VV ausgeschriebene Stelle geht. Sollte die schon vergeben sein, tja, so ein Pech aber auch!
Diesen Trick benutzen die ZAFten sehr gerne! Da werden einfach schon längst besetzte Stellen weiter ausgeschrieben oder Stellen die es gar nicht gibt! Der Trick dahinter ist möglichst viele Leute anzulocken und ihnen dann irgend eine andere Stelle unterzuschieben, die dann meist deutlich schlechter bezahlt wird und für die dann Fahrtwege sonstwohin in kauf genommen werden müssen.
Das sind nunmal Abzocker, die mit fiesen Mitteln arbeiten, egal wie freundlich die sich geben!


OT:
@tleary: Ja, die SuFu ist nicht so dolle. Am besten auf "Ungelesene Beiträge seid ihrem letzten Besuch" klicken. Da wird dann alles angezeigt!

tleary

Zitat von: Rudolf Rocker am 08:22:18 Mi. 15.November 2017
OT:
@tleary: Ja, die SuFu ist nicht so dolle. Am besten auf "Ungelesene Beiträge seid ihrem letzten Besuch" klicken. Da wird dann alles angezeigt!
Es gibt noch eine elegantere Lösung: Und zwar die Suche über eine Suchmaschine wie z.B. Duckduckgo. Sucht man z.B. alle Beiträge von "Rudolf Rocker" gibt man folgendes in die Suchzeile ein:
site:www.chefduzen.de Rudolf Rocker
Und schon erscheinen sämtliche Beiträge von RR seit Menschengedenken - das Internet vergisst nichts! :)
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

Naja, der eine oder andere Beitrag ist dann aber auch von einem anderen Rudolf Rocker, der zwar nicht bei CD geschrieben hat aber trotzdem berühmter ist als ich! ;D
Jetzt aber Back to Topic!

tleary

Zitat von: Rudolf Rocker am 13:43:32 Mi. 15.November 2017
Naja, der eine oder andere Beitrag ist dann aber auch von einem anderen Rudolf Rocker, der zwar nicht bei CD geschrieben hat aber trotzdem berühmter ist als ich! ;D
Berühmt, aber leider auch schon tot. - Während du hier eine "lebende Legende" bist. :D Ok, genug geschleimt...
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

Danke, danke! Autogrammstunde ist heute abend ab 18:00 Uhr im Ahoi!  ;D

tleary

Ich hoffe ein Autogramm kostet bei dir nicht so viel wie von diesem amerikanischen Baseballstar.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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