Termin Infoveranstaltung - Reiseunfähigkeitsbescheinigung

Begonnen von misterk, 21:01:31 Mi. 29.November 2017

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misterk

moinsen,


nach mehreren monaten meldet sich das jobcenter wieder, sie möchten mich wieder zu einer infoveranstaltung zwingen,welcher man nur unter vorlage einer reiseunfähigkeitsbescheinigung fernbleiben kann, (die alte laier)

...die infoveranstaltung findet nicht im Jobcenter , sondern beim Massnahmeträger selber statt...

auch besteht keine EinV

ZitatEinladungen zu Dritten, d. h. die Nichtmeldung bei Dritten, die nicht Leistungsträger sind, können mangels rechtlicher Grundlagen nicht als Meldeversäumnis sanktioniert werden.

stimmt das?

was auch neu ist und meiner meinung nach bedenklich:
bei der informationsveranstaltung soll das projekt vorgestellt UND der nächste termin abgestimmt werden
sollte man krank sein, soll man sich beim massnahmeträger melden und einen alternativtermin vereinbaren..

auch steht nicht von einer fahrtkostenerstattung (3km) früh morgens

soviel zur informationsveranstaltung

auch ist meine letzte krankmeldung einige jahre her, dann direkt mit der belehrung reiseunfähigkeit zu kommen ist typisch JC

ich habe das jobcenter mehrmals angemahnt diesen text rauszunehmen in den letzten jahren -erfolglos

gibt es mitlerweile eine rechtsgrundlage für die reiseunfähigkeitsbescheinigung ? oder nur einzelfälle nachwievor

wie am besten vorgehen? die infoveranstaltung kann ich mir schenken -kenne den ganzen kabuff und die mitarbeiter und coaching dort sind irgendwelche streng christlichen psychopathen -bringen mich nicht weiter

normale AU holen und bei sanktionsanhörung widerspruch und  beratungsschein beim AG beantragen?

danke schon mal


tleary

Eine Rechtsfolgebelehrung (extra "Kasten" am Ende der Einladung) war auf der Einladung des Jobcenters vorhanden - ja oder nein? Falls nicht, kannst du davon ausgehen, daß das keine offzielle Veranstaltung des Jobcenters ist, bei dem auch kein Sachbearbeiter des Jobcenters anwesend sein wird. Dann brauchste nicht hingehen.

Zitat
sollte man krank sein, soll man sich beim massnahmeträger melden und einen alternativtermin vereinbaren..
Der Maßnahmeträger ist so lange nicht dein Ansprechpartner, bis du einen Vertrag mit ihm unterschrieben hast.

Zitat
Einladungen zu Dritten, d. h. die Nichtmeldung bei Dritten, die nicht Leistungsträger sind, können mangels rechtlicher Grundlagen nicht als Meldeversäumnis sanktioniert werden.
Obiges stimmt so nicht ganz. Es kommt ganz darauf an, ob ein Sachbearbeiter des Arschamts dort anwesend ist oder nicht. Bei dem müsstest du dich nämlich als erstes melden. War bei meinem "Jobcoaching"-Lehrgang Anfang diesen Jahres genauso. Da stellte sich auch so ein Typ vom Jobcenter vorne im Veranstaltungsraum zuerst vor und wünschte uns "Viel Glück und Kraft". Bis dann die "Coaches" dich in die Mangel nahmen.

Wenn eine Sanktionsanhörung kommt, einfach draufschreiben, daß es sich um eine Veranstaltung, die nicht vom Jobcenter veranstaltet wurde handelte, und es noch dazu keine Rechtsfolgebelehrung im Schreiben gab.

Aus dem ELO-Forum:
Zitat
gibt es keine RFB und keinen SB der einlädt, spart man sich die briefmarke und geht einfach nicht hin....
Der Knackpuntk ist die fehlende (?) Rechtsfolgebelehrung. Alles andere ist nur Einschüchterung mit "Gehen Sie hin...." und "neue Terminvereinbarung beim Maßnahmeträger im Krankheitsfall". Auch daß es keinen Hinweis auf Fahrtkostenerstattung gibt, ist ein Zeichen, daß der Veranstaltungsbesuch nicht verpflichtend ist. Und melden zwecks neuer Terminvereinbarung würde ich mich auch nicht. Einfach abwarten, ob eine "Anhörung wegen einer drohenden Sanktion" vom JC kommt oder nicht, wenn du nicht hingegangen bist.
Wichtigster Punkt ist es, ob eine RFB in der Einladung drin ist oder nicht. Dann ggf. Widerspruch dagegen einlegen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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