SG DO: Hausverbot in einem Jobcenter nur bei massiver oder nachhaltiger Störung

Begonnen von dagobert, 23:11:52 So. 03.Dezember 2017

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

dagobert

Zitat5. SG Dortmund: Hausverbot in einem Jobcenter nur bei massiver oder nachhaltiger Störung (aber nicht um sich Beistände vom Hals zu halten)

Die Kollegen von Aufrecht e.V. aus Iserlohn,  hatten in der Wartezone des Jobcenters Märkischer Kreis ein Foto von einem aus datenschutzrechtlicher Sicht zu  beanstandenden Vordruck der Behörde gemacht, obwohl in den Räumen des Jobcenters ein allgemeines Verbot von Lichtbildaufnahmen besteht. Das Jobcenter hatte deswegen ein Hausverbot über mehr als 18 Monate verhängt und damit versucht die Beistandstätigkeit massiv einzuschränken. (SG Do v. 09.11.2017 -  S 30 AS 5263/17 ER).

Herzlichen Glückwunsch an die Kollegen!

Diese selber dazu:  http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/sozialgericht-dortmund-hausverbot-im-jobcenter-ausgesetzt-d807970.html und der Vorgang bei Beck-Aktuell: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sg-dortmund-jobcenter-durfte-wegen-verbotswidrigen-fotografierens-eines-behoerdenvordrucks-kein-hausverbot-verhaengen
Quelle: Thome-Newsletter vom 03.12.17
www.tacheles-sozialhilfe.de
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

  • Chefduzen Spendenbutton