Das versuchen manche JCs auch bei den Einladungen.
Ich besorge mir den "Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget für die Anbahnung einer Versicherungspflichtigen Arbeit bzw. einer Ausbildung (§16 Abs. 1 SGB II i.v. §44 SGB III)" über die Telefonhotline.
Dann wird der ausgefüllt zurückgeschickt und wenn die das ablehnen, müssen sie es begründen. Und gegen diese Ablehnung können dann Rechtsmittel eingelegt werden.
Was irgend ein SB im Büro vor sich hinsabbelt interessiert niemanden und ist nicht beweisbar. Alles schriftlich begründen lassen!
*Edit*
Da hab ich doch schon ein Urteil gefunden:
BSG · Urteil vom 6. Dezember 2007 · Az. B 14/7b AS 50/06 R
ALG II: Amt darf keine Bagatellgrenze für Fahrtkosten festlegen
http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-147b-AS-5006-R_ALG-II-Amt-darf-keine-Bagatellgrenze-fuer-Fahrtkosten-festlegen.news5311.htmHier noch eine Übersicht über die Veröffentlichungen zu dem Urteil:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=06.12.2007&Aktenzeichen=B%2014/7b%20AS%2050/06%20R